Wertminderung nach leichtem Auffahrunfall

Halligalli

Aktiv-Mitglied
Ort
90... Landkreis Fürth
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
11.2016
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Motortuning
Brauch ich nicht
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus+Dynaudio
Extras
was nicht drin ist, geht nicht kaputt
Umbauten / Tuning
Bilstein B14
Spritmonitor ID
Hallo Busler,

Kaum 8 Wochen in unserem Besitz, gab es heute den ersten Bums. Der Hintermann war unaufmerksam und hat unseren Bulli hinten links erwischt, leider so blöd, dass die Heckklappe eine Beule hat und die Stoßstange mehrere Kratzer. Die genaue Schadenhöhe bekommen ich erst morgen, mein Schrauber schätzt 1800-2200€ mit neuer Stoßstange und Heckklappe ausbeulen und lackieren.
Ich hatte noch nie einen Unfall bei einem fast Neuwagen. Wie sieht es mit der Wertminderung aus? Weiß jemand, wie das berechnet wird? Ich muss ja jetzt angeben dass der Bus einen Unfall hatte. Das Auto ist 1 Jahr alt, 5.000km gelaufen. LP 69.000€, gekauft hab ich Ihn für 48.000€. Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, sonst würde ich einen Anwalt beauftragen. Die Unfallgegner ist bei der Allianz.
Muss ich sowas bei VW reparieren lassen? Das Auto ist ja noch in der Werksgarantie und ich habe auch eine Garantieverlängerung abgeschlossen.

Fragen über Fragen, mir raucht gerade der Kopf. :help:

Danke für Eure Gedanken.

Gruß Arndt

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„Mein Schrauber schätzt“ ist schonmal der falsche Ansatz. Ab zum Gutachter und dann zum Anwalt. Bei der Dekra wird Dir auch gleich ein entsprechender Anwalt vermittelt. Zahlt alles die gegnerische Versicherung, sofern Dich keine Schuld trifft.
 
Wir hatten mit unserem Ford Tourneo auch einen leichten Hecktreffer-4600,-€ Schadenssumme.
Ich würde auch zu deinem VW Autohaus gehen und den Schaden dort beheben lassen, um eventuellen späteren Problemen wegen "unsachgemäßer" Reparatur aus dem Weg zu gehen.

Jürgen
 
Hallo Arndt,

ich hatte dieses Jahr einen ähnlichen Schaden an der Heckklappe. Das war ein Totalschaden, der nicht so repariert werden konnte, als dass man es nicht mehr hinterher sehen könnte, meinte der Karroseriemeister bei VW. Diese Kante im Blech bekommt man wohl nicht mehr so hin. Du solltest mal von der Seite drauf kucken, ob der Kantenverlauf nicht mehr stimmt. Dann würde ich auf jeden Fall auf eine neue Heckklappe bestehen. Eine neue Heckklappe allein kostet beim zertifizierten Schrauber inkl. Austausch und Lackierung deutlich über 3 K€.

Also ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Anwalt nehmen und einen eigenen Gutachter beauftragen.

VG

Andreas
 
Ach ja Wertminderung, wenn Du einen nagelneue Heckklappe bekommen solltest und der Stossfänger neu lackiert ist wird es vermutlich kaum oder keine Wertminderung geben. Aber da frägst Du am besten den Gutachter, was er meint.
 
Bei mir war ne Beule in einer Hecktür und die schwatte Stossstange iA.
Fast 3k.
Neue Türe mit Lack und die Schwatte mit Haltern neu inc Arbeit.
War ein schönes Taschengeld.
Die Stossstange hat mich bei K. nen Hunni gekostet und war in 10 min getauscht
Gruss
Christian
 
Muss ich sowas bei VW reparieren lassen? Das Auto ist ja noch in der Werksgarantie und ich habe auch eine Garantieverlängerung abgeschlossen.

Gerade bei einem sehr neuen Auto würde ich das empfehlen. Macht sich immer besser beim Wiederverkauf.

Ich würde zu einer VW Werkstatt gehen, so dass die den Schaden prüfen und einen KV oder ein GA machen lassen.

Wenn Du einen Anwalt willst, dann muss der Unfallgegner den Anwalt bezahlen. Zwingend nötig ist das bei einem Schaden dieser Höhe nicht.

Ich sehe den Schaden bei VW repariert eher bei 4-5.000 EUR.

Die Wertminderung liegt üblicherweise bei 10% der Schadenssumme.

Gruß, Marcus
 
Zwecks Wertminderung mal zwei Beispiele aus eigener Erfahrung:

Auffahrunfall beim Golf meiner Frau, Heckklappe, Stoßfänger und ein Rücklicht. 3500€ Schaden, Wertminderung 0, da keine tragenden, wertrelevanten Teile betroffen.

Mein Polo vor langer Zeit, 5500€ Schaden bei ca. 7000€ Wert gab 200€;(
 
Wir hatten im September mit unserem 2012er Touareg nen Auffahrunfall. Schaden: Heckklappe, Stoßstange und Knick in der C- Säule. Schaden bei VW über Gutachter 12300,- Euro. Gutachter hat 800,- Wertminderung ermittelt... Ausfallkosten pro tag 65,- Euro....
 
Ja, Du hattest einen Knick in der C-Säule, also die Karosserie war betroffen. Wenn nur Plastik neu lackiert werden muss oder eine Türe komplett getauscht wird, was soll dann einen Wertverlust groß begründen?
 
Da nahezu alles beim Wiederverkauf angegeben werden muss, kommt es recht schnell zu einer gewissen Wertminderung.

Ein sehr wichtiger Faktor ist dabei auch das Alter des Autos - natürlich hat ein Unfall bei einem Auto, das nur 1 Jahr alt ist, mehr Auswirkung auf den Wert des Autos. Es ist ja auch absolut mehr wert.

Die genannten 10% des Schadens gelten für neuere Autos (bis 3 Jahre). Bei alten FZG wird das dann immer weniger. In Ausnahmefällen (neuer Porsche) kann es auch mal bis zu 15-20% geben.

Gruß, Marcus
 
Deshalb ja auch der Ratschlag sich einen Gutachter und Anwalt zu nehmen. Die werden es schon genau wissen, was bei der gegnerischen Versicherung und vor Gericht in so einem Fall durchsetzbar ist.

VG

Andreas
 
Begründung: Es handelt sich jetzt um ein Unfallfahrzeug. Der Schaden ist beim Verkauf anzugeben. Hier gibt es eine Tabelle zur Ermittlung der Wertminderung. Ich würde den Bulli auch bei VW instandsetzen lassen. Dort wird der Unfallschaden nach VW Vorgaben instandgesetzt und die Garantie bleibt voll erhalten. Warum allerdings immer gleich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden soll, ist mir ein Rätsel. Wenn die Sachlage klar ist und der Unfall aufgenommen wurde, könnte man auch darauf verzichten. Anders bei nicht geklärter Sachlage, da ist ein Anwalt sinnvoll. Genauso wie eine Rechtsschutzversicherung. Man weiß nie wie ein Prozess ausgeht und dann könnte man auf den Anwaltskosten sitzen bleiben. Ist aber nur meine Meinung.
Der TE hat nicht den Unfall geschildert, also warum Anwalt. ich würde erstmal die gegnerische Versicherung kontraktieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Immer mit Anwalt. Habe das Thema gerade durch, bei klarer Sachlage. Die gegnerische Versicherung versucht trotzdem zu kürzen. Bei der Wertminderung, bei der Art der Reparatur (Instandsetzung oder Tausch), bei den Nebenkosten (Leihwagen, Nutzungsausfall).
 
Hallo habu01, hast Du die verlinkte Seite auch mal durchgelesen? Ich glaube nicht. Ich habs aber getan, bereits bevor Du mit dem Link hier angekommen bist.

"Sonderfälle, die keinen Wertverlust begründen
Es gibt Sonderfälle, die keine Wertminderung begründen
...
Auch reine Blechschäden, bei denen das Gefüge des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird sowie erhebliche Vorschäden, die das Fahrzeug bereits als Unfallfahrzeug qualifizieren, führen nicht zur Wertminderung für ein Kfz."

Und weiter

"Problematik der Berechnung der Wertminderung
Neben der Tabelle von Ruhkopf/Sahm gibt es noch die Methode Halbgewachs/Berger oder das Hamburger Modell. Allen Methoden ist gemeinsam, dass sie letztlich nur spekulieren, was ein fiktiver, vernünftiger und zukünftiger Kaufinteressent als Kaufpreis für das Auto des Geschädigten zahlen würde. Es wird nur die aktuelle Marktsituation berücksichtigt, nicht aber die Entwicklung des Gebrauchtwarenmarktes sowie die Entwicklung der technischen Möglichkeiten der Instandsetzungstechnik.

In der Konsequenz führt die Kritik dazu, dass es letztlich Aufgabe eines Sachverständigen bleibt und teilweise in dessen Ermessen liegt, nach einem Unfallschaden die Wertminderung zu beziffern. Allgemein ist davon auszugehen, dass bei einem Unfall die Wertminderung um 10 Prozent der Reparaturkosten im Regelfall als angemessen beurteilt wird.

Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet der Richter in letzter Konsequenz gemäß § 287 ZPO „unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung“, wie er die Wertminderung des Unfallwagens bemisst. Teils lehnen Gerichte die Wertminderung bei einem Unfall auch ab und beziehen sich auf eine Bagatellgrenze bis zu 10 Prozent des Wiederbeschaffungswertes. Die Rechtsprechung lässt in Anbetracht all dieser Unabwägbarkeiten keine klare Linie erkennen."


Also, wenn das Plastik fachgerecht lackiert wurde und es eine nagelneue Heckklappe ebenso hergerichtet nach den Herstellervorgaben gibt, dann wird die gegnerische Versicherung schon eine Meinung dazu haben. Das geht ja direkt von ihrem Gewinn ab. Und ich schätze mal dieser Schaden wird irgend wo in der Nähe dieser Grenze liegen, über die dort gesprochen wird. Deshalb eben der Ratschlag von mir an den TE "frag den Gutachter". Letzendlich weiss es von uns hier keiner wie es ausgehend wird und wir können alle nur Klugscheißen, mich eingeschlossen.


Und zum Thema Anwalt, wenn die Versicherung bei Jens075 dann ein paar Euro kürzt, den Rest aber bezahlt, dann find dafür mal einen Anwalt. Allein die Reparatur wird mindestens 2 Tage dauern. Der TE hat es geschildert, ihm ist einer aufgefahren. Die Schuldfrage ist dann nach dem ersten Anschein klar. Dem Geschädigten steht hier ein professioneller Beistand zu und auch das obliegt dem TE, es zu nutzen oder es zu lassen. Ich persönlich würde es tun.

Und für den der aufgefahren ist, macht es keinen Unterschied, der Schaden ist auch so hoch genug, dass sich eine private Kostenübernahme nicht lohnt.

VG

Andreas
 
Ich hab's auch gerade hinter mir, ohne Anwalt :). Hat alles super geklappt. Sowohl der Schaden, der Leihwagen als auch die Wertminderung wurden anstandslos beglichen.
 
Und zum Thema Anwalt, wenn die Versicherung bei Jens075 dann ein paar Euro kürzt, den Rest aber bezahlt, dann find dafür mal einen Anwalt.

Dem Anwalt ist egal ob es am Ende um 50, 500 oder 5.000 EUR geht, er stellt seinen Aufwand der gegnerischen Versicherung in Rechnung. Ob und es mit oder ohne Anwalt besser gewesen wäre weiß man leider erst hinterher. Aber jeder wie er mag.
 
Richtig, jeder wie er mag. Solange alles, reibungslos abgewickelt wird, sehe ich persönlich keinen Grund einen Anwalt einzuschalten. Sollte die Versicherung Scherereien machen, kann man immer noch einen Anwalt einschalten. Bei größeren Schäden ist es, da gebe ich euch recht, schon sinnvoll. Aber hier reden wir von einer Heckklappe und einer Stoßstange. Ich ärgere mich jedes Jahr z.B. über Beitragserhöhungen weil die Kosten für die Versicherer stetig steigen. Der Versicherung ist es egal ob man einen Anwalt oder eigenen Gutachter nimmt, die wälzen es auf die Beitragszahler ab indem die Beiträge erhöht werden. Wie gesagt, ist nur meine Meinung.
 
Richtig, jeder wie er mag. Solange alles, reibungslos abgewickelt wird, sehe ich persönlich keinen Grund einen Anwalt einzuschalten. Sollte die Versicherung Scherereien machen, kann man immer noch einen Anwalt einschalten. Bei größeren Schäden ist es, da gebe ich euch recht, schon sinnvoll. Aber hier reden wir von einer Heckklappe und einer Stoßstange. Ich ärgere mich jedes Jahr z.B. über Beitragserhöhungen weil die Kosten für die Versicherer stetig steigen. Der Versicherung ist es egal ob man einen Anwalt oder eigenen Gutachter nimmt, die wälzen es auf die Beitragszahler ab indem die Beiträge erhöht werden. Wie gesagt, ist nur meine Meinung.

Exakt so sehe ich das auch.

Wenn der Schaden 5 stellig ist, sollte man von Anfang an mit einem Anwalt arbeiten - kleine Schäden bekommt man oft auch so problemlos abgewickelt.

Gruß, Marcus
 
Dem Anwalt ist egal ob es am Ende um 50, 500 oder 5.000 EUR geht, er stellt seinen Aufwand der gegnerischen Versicherung in Rechnung. Ob und es mit oder ohne Anwalt besser gewesen wäre weiß man leider erst hinterher. Aber jeder wie er mag.

Das zweifel ich an, der Anwalt rechnet nach RVG ab, hier eine Link auf die Tabelle Rechtsanwaltsgebührentabelle nach RVG - ab 01.08.2013. Und wenn der Streitwert nur (noch) 50 € ist nimmt er Dir den Kaffee wieder weg und schmeisst Dich hochkant aus seiner Kanzlei.
 
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