LED Scheinwerfer Nachrüstung

Zur vervollständigung in deinem Fall:

Im Zubehörmarkt gibt es zudem noch Scheinwerfer angeboten.

Diese sind immer nur für bestimmte Fahrzeuge bauartgenehmigt und können auch LED Tagfahrlichter etc. haben, aber die Bestimmungen von Punkt 1 bis 3 müssen auch hier zutreffen. Müssen nicht eingetragen werden, da bauartgenehmigt, aber etwaige Auflagen müssen eingehalten werden.
Aber Vorsicht mit Nachrüstscheinwerfern, denn die könn(t)en insbesondere im Billigpreissektor gefälscht sein und es wäre nicht das erste Mal, wo die Ausleuchtung hinterher nicht besser wird.

Obig geschriebenes im Kommentar #38 gilt für Originalscheinwerfer. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
 
Nochwas zu dem Thema Led Scheinwerfer kannst du sowieso nicht nachrüsten,weil die Steuergeräte fehlen und der kostenaufwand viel zu hoch wäre.
Wie gesagt, Nachrüstung geht, wie von @jonkra gemacht. Über die Legalität wage ich keine Aussage ...
 
hat zufällig jemand die pin belegung für led umbau zur hand?? lg
 
Hallo.
Kann mir aber jemand sagen ob die Pin Belegung von H4 auf die Originalen LED scheinwerfer die selben sind.
 
Hier ist der passende Umbauthread.
Und bestellen konnte man den T6 mit Led OHNE Scheinwerferreinigungsanlage aber nur MIT automatischer Leuchtweitenregulierung.
 
So liebe Leute,
melde mich heute nach langer Zeit wieder zu Wort. Wie bereits geschrieben habe ich von H4 auf LED beim Buskönig umbauen lassen. Mega Licht - brauch ich aber wohl nicht erwähnen.
Heute Premiere - das 1.te Mal beim TÜV. Was soll ich sagen, alles bestens - allen Unkenrufen zum Trotz.
Aussage TÜV-Mann:
Laut geänderte EC Richtlinie 48 - LED unter 2000 Lumen weder Automatische Leuchtweitenregulierung erforderlich noch Scheinwerferreinigungsanlage !!!
Also alles gesetzeskonform und nicht eintragungspflichtig!!
Lampen müssen allerdings ECE Prüfzeichen haben.

Viele Grüße an alle die noch erleuchtet werden wollen

jonkra
 
Wenn deine Scheinwerfer unter der 2000 Lumen Grenze bleiben, ist das Ok. :pro:

Werden aber die originalen Scheinwerfer eingebaut, passt das alles nicht und die BE erlischt.
Die wenigsten Prüfer bei der Hauptuntersuchung ( bitte nicht TÜV sagen oder schreiben !!!) werden das nicht unbedingt sehen und dann auch nicht prüfen. Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass dann das Auto ok sein muss! Es sollte daher kein Unfall passieren und das Auto sichergestellt werden, wenn unzulässiges wie andere Scheinwerfer verbaut sind.
 
Wie sind die Erfahrungen der "Umbau-LED-Fahrer" bezüglich Reaktionen aus dem Gegenverkehr? Öfter Lichthupe wegen Blenden? Oder passt das auch gut?
Schlecht eingestellte LED sind nämlch schon nervig für den Gegenverkehr, noch schlimmer sind verstellte Xenon-Brenner.
Wenn der Buskönig doch nciht so weit weg wäre, dann würde ich das auch machen lassen.
 
Die Einstellung hat doch grundsätzlich nichts mit einer Nachrüstung zu tun. Hierbei sollte man doch genau so die Einstellung an einem Lichttester durchführen.
 
Warum sollen die schlimmer sein? Die sind doch eher etwas dunkler...
Ja, natürlich. Aber manche Lischsyteme scheinen mir da "sensibler" zu sein, als andere. Mit meinen H4-Funzeln ist es jedenfalls schwerer den Gegenverkehr dramatisch zu blenden. Daher die Frage an die Bulli-Kollegen, die schon umgerüstet haben.


PS: TÜV-neu seit vorgestern, ich hoffe, jetzt blendet da erstmal nix ;-)
PPS: Kotflügel-Blinker, Kabelschaden: Verkleidung und Wischer abnehmen, Kabel auftrennen, verlängern mit Steckerklips, zumachen = 150,00 EUR beim freundlichen, args...
 
Ja, natürlich. Aber manche Lischsyteme scheinen mir da "sensibler" zu sein, als andere. Mit meinen H4-Funzeln ist es jedenfalls schwerer den Gegenverkehr dramatisch zu blenden. Daher die Frage an die Bulli-Kollegen, die schon umgerüstet haben.


PS: TÜV-neu seit vorgestern, ich hoffe, jetzt blendet da erstmal nix ;-)
PPS: Kotflügel-Blinker, Kabelschaden: Verkleidung und Wischer abnehmen, Kabel auftrennen, verlängern mit Steckerklips, zumachen = 150,00 EUR beim freundlichen, args...
Gefühlt ist das bei Halogen meist viel nerviger da keiner die manuelle LWR betätigt. Bin gestern 1000km nachts gefahren. Diese ganzen Kleintransporter, endlos überladen aber LWR auf 0. die blenden schon nervig.
Am grausamsten sind aber solche Kandidaten, die die retrofit LEDs in ihre Freiflächenreflektoren packen. Dadurch dass diese deutlich heller sind blendet es dermaßen. In Projektionsscheinwerfern funktionieren die hingegen sehr gut und haben eine scharfe Hell Dunkel Grenze, besser als mancher reflexionsscheinwerfer.
 
Wir haben das mal ausprobiert und ich kann nicht sagen, dass bei richtiger Einstellung und richtiger Auswahl (es gibt da gewaltige Unterschiede) die Retrofit mehr blenden, als Xenonlicht oder LED, auch nicht wenn man über eine Bergkuppe fährt.
Als Vergleich hatten wir ein Fahrzeug mit Xenon.
 
Da blendet nichts mehr als bei anderen. Wurde bisher nicht "angeblendet", lasse aber - wie schon immer - meine Scheinwerfereinstellung
bei jedem Werkstattbesuch überprüfen, mindestens 1 mal im Jahr.
@turboralf: Laut Prüfer haben die Original-Led-Scheinwerfer unter 2000 Lumen - liegt an dem Messverfahren, das da nicht mehr rauskommt.
Hast andere Erkenntnisse ?, wenn ja wo kann man das nachlesen?
Auf mich machte der Prüfer den Eindruck, der weiß wovon er spricht. Wusste jedenfalls jede Menge Details zu den geänderten EC Richtlinien.
Viele Grüße
jonkra
 
Xenon Brenner werden direkt an der "Birne" gemessen.
Led Bauartbedingt am Gehäuse.
 
Und deswegen LED unter 2000 Lumen
 
Wenn deine Scheinwerfer unter der 2000 Lumen Grenze bleiben, ist das Ok. :pro:

Werden aber die originalen Scheinwerfer eingebaut, passt das alles nicht und die BE erlischt.
Die wenigsten Prüfer bei der Hauptuntersuchung ( bitte nicht TÜV sagen oder schreiben !!!) werden das nicht unbedingt sehen und dann auch nicht prüfen. Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass dann das Auto ok sein muss! Es sollte daher kein Unfall passieren und das Auto sichergestellt werden, wenn unzulässiges wie andere Scheinwerfer verbaut sind.

Hallo turboralf,

wieso sollte das ein Problem sein? Ich war der Meinung, dass auch die T6 mit LED-Scheinwerfer ab Werk inzwischen keine Scheinwerferreinigungsanlage (SWRA) besitzen. D.h. die originalen Scheinwerfer müssten demnach ja auch unter der 2000 Lumen Grenze sein. Daher verstehe ich gerade nicht, wieso bei Nachrüstung originaler Scheinwerfer die Betriebserlaubnis erlöschen sollte.

Viele Grüße
Lars
 
Sicher weil die originalen auf eine manuelle Höhenverstellung umgebaut werden.
So sind sie nicht geprüft und abgenommen worden.
 
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