Abweichung vom Bauzustand : Rückrufaktion 01E4 VW T5.2 Modell 2010

Also ich bin da der Typ Offenheit! Ich würd denen ein zwei Briefe schreiben und klar machen dass mir das nicht gefällt und ich nen guten Ausgleich will! Ansonsten Medien... Anwalt usw.! Ein Stück weit ist das sicher gepokert, aber wenn die was wollen, dann sollen se Löhnen! Den "Mist" hast du ja nicht gebaut!
 
Ich vermute, dass es ausnahmsweise durchaus mal ganz gut ausgehen kann, denn VW wird ja nicht umsonst mit der aus meiner Sicht sehr kundenfreundlichen Annahme einer Laufleistung von nur 150tkm an die Sache rangehen. Damit gibt es ja deutlich mehr Geld zurück, als nach normaler Laufleistung (ca. 250tkm) zustehen würde. Man will offenbar Diskussionen und Klagen vermeiden.

Nö, leider nicht. Bei 150tkm hätte das Auto nach 100tkm noch 33% des Neuwertes, bei 250tkm Nutzungsdauer noch 60%.

Gruß, Marcus
 
Nö, leider nicht. Bei 150tkm hätte das Auto nach 100tkm noch 33% des Neuwertes, bei 250tkm Nutzungsdauer noch 60%.

Gruß, Marcus
:uuups: irgendwie schien es mir anders herum zu sein, aber du hast natürlich Recht. Es war wohl doch schon etwas zu spät für Rechenübungen, tut mir leid. Du darfst den sinnlosen Post oben gerne löschen.
So gesehen übertrifft sich VW ja dann hiermit ein wwiteres Mal selbst in Sachen kundenverachtendem Verhalten.

Mal anders herum gefragt: Sind Vorserienmodelle nicht so etwas wie seltene Sammlerstücke? Zumindest wäre es m.E. den Versuch Wert, in dieser Richtung gegen VWs unverschämte Wertverlustannahme anzugehen.
 
Hat es hier schon ein belastbares Angebot von VW gegeben oder wird sich hier nur über Vermutungen der Mund zerrissen?
 
Die wollen meinen Multivan auch zurückkaufen. Ich glaub mir knutsch en Elch. Gestern die Hotline gleich angerufen, die Dame war sehr net, hat nur die Daten aufgenommen und mir gesagt, dass in 2 bis 4 Wochen sich jemand bei mir melden wird. Ich will ihn aber nicht verkaufen. Ich hab mir den Bus zu meinem 60. Geburtstag vor 7 Jahren geschenkt und wollt ihn bis zum bitteren Ende, von ihm oder auch von mir, fahren. Ich bin stink sauer, da muss man doch rechtlich dagegen vorgehen können? Die haben mich doch beschissen, mir ein nicht zugelassenes Auto zu verkaufen.
 
Es wird ja immer turbulenter in diesem nicht enden wollenden Skandal. Heute hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen 6 VW-Mitarbeiter Klage eingereicht. VW ist ja mit dem bereits mit dem Ablaßhandel und geleisteten Bußgeld schon raus. Leckomio, was für ne Bananenrepublik.

Also wenn ich denn Betroffener wäre; dürfen mir gerne ein adäquates Neufahrzeug auf den Hof stellen und dann Zug-um-Zug tauschen.
 
Will meinen 5.2 Caravelle 2012 grad verkaufen. Hoffe inständig, dass noch ein Brief von VW kommt...:D

Thomas
 
Ui, mich hat es auch erwischt, abweichender Bauzustand, Rückrufaktion 01E4
Heute Schreiben von VW Verbraucherschutz im Breifkasten.
Da bin ich ja mal gespannt.
 
da muss man doch rechtlich dagegen vorgehen können?
Deinen Unmut versteh ich zu 100%.

Rechtlich ist die Sache, befürchte ich, relativ klar. Das Auto hätte niemals in den Verkauf gehen dürfen und war auch nie zulassungsfähig. Damit scheidet ein Weiterfahren wohl aus. Du könntest max. den Verkauf ablehnen und das Auto stilllegen lassen. Damit ist dir ja aber auch nicht geholfen.

Spannender wird wohl das Angebot von VW. Da sehe ich eher Bedarf nach rechtlicher Unterstützung, um da nicht mit viel zu wenig abgespeist zu werden.
 
Deinen Unmut versteh ich zu 100%.

Rechtlich ist die Sache, befürchte ich, relativ klar. Das Auto hätte niemals in den Verkauf gehen dürfen und war auch nie zulassungsfähig. Damit scheidet ein Weiterfahren wohl aus. Du könntest max. den Verkauf ablehnen und das Auto stilllegen lassen. Damit ist dir ja aber auch nicht geholfen.

Spannender wird wohl das Angebot von VW. Da sehe ich eher Bedarf nach rechtlicher Unterstützung, um da nicht mit viel zu wenig abgespeist zu werden.

Weiterfahren ist u.U. sogar denkbar. Würde ich aber nicht machen, da das Auto praktisch unverkäuflich ist.

Juristisch fällt das Ganze u.U. in den Bereich der arglistigen Täuschung. Das bedeutet, dass bei einem Rückkauf durch VW ganz andere Regelungen gelten würden als z.B. bei der Rückabwicklung des Kaufs.

Gruß, Marcus
 
Juristisch fällt das Ganze u.U. in den Bereich der arglistigen Täuschung.
dazu müsste VW die Fahrzeuge wissentlich und absichtlich in einem nicht konformen Zustand verkauft haben. Der Nachweis wird schwierig.
 
Zu solchen Rückkäufen gibt es bereits einen Thread hier im Forum. Eine Kollegin mit einem Touareg hatte letztes Jahr das gleiche Problem. VW hat ihr damals ein Rückkaufangebot gemacht, dass man nicht ausschlagen konnte.
 
Zu solchen Rückkäufen gibt es bereits einen Thread hier im Forum. Eine Kollegin mit einem Touareg hatte letztes Jahr das gleiche Problem. VW hat ihr damals ein Rückkaufangebot gemacht, dass man nicht ausschlagen konnte.
Dann aber sicherlich nicht auf Basis 150000 km unterstellte Lebensdauer des Fahrzeugs.
 
dazu müsste VW die Fahrzeuge wissentlich und absichtlich in einem nicht konformen Zustand verkauft haben. Der Nachweis wird schwierig.
Wenn man weiß wie Fahrzeuge produziert werden doch. Da wird nicht einfach mal so irgendwas verbaut. Dazu bedarf es eine systemseitigen Freigabe in den Dokumentationssystemen.
 
Wenn man weiß wie Fahrzeuge produziert werden doch. Da wird nicht einfach mal so irgendwas verbaut. Dazu bedarf es eine systemseitigen Freigabe in den Dokumentationssystemen.

Vor 30 Jahren war das aber bei Audi wohl so ;) .. so richtig blickt da keiner durch wann im Audi 100 usw. verbaut wurde! Manche meinen das reinkam was da war ;)

So richtig hab ich noch nicht verstanden wo bei den Fahrzeugen das Problem liegt... einfach gestrickt wie ich bin ... dacht ich da guggt ne Ingenieur drüber ob alles in Ordnung ist.. und dann gehts weiter.. Aber sieht so aus als ob man im Zuge der Dieselaffäre bei VW genauer hinschaut...
 
So richtig hab ich noch nicht verstanden wo bei den Fahrzeugen das Problem liegt... einfach gestrickt wie ich bin ... dacht ich da guggt ne Ingenieur drüber ob alles in Ordnung ist.. und dann gehts weiter.. Aber sieht so aus als ob man im Zuge der Dieselaffäre bei VW genauer hinschaut...

So hat man das wohl auch gemacht.

Das Problem ist die Dokumentation, die hierzu vielfach fehlt. Das ist auch ein juristisches Problem, da VW die Übereinstimmung mit der ABE selbst bestätigen muss. Fehlt die Dokumentation, ist das nicht möglich. - Hier natürlich rückwirkend.

Gruß, Marcus
 
Weiterfahren ist u.U. sogar denkbar. Würde ich aber nicht machen, da das Auto praktisch unverkäuflich ist.
Weiterfahren wissentlich ohne Zulassung - wie stellst du dir das vor? :confused:
Und die Versicherung?
Um ihn auf öffentlichen Straßen weiter fahren zu dürfen, müsste man erst mal einen zugelassenen Zustand herstellen, was vermutlich auf jeden Fall eine Tüv-Sonderabnahme erforden dürfte und die dürfte ohne genaue Kenntnis der zu beurteilenden Änderungen wohl gegen "unbezahlbar" tendieren.:eek:
 
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