Bin kein Steuerfachmann oder so aber könnte es sein dass wenn man seinen T6 geschäftlicht nutzt mit der 1 % Regelung, man besser fährt die Garantieverlängerung im nachhinein zu kaufen. Auch wenn sie teurer ist. Aber wenn man es bei der Neuwagen Bestellung macht erhöht dies den Kaufpreis des Autos, daher auch die 1% monatlich. Wiederum später also nachträglich gekauft, kann man dies voll absetzen.
Oder habe ich das falsch verstanden?
... wie der Griffon geschrieben hat, sind das 2 Themen. Wenn man sofort abschließt,
ist es am günstigsten. Ich habe 6 Mte. nach EZ erst 1 Jahr abgeschlossen und dann 23 Mte. nach EZ auf 3 Jahre Verlängerung mit 200 TKM abgeschlossen.
Die 1% Regelung hat damit nichts zu tun.
Das ist viel Geld, aber wie bei jeder Versicherung ist dann das Risiko weg. Ich hatte
bis 100 TKM nun auch nichts, werde ihn aber bis ca. 180 TKM fahren. Ich zahle
die Prämie mtl., etwas über 100 €, wenn ich ihn nach 4 Jahren verkaufe, habe
ich halt 4 Jahre bezahlt und nicht die volle Zeit. Wenn der Käufer will, kann er
es weiter zahlen, muss aber nicht.
Ich bin selbst. und da sind es Kosten für mich und daher nicht ganz so
schlimm, wie wenn es aus der Privatschatulle geht.
Für mich ist es wie eine Wette. Beim 5.2 ist so viel passiert, dass ich diese
Wette abgeschlossen habe. Es muss halt jeder aus seiner Situation
entscheiden.
Viele Grüße
Norbert