Christoph!
Jung-Mitglied
- Mein Auto
- T6 Caravelle
- Erstzulassung
- 2017
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Ausstattungslinie
- Comfortline-LR
Guten Morgen,
ich hätte gerne von euch eine Meinung zu einem Verkehrsunfall.
Unser T6 (Caravelle) wurde von einem Kleinwagen angerempelt. Stoßstange hinten und Heckklappe sind beschädigt. Die Heckklappe hat eine Delle und Kratzer, schließt aber noch und scheint - abgesehen von der Delle - nicht verzogen. An der Stoßstange ist der Lack an der Aufprallstelle gerissen und natürlich zerkratzt. Die dahinterliegende AHK (abnehmbar, zum Unfallzeitpunkt nicht montiert) müsste auch touchiert worden sein, kann ich aber nicht sehen. Insgesamt warte ich was ein Gutachter sagt.
Es geht mir eigentlich auch nicht um den Schaden selbst sondern das Vorgehen.
Wir hatten dieses Jahr bereits einen Auffahrunfall mit ähnlichem Schadensbild aber OHNE beschädigte Heckklappe. 2200€ Reparatur zzgl. 1300€ Gutachten, Nutzungsausfall, Wertminderung.
Der Gutachter wurde durch die VW Werkstatt beauftragt, die Werkstatt hat den Wagen anschließend repariert und komfortabel alles mit der Versicherung abgerechnet. Die restliche Kommunikation mit der Versicherung habe ich selber übernommen. Ich bin natürlich Laie und war mir zum Schluss nicht sicher ob ich das richtig gemacht habe. Ich habe es dann dabei belassen...
Da ich jetzt ja etwas schlauer bin:
Den aktuellen Unfall habe ich der gegnerischen Versicherung gemeldet. Sie wollen einen Kostenvoranschlag.
Ich würde jetzt trotzdem erneut über den Gutachter der VW Werkstatt ein Gutachten erstellen lassen. Nach meinem Verständnis ist das gerechtfertigt da kein Bagatellschaden vorliegt.
Abhängig vom Ergebnis ggf. anschließend einen Kostenvoranschlag für Ausbeulen der Klappe und Beilackieren von Klappe und Stoßstange. Die Differenz wird sicher bald anderweitig in den Bus investiert (Inspektion, Versicherung, Steuer ...). Oder ich lasse es erneut komplett machen.
Würdet ihr einen Anwalt einschalten?
Auf vielen (etwas fragwürdigen) Seiten steht ein Anwalt wird komplett durch die gegnerische Versicherung übernommen. Wenn das so stimmt - warum denn nicht?
Fände ich eigentlich toll - jemand der sich auskennt und nicht die Ungewissheit ob man beschissen wurde.
Anmerkung:
Ich suche hier natürlich keine Rechtsberatung ... Mir geht es auch nicht darum den maximalen Profit aus der Situation zu schlagen. Aber ich will auch nicht mit Google-Halbwissen schriftliches Pingpong mit KFZ-Versicherungen spielen.
Gruß
Christoph
ich hätte gerne von euch eine Meinung zu einem Verkehrsunfall.
Unser T6 (Caravelle) wurde von einem Kleinwagen angerempelt. Stoßstange hinten und Heckklappe sind beschädigt. Die Heckklappe hat eine Delle und Kratzer, schließt aber noch und scheint - abgesehen von der Delle - nicht verzogen. An der Stoßstange ist der Lack an der Aufprallstelle gerissen und natürlich zerkratzt. Die dahinterliegende AHK (abnehmbar, zum Unfallzeitpunkt nicht montiert) müsste auch touchiert worden sein, kann ich aber nicht sehen. Insgesamt warte ich was ein Gutachter sagt.
Es geht mir eigentlich auch nicht um den Schaden selbst sondern das Vorgehen.
Wir hatten dieses Jahr bereits einen Auffahrunfall mit ähnlichem Schadensbild aber OHNE beschädigte Heckklappe. 2200€ Reparatur zzgl. 1300€ Gutachten, Nutzungsausfall, Wertminderung.
Der Gutachter wurde durch die VW Werkstatt beauftragt, die Werkstatt hat den Wagen anschließend repariert und komfortabel alles mit der Versicherung abgerechnet. Die restliche Kommunikation mit der Versicherung habe ich selber übernommen. Ich bin natürlich Laie und war mir zum Schluss nicht sicher ob ich das richtig gemacht habe. Ich habe es dann dabei belassen...
Da ich jetzt ja etwas schlauer bin:
Den aktuellen Unfall habe ich der gegnerischen Versicherung gemeldet. Sie wollen einen Kostenvoranschlag.
Ich würde jetzt trotzdem erneut über den Gutachter der VW Werkstatt ein Gutachten erstellen lassen. Nach meinem Verständnis ist das gerechtfertigt da kein Bagatellschaden vorliegt.
Abhängig vom Ergebnis ggf. anschließend einen Kostenvoranschlag für Ausbeulen der Klappe und Beilackieren von Klappe und Stoßstange. Die Differenz wird sicher bald anderweitig in den Bus investiert (Inspektion, Versicherung, Steuer ...). Oder ich lasse es erneut komplett machen.
Würdet ihr einen Anwalt einschalten?
Auf vielen (etwas fragwürdigen) Seiten steht ein Anwalt wird komplett durch die gegnerische Versicherung übernommen. Wenn das so stimmt - warum denn nicht?
Fände ich eigentlich toll - jemand der sich auskennt und nicht die Ungewissheit ob man beschissen wurde.
Anmerkung:
Ich suche hier natürlich keine Rechtsberatung ... Mir geht es auch nicht darum den maximalen Profit aus der Situation zu schlagen. Aber ich will auch nicht mit Google-Halbwissen schriftliches Pingpong mit KFZ-Versicherungen spielen.
Gruß
Christoph