1%-Regelung

wuefu

Top-Mitglied
Ort
München
Mein Auto
T5 Kombi
Erstzulassung
3/2008
Motor
TDI® 128 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
ist doch reichlich
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Basis
Extras
Mittelhochdach,
Diffsperre
1%-Regelung Firmenwagen

Hallo,

gerade platzt eine kleine Bombe.........
Brauche bitte eure Hilfe.

Für private Nutzung eines Firmenwagens kommt ja üblicherweise die 1%-Regelung in Betracht.
Es werden 1% vom Bruttolistenpreis des Neuwagens zuzüglich 0,03% pro Entfernungskilometer für pauschale private Nutzung angesetzt. So weit so gut.

Anscheinend hat man 2008 das Gesetz dahingehend geändert, dass nun sämtliche vom Arbeitnehmer privat bezahlten Kosten sich steuerlich nicht mehr mindernd auswirken.
Z.b. die monatlichen Tankquittungen für private Fahrten mindern den monatlichen Geldwerten Vorteil nicht mehr und sind nicht mehr absetzbar.

Unser liebes Steuerbüro ist leider jetzt erst drauf gekommen.........wir schreiben 2011!

Kann da jemand was dazu sagen?
Jetzt geht nämlich gerade die üble Rechnerei los - mit Sicherheit zu meinem persönlichen Nachteil.

Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: 1%-Regelung

Hallo Michael, kurze Fragen:

1. Ist der Wagen auf die Firma zugelassen? Ist es eine GbR oder eine juristische Person, z.B. GmbH? (GuV oder Bilanz)
2. Wurden die fraglichen Beträge vom privaten oder vom Firmenkonto abgebucht?
3. Warum wurden Tankbelege als "privat" deklariert?
4. Wie ist die prozentuale Verteilung zwischen den privaten und den gewerblich bedingten Fahrten?
5. Bist du ganz sicher, was deine Definition des "geldwerten Vorteils" betrifft? Wie weit hast du es zur Betriebsstätte?
 
AW: 1%-Regelung

Für die Vergangenheit würde ich mich mit dem Steuerverdreher mal unterhalten, wie er das so haftungstechnisch sieht.
Für die Zukunft ist das vielleicht eine Idee:
Produkte
Das wird zwar nicht vom FiA anerkannt (weil nicht manipulationssichere Software), aber als Gedächtnisstütze ist das Ding wirklich super, gerade wenn Du viel "klein-klein" fährst.
Bei den Listenpreisen unserer Dicken hast Du so ein Gerät in der Regel im ersten Jahr raus - locker!
 
AW: 1%-Regelung

Hallo,

zu1) Wagen läuft auf die Firma - GmbH
zu2) Private Tankbelege vom privaten Konto
zu3) Das hätte man anders machen sollen......
zu4) 95% zu 5%
zu5) 18 km

Die Berechnung des geldwerten, zu versteuernden Vorteils ist uns bekannt. Nur ist man davon ausgegangen, dass private ausgegebene Kosten eben diesen monatlichen Abschlag schmälern.
Glaube nicht, dass unser Steuerberater diesen Supergau überleben wird. Er wird für den Job bezahlt, dass er Gesetzesänderungen beachtet und umsetzt. Und zwar nicht vier Jahre hinterher. Da gehts in meinem Fall auf einmal um richtig viel Geld.
Nachzahlung Einkommensteuer, Nachzahlung Rentenversicherung (von der ich leider nicht befreit bin). Änderung Einkommensteuererklärung zusammen mit Ehepartner.
Bin mir gar nicht mehr so sicher, ob die Geschichte Geschäftswagen unter dem Strich überhaupt günstiger ist, gegenüber einem voll privaten T5.

MIchael
 
AW: 1%-Regelung

klingt übel...

Aber: Warum lässt Du denn jetzt nicht einfach die privaten Tankquittungen private Tankquittungen bleiben und setzt sie eben nicht in Deiner Steuererklärung an?

Dann dürftest Du Dir zumindest den ganzen Änderungskram sparen, oder sehe ich das falsch?!

Gruß
Björn

@archer: ich denke, das geht über ne einfache iPhone-App etwas günstiger! UND diese wird vom Finanzamt anerkannt... ;-) klick
 
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@ beckser
1) soll es noch Leute ohne son Ei-Fön geben :( (mich z.B.)
2) wie "navigiert" das? GPS oder GSM? GSM kann ohne Flachrate teuer werden.
3) das Bury verbeibt z.B. auch bei Werkstattbesuchen im Auto (im Gegensatz zu Herrn Jobs Wunderkiste). So kann ich z.B. auch sehen, ob die "Probefahrt" des :) nicht eher dem Probieren von Flüssignahrung diente :D.
4) Wenn meine Frau den Wagen fährt, hat sie ihr Mobile dabei. Das Bury schreibt aber auch diese km oder die, die ich ohne Mobile fahre (ja, das Ding ist mir noch nicht angewachsen) mit, weil ich das nur zum Auslesen aus dem Wagen nehme. Ich muss mir also keine "Lücken" füllen.
 
AW: 1%-Regelung

Hi Archer...

die App gibts glaube ich auch schon für andere SmartPhones...
Sie navigiert mit GPS. Aber eigentlich navigiert sie nicht, du musst schon ne Menge selber händisch pflegen... sie trackt halt nicht.

Bei dem Bury würden mir aber die Kilometer fehlen, oder trackt der die km, in Abhängigkeit vom Kilometerstand des Fahrzeugs, mit?

Aber lass uns nun wieder zurück zu Wuefus Problem kehren...
 
AW: 1%-Regelung

Die Bury schreibt die km an Hand des GPS mit und die Software macht einen Abgleich, in dem bei jedem Einlesen der Tacho-km-Stand eingegeben werden muss.
Differenzen werden verteilt.

Zu wuefus Problem:
Meine erste Frage würde dem Steuerbüro nach seiner Idee zur Wiedergutmachung gelten. Die könnten ja z.B. fiktiv nach der "alten" Regelung rechnen und den Fehlbetrag von Ihrer Rechnung absetzen.
Wenn das nicht akzeptiert wird, wäre sowieso ein Wechsel fällig und dann könnte man sich jetzt schon einen neuen suchen und den mal befragen, was da ggf noch geht.
 
AW: 1%-Regelung

Nur ist man davon ausgegangen, dass private ausgegebene Kosten eben diesen monatlichen Abschlag schmälern.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Kosten rund um das Betriebsvermögen sind und bleiben Kosten der Firma. Der StB bucht über Konto 1503 deine Privatausgabe als Forderung gegenüber Firma, dort entsprechend weiter auf 4530 (SKR 03 voraus gesetzt). Alles in Allem kommst du als GF nicht aus der Nummer mit der 1% Regelung raus...

Es sei denn:

Den Wagen komplett auf Firmenkosten durchreparieren lassen, Garantie abschließen. Dann mit dem Bulli zum Gutachter fahren, Zeitwertgutachten machen und den Bulli zum Zeitwert aus der Firma raus kaufen und auf Privat ummelden. Danach alle Fahrten gegenüber der Firma mit 30 Cent pro Kilometer monatlich in Rechnung stellen.

Bei weiteren Fragen gerne PN. Speziell was das Gutachten betrifft. Habe das alles nach diesem Schema vor wenigen Monaten durchgesteuert (Bruttoneupreis des Wagens: 74.000 Euro) und reibe mir die Hände. Nie mehr "Firmenwagen"!
 
AW: 1%-Regelung

Hallo,

die Frage nach der Haftung haben wir uns auch schon gestellt - wann verjähren eigentlich solche Geschichten?
Freiwillig wird der nichts rausrücken, zumal ich hier nicht der einzige mit einem Firmenwagen bin.........
Habe jegliches Vertrauen in meine monatliche Gehaltsabrechnung verloren!

Zum Spaß gehe ich nicht jeden Tag ins Büro. Wer sagt mir denn, dass er sich nicht schon zehn Jahre zu meinen Gunsten verrechnet hat und irgendwann jemand noch Geld von mir zurück will.
Ich selbst blicke da eh schon lange nicht mehr durch, sondern kann nur überschlagsmäßig die Zahl unten auf dem Gehaltszettel verifizieren.

Die Beurteilung, ob die Kanzlei gewechselt wird, muss ich leider meinem Chef überlassen.

Michael
 
AW: 1%-Regelung

Hallo,

kleines Update.
Es scheint so zu sein, dass man von mir als Angestellter nur rückwirkend für die letzten 6 Monate Geld zurück verlangen kann. Zumindest bei den Beiträgen zur Rentenversicherung.

Der AN muss sich auf die Richtigkeit seiner Gehaltsabrechnungen verlassen können und haftet nicht dafür, wenn die Gehälter falsch weiter gemeldet werden!
Wie es da bei der Steuer aussieht, ist noch nicht ganz raus.

Ob der Geldbetrag jetzt an der Firma hängen bleibt (wäre auch doof) oder an der Kanzlei oder dessen Versicherung bleibt zu klären.

Michael
 
AW: 1%-Regelung

Hallo,

kleines Update.
Es scheint so zu sein, dass man von mir als Angestellter nur rückwirkend für die letzten 6 Monate Geld zurück verlangen kann. Zumindest bei den Beiträgen zur Rentenversicherung.

Der AN muss sich auf die Richtigkeit seiner Gehaltsabrechnungen verlassen können und haftet nicht dafür, wenn die Gehälter falsch weiter gemeldet werden!
Wie es da bei der Steuer aussieht, ist noch nicht ganz raus.

Ob der Geldbetrag jetzt an der Firma hängen bleibt (wäre auch doof) oder an der Kanzlei oder dessen Versicherung bleibt zu klären.

Michael

Hallo,

genauso ist es. Für Lohn- und Gehaltsabrechnungen gibt es eine Ausschlussfrist von 6 Monaten.

M.E. gilt das auch für die Lohnsteuer.

Der Arbeitgeber bleibt der Finanzbehörde alleinig haftbar.

Je nach Angestelltenstatus wird so etwas aber dem Arbeitsklima nicht sonderlich zuträglich sein.

Was die Sozialversicherungsbeiträge angeht, ist der geldwerte Vorteil der privaten KFZ-Nutzung doch sozialversicherungsfrei, oder?

Grüße,

caravelle
 
AW: 1%-Regelung

Hallo zusammen,

ist es nicht im Einzelfall sinnvoller, mit dem Privatwagen (Korea oder Rumänien, Neupreis 6.000 €) zur Firma zu fahren, dort in den Firmenwagen zu steigen und dann dem Broterwerb nachzugehen?
 
AW: 1%-Regelung

Es soll Leute geben, die "ihren" T5 gerne fahren und nicht, weil der Chef sie damit losschickt :D
 
AW: 1%-Regelung

Was die Sozialversicherungsbeiträge angeht, ist der geldwerte Vorteil der privaten KFZ-Nutzung doch sozialversicherungsfrei, oder?

Nein eben nicht - das ist ja der Punkt.

Michael
 
AW: 1%-Regelung

Hallo,

ich versteh irgendwie den ganzen Streß nicht ...

Hat das Steuerbüro und keineswegs der Steuerprüfer, oder die Steuerfahndung den Sachverhalt
ans Tageslicht gebracht. Es besteht also noch Firmeninterner Gestaltungsspielraum.

Unter der 1% Regelung sind auch Private Fahrten abgedeckt und zwar inclusive der
laufenden Kosten für Sprit, Öle, etc. Warum man hier davon abgewichen ist und die
Benzinbelege nicht gegenüber der GmbH voll (also auch auf privat zurückgelegte
Strecken) abgerechnet wurden, oder gleich mittels Tankkarte von der GmbH bezahlt
wurden bleibt offen.

Soweit dieser "Unsinn" in einer Dienstwagenvereinbarung geregelt wurde und dem
Steuerbüro der GmbH diese Vereinbarungen auch vorlagen und der Auftrag an das
Steuerbüro nicht nur die Lohnbuchhaltung, sondern auch die Beratung umfaßten und
die GmbH nicht über die möglichen Konsequenzen aufgeklärt wurde und der GmbH
ein Schaden entstanden ist und die Haftung des Steuerbüros durch Schiedsspruch,
oder rechtskräftiges Urteil bestätigt wird greift auch keine Haftung, aber in jedem
Fall keine Versicherung des Steuerbüros.

Es mag natürlich daran liegen, dass die GmbH für einen Anteil von 95% Privatfahrten
und nur 5% dienstlich veranlaßten Fahrten (oder hast du die Zahlen verdreht?) nicht
bereit war auch noch die Benzinkosten zu tragen, aber seis drum ...


Gypsy
 
AW: 1%-Regelung

Es mag natürlich daran liegen, dass die GmbH für einen Anteil von 95% Privatfahrten
und nur 5% dienstlich veranlaßten Fahrten (oder hast du die Zahlen verdreht?) nicht
bereit war auch noch die Benzinkosten zu tragen, aber seis drum ...

Hallo,

genauso ist es - kein Zahlendreher.
Das wird in Zukunft anderweitig geregelt und zwar so, dass ich als Angestellter und die Firma keinen finanziellen Nachteil haben und das FA und Rentenkasse auch kein Problem damit haben oder haben werden.
Im Endeffekt machen wir hier auch nur das, was unser teuer bezahlter Steuerberater in der Lohnbuchhaltung uns an Input gibt. Eine zweite fachkundige Meinung gibts leider nicht - kostet nur zusätzliches Geld. Wenn der die einschlägigen Gesetzestexte und Änderungen nicht kennt, sollte das nicht unser Problem sein...............

Michael
 
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