So langsam artet das Thema aus, aber zum Glück haben wir uns alle lieb.
@Multilo: Da machst du es dir aber eigentlich auch etwas einfach. Warum sollen die Leute, die eine andere Meinung haben, als du, dir das Gegenteil beweisen, wenn du Quellen wie die GTÜ anzweifelst? Wenn es so schnell erledigt ist (Mail, Anruf) und du gängige Quellen (wie z.B. GTÜ oder EU-Gesetze) als falsch, nicht aussagekräftig bzw. nicht geltend hinstellst, dann sollte es für dich doch kein Problem sein, "allen anderen" das Gegenteil zu beweisen? Wenn es so viele gegenteilige Meinungen / Quellen gibt, welche ziehst du für deine Aussage(n) heran? Im Übrigen sagt der Hersteller z.B. auch, das man im Kastenwagen kein Schienensystem einbauen darf. Je nach dem, wen man da an der "Hotline" erwischt, wird die Antwort wohl auch hier mal so und mal so ausfallen, vermute ich.
Dann noch zu behaupten, dass die "C-Reifen nicht zwingend erforderlich"-Fraktion das nur behauptet, weil sie ein paar Euro sparen will, ist auch unfair. Guckt doch mal was z.B. ein BF Goodr. KO2 im Vergleich zu einem C-Reifen in der gleichen Dimension kostet. Um diese Reifen (zur Verwendung an einem Fahrzeug mit öster. Zulassung) ging es hier mal ursprünglich im Thema. Ebenfalls die Aussage mit den nicht geltenden EU-Richtlinien - das wäre teilweise zu schön, denn durch diese gab es einige Änderungen (Frontbügel; anderes Thema: 4 verschiedene Reifenhersteller auf einem Fahrzeug möglich,..). Auch hier der "Gegeneinwand", nur weil man immer wieder behauptet, das nur C-Reifen zulässig sind, ist die Aussage erstmal nicht mehr "wert" als die gegenteilige. Ich halte das GTÜ-Zitat schon für seriös, auch wenn es die "Konkurrenz" zu meinem Arbeitgeber ist.
Einige Motorradhersteller schrieben auch noch gern einen speziellen Reifenhersteller vor, obwohl auch dies schon lange hinfällig war. Auch im PKW/LLKW-Bereich wurden meist viel zu hohe Werte (Traglast/Geschwindigkeit) eingetragen. Die Gründe dafür waren sicher verschieden, evtl. weil es zu diesem Zeitpunkt keine Reifen mit niedrigeren Werten gab, weil die Betriebserlaubnis mehrere Motorvarianten abdeckte oder vielleicht weil man uU. einen guten Stückpreis mit einem Reifenhersteller ausgehandelt hatte, der nun mal diese Werte auf seine Reifen "geschrieben" hat.
Das C steht für "Cargo" oder "Commercial", je nach Hersteller. "Cargo" wird oft von den Kurierfahrern oder auch Handwerkern transportiert. Diese fahren für gewöhnlich mehr als 5000Km im Jahr und auch mal eine Bordsteinkante hoch. Daher gibt es Reifen, die besonders, bedingt durch ihren Aufbau / Gummimischung länger halten. Hin und wieder wird auch mal "Lebend-Cargo" vom Familienvater durch die Gegend gefahren, aber auch er darf die eingetragenen Achslasten nicht überschreiten. Ihm ist es vielleicht nicht so wichtig, damit 80TKM im Jahr zu fahren, sondern eher ein kurzer Bremsweg, wenn es auf den "letzten Drücker" vor der, 500m von zu Hause entfernten, Schule mal wieder knapp wird. (Ich hoffe, dadurch fühlt sich jetzt keiner angegriffen.
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Was denkst du, welcher fiktive Reifen vom Gesetz her mehr belastet werden darf: ein "215/65 R16 104T" oder ein "215/65 R16C 104T"? Das nur mal als Beispiel.
Oder vielleicht noch eins: Reifeneintrag im COC-Dokument:
215/65 R16C 106T
215/60 R17C 104T
235/55 R17 103W --> obwohl oben 104 bzw. 106 als "C" eingetragen sind, geht es beim "235er" plötzlich ohne "C" und "nur" mit einer Traglast von 103? Wie kann das sein oder welchen Sinn sollte das haben? Zumal der "103er" diese Last noch mit weniger Luftdruck hinbekommt, als z.B. der "C" mit 104. Darf man mit dem "103er" nicht mehr voll beladen fahren oder ist er vielleicht für einen Kurierdienst tabu? Es ist nur nicht erlaubt, "C"- und nicht "nicht C"-Reifen zu kombinieren, auch nicht Achsweise.
Hier vielleicht noch ein paar Zitate, auch wenn sie für dich vielleicht nicht ausreichend sind:
bussgeldkatalog.de
"Den Reifen-Lastindex bestimmen
Auch beim Tragfähigkeitsindex (TI) geben Hersteller gerne großzügig bemessene Vorgaben. Der richtige Wert richtet sich nach der maximalen Achslast des Fahrzeugs und wird wie folgt festgestellt:
TI = Maximale Achslast / 2
Der Geschwindigkeitsindex gilt auch für Motorradreifen.
Auch hier gilt die zulässige Tragfähigkeit für einen Reifendruck von 2,5 bar.
Beachten Sie jedoch, dass bei den ganz schnellen Klassen (über 210 km/h, bzw. über dem Reifen-Index H) gesonderte Regelungen gelten: Hohe Geschwindigkeiten stellen eine besonders starke Belastung für die Bereifung dar.
Aus diesem Grund müssen ab 210 km/h Abzüge bei der Tragfähigkeit gemacht werden."
bussgeld-info.de
"So errechnen Sie den Lastindex ihres Kfz:
Die höchste Achslast ihres Pkw kann durch zwei geteilt werden, um den notwendigen Tragfähigkeitsindex der beiden Reifen zu errechnen. Dies ist nur notwendig, wenn der bisherige Wert beider Reifen mehr als dem der Achslast entspricht.
...
Bis 2004 wurde der Tragfähigkeitsindex oft zu hoch angegeben, .."
test.de
"Eine Nachfrage beim Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk, BRV, ergab: Die Verwendung von Reifen mit der Zusatzbezeichnung rf, C oder XL (Extra-Load) ist keine Vorschrift, sondern nur eine Empfehlung."
Ein unterschreiten des Geschwindigkeits- [vor 01.05.09: bbH + (0,01*bbH + 6,5 km/h) und ab 01.05.09: bbH = Wert aus der Zulassung] und/oder Lastindex zieht Strafen nach sich, das ist richtig. Jedoch liegen dann die og. Berechnungsformeln zu Grunde. Das gilt nun mal für Fahrzeuge, die im Rahmen eines ABE - oder Typgenehmigungsverfahrens in den Verkehr gekommen sind. Einzige Ausnahme beim Geschwindigkeitsindex z.B. in D: Reifen mit "M+S"-Kennzeichnung, wie bereits erwähnt.
Es geht bei solchen Strafen eher darum, das jemand einen Lastindex von 95 auf dem T5 fährt, obwohl rechnerisch (Achslast:2) 100 reichen würde und vielleicht 103 in den Papieren steht. Anderes Bsp.: Geschwindigkeitsindex T bei einem Sommerreifen auf einem Fahrzeug, mit 240Km/h Höchstgeschwindigkeit.
Gern wird ja auch dieses Totschlag-Argument mit der dem zu knappen Traglastindex (und z.B. "nur noch" 20Kg "Reserve") gebracht. Auch hier kann man nur sagen, Achslast durch 2 = Index -> wer sein Auto gern überlädt, der soll sich halt Reifen mit größerem Index montieren. Er fährt dann aber (aufgrund der Überladung) auch nicht legal rum, da die Achslasten (7.1./8.1 bzw. 7.2/8.2 aus der Zulassungsbescheinigung Teil1 nicht überschritten werden dürfen --- max. durch einen Eintrag unter "22", im Anhängerbetrieb).
Zudem gilt die max. Traglast bei Reifen unter 210Km/h jeweils bis zur angegebenen Höchstgeschwindigkeit des Reifens (Geschwindigkeitsindex). Über 210Km/h erfolgt dann ein Abschlag von 3 bzw. 5% pro 10Km/h von der Traglast. Die 210Km/h sind für serienmäßige T5.1,2,3 ausreichend.
Anderer Fall: mögliche Überschreitung des LI bei Anhängerbetrieb - und auch dies ist legal machbar. Auch hier gibt es Leute, die die Legalität dieser Regelung immer wieder abstreiten bzw. wegen angeblich nicht vorhandener Reserven schwarz malen und von einer nicht mehr vorhandenen Betriebserlaubnis sprechen.
Wenn die Polizei bei einer Kontrolle so genau nach den Reifen guckt (und rechnet), dann müßten sie theoretisch auch noch den Reifendruck messen, denn auch dieser hat Einfluss auf die Traglast. Besonders C-Reifen erreichen ihre Werte nur, wenn weitaus mehr, als die sonst gängig angenommen 2,5bar ("PKW"-Reifen Berechnungsgrundlage) im Inneren herrschen.
Wenn ein max. zul. beladener Trapo mit C-Reifen und 2bar auf der Autobahn Vollgas fährt, dann ist das auch nicht von Vorteil, auch wenn auf dem Reifen vielleicht ein Lastindex von 104 steht.
Oder auch ein Klassiker: Wohnmobil fährt mit "C"-Reifen zur HU vor und fällt durch, weil in der Zulassung "CP"-Reifen stehen. Den Kollegen telefonisch darauf angesprochen, meinte er: "CP"-Reifen sind speziell für Wohnmobile und wenn es so in der Zulassung steht, dann geht es nur so. Das diese Reifen durch ihren Aufbau für lange Standzeiten von Vorteil sind, war ihm egal. Ebenfalls, dass die "C"-Reifen des Besitzers eine höhere Traglast hatten und er fast ganzjährig mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Stelle ich einen PKW ein paar Jahre, ohne Vorbereitungen, weg, dann sind die Reifen auch eckig, gleiches gilt für die "CP"-Reifen.