Unfallschaden - was tun

Terra

Aktiv-Mitglied
Ort
Ludwigsburg
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
April 2009
Motor
TDI® 96 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Radio / Navi
Delta
Extras
Wasserzusatzheizung
Parkassistent
Klimaautomatik
Tempomat
Hallo,
heute hat ein Auto meinen geparkten T5 vorne rechts (Stoßstange) beschädigt (ich war nicht anwesend). Der ehrliche Unfallverursacher rief die Polizei und
gab seine Schuld zu. Nun werde ich ihn morgen treffen.
Wie macht ihr das? Wie läuft das? Sollt man dies über die gegnerische Versicherung machen lassen oder einigt man sich.
Der Schaden ist zwar nicht groß aber man sieht es halt.
 
Hi
Ich hatte gestern auch nen kleinen Unfall... allerdings mit dem ollen Passat... mal kurz beim Karroseriebauer angefragt... der meinte der Schaden übersteigt den Fahrzeugwert. Er meinte auch am besten das sauber über die Versicherung laufen lassen und wenn man jegleichen Ärger und eine zügige Abwicklung will... nen Rechtsanwalt einschalten. Bei manchen Versicherungen gibts da wohl ein ziemliches Gezicke... mit Abzügen usw.
Frank
 
Hallo

meist sieht man ja den tatsächlichen Schaden nicht.

Ich würde es in der Werkstatt begutachten lassen und mir einen Kostenvoranschlag für die Reparatur fertigen lassen.
 
Wie macht ihr das? Wie läuft das? Sollt man dies über die gegnerische Versicherung machen lassen oder einigt man sich.
Der Schaden ist zwar nicht groß aber man sieht es halt.

Hallo Terra,

und genau deshalb hast du das Recht darauf, in der Werkstatt DEINER WAHL den Schaden reparieren zu lassen!
Ich würde dir empfehlen, erstmal einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Dann weiss man auch, über welchen Schadenswert man redet.

Viele Werkstätten bieten den Service an, die Reparatur des Unfallschadens direkt mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen. Du musst dann nur eine Abtretungserklärung unterschreiben. Das ist die bequemste Lösung.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Schaden "fiktiv" abzurechnen. Dann zahlt die gegnerische Versicherung nicht den vollen Wert des Kostenvoranschlages. Die MwSt wird rausgerechnet und, was viele vergessen, es wird meist nur der Ersatzteilpreis bezahlt.
Diese Möglichkeit rechnet sich meiner Meinung nach bei größeren Lackarbeiten nicht!

Als unser Touran hinten im Bereich einer Rückleuchte beschädigt wurde, habe ich fiktiv abgerechnet.
Der Kostenvoranschlag war ca. 1350 € (inkl. Lackarbeiten i.H.v. 1000€).
Schlussendlich habe ich keine 500 € bekommen. Das reichte mir als optisches "Schmerzensgeld".
Kurz danach hat jemand eine Tür beschädigt. Knapp 900 € Kostenvoranschlag.
Das habe ich dann nach Kostenvoranschlag repariern lassen. Der Schaden war für mich persönlich zu groß.

Mit den Beispielen will ich nur sagen, dass es immer auf den Einzelnen ankommt, ob er mit dem Schaden leben kann und ein paar Euros extra in der Tasche hat oder ob die optische Unversehrtheit seines Busses wichtiger ist.

Bei sonstigen versicherungstechnischen Fragen empfehle ich dir, dich an deine Kfz-Versicherung wenden.

Gruß
Sven
 
Guten Abend.

Vorsicht!

Viele Werkstätten geben sich aus Bequemlichkeit damit zufrieden, was die gegnerische Versicherung sich vorstellt "generös" zahlen zu wollen.
Das steht mitunter mit dem tatsächlichen Schaden in keiner Relation. Und zieht unweigerlich eine kompromissbehaftete und unvollständige Reparatur nach sich.

Es ist ratsam, auch und gerade bei für den Laien optisch harmlosen Beschädigungen stets einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten, der die wahre Schadensdimension fachkundig feststellt. Was in der Regel einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt empfehlenswert erscheinen lässt, beides natürlich auf Kosten des Unfallgegners.

Gruß

hjb
 
Aus eigener Erfahrung:
Such dir einen unabhängigen Gutachter - nicht den, der dir von der Gegnerischen Versicherung vorgeschlagen wird! Und meißtens haben diese Gutachter auch guten Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Den Rest erledigen die Jungs dann für dich - und lassen es sich von der Gegnerischen Versicherung bezahlen.
Bei meinem ersten und auch letzten Unfall - der mir jetzt meinen "neuen gebrauchten" T5.2 beschert hat - kam auch noch ein Personenschaden dazu. Der Service ist echt Top - allerdings auch das, was hier an Umsatz generiert wird mit Gutachten, Gebühren, Honoraren, etc.
 
Bei so einem Bagatellschaden braucht man nun wirklich nicht gleich die große Keule (Anwalt etc.) auszupacken.

Nach meiner Erfahrung reicht es mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufzunehmen und ihnen einen KV zukommen zu lassen. Wenn man dann durchblicken lässt, dass man nicht daran interessiert ist ein großes Fass aufzumachen hat man in aller Regel innerhalb von 1h eine entsprechende Schadensübernahmeerklärung im Fax.

Wenn es Probleme gibt kann man immer noch einen Anwalt einschalten.

Anders sieht es bei großen Schäden aus (> 10.000 - 20.000 EUR).

Viele Werkstätten haben ihren Stamm GA + Stamm Anwalt so dass gleich alle dran verdienen - das bezahlen wir aber alle über unsere Versicherungsprämien!

Gruß, Marcus
 
Bei so einem Bagatellschaden braucht man nun wirklich nicht gleich die große Keule (Anwalt etc.) auszupacken.

Nach meiner Erfahrung reicht es mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufzunehmen und ihnen einen KV zukommen zu lassen. Wenn man dann durchblicken lässt, dass man nicht daran interessiert ist ein großes Fass aufzumachen hat man in aller Regel innerhalb von 1h eine entsprechende Schadensübernahmeerklärung im Fax.

Wenn es Probleme gibt kann man immer noch einen Anwalt einschalten.

Anders sieht es bei großen Schäden aus (> 10.000 - 20.000 EUR).

Viele Werkstätten haben ihren Stamm GA + Stamm Anwalt so dass gleich alle dran verdienen - das bezahlen wir aber alle über unsere Versicherungsprämien!

Gruß, Marcus

Moin,

so sehe ich das auch. Meine Erfahrungen mit der Abwicklung von Schäden an meinem Fahrzeug in Zusammenarbeit mit der gegnerischen Versicherung waren bislang durchweg positiv. Bei "kleineren" Schäden gleich den Anwalt einzuschalten - und die Schadensumme dann möglicherweise zu verdoppeln - halte ich für überzogen. Spreche mit der Versicherung, weise darauf hin, dass dir eine Pauschale von ich meine 30 Euro für die Abwicklung zusteht und überlege dir, ob du einen Ersatzwagen benötigst oder Nutzungsausfall geltend machen möchtest.


Es besteht auch die Möglichkeit, den Schaden "fiktiv" abzurechnen. Dann zahlt die gegnerische Versicherung nicht den vollen Wert des Kostenvoranschlages. Die MwSt wird rausgerechnet und, was viele vergessen, es wird meist nur der Ersatzteilpreis bezahlt.
Diese Möglichkeit rechnet sich meiner Meinung nach bei größeren Lackarbeiten nicht!

Als unser Touran hinten im Bereich einer Rückleuchte beschädigt wurde, habe ich fiktiv abgerechnet.
Der Kostenvoranschlag war ca. 1350 € (inkl. Lackarbeiten i.H.v. 1000€).
Schlussendlich habe ich keine 500 € bekommen. Das reichte mir als optisches "Schmerzensgeld".

Bei der fiktiven Abrechnung eines Schadens nach Kostenvoranschlag oder Gutachten wird dir die MwSt. nicht ausgezahlt, das stimmt. Es stimmt aber nicht, dass bei der fiktiven Abrechnung nur die Ersatzteile bezahlt werden. Auch die Kosten für eine Lackierung stehen dir zu. Allerdings werden die Lohnkosten bei älteren Fahrzeugen, die nicht durchgängig beim Freundlichen in der Wartung waren, oftmals gekürzt. Begründung der Versicherungen dafür ist, dass sie eine Wohnort nahe Fachwerkstatt benennen, welche die Reparatur nach den anerkannten Regeln und Techniken durchführt, aber einen geringen Stundensatz abrechnet, als von dem Freundlichen bzw. dem Gutachter angesetzt.

Falls du eine merkantile Wertminderung geltend machen möchtest (also einen erwarteten geringeren Verkaufserlös), musst du einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens und der Berechnung der Wertminderung beauftragen. Ob dein Schaden die Voraussetzungen für eine merkantile Wertminderung erfüllt, weiß ich nicht. Solange der Schaden durch das Austauschen des Stoßfängers behoben wird und keine weiteren Schäden an der Karosserie (Unfallfahrzeug) vorhanden sind, wird dies eher nicht der Fall sein. Die Begutachtung durch einen Sachverständigen steht dir aber zu.

Gruß

Johanson
 
Bei so einem Bagatellschaden braucht man nun wirklich nicht gleich die große Keule (Anwalt etc.) auszupacken.

Nach meiner Erfahrung reicht es mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufzunehmen und ihnen einen KV zukommen zu lassen. Wenn man dann durchblicken lässt, dass man nicht daran interessiert ist ein großes Fass aufzumachen hat man in aller Regel innerhalb von 1h eine entsprechende Schadensübernahmeerklärung im Fax.

Wenn es Probleme gibt kann man immer noch einen Anwalt einschalten.

Anders sieht es bei großen Schäden aus (> 10.000 - 20.000 EUR).

Viele Werkstätten haben ihren Stamm GA + Stamm Anwalt so dass gleich alle dran verdienen - das bezahlen wir aber alle über unsere Versicherungsprämien!

Gruß, Marcus

Hallo,

wenn es denn nur ein Bagatellschaden ist. Manches sieht äußerlich recht harmlos aus, und bei genauem Hinsehen sind es auf einmal fünfstellige Instandsetzungskosten. Und mit der Differenzierung zwischen "Bagatelle" und "nicht Bagatelle" ist der nicht Sachkundige meist überfordert.

Ein Bild von dem Schaden wäre nicht das Allerdümmste, damit wir ansatzweise einen groben Überblick hätten, über was wir hier überhaupt debattieren.

@Terra: bitte ein paar Bilder einstellen.

Gruß

hjb
 
Servus,
auf jeden Fall sofort zum Sachverständigen und dann sofort zum Anwalt.
Folgendes Problem, sobald die Versicherung das Gutachten kürzt, dann veringert sich der Streitwert.
Wenn z.B. der Schaden 3800.- ohne Steuer ist und die Versicherung kürzt aus irgendwelchen Gründen die Summe um z.B. 500.- Euro, dann ist der Streitwert nur noch 500.- Euro und nicht mehr 3800.-.
Da freut sich kein Anwalt mehr wenn du dann kommst und Mühe gibt er sich vermutlich auch nicht mehr....

Und Versicherungen kürzen neuerdings alles, es muss ja der Gewinn am Jahresende von 5 Milliarden auf 6 Milliarden erhöht werden.
LG
Michel
 
Servus,
auf jeden Fall sofort zum Sachverständigen und dann sofort zum Anwalt.
Folgendes Problem, sobald die Versicherung das Gutachten kürzt, dann veringert sich der Streitwert.
Wenn z.B. der Schaden 3800.- ohne Steuer ist und die Versicherung kürzt aus irgendwelchen Gründen die Summe um z.B. 500.- Euro, dann ist der Streitwert nur noch 500.- Euro und nicht mehr 3800.-.
Da freut sich kein Anwalt mehr wenn du dann kommst und Mühe gibt er sich vermutlich auch nicht mehr....

Und Versicherungen kürzen neuerdings alles, es muss ja der Gewinn am Jahresende von 5 Milliarden auf 6 Milliarden erhöht werden.
LG
Michel


Hi,

seit wann bemisst sich der Streitwert an dem Betrag, den der Beklagte bereit ist zu zahlen? Wenn das so wäre, dann würde ich nie wieder eine Rechnung bezahlen.

VG

Andreas
 
Hi,

seit wann bemisst sich der Streitwert an dem Betrag, den der Beklagte bereit ist zu zahlen? Wenn das so wäre, dann würde ich nie wieder eine Rechnung bezahlen.

VG

Andreas

Diese Aussage verstehe ich jetzt nicht.......
Wenn die Versicherung z.B. 500.- Euro kürzt, den Rest aber bezahlt, dann ist der Streitwert nur noch die 500.- Euro!
Anwaltsgebühren gehen nach Streitwert, ergo verdient der Anwalt nichts mehr.

LG
Michael
 
Hallo Michael,

ja Du hast natürlich Recht! Das war gestern wohl schon zu spät für mich :o.

VG

Andreas
 
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