LED Scheinwerfer auf manuelle Verstellung umbauen

florinhaurin

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 Multivan
Hallo liebe Gemeinde
In HH gibt es ja diese Werkstatt die die LED Scheinwerfer auf manuelle Verstellung umrüsten und das sogar mit TÜV. Hat jemand ne Vorstellung wie das funktionieren könnte?


Mit freundlichen Grüßen
 
die Scheinwerfer sind bauartgenehmigt und mit der Typgenehmigung darf man an den Scheinwerfern nicht herumbasteln, denn damit erlischt die Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug.
Ich versteh sowieso nicht, warum man die Scheinwerfer manuell einstellen möchte oder will? Keine Betriebserlaubnis = kein Tüv
Die meisten Fahrer denken ja eh nicht an die Leuchtweitenregelung (egal ob LKW oder PKW), wenn sie beladen unterwegs sind und blenden (un)bewusst andere Verkehrsteilnehmer.
 
Ich würde eine aLWR beim Bus nachrüsten, hier gibt es bei "T6 - Elektrik" auch einen Thread dazu. Alternativ hatte ich schon mal geschaut, ob man die "serienmäßigen" Stepper (?)-Motoren in den LED-Scheinwerfern ansteuern kann. Bei der manuellen LWR-Schalter wird ja glaube ich ein Widerstand herausgegeben, dies könnte man z.B. über Arduino umsetzen und an den Stepper weiterleiten. Da muss man sich aber schon auskennen, deshalb war das nichts für mich.

Zur Frage: im Norden werden meines Wissens die Stepper Motoren ausgebaut und durch konventionelle Motoren ersetzt. Dadurch sind wohl Arbeiten am Gehäuse notwendig. Aus diesem Grund wäre das auch nichts für mich, aber anderen Busfahrern macht das vielleicht nichts aus. Muss jeder für sich selber wissen :-) . Funktionieren soll das übrigens aber ganz gut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das eine ist das "gute" funktionieren. Das andere ist die Betriebserlaubnis bzw. die Bauartgenehmigung.
Bei Veränderungen erlischt sie. Ganz gleich, was damit gemacht wird.
Es mag sein, dass man alles "gut" hinbekommt, und man sogar die Plakette kriegt, wenn ein Prüfer das nicht merkt. Die Bauartgenehmigung und Betriebserlaubnis ist dennoch erloschen.
Die LWR arbeitet ja mit Sensorik direkt an den Achsen i.V.m. Steuergeräten, die dann die Scheinwerferstellung vorgibt.
Zum anderen gibt es noch die Scheinwerferreinigungsanlage. Die muss beim ersten Betätigen (wenn man Licht einschaltet und länger spritzt) einschalten. Das gibt es z.T. auch schon bei den Halogenversionen,
muss aber auch mit funktionieren, wenn die originalen LED´s reinsollen.

Noch einmal meine Frage : Welchen Zweck soll eine manuelle Einstellung haben?
 
ok. von mir falsch formuliert. Warum eine manuelle Bedienung bei LED ?
 
Der Frage muss ich mich anschliessen, als Ing. in der Autoindustrie verstehe ich den Bedarf nicht.

Die Leuchtweitenregulierung wurde 1990 eingeführt. In erster Linie wegen Verkehrssicherheit, immer zunehmenden Verkehr.
Es darf unter keinen Umständen der Gegenverkehr geblendet werden. Die Zuladung ist damals immer mehr angestiegen und das Fahrwerk senkt sich dementsprechend.
Übertrieben gesehen hat man dann einen Mondscheinwerfer und blendet den Gegenverkehr. Zu hohes Licht führt dann zudem richtig in die Weite, wo das Licht dann zu schwach ist,
um die Fahrbahn auszuleuchten. Ist das Licht zu niedrig eingestellt, erkennt man Hindernisse ggf. zu spät und es fehlen dann die entscheidenen Meter.
Deshalb ist man hergegangen und hat die Lichteinstellung abhängig der Einbauhöhe definiert. Zur Zuladung muss man dann eben den Regler für das Licht runterdrehen,
was der Löwenanteil im Straßenverkehr nicht macht (obwohl in der Fahrschule gelernt, analog wie der richtige Einsatz der Nebelschlussleuchte)
 
Der Thread-Ersteller möchte wohl gerne LED-Leuchten nachrüsten, und sucht einen einfachen Weg die gesetzlichen Forderungen (mal abgesehen vom Erlöschen der Betriebserlaubnis) zu erfüllen. Und dies ist bei LED-Leuchten beim Bus nun mal die manuelle Leuchtweitenverstellung. Ob das sinnvoll ist oder nicht sei mal dahingestellt. Ich find ok dass das so erlaubt ist, gibt ja in Deutschland schon genug Regelungen.
 
Dann muss man schauen, ob man nachträglich im Zubehörmarkt etwas bekommt. Unter 2000 Lumen benötigt man wenigstens schon mal keine Reinigungsanlage und die manuelle Regelung ist ja ohnehin schon drin bei Halogen.
Ansonsten vorm Kauf darauf achten und sich informieren, auch wenn es hart klingt.
 
Hallo,

meines bescheidenen Wissens nach benötigt man bei LED-Scheinwerfern (ebenso wie bei Xenon-Scheinwerfern) eine AUTOMATISCHE Leuchtweitenregulierung. D.h. mit Rädchen am Armaturenbrett drehen ist nicht.

Es braucht eine vollwertige Regelung mit Sensorik an beiden Achsen und einem Steuergerät, welches die Signale dann umsetzt und an die Scheinwerfer-Stellmotoren als Befehle weitergibt

Gruß T2-Fahrer
 
Die LWR, die bei den Halogen original verbaut ist, reicht normal aus (unter 2000 Lumen) und die Sensorik ist ja schon vorhanden. Die Lumen beziehen sich nur auf Xenon oder LED Abblendlichter wegen der Reinigungsanlage. Es gibt ja andere VW Modelle mit LED Abblendlichter, mit und ohne Spritzdüsen.
 
Hallo! Tut mir leid wenn ich dieses Thema hervorrufe, gibt es schon eine Lösung für die (manuelle)LWR?? Mir würde diese total ausreichen (besser wie gar keine zu haben, die automatische möchte ich mir nicht nachrüsten (kosten(arbeit)/nutzen für mich nicht ausreichend :D) bzw. die Scheinwerfer möchte ich auch ungern umbauen :/
Verbaut sind die LED'S im T5.1

Danke im Voraus! :rolleyes:
 
Ehrlich gesagt würde ich mit der Frage zur prüforganisation gehen, bevor es nachher Tränen gibt.. so ganz kann ich es mir nicht vorstellen das es LED Nachrüstung ohne Automatik mit betriebserlaubnis gibt..
 
Ich hab an meinem MB100 einfach die Stellmotoren von einem Golf3 mit einem Poti nachgerüstet :-p Kosten:30€
 
Ehrlich gesagt würde ich mit der Frage zur prüforganisation gehen, bevor es nachher Tränen gibt.. so ganz kann ich es mir nicht vorstellen das es LED Nachrüstung ohne Automatik mit betriebserlaubnis gibt..
:pro: nicht nur zu einer Prüforganisation, sondern zur Technischen Prüfstelle (je nach Bundesland nur eine zuständig)! Seit ein paar Wochen dürfen aber auch Prüfingenieure mit einer Sonderausbildung die klassische Einzelabnahme durchführen, sind aber meistens nicht so tief in der Materie. Wichtig ist, dass "alles Zusätzliche" an Änderungen, die den §21 verlangen, immer im Feld 22 eingetragen ist. Dann seid Ihr erst einmal raus aus der Verantwortung!

Dennoch gilt:
Solche Geschichten müssen über den §21 StVZO begutachtet und unverzüglich in die Zulassungsbescheinigung Teil2 (Fahrzeugschein) eingetragen werden.
Alles andere ist rechtlich nicht sauber und nicht zulässig = Betriebserlaubnis erloschen = Wo kein Kläger, da kein Richter !!
Ich möchte da keinen Unfall mit Schwerverletzten etc. haben und dann wegen sowas regresspflichtig gemacht werden, denn das dürfen und machen die Versicherungen.
Selbst, wenn Ihr dennoch irgendetwas macht ganz ohne Eintragung und es Prüfer gibt, die es bei der Hauptuntersuchung übersehen, heißt das nicht, dass das Auto in Ordnung ist!
 
Hallo bennii,

ein MB 100 ist ein Auto aus den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts und hat mit Sicherheit keine LED-Scheinwerfer.

Der Beitrag von Andereas75s paßt daher wohl nicht in diesen Faden.

Der MB 100 hatte damals ab Werk eine hydraulische manuelle Leuchtweitenregulierung für die H4-Hauptscheinwerfer. Das war ein geschlossenes System mit zwei Kunststoffschläuchen vom Armaturenbrett zu den beiden Hauptscheinwerfern, welches im Laufe der Jahre dann auch mal (an Knickstellen) undicht wurde und somit leer lief. Das Ersatzteil war nicht ganz billig, ca. 150.- Euro wenn ich mich entsinne. Daher gab es findige Köpfe welche an den Scheinwerfer elektrische Stellmotoren verbauten, hier war nur der passende Durchmesser der Kugel-Pfanne-Paarung des Gestänges wichtig. Angesteuert dann über einen üblichen elektrischen Handregler.

Häufig auch bei alten FIAT Ducato Wohnmobilen anzutreffen, denn FIAT konnte irgendwann keine Ersatzteile mehr liefern, die Autos laufen als Wohnmobile aber heute noch in großen Stückzahlen auf deutschen Straßen.

In einer Oldtimer-Zeitschrift stieß ich vergangene Woche auf einen interessanten Shop: www.lwr-shop.de welcher für verschiedenste Fahrzeuge Umrüstlösungen anbietet.

Gruß T2-Fahrer
 
Ich stehe /stand vor einem ähnlichen Problem...
Arbeite aber auch schon an einer Lösung. Ich versuche grad ein Modul zu bauen, welches die Signale der alten ALWR (HELLA) übersetzt an die Stellmotoren der neuen Scheinwerfer. Mir gefällt es nämlich auch nicht an den Scheinwerfern rum zu schneiden und diese zu verändern.
Und bei mir wird die LWR dann weiterhin über das alte System der automatisch LWR von Hella funktionieren hoffe ich. Aber mit dem Drehrädchen sollte es auch funktionieren.
Auch wenn das mit dem Drehrädchen neben dem Lenkrad nicht unbedingt die schönste Lösung ist, ist eine funktionierende Leuchtweitenregulierung immer noch besser als garkeine.

siehe Projekt ALWR / LWR nach Facelift Umbau auf T5.2 oder T6

Wir haben unsere Schaltung und Tests diese Woche fertig bekommen. In den nächsten Tagen/Wochen versuche ich zwei von diesen Modulen zu bauen und bei mir im Auto zu testen.

Grüße Kitebum
 
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