T5.2 215/65 R16 102S eintragen möglich Österreich?

Andreas_99

Jung-Mitglied
Ort
Brunn am Gebirge
Mein Auto
T5 Kombi
Erstzulassung
2010
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Basis
Radio / Navi
Aftermarket
Guten Tag

Ich bin seit kurzem endlich Besitzer eines schönen T5.2 2.0 140ps 4motion Kombis.
Da ich hin und wieder auf Feldwegen u.a. Zwecks Campen unterwegs bin, möchte ich
die BF Goordrich AT 215/65r16 102S montieren.
habe aber nur 215/65r16C reifen mit 106T eingetragen.
Die Achslasten würden sich mit 1750kg ja leicht ausgehen und auch die Höchstgeschwindigkeit,
nur möchte der Prüfer von der Prüfstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW haben,
ansonsten ist es angeblich nicht möglich.
Habe aber auch gelesen, dass VW die nicht hergibt.

Also was meint ihr ? ist es nur so möglich und wenn ja gibt VW diese wirklich nicht her ?
Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit? ( evtl ist sind die Reifen beim Seikelfahrwerk, dass
ich bei Zeiten kaufen will im Gutachten ? habe da nichts gefunden )

LG aus Österreich
 
Warum schreibst du nicht einfach eine Email an VWN und fragst sie? Das wäre doch wohl einfacher, als hier einen voraussichtlich langen Thread über "ich habe irgendwo mal gehört", "bei mir hat der Prüfer aber" und "könnte vielleicht wohl so sein" zu installieren.
Nur mal so als Anregung:rolleyes:
 
Zumindest in D können die Reifen auch ohne "C"-Index gefahren werden, wenn der Lastindex paßt. Beim Geschwindigkeitsindex könnte man bei Reifen mit M+S-Kennung auch noch drunter gehen (mit Hinweisschild im Sichtbereich des Fahrers).
C-Reifen sind keine Alleskönner, sie sind auf lange Laufleistungen ausgelegt (das hat ua. auch Nachteile: Komfort, Bremsweg,..). Wenn der nächste Prüfer eine Rede hält, wie wichtig das "C" aufgrund der Traglast ist, ruhig mal Gegenargumente bringen.

https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ-reifen.pdf -> Seite 5
http://www.hu-au.com/pdf/reifen.pdf

AT Reifen 215/65 R16
BF Goodrich und C Reifen
VW T 5.1 Reifen Offroad Traglast
Reifenfrage passen 215 65 R16 Reifen (ohne C) auf standard Stahlfelgen ? (besser nicht lesen :D)
 
Zumindest in D können die Reifen auch ohne "C"-Index gefahren werden, wenn der Lastindex paßt
Interessant, wie diesem Gerücht durch ständige Wiederholung Nachdruck verliehen werden soll, nur wird es davon nicht wahrer. Die Lage ist die: Lt. Vorschrift dürfen nur Reifen gefahren werden, die im CoC genannt sind, odee solche, zu denen es von VW eine Bauartzulassung für genau den Fahrzeugtyp gibt, oder wenn der Tüv eine Sondergenehmigung im Schein eingetragen hat.
Alles andere ist bloße Mutmaßung und Spekulation und ob ein Tüv x oder ein Prüfer y ohne Bezug auf C etwas schreibt (weil die meisten Autos das eh nicht brauchen), ist das sicher KEIN Beweis für die Richtigkeit der Annahme.

Insbesondere die immer wieder als vermeintlicher "Beweis" vorgebrachte EU-Richtlinie ist diesbezüglich wertlos: EU-Richtlinien sind Vorlagen für Landesgesetzgeber - mehr nicht. Im Land gelten die Landesgesetze, nicht aber die EU-Richtlinien.

Wer einigermaßen sicher sein möchte, dass er nicht-C Reifen fahren darf, sollte sich einfach eine Bescheinigung von VWN holen, anstatt sich später womöglich mit seinem Tüv, einer Polizeistreife oder schlimmer noch mit seiner Versicherung wegen einer Leistungsverweigerung streiten zu müssen.:uuups:

Ob C aus technischer Sicht sinnvoll oder notwendig ist, spielt bei alledem überhaupt keine Rolle. 8)
 
Moin...
Wie ich schonmal in einem anderen Thema schrieb, das „C“ ist eine Empfehlung. So wie es in dem Link der GTÜ zu lesen ist.
Mehrere TÜV-Prüfer verschiedener Organisationen (u.a. TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS) bestätigten mir dies auf Nachfrage.
 
Moin...
Wie ich schonmal in einem anderen Thema schrieb, das „C“ ist eine Empfehlung. So wie es in dem Link der GTÜ zu lesen ist.
Mehrere TÜV-Prüfer verschiedener Organisationen (u.a. TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS) bestätigten mir dies auf Nachfrage.
Hast du das schriftlich, dann poste doch mal was. Persönliche Daten kannst du ja schwärzen.
Dass sich die Prüforganisationen nicht einmal im jeweils eigenen Haus einig sind, haben wir ja nun oft genug gelesen und schriftliche Aussagen dazu, dass C draufstehen muss, lassen sich genau wie gegenteilige zu Hauf im Netz finden - von allen möglichen Fachleuten, Prüfstellen, Händlern, ADAC usw. usf.
Ich frage mich nur, warum sich offenbar nie mal einer die Mühe gemacht hat, die einzig wirklich hilfreiche Anfrage zu stellen, also die an VWN. Eine SCHRIFTLICHE Antwort von VWN wäre rechtsverbindlich und würde jegliche Diskussion mit Versicherungen etc. komplett im Keim ersticken.
Das wäre nur eine einzige Email oder ein Brief und dann wäre doch Ruhe. Aber scheinbar haben die Verfechter von "es geht auch ohne" Angst, die falsche Antwort zu bekommen und das wäre ja dann schwer wieder aufzuheben. Ich gebe nur mal zu bedenken, dass es durchaus teuer werden kann, wenn die Versicherung sich im Schadensfall mit nur zwei Wörtern herausreden kann, mit "Fehlende Betriebserlaubnis".

Aber man kann ja dann immer noch versuchen, den deutschen Gesetzgeber zu verklagen, weil er seine Gesetze womöglich nicht ganz korrekt an einer EU-Richtlinie angebunden hat und vielleicht bekommt man ja am Ende sogar Recht. Viel Spaß dabei.:cool:

Wenn ich solche Reifen fahren wollte, würde ich mir das OK DEFINITIV schriftlich holen. Ich verstehe allerdings auch nicht den Hype, warum es unbedingt nicht-C -Reifen sein sollen. Ein paar € sparen und damit potenziell den Versicherungsschutz aufs Spiel setzen? :confused:

PS: VWN gibt auch einen Reifenratgeber heraus, in dem Finden sich auch zugelassene "XL"-Reifen, vor allem in den breiteren Dimensionen
 
Zuletzt bearbeitet:
danke schon mal für eure Antworten

ich habe bereits VWN geschrieben und warte auf eine Antwort.

wenn jemand ein gutachten oder sonst eine schriftliche bestätigung hat, wäre ich dankbar

wo finde ich den VW reifenratgeber?
 
So langsam artet das Thema aus, aber zum Glück haben wir uns alle lieb. :uuups:

@Multilo: Da machst du es dir aber eigentlich auch etwas einfach. Warum sollen die Leute, die eine andere Meinung haben, als du, dir das Gegenteil beweisen, wenn du Quellen wie die GTÜ anzweifelst? Wenn es so schnell erledigt ist (Mail, Anruf) und du gängige Quellen (wie z.B. GTÜ oder EU-Gesetze) als falsch, nicht aussagekräftig bzw. nicht geltend hinstellst, dann sollte es für dich doch kein Problem sein, "allen anderen" das Gegenteil zu beweisen? Wenn es so viele gegenteilige Meinungen / Quellen gibt, welche ziehst du für deine Aussage(n) heran? Im Übrigen sagt der Hersteller z.B. auch, das man im Kastenwagen kein Schienensystem einbauen darf. Je nach dem, wen man da an der "Hotline" erwischt, wird die Antwort wohl auch hier mal so und mal so ausfallen, vermute ich.
Dann noch zu behaupten, dass die "C-Reifen nicht zwingend erforderlich"-Fraktion das nur behauptet, weil sie ein paar Euro sparen will, ist auch unfair. Guckt doch mal was z.B. ein BF Goodr. KO2 im Vergleich zu einem C-Reifen in der gleichen Dimension kostet. Um diese Reifen (zur Verwendung an einem Fahrzeug mit öster. Zulassung) ging es hier mal ursprünglich im Thema. Ebenfalls die Aussage mit den nicht geltenden EU-Richtlinien - das wäre teilweise zu schön, denn durch diese gab es einige Änderungen (Frontbügel; anderes Thema: 4 verschiedene Reifenhersteller auf einem Fahrzeug möglich,..). Auch hier der "Gegeneinwand", nur weil man immer wieder behauptet, das nur C-Reifen zulässig sind, ist die Aussage erstmal nicht mehr "wert" als die gegenteilige. Ich halte das GTÜ-Zitat schon für seriös, auch wenn es die "Konkurrenz" zu meinem Arbeitgeber ist.
Einige Motorradhersteller schrieben auch noch gern einen speziellen Reifenhersteller vor, obwohl auch dies schon lange hinfällig war. Auch im PKW/LLKW-Bereich wurden meist viel zu hohe Werte (Traglast/Geschwindigkeit) eingetragen. Die Gründe dafür waren sicher verschieden, evtl. weil es zu diesem Zeitpunkt keine Reifen mit niedrigeren Werten gab, weil die Betriebserlaubnis mehrere Motorvarianten abdeckte oder vielleicht weil man uU. einen guten Stückpreis mit einem Reifenhersteller ausgehandelt hatte, der nun mal diese Werte auf seine Reifen "geschrieben" hat.

Das C steht für "Cargo" oder "Commercial", je nach Hersteller. "Cargo" wird oft von den Kurierfahrern oder auch Handwerkern transportiert. Diese fahren für gewöhnlich mehr als 5000Km im Jahr und auch mal eine Bordsteinkante hoch. Daher gibt es Reifen, die besonders, bedingt durch ihren Aufbau / Gummimischung länger halten. Hin und wieder wird auch mal "Lebend-Cargo" vom Familienvater durch die Gegend gefahren, aber auch er darf die eingetragenen Achslasten nicht überschreiten. Ihm ist es vielleicht nicht so wichtig, damit 80TKM im Jahr zu fahren, sondern eher ein kurzer Bremsweg, wenn es auf den "letzten Drücker" vor der, 500m von zu Hause entfernten, Schule mal wieder knapp wird. (Ich hoffe, dadurch fühlt sich jetzt keiner angegriffen. =) )

Was denkst du, welcher fiktive Reifen vom Gesetz her mehr belastet werden darf: ein "215/65 R16 104T" oder ein "215/65 R16C 104T"? Das nur mal als Beispiel.

Oder vielleicht noch eins: Reifeneintrag im COC-Dokument:
215/65 R16C 106T
215/60 R17C 104T
235/55 R17 103W --> obwohl oben 104 bzw. 106 als "C" eingetragen sind, geht es beim "235er" plötzlich ohne "C" und "nur" mit einer Traglast von 103? Wie kann das sein oder welchen Sinn sollte das haben? Zumal der "103er" diese Last noch mit weniger Luftdruck hinbekommt, als z.B. der "C" mit 104. Darf man mit dem "103er" nicht mehr voll beladen fahren oder ist er vielleicht für einen Kurierdienst tabu? Es ist nur nicht erlaubt, "C"- und nicht "nicht C"-Reifen zu kombinieren, auch nicht Achsweise.


Hier vielleicht noch ein paar Zitate, auch wenn sie für dich vielleicht nicht ausreichend sind:

bussgeldkatalog.de
"Den Reifen-Lastindex bestimmen

Auch beim Tragfähigkeitsindex (TI) geben Hersteller gerne großzügig bemessene Vorgaben. Der richtige Wert richtet sich nach der maximalen Achslast des Fahrzeugs und wird wie folgt festgestellt:

TI = Maximale Achslast / 2
Der Geschwindigkeitsindex gilt auch für Motorradreifen.


Auch hier gilt die zulässige Tragfähigkeit für einen Reifendruck von 2,5 bar.

Beachten Sie jedoch, dass bei den ganz schnellen Klassen (über 210 km/h, bzw. über dem Reifen-Index H) gesonderte Regelungen gelten: Hohe Geschwindigkeiten stellen eine besonders starke Belastung für die Bereifung dar.

Aus diesem Grund müssen ab 210 km/h Abzüge bei der Tragfähigkeit gemacht werden."





bussgeld-info.de
"So errechnen Sie den Lastindex ihres Kfz:

Die höchste Achslast ihres Pkw kann durch zwei geteilt werden, um den notwendigen Tragfähigkeitsindex der beiden Reifen zu errechnen. Dies ist nur notwendig, wenn der bisherige Wert beider Reifen mehr als dem der Achslast entspricht.
...
Bis 2004 wurde der Tragfähigkeitsindex oft zu hoch angegeben, .."



test.de
"Eine Nachfrage beim Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk, BRV, ergab: Die Verwendung von Reifen mit der Zusatzbezeichnung rf, C oder XL (Extra-Load) ist keine Vorschrift, sondern nur eine Empfehlung."



Ein unterschreiten des Geschwindigkeits- [vor 01.05.09: bbH + (0,01*bbH + 6,5 km/h) und ab 01.05.09: bbH = Wert aus der Zulassung] und/oder Lastindex zieht Strafen nach sich, das ist richtig. Jedoch liegen dann die og. Berechnungsformeln zu Grunde. Das gilt nun mal für Fahrzeuge, die im Rahmen eines ABE - oder Typgenehmigungsverfahrens in den Verkehr gekommen sind. Einzige Ausnahme beim Geschwindigkeitsindex z.B. in D: Reifen mit "M+S"-Kennzeichnung, wie bereits erwähnt.

Es geht bei solchen Strafen eher darum, das jemand einen Lastindex von 95 auf dem T5 fährt, obwohl rechnerisch (Achslast:2) 100 reichen würde und vielleicht 103 in den Papieren steht. Anderes Bsp.: Geschwindigkeitsindex T bei einem Sommerreifen auf einem Fahrzeug, mit 240Km/h Höchstgeschwindigkeit.



Gern wird ja auch dieses Totschlag-Argument mit der dem zu knappen Traglastindex (und z.B. "nur noch" 20Kg "Reserve") gebracht. Auch hier kann man nur sagen, Achslast durch 2 = Index -> wer sein Auto gern überlädt, der soll sich halt Reifen mit größerem Index montieren. Er fährt dann aber (aufgrund der Überladung) auch nicht legal rum, da die Achslasten (7.1./8.1 bzw. 7.2/8.2 aus der Zulassungsbescheinigung Teil1 nicht überschritten werden dürfen --- max. durch einen Eintrag unter "22", im Anhängerbetrieb).
Zudem gilt die max. Traglast bei Reifen unter 210Km/h jeweils bis zur angegebenen Höchstgeschwindigkeit des Reifens (Geschwindigkeitsindex). Über 210Km/h erfolgt dann ein Abschlag von 3 bzw. 5% pro 10Km/h von der Traglast. Die 210Km/h sind für serienmäßige T5.1,2,3 ausreichend.
Anderer Fall: mögliche Überschreitung des LI bei Anhängerbetrieb - und auch dies ist legal machbar. Auch hier gibt es Leute, die die Legalität dieser Regelung immer wieder abstreiten bzw. wegen angeblich nicht vorhandener Reserven schwarz malen und von einer nicht mehr vorhandenen Betriebserlaubnis sprechen.


Wenn die Polizei bei einer Kontrolle so genau nach den Reifen guckt (und rechnet), dann müßten sie theoretisch auch noch den Reifendruck messen, denn auch dieser hat Einfluss auf die Traglast. Besonders C-Reifen erreichen ihre Werte nur, wenn weitaus mehr, als die sonst gängig angenommen 2,5bar ("PKW"-Reifen Berechnungsgrundlage) im Inneren herrschen.
Wenn ein max. zul. beladener Trapo mit C-Reifen und 2bar auf der Autobahn Vollgas fährt, dann ist das auch nicht von Vorteil, auch wenn auf dem Reifen vielleicht ein Lastindex von 104 steht.


Oder auch ein Klassiker: Wohnmobil fährt mit "C"-Reifen zur HU vor und fällt durch, weil in der Zulassung "CP"-Reifen stehen. Den Kollegen telefonisch darauf angesprochen, meinte er: "CP"-Reifen sind speziell für Wohnmobile und wenn es so in der Zulassung steht, dann geht es nur so. Das diese Reifen durch ihren Aufbau für lange Standzeiten von Vorteil sind, war ihm egal. Ebenfalls, dass die "C"-Reifen des Besitzers eine höhere Traglast hatten und er fast ganzjährig mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Stelle ich einen PKW ein paar Jahre, ohne Vorbereitungen, weg, dann sind die Reifen auch eckig, gleiches gilt für die "CP"-Reifen.
 
So langsam artet das Thema aus, aber zum Glück haben wir uns alle lieb.

@Multilo: Da machst du es dir aber eigentlich auch etwas einfach. Warum sollen die Leute, die eine andere Meinung haben, als du, dir das Gegenteil beweisen, wenn du Quellen wie die GTÜ anzweifelst? Wenn es so schnell erledigt ist (Mail, Anruf) und du gängige Quellen (wie z.B. GTÜ oder EU-Gesetze) als falsch, nicht aussagekräftig bzw. nicht geltend hinstellst, dann sollte es für dich doch kein Problem sein, "allen anderen" das Gegenteil zu beweisen? Wenn es so viele gegenteilige Meinungen / Quellen gibt, welche ziehst du für deine Aussage(n) heran? Im Übrigen sagt der Hersteller z.B. auch, das man im Kastenwagen kein Schienensystem einbauen darf. Je nach dem, wen man da an der "Hotline" erwischt, wird die Antwort wohl auch hier mal so und mal so ausfallen, vermute ich.
Dann noch zu behaupten, dass die "C-Reifen nicht zwingend erforderlich"-Fraktion das nur behauptet, weil sie ein paar Euro sparen will, ist auch unfair. Guckt doch mal was z.B. ein BF Goodr. KO2 im Vergleich zu einem C-Reifen in der gleichen Dimension kostet. Um diese Reifen (zur Verwendung an einem Fahrzeug mit öster. Zulassung) ging es hier mal ursprünglich im Thema. Ebenfalls die Aussage mit den nicht geltenden EU-Richtlinien - das wäre teilweise zu schön, denn durch diese gab es einige Änderungen (Frontbügel; anderes Thema: 4 verschiedene Reifenhersteller auf einem Fahrzeug möglich,..). Auch hier der "Gegeneinwand", nur weil man immer wieder behauptet, das nur C-Reifen zulässig sind, ist die Aussage erstmal nicht mehr "wert" als die gegenteilige. Ich halte das GTÜ-Zitat schon für seriös, auch wenn es die "Konkurrenz" zu meinem Arbeitgeber ist.
Einige Motorradhersteller schrieben auch noch gern einen speziellen Reifenhersteller vor, obwohl auch dies schon lange hinfällig war. Auch im PKW/LLKW-Bereich wurden meist viel zu hohe Werte (Traglast/Geschwindigkeit) eingetragen. Die Gründe dafür waren sicher verschieden, evtl. weil es zu diesem Zeitpunkt keine Reifen mit niedrigeren Werten gab, weil die Betriebserlaubnis mehrere Motorvarianten abdeckte oder vielleicht weil man uU. einen guten Stückpreis mit einem Reifenhersteller ausgehandelt hatte, der nun mal diese Werte auf seine Reifen "geschrieben" hat.

Das C steht für "Cargo" oder "Commercial", je nach Hersteller. "Cargo" wird oft von den Kurierfahrern oder auch Handwerkern transportiert. Diese fahren für gewöhnlich mehr als 5000Km im Jahr und auch mal eine Bordsteinkante hoch. Daher gibt es Reifen, die besonders, bedingt durch ihren Aufbau / Gummimischung länger halten. Hin und wieder wird auch mal "Lebend-Cargo" vom Familienvater durch die Gegend gefahren, aber auch er darf die eingetragenen Achslasten nicht überschreiten. Ihm ist es vielleicht nicht so wichtig, damit 80TKM im Jahr zu fahren, sondern eher ein kurzer Bremsweg, wenn es auf den "letzten Drücker" vor der, 500m von zu Hause entfernten, Schule mal wieder knapp wird. (Ich hoffe, dadurch fühlt sich jetzt keiner angegriffen. =) )

Was denkst du, welcher fiktive Reifen vom Gesetz her mehr belastet werden darf: ein "215/65 R16 104T" oder ein "215/65 R16C 104T"? Das nur mal als Beispiel.

Oder vielleicht noch eins: Reifeneintrag im COC-Dokument:
215/65 R16C 106T
215/60 R17C 104T
235/55 R17 103W --> obwohl oben 104 bzw. 106 als "C" eingetragen sind, geht es beim "235er" plötzlich ohne "C" und "nur" mit einer Traglast von 103? Wie kann das sein oder welchen Sinn sollte das haben? Zumal der "103er" diese Last noch mit weniger Luftdruck hinbekommt, als z.B. der "C" mit 104. Darf man mit dem "103er" nicht mehr voll beladen fahren oder ist er vielleicht für einen Kurierdienst tabu? Es ist nur nicht erlaubt, "C"- und nicht "nicht C"-Reifen zu kombinieren, auch nicht Achsweise.


Hier vielleicht noch ein paar Zitate, auch wenn sie für dich vielleicht nicht ausreichend sind:

bussgeldkatalog.de
"Den Reifen-Lastindex bestimmen

Auch beim Tragfähigkeitsindex (TI) geben Hersteller gerne großzügig bemessene Vorgaben. Der richtige Wert richtet sich nach der maximalen Achslast des Fahrzeugs und wird wie folgt festgestellt:

TI = Maximale Achslast / 2
Der Geschwindigkeitsindex gilt auch für Motorradreifen.


Auch hier gilt die zulässige Tragfähigkeit für einen Reifendruck von 2,5 bar.

Beachten Sie jedoch, dass bei den ganz schnellen Klassen (über 210 km/h, bzw. über dem Reifen-Index H) gesonderte Regelungen gelten: Hohe Geschwindigkeiten stellen eine besonders starke Belastung für die Bereifung dar.

Aus diesem Grund müssen ab 210 km/h Abzüge bei der Tragfähigkeit gemacht werden."





bussgeld-info.de
"So errechnen Sie den Lastindex ihres Kfz:

Die höchste Achslast ihres Pkw kann durch zwei geteilt werden, um den notwendigen Tragfähigkeitsindex der beiden Reifen zu errechnen. Dies ist nur notwendig, wenn der bisherige Wert beider Reifen mehr als dem der Achslast entspricht.
...
Bis 2004 wurde der Tragfähigkeitsindex oft zu hoch angegeben, .."



test.de
"Eine Nachfrage beim Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk, BRV, ergab: Die Verwendung von Reifen mit der Zusatzbezeichnung rf, C oder XL (Extra-Load) ist keine Vorschrift, sondern nur eine Empfehlung."



Ein unterschreiten des Geschwindigkeits- [vor 01.05.09: bbH + (0,01*bbH + 6,5 km/h) und ab 01.05.09: bbH = Wert aus der Zulassung] und/oder Lastindex zieht Strafen nach sich, das ist richtig. Jedoch liegen dann die og. Berechnungsformeln zu Grunde. Das gilt nun mal für Fahrzeuge, die im Rahmen eines ABE - oder Typgenehmigungsverfahrens in den Verkehr gekommen sind. Einzige Ausnahme beim Geschwindigkeitsindex z.B. in D: Reifen mit "M+S"-Kennzeichnung, wie bereits erwähnt.

Es geht bei solchen Strafen eher darum, das jemand einen Lastindex von 95 auf dem T5 fährt, obwohl rechnerisch (Achslast:2) 100 reichen würde und vielleicht 103 in den Papieren steht. Anderes Bsp.: Geschwindigkeitsindex T bei einem Sommerreifen auf einem Fahrzeug, mit 240Km/h Höchstgeschwindigkeit.



Gern wird ja auch dieses Totschlag-Argument mit der dem zu knappen Traglastindex (und z.B. "nur noch" 20Kg "Reserve") gebracht. Auch hier kann man nur sagen, Achslast durch 2 = Index -> wer sein Auto gern überlädt, der soll sich halt Reifen mit größerem Index montieren. Er fährt dann aber (aufgrund der Überladung) auch nicht legal rum, da die Achslasten (7.1./8.1 bzw. 7.2/8.2 aus der Zulassungsbescheinigung Teil1 nicht überschritten werden dürfen --- max. durch einen Eintrag unter "22", im Anhängerbetrieb).
Zudem gilt die max. Traglast bei Reifen unter 210Km/h jeweils bis zur angegebenen Höchstgeschwindigkeit des Reifens (Geschwindigkeitsindex). Über 210Km/h erfolgt dann ein Abschlag von 3 bzw. 5% pro 10Km/h von der Traglast. Die 210Km/h sind für serienmäßige T5.1,2,3 ausreichend.
Anderer Fall: mögliche Überschreitung des LI bei Anhängerbetrieb - und auch dies ist legal machbar. Auch hier gibt es Leute, die die Legalität dieser Regelung immer wieder abstreiten bzw. wegen angeblich nicht vorhandener Reserven schwarz malen und von einer nicht mehr vorhandenen Betriebserlaubnis sprechen.


Wenn die Polizei bei einer Kontrolle so genau nach den Reifen guckt (und rechnet), dann müßten sie theoretisch auch noch den Reifendruck messen, denn auch dieser hat Einfluss auf die Traglast. Besonders C-Reifen erreichen ihre Werte nur, wenn weitaus mehr, als die sonst gängig angenommen 2,5bar ("PKW"-Reifen Berechnungsgrundlage) im Inneren herrschen.
Wenn ein max. zul. beladener Trapo mit C-Reifen und 2bar auf der Autobahn Vollgas fährt, dann ist das auch nicht von Vorteil, auch wenn auf dem Reifen vielleicht ein Lastindex von 104 steht.


Oder auch ein Klassiker: Wohnmobil fährt mit "C"-Reifen zur HU vor und fällt durch, weil in der Zulassung "CP"-Reifen stehen. Den Kollegen telefonisch darauf angesprochen, meinte er: "CP"-Reifen sind speziell für Wohnmobile und wenn es so in der Zulassung steht, dann geht es nur so. Das diese Reifen durch ihren Aufbau für lange Standzeiten von Vorteil sind, war ihm egal. Ebenfalls, dass die "C"-Reifen des Besitzers eine höhere Traglast hatten und er fast ganzjährig mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Stelle ich einen PKW ein paar Jahre, ohne Vorbereitungen, weg, dann sind die Reifen auch eckig, gleiches gilt für die "CP"-Reifen.
:danke::pro:
 
@wasserpumpe : Was ist dein Problem? @Andreas_99 fragt doch jetzt an und dann werden wir es wissen. Und keiner wird dich zwingen irgendwem zu sagen, dass du die Antwort gelesen hast - wie immer die ausfällt.

Wie ich schon sagte: Es geht hier überhaupt nicht darum, ob irgendwas Sinn macht oder nicht und ob etwas plausibel erscheint. Rechtsprechung inkl. Versicherungsrecht basieren auf den Zeilen des Gesetzes und selten auf Logik. Das erscheint einem sehr oft blöd, ist aber so. Ich habe persönlich auch gar kein Problem damit zu glauben, dass die Tragzahl aus technischer Sicht sicherstellen kann, dass ein Reifen nicht durch das Gewicht überlastet wird. Was das C sonst noch für Eigenschaften absichert, die vom Hersteller vielleicht als notwendig definiert wurden oder auch nicht, wurde hier m.W. auch noch nie wirklich geklärt.

Was das EU-Recht angeht: Natürlich ist es in der Regel so, dass EU-Richtlinien idgendwann ihre Umsetzung im deutschen Recht finden, das ist schließlich deren Sinn. Aber immer erst wenn der deutsche Gesetzgeber es in deutsches Recht umgesetzt hat. Es gibt auch sog. EU-Verordnungen, da ist das anders, da braucht es den deutschen Gesetzgeber nicht. Es kommt also immer auf den Fall an.

Wenn du von EINTRAGEN durch GTÜ und ähnliche in den Schein sprichst, dann hast du wohl Recht, dann müsste die Unterschrift des GTÜ oder sonstigen Tüvs wohl reichen. Allerdings werden Reifen ja heute in der Regel gar nicht mehr eingetragen, außer bei Sonderdimensionen.

Die von dir verlangten Quellen die besagen, dass C-Reifen nicht gefahren werden dürfen, brauche ich nicht mehr rauszusuchen, weil
1. Stehen die zum Teil sogar in den oben verlinkten Threads schon drin - lies einfach mal da nach und
2. habe ich das in anderen Threads schon mehrfach getan - nimm einfach die Suchmaschine.

Wenn dir meine Ratschläge und Erklärungen hier unangemessen erscheinen: kein Problem. Du darfst eine andere Meinung haben, dafür ist es ein Forum. Zu seinen persönlichen Entscheidungen muss ja am Ende jeder selber stehen.
 
Also bis jetzt habe ich von VW garkeine Antwort bekommen.
Über Erwin habe ich die Reifenfreigaben und Reifenauf/ablastungsliste runtergeladen,
bin allerdings nicht fündig geworden. Für den T5.2 sind scheinbar garkeine Laständerungen von
VW vorgesehen. Zu den älteren Tx gab es Massen.

Jetzt warte ich noch auf die Rückmeldung von eine Zivilgutachter. Mal schaun.

Hat jemand von euch von Seikel das Gutachten mit den ganzen Rad/Reifenkombinationen und kann
mir vll sagen welche da mit Standart und mit Seikelfahrwerk möglich sind ?
Das Seikelfahrwerk werde ich mir in den nächsten Monaten einbauen aber mom sind die Reifen wichtiger.

Wenn das passende drinnen steht, wäre ich dankbar, wenn mir jemand das Gutachten zukommen lassen könnte.
Würde natürlich was dafür bezahlen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast hoffentlich auch VWN und nicht VW angeschrieben...
Bei mir kamen die Antworten immer ziemlich zügig.

Hast du vll die Emailadresse oder den link von der seite ?

bin mir nicht sicher obs das richtige war :confused:
 
was für ein zufall... nach 2 wochen habe ich genau jz nach meiner frage die antwort von vw (n? ^^) bekommen
" diese radreifen kombination wurde nicht geprüft und somit gibt es leider keine freigabe und muss durch eine einzelabnahme überprüft werden"

weiß jemand ob der BF Goordrich AT 215/65r16 102S genau so im seikel rad/reifengutachten drinnen steht ?
 
was für ein zufall... nach 2 wochen habe ich genau jz nach meiner frage die antwort von vw (n? ^^) bekommen
" diese radreifen kombination wurde nicht geprüft und somit gibt es leider keine freigabe und muss durch eine einzelabnahme überprüft werden"

weiß jemand ob der BF Goordrich AT 215/65r16 102S genau so im seikel rad/reifengutachten drinnen steht ?


Für ganz Österreich bezüglich Reifen Felgen gibt es bei VW(N) generell nur eine Dame mit Gehilfe in Salzburg beim Hauptimporteur. Darum dauert eine Antwort auch immer mindestens zwei Wochen.

Alles andere, wo keine Unbedenklichkeitsbestätigung seitens VW Österreich ausgegeben werden kann, muss alles über einen Zivilgutachter bzw Tüv im jeweiligen Bundesland eingetragen werden.

Wenn der ZG selbst nach einem Gutachten der Felgen oder Reifen suchen muss wird der Höchstbetrag von 189€ pro Eintrag verrechnet/fällig

So war es zumindest bei meinen Alufelgen (Original VW) Tüv Innsbruck.

Der Arsch bekam alle richtigen Dokumente von mir, verrechnete trotzdem den vollen Betrag.

Leider ist man da ziemlich ausgeliefert.
 
Wie gesagt.
Die Dame, falls sich noch nichts geändert hat, ist ALLEINE für GANZ Österreich zuständig. Deshalb auch die lange Wartezeit auf Antwort.

Österreich ist echt etwas schwierig. Da bringt Dir die Deutsche Kontaktstelle gar nichts. Das muss, wenn benötigt, über den Generalimporteur (Porsche Salzburg) laufen.
 
irgendwie verstehe ich es aber noch nicht ganz.

Bei mir steht im Zulassungsschein ich kann 215/65R16c fahren.
Wenn ich jetzt die BFG KO2 215/65R16 drauf gebe (und das c nur eine "Empfehlung" ist) fahre ich doch genau das gleiche was ich Standardmässig auch drauf habe bzw. was auch so zugelassen ist.

PS: ich hab einen T5.2 mit 140PS mit MZHG von 2800kg (Achslasten würde auch passen und höchstgeschwindigkeit auch)

Checke daher nicht was hier nicht passen sollte?

Danke schon vorab
hasni
 
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