Achslast Hinten bei T6 2.0 TSI 150Kw

kannst Du jetzt bitte erst mal Kaffe trinkn gehen! :D


OK, erledigt
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Das ganze Elend kommt doch nur daher, dass VW neuerdings unerklärliche Geheimniskrämerei im Konfigurator betreibt. Das sind viel weniger Info´s zu den technischen Daten drin als bei vergangenen Modelljahren, beispielsweise konnte man früher noch sehr gut die Achslasten und deren eventuelle Erhöhungen im Anhängerbetrieb vor der Bestellung abrufen.

@ibgmg : Was stand denn da in deinem Schein drin vor der Auflastung? Hast du da noch Unterlagen?
 
Alternativ könnte man auch dem Händler auf den Sack gehen, das er die Daten mal raussuchen soll, bei dem Wetter geht doch eh kaum einer Autos kaufen.

Und wegen der Hinterachse + Anhänger gab es doch eine EU Regel, das die Reifen um bis zu 10% ( da bin ich mir nicht ganz sicher ) überlastet werden dürfen,
weil die maximale Geschwindigkeit 100 km/h beträgt. Die Regel wurde auch schon öfter verlinkt.
 
Und nochmal alternativ könnte man ins PDF aus dem Umbauportal glotzen, da stehen so viele Achslasten drin, da wird dir ganz anders...

Gruß
 
das die Reifen um bis zu 10% ( da bin ich mir nicht ganz sicher ) überlastet werden dürfen,
weil die maximale Geschwindigkeit 100 km/h beträgt.
Die Reifen ja, aber das gilt nicht für die Felgen
Und nochmal alternativ könnte man ins PDF aus dem Umbauportal glotzen, da stehen so viele Achslasten drin, da wird dir ganz anders...

Gruß
Ja, für Trapo und Kombi und Zugkopf.........aber für den MV, steht da was?
 
Die Reifen ja, aber das gilt nicht für die Felgen
Dann sollten wir mal klären, welche Felgen der TE denn überhaupt möchte. Denn viele Felgen haben ja eine Traglast von 850kg, aber halt lange nicht alle
 
Ja, für Trapo und Kombi und Zugkopf.........aber für den MV, steht da was?

Ist doch auch nur ein Kombi mit überteuerten Verkleidungen. Oder gelten für MV neuerdings andere Maximalgewichte?
 
Moin,
ist es, für deine Rad Auswahl, nicht viel ausschlaggebender das die Vorderachslast mit 1610 oder 1620 kg höher ist als hinten...?

Hallo

Vorne reicht es mir von der Achslast Felgen haben 810kg pro Rad das sollte ausreichen sein.
Mein Problem ist hinten Achslast plus Stützlast sollten nicht mehr als 1620kg haben
1515 - plus 100kg Stützlast würde passen
1575 - plus 100kg Stützlast würde nicht passen (Felge) 810kg mbDESIGN KV1 20zoll

Gruß Josef
 
Die Reifen ja, aber das gilt nicht für die Felgen

Ja, für Trapo und Kombi und Zugkopf.........aber für den MV, steht da was?

Korrekt - das gilt nur für die Reifen - nicht für die Felgen.
 
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1500 zu 1600 steht bei mir 2 FWD 150KW
 

to pa
vielen Dank für die Auskunft und Aufklärung mit deinem Schein.
Also ist die Achslast hinten 1515kg plus 100kg Stützlast Anhängerkupplung macht 1615kg
Dann sollte es mit den Felgen passen 810kg mach 1620kg (Hinterachse)
Oder sehe ich das falsch
 
ich weis es auch nicht wirklich, aber in dem Zusatz unten steht unter 7.2/8.2 +125, das wären dann 1515+125=1640 kg.
Die Gesamtmasse, Punkt F.1/F.2, erhöht sich nur um 100 kg=Stützlast. Die Achslast aber um 125 kg, wie oben schon von Knox16 ausgeführt .
Damit wären die Felgen dann zu schwach...
Evtl. mal beim TÜV vorbeischauen?

Grüße Torsten
 
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Evtl. mal beim TÜV vorbeischauen?
Da würde ich vorher den Hersteller der Felgen löchern, ob die für Anhängerbetrieb bei maximal 100km/h den Felgen noch die paar Kilo mehr genehmigen. Und bei positivem Bescheid erst mit dem selbigen zum TÜV-Fritzen.
 
Das ist ja korrekt, genau das sag ich ja. Unter 13 (Anhängerstützlast) werden 100kg eingetragen, aber nicht 125kg. Und nur um den Betrag kann sich die Achslast im Anhängerbetrieb erhöhen, sofern dies nicht aus anderen Gründen (z.B. Auflastung) verwehrt wird.

In dem Beispiel führt die Stützlast übrigens nicht zu einer Erhöhung der max. zul. Achslast. Geht also von der Zuladung hinsichtlich max. Achsbelastung ab, wenn man die Stützlast ausnutzt. Da müsste dann unter Pkt. 7.2 (techn. zul. max. Achslast) für die Hinterachse 1.615kg stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ja korrekt, genau das sag ich ja. Unter 13 (Anhängerstützlast) werden 100kg eingetragen, aber nicht 125kg. Und nur um den Betrag kann sich die Achslast im Anhängerbetrieb erhöhen, sofern dies nicht aus anderen Gründen (z.B. Auflastung) verwehrt wird.

In dem Beispiel führt die Stützlast übrigens nicht zu einer Erhöhung der max. zul. Achslast. Geht also von der Zuladung hinsichtlich max. Achsbelastung ab, wenn man die Stützlast ausnutzt. Da müsste dann unter Pkt. 7.2 (techn. zul. max. Achslast) für die Hinterachse 1.615kg stehen.
Hast du dir den Schein von to pa angeschaut? Da steht doch explizit drin, dass die zulässige Hinterachslast bei Hängerbetrieb 1640 kg (1515+125) ist.
zGG ist dann 3180 kg.
 
Vom T6 mal zum T5.2, also eigentlich :ot:

Warum werden beim T6 die Achslasten im Anhängerbetrieb nach oben korrigiert?
Ist das nur beim T6 oder generell beim MV so?

Hab grade im Schein von meinem Rockton geschaut, da steht unter 7.2/8.2 +0 .
 
Man müsste wissen, ob die Achslast für eine weitere Erhöhung freigegeben ist. Wenn z. B. das Fahrzeug aufgelastet wurde ist es oft so, daß die zusätzliche Aufrechnung der Stützlast nicht mehr möglich ist. Die Hinzurechnung der Stützlast bringt ja auch nur was für den Hänger. Packt man einen Fahradträger auf die AHK kann die Stützlast nicht aufgerechnet werden.

Im obigen Fall mit den 125kg muss dann eine entsprechende Freigabe vorliegen, die mit einer Auflastung gleichzusetzen ist.
 
@Bayernbulli77
Du könntest auch den TÜV Prüfer fragen, ob er dir die zulässige Mehrbelastung der Hinterachse auf 105 kg begrenzt. Es liegt ja in deiner Verantwortung, die dann etwas niedrigere Achslast nicht zu überschreiten.
 
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