Hallo zusammen ,
Unten die Antwort der Versicherung .Kann mir das jemand übersetzen?Ich verstehe es nicht.
So wie ich das lese,wäre der Einbruch über das geöffnete Aufstelldach fahrlässig oder sogar grob fahrlässig von mir verschuldet. ..
Die Anfrage...
Guten Tag,
Da ich öfters in Italien und Spanien unterwegs bin und das Fahrzeug tagsüber zwar abgeschlossen, aber mit aufgestelltem Dach parkiert ist,stellt sich für mich die Frage, wie es sich mit dem Versicherungsschutz verhält.
Telefonisch wurde mir von euch schon mal bestätigt, dass im Falle von Diebstahl die Werte über meine Hausrat bei euch versichert sind.
Dies würde ich jetzt gerne schriftlich haben.
Falls ich besondere Sorgfaltspflichten beachten muss,möchte ich wissen welche.
Dies wenn zum Beispiel über das Aufstelldach ins Wageninnere eingedrungen wird.
Gibt es da irgendwelche besonderen Umstände die ich beachten muss,damit das Fahrzeug und dessen Inhalt versichert
ist.Wertgegenstände im Fahrzeug inneren sind meine Kitesurf Ausrüstung (Kites im Rucksack verpackt) im Wert von ca 8000 Euro.
Das Fahrzeug befindet sich ca 3 Monate den Sommer durch in Italien/Spanien im Freien. Dieses kann also auf öffentlichen Plätzen geparkt
sein.Das Aufstelldach ist auch tagsüber ohne Aufenthalt im Fahrzeug oder direkten Blickkontakt
hochgestellt.Der Stoff über den drei Belüftungsfenstern ist offen,das darunterliegende Moskitonetz mit innenliegendem Reißverschluss geschlossen..
Im Inneren befindet sich nicht sichtbar eine Kiteausrüstung bestehend aus 4-5 kites und Zubehör im NeuWert von ca 8000
Euro.Desweiteren normale Dinge im Camping Leben wie:Kleider Geschirr Ladegeräte usw.
Nachts wird im Fahrzeug geschlafen.
Besten Dank und freundliche Grüsse
Die Antwort ..
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Hierzu möchten wir Folgendes mitteilen:
Grundsätzlich muss ein Fahrer alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um einem Unbefugten den Zutritt
zum Fahrzeug nicht zu ermöglichen.
Ob wir den Einwand der groben Fahrlässigkeit führen oder darauf verzichten, würde erst bei einem kon-
kreten Schadenereignis geprüft werden.
In der Kasko sind gesetzlich zulässige Bestandteile des Fahrzeugs mitversichert, wenn diese im Fahr-
zeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut sind.
Alle anderen Sachen sind nicht - auch nicht gegen Zuschlag - versicherbar.
Dazu zählen auch Gepäck, Kleidung, Geschirr, mobile technische Geräte, Sportgeräte.
Es besteht für die von Ihnen aufgeführten Sachen generell kein Versicherungsschutz in der KFZ-Versi-
cherung.
Wir haben eine Kopie Ihrer E-Mail an die für die Hausratversicherung zuständige Fachabteilung weiterge-
leitet.
Sie erhalten von dort gesondert eine Information.