Moin moin,
ich habe nicht alle 15 Seiten Beiträge gelesen.
Meines Wissens gehen 3,5t beim T6 immer noch. Bei meinem T5 habe ich das eingetragen bekommen. Da PKW oder Camper nur das Einfache des ZGG ziehen dürfen, musste ich das ZGG erhöhen. Ob mit Luftfederung oder verstärkten Federn Hinten ist jedem selbst überlassen. Es kommen auch noch die verstärkten Reifen und Felgen hinzu. Die Anhängelast ist also 3,5T und das ZZG (Zulässiges Zuggewicht) 7,0T. Da der Calli schon von Werk so schwer ist, das man eigentlich ausser Fahrer nix zuladen darf, ist die Erhöhung des ZGG auf jeden Fall von rechtlicher Beruhigung und der Clou mit 2917kg Leergewicht darf ich auch noch mit dem Anh.-Schlinger-Dingsbums von VW (serienmässig eingetragen) 100 auf der Autobahn fahren.
Und zu einem Vorredner. Mein 2,5L ist nix von träge und mit einmal runterschalten auch noch in den Kassler Bergen gut unterwegs. Klar kein Rennwagen aber immer noch zügiger als ein LKW oder der BAG lieb ist.
Tja an alle 2l Fans: Hubraum ist durch nix als durch noch mehr Hubraum zu ersetzen ;-) .
Allerdings !!!! Das geht auf die Kupplung. Besonders das Rangieren mit schweren Anh. Ich fahre zu 80% mit den Bulli schwere Anhänger. Mehr wie 65Tkm habe ich noch nicht mit einer Kupplung gepackt. Dringend rate ich von der Verwendung einer verstärkten Kupplung ab, da die kürzer hält und es mehr auf´s Getriebe/Welle/Lager geht. Das liegt am unsensibleren Druckpunkt der Kupplung.
Wie das mit der Langlebigkeit des DSG oder Automatik funktioniert, habe ich negative Meinung und Erfahrung mit einem Fremdhersteller. Die Wandler waren schnell kaputt. 2x in der Garantie, den dritten sollte ich selbst zahlen. Also nix für mich.
Ob das einfache Gewicht am PKW oder das 1,5Fache am LKW muß jeder selbst entscheiden. Bedenkt aber auch das LKW-Sonntag-Fahrverbot, die niedrigere Steuer aber auch die höhere Versicherung. Für wen sich das lohnt ???
Grundsätzlich Anhängelast wenn eingetragen oder wenn Gutachten vorliegt und D-Wert stimmt:
PKW Camper ZGG = Anhängelast
LKW & Geländewagen ZGG x1,5 = Anhängelast
D-Wert Berechnung:
- Formel zur D-Wert Berechnung: (Gesamtgewicht * Anhängelast * 9,81) / (Gesamtgewicht + Anhängelast)
- Formel zur Berechnung der Anhängelast: (D-Wert * Gesamtgewicht) / (Gesamtgewicht * 9,81 - D-Wert)
Anh. mit 100kmh auf BAB und Kraftfahrstr. mit getrennten Fahrstreifen (Mittelleitplanke)
alle PKW, LKW, (klein) Busse, Geländewagen nur mit ABS :
Leergewicht Zugfahrzeug x 0,3 = Anh. ungebremst und Reifenalter <6Jahre
Leergewicht Zugfahrzeug x 0,8 = Wohnanhänger gebremst mit Stoßdämpfer und Reifenalter <6Jahre
Leergewicht Zugfahrzeug x 1,1 = Gepäckanhänger gebremst mit Stoßdämpfer und Reifenalter <6Jahre
Leergewicht Zugfahrzeug mit Schlinger-Dingsbums eingetragen in Fahrzeugpapiere x 1,0 = Wohnanhänger gebremst mit Stoßdämpfer und Reifenalter <6Jahre
Leergewicht Zugfahrzeug mit Schlinger-Dingsbums eingetragen in Fahrzeugpapiere x 1,2 = Gepäckanhänger gebremst mit Stoßdämpfer und Reifenalter <6Jahre
Alle Angaben ohne Gewähr, nur aus meiner Erinnerung. Bitte selbst nochmals recherchieren.
Gruß, Handwerker-Schmidt