Es handeld sich um einen schweren Mangel, der nicht gelöst ist.
LG von der Nordsee
Nein, es ist kein „schwerer“ Mangel.
Wäre es Einer, wäre die Sachlage schnell geklärt: Wandlung / Rückgabe.
Aber Du hast das Auto ja angeblich verkauft. Warum, wenn es der Händler hätte zurücknehmen müssen, frag ich mich?!
Ach ja: weil ein „schwerer Mangel“, der Jurist nennt das übrigens einen „erheblichen Sachmangel“, und die Grundlage ist der §323 BGB, eine erhebliche Einschränkung der Art oder Funktion des Gegenstands ist.
Und eben nur ein solcher die Wandlung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages rechtfertigen.
Ein einfacher Sachmangel rechtfertigt dies eben nicht, und genau dies liegt hier vor.
Fährt das Fahrzeug einwandfrei in allen Situationen an? Ja, tut es.
Schaltet das Fahrzeug nicht einwandfrei oder ist die Nutzung eingeschränkt? Nein, ist es nicht.
Ist es immer komfortabel? Nein, ist es dann nicht.
Also in keiner Weise ein „erheblicher Mangel“.
Und genauso sollte das behandelt werden.
Als Ärgernis, das VWN bitte abzustellen hat. Aber deswegen ist es nicht angemessen, hier zu eskalieren.
Ach ja: bin gestern und heute von Hamburg nach Kopenhagen und zurück gefahren.
Mit etwas Gefühl im Gasfuss erspart man seinen Mitfahrern durchaus das Nicken, erfordert halt etwas Gefühl und Konzentration.
Gab es eine einzige „enge“ Situation auf der Fahrt? Nein, natürlich nicht. Denn man kann auch mit dem ruckenden Getriebe ohne Ruck zügig in den Verkehr einfädeln.
Also lasst die Kirche mal im Dorf.
Und
@DrZook : Du hast ja verkauft. Dann erübrigen sich ja ab jetzt „hilfreiche“ Beiträge zu diesem Thema, da Du weder weitere Erfahrungen, noch Lösungen, noch Neuigkeiten einbringen kannst.