Das ist ja korrekt, genau das sag ich ja. Unter 13 (Anhängerstützlast) werden 100kg eingetragen, aber nicht 125kg. Und nur um den Betrag kann sich die Achslast im Anhängerbetrieb erhöhen, sofern dies nicht aus anderen Gründen (z.B. Auflastung) verwehrt wird.
In dem Beispiel führt die Stützlast übrigens nicht zu einer Erhöhung der max. zul. Achslast. Geht also von der Zuladung hinsichtlich max. Achsbelastung ab, wenn man die Stützlast ausnutzt. Da müsste dann unter Pkt. 7.2 (techn. zul. max. Achslast) für die Hinterachse 1.615kg stehen.