Parkrempler - Meinung zu Vorgehen

Christoph!

Jung-Mitglied
Mein Auto
T6 Caravelle
Erstzulassung
2017
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
Getriebe
DSG® 7-Gang
Ausstattungslinie
Comfortline-LR
Guten Morgen,

ich hätte gerne von euch eine Meinung zu einem Verkehrsunfall.

Unser T6 (Caravelle) wurde von einem Kleinwagen angerempelt. Stoßstange hinten und Heckklappe sind beschädigt. Die Heckklappe hat eine Delle und Kratzer, schließt aber noch und scheint - abgesehen von der Delle - nicht verzogen. An der Stoßstange ist der Lack an der Aufprallstelle gerissen und natürlich zerkratzt. Die dahinterliegende AHK (abnehmbar, zum Unfallzeitpunkt nicht montiert) müsste auch touchiert worden sein, kann ich aber nicht sehen. Insgesamt warte ich was ein Gutachter sagt.

Es geht mir eigentlich auch nicht um den Schaden selbst sondern das Vorgehen.

Wir hatten dieses Jahr bereits einen Auffahrunfall mit ähnlichem Schadensbild aber OHNE beschädigte Heckklappe. 2200€ Reparatur zzgl. 1300€ Gutachten, Nutzungsausfall, Wertminderung.
Der Gutachter wurde durch die VW Werkstatt beauftragt, die Werkstatt hat den Wagen anschließend repariert und komfortabel alles mit der Versicherung abgerechnet. Die restliche Kommunikation mit der Versicherung habe ich selber übernommen. Ich bin natürlich Laie und war mir zum Schluss nicht sicher ob ich das richtig gemacht habe. Ich habe es dann dabei belassen...

Da ich jetzt ja etwas schlauer bin:
Den aktuellen Unfall habe ich der gegnerischen Versicherung gemeldet. Sie wollen einen Kostenvoranschlag.
Ich würde jetzt trotzdem erneut über den Gutachter der VW Werkstatt ein Gutachten erstellen lassen. Nach meinem Verständnis ist das gerechtfertigt da kein Bagatellschaden vorliegt.
Abhängig vom Ergebnis ggf. anschließend einen Kostenvoranschlag für Ausbeulen der Klappe und Beilackieren von Klappe und Stoßstange. Die Differenz wird sicher bald anderweitig in den Bus investiert (Inspektion, Versicherung, Steuer ...). Oder ich lasse es erneut komplett machen.

Würdet ihr einen Anwalt einschalten?
Auf vielen (etwas fragwürdigen) Seiten steht ein Anwalt wird komplett durch die gegnerische Versicherung übernommen. Wenn das so stimmt - warum denn nicht?
Fände ich eigentlich toll - jemand der sich auskennt und nicht die Ungewissheit ob man beschissen wurde.

Anmerkung:
Ich suche hier natürlich keine Rechtsberatung ... Mir geht es auch nicht darum den maximalen Profit aus der Situation zu schlagen. Aber ich will auch nicht mit Google-Halbwissen schriftliches Pingpong mit KFZ-Versicherungen spielen.

Gruß
Christoph
 
Ich habe bisher bei Unfällen alles über einen Anwalt laufen lassen, alleine schon, weil ich keine Lust habe mich mit dem Mist zu beschäftigen.

Meistens versuchten die gegenerischen Versicherungen erstmal irgendwas zu kürzen, nur anteilig zahlen oder sonst irgendwas in der Hoffnung, dass man das so akzeptieren würde.

Bei mir zählten die gegnerischen Versicherungen jedes Mal meinen Anwalt und Gutachter, wobei ich an keinem Unfall auch nur eine Teilschuld hatte. Da ich kein Rechtsverdreher bin, kann ich dir nicht sagen, ob das grundsätzlich so ist.


Gruß, Ralf
 
Eine andere Idee ist, die Werkstatt als Mittelsmann zu "nutzen".

Die ist daran interessiert, dass sie es ordentlich machen darf. Ordentlich, damit sie dir Gewähr drauf geben kann und auch dabei ordentlich verdient. Damit ist sie auf Deiner Seite und auch ein Fachmann.
Ein Gutachter wird ggf gar nicht gezahlt, wenn die Versicherung sagt, "wir zahlen das, klingt plausibel."
Wenn Du ihn dann schon beauftragt hast, sind das dann schon mal Deine Kosten.

In dem Bereich reicht der Versicherung oft schon eine Hand Fotos durchs Autohaus und die Abschätzung durchs Autohaus.

Btw:
Das hier waren 12600 EUR !
zzgl "Kleinkram" wie Fahrräder, Nutzung, Wertminderung grob 16000 EUR

k800_schaden_heck_und_radtraeger_ano-jpg.164249
 
Hatte so etwas mal bei meinem Mercedes. Bei denen wird niemals eine Stoßstange beigespachtelt, sondern immer komplet erneuert und lackiert.
 
Nach meiner Erfahrung lässt sich alles unter 5.000 EUR problemlos ohne Anwalt machen. Falls die anfangen zu kürzen, kannst Du immer noch einen Anwalt einschalten.

Gruß, Marcus
 
Ab zu VW, reparieren lassen, die kümmern sich um alles, Bus ist wieder ganz und fährt. Einen Profit rausschlagen, für was eigentlich, die Reparatur ist ja das wichtigste, nicht der nächste Sommerurlaub. Die Werkstatt kümmert sich in diesem Fall um alles, rechnet mit der gegnerischen Versicherung ab und wichtiger Punkt, bei einem eventuellen Verkauf steht auch drin, von einer VW Fachwerkstatt behoben.
 
Geh zu VW, Die haben meist auch ein Anwalt an der Hand die Hand in Hand arbeiten und du brauchst dich um nix kümmern

Die gegnerische Versicherung wird sonst zu 90% nicht das zahlen was der Gutachter sagt

Hatte das schon mehrmals durch
Postauto hat nein Auto touchiert, haben nicht alles zahlen wollen
Andres Kfz ist mir einer ordentlich hinten drauf gefahren, Gutachter sagt das das Auto so und so viel wert ist, gegnerische Versicherung zählt deutlich weniger, habe dann 9 Monate rumgemacht bis ich mein Geld komplett hatte, trotz Anwalt

Noch ein Bsp: Gutachten wurde gemacht, Versicherung sagt, fahren sie doch 150km weiter, da kostet die achadensinstandsetzung 25% weniger

Daher in jedem Fall nur mit Anwalt
 
Nur mit Anwalt, sonst sparst du an der falschen Stelle
 
Geh zu VW, Die haben meist auch ein Anwalt an der Hand die Hand in Hand arbeiten und du brauchst dich um nix kümmern

Die gegnerische Versicherung wird sonst zu 90% nicht das zahlen was der Gutachter sagt

Hatte das schon mehrmals durch
Postauto hat nein Auto touchiert, haben nicht alles zahlen wollen
Andres Kfz ist mir einer ordentlich hinten drauf gefahren, Gutachter sagt das das Auto so und so viel wert ist, gegnerische Versicherung zählt deutlich weniger, habe dann 9 Monate rumgemacht bis ich mein Geld komplett hatte, trotz Anwalt

Noch ein Bsp: Gutachten wurde gemacht, Versicherung sagt, fahren sie doch 150km weiter, da kostet die achadensinstandsetzung 25% weniger

Daher in jedem Fall nur mit Anwalt

Ich bin wirklich kein Verschwörungstheoretiker, allerdings würde ich niemals einen Anwalt mit der Vertretung meiner Interessen beauftragen, bei dem nicht klar ist, dass er auch wirklich nur meine vertritt. Und wenn es nur darum geht, dass er nur mir berichtet und nicht dem Autohaus. Unter Umständen wird da irgendwas gemauschelt, der Unfallgegner ist beim selben Händler und damit Anwalt usw...

Darum mein Auto, mein beschädigtes Eigentum, mein Anwalt, klar, das ist nur meine Meinung und MEIN Vorgehen, allerdings bin ich damit in den letzten Jahren mit u. a. zwei Totalschaden an Autos und einem Totalschaden am Zweirad problemlos gefahren.
 
Nach meiner Erfahrung lässt sich alles unter 5.000 EUR problemlos ohne Anwalt machen. Falls die anfangen zu kürzen, kannst Du immer noch einen Anwalt einschalten.

Gruß, Marcus

Sehe ich auch so. Kostenvorabschlag vom :) und dann grünes Licht von der Versicherung abwarten. Nutzungsausfall und Kostenpauschale selbst geltend machen und in den Bus stecken. Erst wnn die Versicherung Abstriche machen will, Anwalt beauftragen.

Auf vielen (etwas fragwürdigen) Seiten steht ein Anwalt wird komplett durch die gegnerische Versicherung übernommen. Wenn das so stimmt - warum denn nicht?

Das stimmt zwar so, aber den Anwalt zahlen wir alle, auch Du mit, wenn er in die nächste Prämienberechnung einfließt. Wozu soll das gut sein (außer für den Anwalt selbst)?
 
Immer gleich zum Anwalt Rennen finde ich auch schwierig..bei mem Totalschaden noch eher verständlich, aber bei 2/3000€ evtl gleich mit zu kommen zu extrem..wenn du es über VW machst, biste ja soweit raus..nimmst das Geld, wird dir sowieso was abgezogen..evtl auch mit der Bemerkung das es ja schon einen vorschaden gab
 
Immer gleich zum Anwalt Rennen finde ich auch schwierig..bei mem Totalschaden noch eher verständlich, aber bei 2/3000€ evtl gleich mit zu kommen zu extrem..wenn du es über VW machst, biste ja soweit raus..nimmst das Geld, wird dir sowieso was abgezogen..evtl auch mit der Bemerkung das es ja schon einen vorschaden gab


Wäre mir wurscht, auch wenn der Schaden laut Gutachten nur 2000€ beträgt
Die gegenerische Versicherung zahlt aber nur 1600€ weil sie meint das der Stundenverrechnungssatz zu teuer ist.

Ich würde da keine 400€ aus eigener Tasche Zahlen.
Dafür Zahl ich ja meine Beitrag um eine Rechtsschutz zu haben und am ende nicht noch drauf zu legen
 
Geht's Hier eigentlich darum Geld zu machen oder darum das Auto wieder zu reparieren?

Geh zu VW, die regeln dann alles und du bekommst sicher auch einen "Ersatzwagen".
Hast einen sauber "registrierten" Parkrempler, der noch dazu nachweislich in einer Vertragswerkstatt behoben wurde.
Für den Wiederverkauf sicher besser als wenn jemand mit nem Lackmessgerät Spachtelarbeiten diagnostiziert und dann keiner so genau weiß was eigentlich wirklich behoben wurde. Rechnung hin oder her.

Meine Meinung.
 
Eigentlich können doch nur 2 Sachen schief laufen:

1. Werkstatt repariert nicht vernünftig
2. Versicherung will Abzüge vornehmen

zu 1. hilft der Anwalt zunächst mal nicht. Hier hilft in erster Linie eine vernünftige Werkstatt.
zu 2. kann man immer noch zum Anwalt gehen, wenn es so kommt.

Ich würde aber immer einen unabhängigen Gutachter einschalten. Den darf gerne die Werkstatt vermitteln, denn die hat auch das Interesse, das vernünftig repariert werden kann und nichts vergessen wird. Also vermittelt sie auch einen vernünftigen Gutachter.

Mit Kostenvoranschlag ohne Gutachten nur bei echten Bagatellen.

Reparieren würde ich ein relativ neues und gut gepflegtes Fahrzeug immer in einer Vertragswerkstatt vom Hersteller. Gutachten und Rechnungen für den Verkaufsfall aufbewahren.

Eine gute Informationsquelle kann die eigene KFZ-Versicherung sein, auch wenn Fremdverschulden vorliegt. Zumindest wenn man keine Direktversicherung, sondern ein gutes Versicherungsbüro vor Ort hat. Die kennen sich auch gut aus und helfen gerne.

Gruß, caravelle
 
Moin,
das Ganze mal aus versicherungstechnischer Sicht:

1. Du kannst den Schaden begutachten lassen (was Du machst), die gegnerische Versicherung auch.
2. Deinen Gutachter muss der Verursacher bezahlen.
3. Du kannst, sobald eine Freigabe der Versicherung vorliegt, den Wagen fachgerecht reparieren lassen, die Rechnung abtreten, fertig.
3b. Dann hast Du selbst Anspruch auf einen Ersatzwagen oder Nutzungsausfall. (dazu unten ein Tipp).
Zudem hast Du, wenn der Gutachter das bestätigt, einen Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwertes (.Wertverlust"). Da das Fahrzeug an der Stelle bereits einen Vorschaden hatte, jann es sein, dass kein zusätzlicher Wertverlust entstanden ist.
4. Du kann gemäß Gutachten abrechnen. Gemäß BGH-Rechtsprechung wird dann aber nur der Nettowert ausgezahlt, da die Märchensteuer ja nicht angefallen ist.
Die und ggf. der Nutzungsausfall wird dann nur erstattet, wenn die Reparatur mit Rechnungshöhe nachgewiesen wurde. Gemäß BGB steht dem Geschädigten ja nur Ersatz des entstandenen Schadens zu....
5. Wozu gleich zum Anwalt? Damit er Dir die Summe durchsetzt, die Dein Gutavhter ohnehin festlegt?
Der Einzige der von solchen "immer mit Anwalt" profitiert ist... Der Anwalt.
Wenn es nicht läuft, kannst Du das immer noch einem Rechtsbeistand übergeben.

Hinweis:
Bei Fahrzeugen wie unserem Bulli machen Sachbearbeiter häufig einen Fehler in der Eingruppierung des Nutzungsausfalles.
Beim Bulli muss nämlich ein Siebensitzer, ggf. Automatik und 2,5 to Anhängelast berücksichtigt werden.
Dein Gutachten weist die Kategorie aus. Achte nur darauf, ob das korrekt übernommen wurde.
Solche Minischäden sind Massenverarbeitung in den Abteilungen. Sowas wird eingegeben und weg damit.
Da setzt sich Niemand hin und rechnet groß nach.

Meine Empfehlung:
Ab zum Vertragshändler, Abtretungserklärung und Auto ist heile.
Vorher mal höflich fragen, ob Du bei der nächsten Inspektion zufällig xy% Rabatt bekommst, wennDu ihn bei genau dem :D in Auftrag gibst... 8o
 
Bei einem Schaden von 2000€ sind 1600auszahlen doch normal?wenn es ausbezahlt wird, werden 19%abgezogen
 
Bei einem Schaden von 2000€ sind 1600auszahlen doch normal?wenn es ausbezahlt wird, werden 19%abgezogen


Nein ich rede nicht von Steuer, ich rede davon das z.b. Laut VW die neue Stoßstange und die Instandsetzung vom Seitenteil 2000€ Netto kostet und DHL mir nur 1600€ gezahlt hat , da der Verrechnungssatz mit 180€ ihnen zu viel erscheint.
Andere Werkstätten haben 100€ die Stunde als Verrechnungssatz und daran hat sich wohl DHL orientiert.

Das interessiert mich aber wenig was andere Werkstätten verlangen , wenn ich als geschädigter zu einer VW Vertragswerkstatt möchte

Wie gesagt, meine Erfahrung: Immer mit Anwalt, hatte ohne immer Probleme mein volles Geld erstattet zu bekommen
Da wird IMMER getrickst das die gegnerische Versicherung weniger zahlen möchte
 
Da wird IMMER getrickst das die gegnerische Versicherung weniger zahlen möchte

Ist Dir klar, dass Du eine gesamt Branche, alle Geselkschaften mit Deinem unendlichen F(l)achwissen systematischen Betrug unterstellst?
Solche Kommentare disqualifizieren such selbst.

Jeder Schaden wird grubdsätzlich erstmal unter zwei
gesetzlichen (!) Grundsätzen reguliert:

BGB - Schadenersatz.
Kurzform: es ist der Schaden zu ersetzen, der tarsächlich entstanden ist.
Das ist Zeitwert oder Reparatur.

VVG - Schadenminderungspflicht
Kurzform: Versicherung und alle Beteilgten (Schädiger, Versicherungsnehmer und Geschädigter!) sind verpflichtet, im Sinne der Versichertengemeinschaft, die Schadenhöhen zu minimieren.
 
Da wird IMMER getrickst das die gegnerische Versicherung weniger zahlen möchte

"Möchte", richtig! Und hier steht dir der Rechtsweg offen.

In dem Moment, in welchem dir die Versicherung eine ihrerseitige Minderung offenbart, kannst du den Anwalt konsultieren.

Der Knackpunkt ist hier aber doch das Gutachten. Wenn die Vertragswerkstatt den Sachverständigen empfiehlt, wird sie auch gemäß seinem Gutachten die Reparatur durchführen. Und die Versicherung wird das Gutachten i.d.R. auch akzeptieren. Die Sachverständigen sind normalerweise öffentlich bestellt und vereidigt. Gefälligkeitsgutachten gibt es hier nicht.

Dein Problem klingt eher nach einem Kostenvoranschlag. Hier wird allenthalben rumgenörgelt und die Versicherung "möchte" kürzen.

Bei einem in Vertragswerkstätten scheckheftgepflegtem Fahrzeug hast du Anrecht auf eine dortige Reparatur. Und dann geht es nur noch darum, was bei den entsprechenden Vertragswerkstätten ortsüblich und angemessen ist.

Warst du vorher zur Wartung nur beim freien Schrauber, braucht die Versicherung auch nur den ortsüblichen und angemessenen Preis der freien Schrauber zahlen.

Und da die Versicherung dein Serviceheft zunächst nicht kennt, "möchte" sie auch hier kürzen.

Aber das lässt sich im Regelfall alles klären. Zur Not dann tatsächlich mit Anwalt.

Gruß, caravelle
 
Zurück
Oben