MVtsi
Top-Mitglied
- Ort
- Berlin
- Mein Auto
- T6.1 Sondermodell
- Erstzulassung
- 13.10.2020
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- bin für entspanntes fahren
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- Ex: T5.2 Life TSI 150 KW,
T5.2 Startline TDI 103 KW
Richtig, jeder wie er mag. Solange alles, reibungslos abgewickelt wird, sehe ich persönlich keinen Grund einen Anwalt einzuschalten. Sollte die Versicherung Scherereien machen, kann man immer noch einen Anwalt einschalten. Bei größeren Schäden ist es, da gebe ich euch recht, schon sinnvoll. Aber hier reden wir von einer Heckklappe und einer Stoßstange. Ich ärgere mich jedes Jahr z.B. über Beitragserhöhungen weil die Kosten für die Versicherer stetig steigen. Der Versicherung ist es egal ob man einen Anwalt oder eigenen Gutachter nimmt, die wälzen es auf die Beitragszahler ab indem die Beiträge erhöht werden. Wie gesagt, ist nur meine Meinung.
Also ich ärgere mich eher über den Deppen der mir aufgefahren ist.