Gutachten für 225/70R16 auf 6,5J Stahlfelge

Hi, kleines Update zu der Eintragung von meinen 225/70r16: Der TÜV hier in Nürnberg meint das geht garnicht, da maximal 4% Abweichung vom Standardreifen sein darf!...also nicht die oben genannten 8%...er meinte ich müsste von VW bestätigen lassen dass das ESP und ABS etc noch bei dem Durchmesser funktioniert...klingt mir etwas übertrieben!!
Tachoangleichng habe ich ja und so viele hier im Forum haben die Größe eingetragen...ich verstehe das Prinzip nachdem der TÜV arbeitet einfach nicht... :confused:
Moin...
Such dir nen anderen Tüv'er!
Dein jetziger hat keinen Bock oder ist planlos...
 
Früher hatten die Nürnberger Ihren Dreck über die Pegnitz nach Fürth geschickt, weil Sie wussten da sind die fähigeren Leute ;)
 
Servus,
ich beschäftige mich auch gerade mit dem Thema auf 225/70R16 umzusteigen. War dies bezüglich auch schon bei der ersten TüV Stelle hier um die Ecke, das war aber "ernüchternd". Da wurde schon ab 1% Abweichung des Umfangs von Abgasgutachten gesprochen, nach kurzer Diskussion und hinzurufen eines Kollegen der sich "Reifensachverständiger" schimpfte kam die Antwort "geht nicht!" aus genannten Gründen.
Daraufhin habe ich bei Dekra über deren Tuning Website eine Anfrage zu dem Thema gestellt und eine sehr ausführliche Antwort bekommen und die stimmt mich schon mal zuversichtlicher. Im Prinzip bestätigt sie all das was hier angeführt wurde. Mit der Email in der Hand werde ich demnächst mal bei der Dekra hier um die Ecke aufschlagen zur Diskussion :-)

Kann die Email gerne per PN weiterleiten.

Gruß
Heiko
 
Servus,
ich beschäftige mich auch gerade mit dem Thema auf 225/70R16 umzusteigen. War dies bezüglich auch schon bei der ersten TüV Stelle hier um die Ecke, das war aber "ernüchternd". Da wurde schon ab 1% Abweichung des Umfangs von Abgasgutachten gesprochen, nach kurzer Diskussion und hinzurufen eines Kollegen der sich "Reifensachverständiger" schimpfte kam die Antwort "geht nicht!" aus genannten Gründen.
Falls du nochmal bei diesem Tüv bist, lass dir doch mal die rechtliche Grundlage erläutern :D

Zum Glück ist vor ein paar Wochen das Einzelabnahme-Monopol gefallen. Man kann also jetzt, unabhängig vom Bundesland, auch zu anderen Prüforganisationen wie Dekra etc. gehen.
 
Früher hatten die Nürnberger Ihren Dreck über die Pegnitz nach Fürth geschickt, weil Sie wussten da sind die fähigeren Leute ;)

Haha in dem Fall dann lieber Fürther als Fünfter! ;)

Werde ich definitiv als nächsten TÜV ansteuern!...ist ja echt unglaublich, ist alles Neuland für mich mit Eintragungen etc...dachte die klicken da was im Computer an und das ist überall gleich...aber anscheinend ist es wohl nicht so! Bin mal gespannt...
 
Servus,
ich beschäftige mich auch gerade mit dem Thema auf 225/70R16 umzusteigen. War dies bezüglich auch schon bei der ersten TüV Stelle hier um die Ecke, das war aber "ernüchternd". Da wurde schon ab 1% Abweichung des Umfangs von Abgasgutachten gesprochen, nach kurzer Diskussion und hinzurufen eines Kollegen der sich "Reifensachverständiger" schimpfte kam die Antwort "geht nicht!" aus genannten Gründen.
Daraufhin habe ich bei Dekra über deren Tuning Website eine Anfrage zu dem Thema gestellt und eine sehr ausführliche Antwort bekommen und die stimmt mich schon mal zuversichtlicher. Im Prinzip bestätigt sie all das was hier angeführt wurde. Mit der Email in der Hand werde ich demnächst mal bei der Dekra hier um die Ecke aufschlagen zur Diskussion :-)

Kann die Email gerne per PN weiterleiten.

Gruß
Heiko

Hallo Heiko,

ja bitte, sehr gerne! Bin für alles zu dem Thema dankbar!
 
Haha in dem Fall dann lieber Fürther als Fünfter! ;)

Werde ich definitiv als nächsten TÜV ansteuern!...ist ja echt unglaublich, ist alles Neuland für mich mit Eintragungen etc...dachte die klicken da was im Computer an und das ist überall gleich...aber anscheinend ist es wohl nicht so! Bin mal gespannt...
Vielleicht kontaktierst Du mich vorher mal ;)
 
Rechtliche Grundagen finde ich immer gut als Argument. Mein Tüvprüfer in Kiel hat mir gezeigt das über 4 % abweichung ein Abgasfutachten erforderlich ist und die welche hier behaupten das dies erst ab 8% nötig ist mögen dies doch mal beweisen. Da wird immer nur behauptet.
Nur weil es beim Tüv in den Unterlagen steht mag es vielleicht kein Gesetz sein aber ohne einen betreffenden Hinweis wo ich das schriftlich bekomme kann man viel behaupten.

Tatsache scheint zu sein das nicht die Tüvprüfer blöd sind die den Eintrag verweigern sondern eher die welche es nicht tun. Dess diese scheinen aufgrund fehlender Ahnung die Eintragung zu machen. Das sollte man mal nicht verwechseln.

Des weiteren macht es die Dekra in Kiel immer noch nicht somit scheint das Monopol immer noch nicht so ganz gefallen sein.

Angeblich gibt es in Husum jemanden der den Dorfjungs mal den einen oder anderen Gefallen tut und solche Reifen einträgt.
 
Das Du den vollen Durchblick hast, habe ich ja schon aus früher Kommentaren von Dir herausgefunden. Deine Belehrungen und Behauptungen kannst Du deswegen von mir aus für Dich behalten.

Du bist auch in Zukunft der letzte der von mir nochmal ein Hilfsangebot bekommt.
 
Mein Tüvprüfer in Kiel hat mir gezeigt das über 4 % abweichung ein Abgasfutachten erforderlich ist und die welche hier behaupten das dies erst ab 8% nötig ist mögen dies doch mal beweisen. Da wird immer nur behauptet.


Das mit den 8% hast du vermutlich gelesen, als du das letzte mal die EG-Richtlinie 692/2008 durchstöbert hast. Da findet sich das nämlich in Anhang I unter 3.1.2.3.

Würdest du uns Unwissenden bitte noch die Quelle für die 4% nennen?

Was das Ende des Einzelabnahme-Monopol angeht bin ich scheinbar mal wieder auf diese verdammte Lügenpresse und Fake-News hereingefallen!

Da schließe ich mich deiner Meinung an. Ich denke, der Stichprobenumfang deiner Studie ist hinreichend...
 
Nur weil jmd eine Leistung (hier §21) anbieten darf, heißt das nicht, dass er sie anbieten muss...
 
Rechtliche Grundagen finde ich immer gut als Argument. Mein Tüvprüfer in Kiel hat mir gezeigt das über 4 % abweichung ein Abgasfutachten erforderlich ist und die welche hier behaupten das dies erst ab 8% nötig ist mögen dies doch mal beweisen. Da wird immer nur behauptet.

Ist klar, und was sagst du zu Firmen wie Terranger und insbesondere Seikel, die Reifenumrüstungen mit 235/65R17 (+6,8%, ohne kurzes Getriebe und ohne Abgasgutachten) eintragen. Wissen die auch nicht was sie tun :confused:

Hier ein Dokument, wo man das mit den 8% auf Seite 12 nachlesen kann:

http://www.reifen-nell.de/tuning-ratgeber.pdf

Aber das Kraftfahrbundesamt, die das Dokument abgesegnet haben, hat ja vermutlich auch keine Ahnung...:D
 
Alles wird gut ;-)
Wir haben beim Wechsel auf die General Grabber AT3 definitiv KEIN Abgasgutachten machen lassen müssen.
Tachoangleichung und Wiedererlangung der Betriebserlaubnis - fertig.
War der TÜV Süd in Hockenheim.
 
Dann gehörst Du jetzt auch zu den Behauptern ;)
 
Macht nichts. Damit kann ich leben ;-)
 
Wie soll ich beweisen das im Rechner des Tüv Nord 4 % steht? Meint ihr die haben das erfunden? Es hibt ja anscheinend mehr als genug Tüv Stationen die diese Eintragung genau aus diesem Grund ablehnen. Die scheinen also alle gleich Blöd zu sein?
Zu den Firmen wie Seikel und Terranger. Diese haben für ihre Gutachten warscheinlich scheiss viel Geld bezahlt und genau aus diesem Grund werden sie an bedingungen beknüpft das man das Gutachten auch nur verwenden kann wenn man ein solches Fahrwerk hat. Dabei sollte jeden Tüv Prüfer doch klar sein das ein Fahrwerk überhaupt keinen Einfluss auf das Abrollverhalten von Reifen bzw den Abgasverhalten hat.

Ich würde wetten...das wenn ich den Tuning Ratgeber nehme und damit bei mir zum Tüv fahre lacht der sich tot darüber und zeigt mir wieder die vorgabe seines Arbeitgebers (eben dies 4%). Nun können wir lange darüber mutmaßen darüber welche Zahlen nun wirklich stimmen. Wo steht das in einem Gesetz.? Irgendwo was ich dem Typen auf den Tisch knallen kann und sagen das sein Computer falsch liegt?

Wie gesagt bisher habe ich noch keinen Tüv gefunden der bereit ist mir die Reifen einzutragen. Von HH angefangen bis in den Norden.
Nicht nur ich...auch mein Arbeitskollege der KFZ Meister ist wurde bisher noch nicht fündig.

Also....spinne ich oder was?

Ich bezweifel nicht das es Prüfer gibt die da machen. Aber ich zweifel daran das die EIntragung einfach so korrekt sind.
Klar stört keinen....aber wie mein Tüv Prüfer sagte Es kann nicht sein das ein Hersteller peinlichst genaue Abgasvorgaben einhalten muss um die Zulassung für sein Fahrzeug zu bekommen und dann schraubt man eben neue Reifen drauf und ändert das Fahrverhalten dramatischst und das ist dann kein Problem. Ich kann das schon nachvollziehen....


Aber interessant wie hier einige auf die Barrikaden gehen....
 
Du fährst immer noch mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis? Wie unerantwortlich.
 
Ich habe die Reifen nicht drauf. Ich habe mit den prüfern telefoniert.
Wenn es zumindest eine Chance gegeben hätte das sich einer das anschaut dann hätte ich mir die von dem Kollegen ausgeliehen. Ich kaufe mir nicht für 800 Euro Reifen und hänge mir die dann an die Wand. Ich begreife eure Erregung nicht so ganz. Es wurde niemand beleidigt das einzige was ich geschrieben habe das hier so getan wird als wenn es das normal ste auf der Welt sei die Kombination eingetragen zu bekommen. Die Leute kaufen sich gutgläubig die Reifen und sind dann enttäuscht das es nicht klappt. Es scheint unterschiedliche Ansichten zu geben bei den verschiedenen Tüv Regionen und das sollte man auch verkünden. Tatsache ist, es gibt große Probleme im gesamt Norddeutschland. Das kommt ja nicht irgendwoher.
 
Aber interessant wie hier einige auf die Barrikaden gehen....
Das liegt vielleicht daran, dass du jetzt schon wieder fragst:
Wo steht das in einem Gesetz
Dabei hatte alleine ich dir schon 2 mal die Richtlinie genannt, sogar mit Link zum PDF. Hast du da mal rein geschaut? Hast du das mal deinem Prüfer vorgelegt?
Vielleicht noch der Hinweis: Derartige technische Regelungen stehen nicht direkt in einem "Gesetz". Im Gestz steht, dass man nicht mit einem Auto ohne Betriebserlaubnis fahren darf. In der StVZO steht, wann einem Fahrzeug die Betriebserlaubnis zu erteilen ist, z.B. wenn es die Richtlinie 2007/46/EG erfüllt. Darin steht, dass die Emissionen gemäß EG-Verordnung 715/2007 einzuhalten sind. Und die oben genannte EG-Verordnung 692/2008 dient der Durchführung und Änderung der Verordnung 715/2007. Eigentlich ganz einfach, oder?
Jetzt frage doch bitte deinen Prüfer wie sein "steht in meinem Computer" rechtlich verankert ist. Dann kommen wir der Sache doch endlich näher :D
Und falls der Prüfer geistig dazu nicht in der Lage ist, dann verweise ich nochmals auf den Tipp mit dem technischen Leiter der Prüforganisation...
 
Er hat an seinem Rechner einen Artikel aufgemacht, ein Rundschreiben/ technische Anweisung irgendwas in der Art und mir die 4 oder 5 % gezeigt. Das ist seine Richtlinie und daran hält er sich. Ich gehe davon aus das nichts in der Welt in davon abbringen wird. Das gleiche gilt wohl für seinen Chef. Und ich erwähne es nochmal gerne.... es gibt KEINE Eintragung im Bereich Nord mit der Typenbezeichnung meines busses. Er hat mir die Computersuche gezeigt. Er sagte das waere für ihn halt so eine Möglichkeit. Wenn irgendein prüfer im Norden die Reifen auf meinem Typ eingetragen hätte würde er darauf verweisen können. Da es offensichtlich noch keiner gemacht hat und seine Arbeitsanweisung dagegen spricht.... was meinst du kann man da noch machen? Alle tüv die ich angerufen habe ( Husum/Heide/Hamburg und Eutin) haben mir ähnliches erzählt bzw ausgesagt das eine Eintragung ohne passendes Gutachten nicht möglich ist. Laut tüv Nord ist die Eintragung illegal und nichts anderes habe ich hier ausgesagt. Des weiteren muss man für jeden Beratung 30 Euro bezahlen wenn es länger als ein sehr kurzes Gespräch ist. Ihr müsst mir bitte glauben das es sehr offensichtlich keine legale Möglichkeit gibt hier oben diese Eintragung zu bekommen. Mein Kollege wurde auch leichtsinnig und kaufte die Reifen in der Annahme“ das kriege ich schon hin“. Bisher nicht und der hat nun wirklich nen guten draht zu den Fachleuten. Was meinst du soll ich nun tun? Nach Bayern fahren? Meinen Anwalt einschalten? Ich habe das abgehakt und werde wohl 65er draufmache sobald ich weiss wie ich die Kiste so hoch bekomme das er bei heckbeladung gerade steht. Aber anhand der Posts hier scheinen ja viele zu glauben das es ein selbstgänger ist die Reifen einzutragen aber... es ist nicht so. Das sollten die Leute halt wissen... das es geht ist klar aber eben nicht selbstverständlich. Mehr wollte ich nicht
 
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