keine Garantieleistungen wegen Bilstein Fahrwerk

waeudi

Jung-Mitglied
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
11/2017
Motor
TDI® 150 KW EU6 CXEB
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
Radio / Navi
RNS 510+Dynaudio
Umbauten / Tuning
Bilstein Fahrwerk
Ich habe meinen 2017er T6 diese Woche in die Werkstatt gestellt mit einer langen Mängelliste...
- das leidige tickern vom motorraum ( ist stand der Technik und wurde mir mit einem neuen T6 vorgeführt)
- verschiedene Geräusche bei Unebenheiten aus dem Armaturenbrett, Sitz, Schiebetür etc....

Nachdem ich ein Bilstein Fahrwerk verbaut habe, lehnt VW alle Garantieleistungen ab die evtl durch Erschütterungen enstanden sein könnten. Ich habe 5 Jahre Garantie !!

Sie werden mir das schriftlich geben und dann muss ich schauen was ich damit mache.
 
Ich habe 5 Jahre Garantie !!
Ja, auf das Auto das VW dir verkauft hat.
Ich halte auch recht wenig von VW aber da kann ich nur voll zustimmen.
Um es mal ins extreme zu ziehen.
Du kannst doch auch nicht das Dach abnehmen und dich dann bei VW beschweren das die Sitze nass sind.
 
ich habe mich gar nicht beschwert, ich hatte es einfach nicht bedacht als ich mir das Fahrwerk einbauen hab lassen.

Wollte damit auch andere vor den Konsequenzen eines Bilstein Fahrwerks warnen.
 
Ich habe 5 Jahre Garantie !!

Zwei Ausrufezeichen klingen aber nach Beschweren :-)

Back to the Topic:

Im süddeutschen Raum wird immer in der Entwicklung mit dem härtesten Fahrwerk + Radsatz abgeprüft, dass sticht dann die weicheren Fahrwerke für alle Interieur Belastungsthemen. Völlig normal das ein Hersteller nicht mehr haftet für Fremdfahrwerke.
 
naja, so einfach ist es auch nicht.

Klar wird sich VW bei Mängeln und Problemen am Fahrwerk herausreden können. Bei anderen Mängeln muss erstmal bewiesen werden das diese im direkten Zusammenhang mit dem Fahrwerk stehen. Das ein Bilstein B14 härter abrollt wie das Serienfahrwerk mit voll aufgepumpten 17´´ Transporterreifen ist nämlich nicht so.

Würde man es weiter spinnen könnte man ebenso sagen der Austausch von "nicht VW Leuchtmitteln" führen zu defekten Zylinderköpfen oder mit Bremsscheiben von ATE erlischt die Garantie.

Zudem steht zumindest bei mir in den AGB der Neuwagengarantie nicht vom Leistungsausschluß bei Fahrwerksveränderungen. Dort wird nur der Punkt Motortuning erwähnt.

Also ruhig bleiben. Die AGB werden bei Dir gleich aussehen - notfalls halt Anwalt einschalten.

Gruß
Jörg
 
Hallo Jörg,
dein Vergleich mit den Leuchtmitteln hinkt stark. da könntest du evtl. einen RA einschalten. Wenn aber ein Umbau mit nicht von VW freigegeben Teilen erfolgt, kann der Hersteller Garantiearbeiten welche mit dem Umbau zu tun haben könnten, sehr wohl ablehnen. Da kann ein RA auch nichts machen. Das ist nicht nur bei VW so. Im Grunde reicht es schon Felgen eines anderen Herstellers zu montieren. Hatte ich schon bei Porsche, da wurde eine Reklamation wegen rubbeln der Bremsen abgelehnt wegen Felgen eines anderen Herstellers. Begründung: Fahrzeug ist nicht mehr im Originalzustand. BMW ist auch nicht besser. Die bestehen z.B. auf BMW optimierte Reifen (Sternmarkierung). Allerdings liegt auch vieles am Händler. Beispiel: sollte an meinem X3 M40i ein Mangel z.B. an der Achse auftreten, baut mein Freundlicher die bei ihm eingelagerte Sommerbereifung auf bevor Bilder gemacht werden (ist mittlerweile bei allen Herstellern so).
 
Wenn man ein härteres Fahrwerk verbaut, darf man sich nicht beschweren, wenn alles mögliche klappert. Da gibt es nichts zu diskutieren.

Gruß, Marcus
 
Hallo Jörg,
dein Vergleich mit den Leuchtmitteln hinkt stark. da könntest du evtl. einen RA einschalten. Wenn aber ein Umbau mit nicht von VW freigegeben Teilen erfolgt, kann der Hersteller Garantiearbeiten welche mit dem Umbau zu tun haben könnten, sehr wohl ablehnen. Da kann ein RA auch nichts machen. Das ist nicht nur bei VW so. Im Grunde reicht es schon Felgen eines anderen Herstellers zu montieren. Hatte ich schon bei Porsche, da wurde eine Reklamation wegen rubbeln der Bremsen abgelehnt wegen Felgen eines anderen Herstellers. Begründung: Fahrzeug ist nicht mehr im Originalzustand. BMW ist auch nicht besser. Die bestehen z.B. auf BMW optimierte Reifen (Sternmarkierung). Allerdings liegt auch vieles am Händler. Beispiel: sollte an meinem X3 M40i ein Mangel z.B. an der Achse auftreten, baut mein Freundlicher die bei ihm eingelagerte Sommerbereifung auf bevor Bilder gemacht werden (ist mittlerweile bei allen Herstellern so).

Hallo Hartmuth,

ich bin da bei Dir das Garantiefälle die in direkten Zusammenhang mit dem Fahrwerk stehen ausgeschlossen sind. Also alles was an Fahrwerk, Bremse, Reifen so vorhanden ist.
Nicht jedoch Teile die nichts mit dem Fahrwerk / Rädern / zu tun haben.

Zudem gibt es ja noch die AGB. Dort ist ein Einbau von Fremdfahrwerken nicht erwähnt und somit sollte es da keine Überraschungen geben. Die AGB gelten nunmal für beide Seiten.

Gruß
Jörg
 
In den Garantie- und Versicherungsbedingungen steht sicher drin, dass bei Umbauten am Auto die Garantie erlischt. Zumindest stand das in jedem GW Versicherungsvertrag, den ich bisher gesehen habe.

Gruß, Marcus
 
Es ist kein Fahrwerk erwähnt
 

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Es ist kein Fahrwerk erwähnt

Nö, sind auch keine geänderten Zylinderkopfschrauben oder abgesägtes Dach erwähnt. Darf man also alles?

Natürlich nicht: Es steht ausdrücklich da (fett gedruckt): Tritt nach Antragstellung eine technische Veränderung oder Nutzungsänderung .... endet der Versicherungsvertrang.
 
Nö, sind auch keine geänderten Zylinderkopfschrauben oder abgesägtes Dach erwähnt. Darf man also alles?

Natürlich nicht: Es steht ausdrücklich da (fett gedruckt): Tritt nach Antragstellung eine technische Veränderung oder Nutzungsänderung .... endet der Versicherungsvertrang.

Richtig, nach Ziffer I.2. b) bis d)

heißt für mich bezogen auf die o.g. Komponenten.

NAja, lässt sich jetzt wahrscheinlich köstlich auslegen. Wäre nen Fall für nen Anwalt wie das zu verstehen sein soll.
 
Richtig, nach Ziffer I.2. b) bis d)

heißt für mich bezogen auf die o.g. Komponenten.

NAja, lässt sich jetzt wahrscheinlich köstlich auslegen. Wäre nen Fall für nen Anwalt wie das zu verstehen sein soll.


Geänderte Zylinderkopfschrauben dürften bei klapperndern Fahrersitz auch keine Rolle spielen.

Wie gesagt, ich bin mir sicher es muss in direkten Zusammenhang mit dem Fahrwerk stehen. Die komplette Garantie wird nicht durch Fahrwerkseinbau enden.
 
Geänderte Zylinderkopfschrauben dürften bei klapperndern Fahrersitz auch keine Rolle spielen.

Wie gesagt, ich bin mir sicher es muss in direkten Zusammenhang mit dem Fahrwerk stehen. Die komplette Garantie wird nicht durch Fahrwerkseinbau enden.
Hab letzte Woche mit VW Meinhold zwecks Einbau eines B14 in meinen Generation telefoniert. Mir wurde versichert, dass die Garantieansprüche nicht erlöschen gegenüber VW. Außer beim Fahrwerk, da wäre Bilstein der Ansprechpartner.
 
Nicht die kpl. Garantie erlischt, sondern nur Teile davon. Alle Teile die direkt oder indirekt durch den Umbau in Mitleidenschaft gezogen könnten, sind/werden von der Garantie ausgeschlossen. Das gilt auch für Klappergeräusche welche auch einen Umbau entstehen könnten. Ob es so ist, interessiert den Hersteller nicht. Es reicht die Annahme, dass es dadurch entstandenen könnte.
 
Die komplette Garantie wird nicht durch Fahrwerkseinbau enden.

Da stimme ich Dir absolut zu. Klappergeräusche werden aber natürlich durch ein härteres Fahrwerk deutlich intensiviert.
 
Klappergeräusche werden aber natürlich durch ein härteres Fahrwerk deutlich intensiviert.

Das stimmt. Dessen sollte man sich bewusst sein und notfalls die Möglichkeiten haben selbst danach zu suchen und zu beheben
 
Hab letzte Woche mit VW Meinhold zwecks Einbau eines B14 in meinen Generation telefoniert. Mir wurde versichert, dass die Garantieansprüche nicht erlöschen gegenüber VW. Außer beim Fahrwerk, da wäre Bilstein der Ansprechpartner.
Das würde ich mir schriftlich geben lassen. Nicht der Händler entscheidet über Garantie, sondern einzig VW. Beispiel: Du hast jetzt kein klappern im Armaturenbrett. Das Fahrwerk wird eingebaut und kurz danach fängt es an zu klappern. Der Händler stellt darüber Garantieantrag mit Fotos des Fahrzeuges. Da du Fremdteile verbaut hast legt hier die Vermutung nahe, dass es unmittelbar mit dem Fahrwerk zu hat. Somit kann (muss aber nicht) VW die Garantie ablehnen.
 
Ich habe meinen 2017er T6 diese Woche in die Werkstatt gestellt mit einer langen Mängelliste...
- das leidige tickern vom motorraum ( ist stand der Technik und wurde mir mit einem neuen T6 vorgeführt)
- verschiedene Geräusche bei Unebenheiten aus dem Armaturenbrett, Sitz, Schiebetür etc....

Nachdem ich ein Bilstein Fahrwerk verbaut habe, lehnt VW alle Garantieleistungen ab die evtl durch Erschütterungen enstanden sein könnten. Ich habe 5 Jahre Garantie !!

Sie werden mir das schriftlich geben und dann muss ich schauen was ich damit mache.
Hallo,

wer war es, welcher dem Werk den Einbau des Bilstein-Fahrwerks auf die Nase gebunden hat?

Etwa dein freundlicher Freundlicher?

Dann gehört er mit den alten VW-Stoßdämpfern verkloppt.
 
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