Coestar
Aktiv-Mitglied
- Ort
- NRW
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 02.2014
- Motor
- TDI® 132 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- DSG®
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Highline
- Radio / Navi
- RNS 510+Dynaudio
- Extras
- Hat nicht: Sprachverstärkung,sperrb. Diff., extra get. Scheiben, Gute Nach Paket, DVD System....
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- Skoda Fabia 2015 und Yeti 1,2 von 2011 (den Schummeldiesel haben wir abgegeben :))
Ich denke ein Hersteller (egal welcher) macht es sich ganz einfach. Schadentag minus Garantiebeginn...Ergebnis "innheralb der Garantie" = versichert und Garantie Reparatur wird frei gegeben...Ergebnis "außerhalb der Garantie" = nicht versichert und freiwillige Entscheidung einer Kulanz.
Für die Kulanz haben die mit Sicherheit so etwas wie "interne Richtlinien"
Was die Reparatur-Garantie einer Vertragswerkstatt angeht ist es ebenso einfach...Liegt der Beleg vor, kann die VAG das schnell prüfen, liegt er nicht vor ist es kein Garantiefall.
Somit ist auch eine Nachlackierung, welche ich zum Beispiel bei einem Leasingwagen vornehme und die ich nicht bei Abgabe melde nur dann zu erkennen, wenn diese schlecht gemacht ist oder bei einer Lackdichtemessung auffällt. Als ehrlicher Leasingkunde lege ich Smart-Repair inkl. Fotos allerdings anbei. Größere Sachen macht bei mir dann eh meist der Betrieb, welcher den Wagen verleast.
Da aber bei den meisten neuen Autos es nur noch eine Wartungskarte und kein Wartungsheft mehr gibt, ist es wohl sehr wahrscheinlich, dass die von der Vertragswerkstatt ausgeführten arbeiten auch an ein zentrales System gemeldet werden.
Generell kann man viel über einen Wagen heraus bekommen....Lest Euch mal bei Porsche ein, was man da alles über seinen Elfer erfahren kann und selbst bei Motor kann man "verschalten" und den Grad der "Überdrehung" auslesen, da es für deren (max 15 Jahre) Garantie notwendig ist.
Für die Kulanz haben die mit Sicherheit so etwas wie "interne Richtlinien"
Was die Reparatur-Garantie einer Vertragswerkstatt angeht ist es ebenso einfach...Liegt der Beleg vor, kann die VAG das schnell prüfen, liegt er nicht vor ist es kein Garantiefall.
Somit ist auch eine Nachlackierung, welche ich zum Beispiel bei einem Leasingwagen vornehme und die ich nicht bei Abgabe melde nur dann zu erkennen, wenn diese schlecht gemacht ist oder bei einer Lackdichtemessung auffällt. Als ehrlicher Leasingkunde lege ich Smart-Repair inkl. Fotos allerdings anbei. Größere Sachen macht bei mir dann eh meist der Betrieb, welcher den Wagen verleast.
Da aber bei den meisten neuen Autos es nur noch eine Wartungskarte und kein Wartungsheft mehr gibt, ist es wohl sehr wahrscheinlich, dass die von der Vertragswerkstatt ausgeführten arbeiten auch an ein zentrales System gemeldet werden.
Generell kann man viel über einen Wagen heraus bekommen....Lest Euch mal bei Porsche ein, was man da alles über seinen Elfer erfahren kann und selbst bei Motor kann man "verschalten" und den Grad der "Überdrehung" auslesen, da es für deren (max 15 Jahre) Garantie notwendig ist.