ACC - im T6 zweite Wahl oder nicht fertig ???

Dentmen

Top-Mitglied
Ort
56 .....bei Koblenz
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
04/2018
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Motortuning
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Highline
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
DVD, MFL, DWA PDC mit RFK, LED, AHK, SRA, Kühlbox, Leder, ACC, WWZH, LSH, Dynaudio, Eibach Federn
Umbauten / Tuning
Winter 19 Zoll 255/40 R19
Sommer 20 Zoll 275/35 R20
FIN
7HZ
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7EJ
Hallo,

.....ich bin nunmehr seit 5000KM mit dem Six unterwegs - nutze auch relativ viel ACC.

Folgende Situationen
Situation 1:
Ich fahre mit 80km/h über eine Landstraße
Am Fahrbahnrand fährt ein elektrischer Rollstuhl
Ich nähere mich dem Rollstuhl Fahrer mit aktiven ACC
Ich blinke links um großzügig vorbei zu fahren
ACC leitet unmittelbar kurz vor dem am Straßenrand fahrenden Rollstuhlfahrer eine Notbremsung ein !!!!

Situation 2
Gestern - gemütlich im Rheintal unterwegs
ACC auf 100 programmiert - bei der Ortsdurchfahrt auf 70km/h (wie vorgeschrieben) reduziert.
Mein Six erfasst ein vor mir fahrendes Fahrzeug - dieser blinkt links und fährt auf eine gesonderte linke Abbiegespur
ACC hatte die Geschwindigkeit hinter diesem Fahrzeug wie üblich reduziert
Fahrzeug wird auf der gesonderten Abbiegespur langsam bzw. bleibt stehen
ACC leitet auf meiner Spur eine Notbremsung ein !!!

Situation 1 + 2 = Dentmen guckt recht doof und in einem Fall der Hintermann auch.

Ich kenne dieses verhalten bei Audi nicht - dort werden entsprechende Fahrsituationen praktisch immer zuverlässig richtig erfasst und geregelt.
Dieses Verhalten von ACC ist sehr bedenklich.

Abschalten oder aufregen ???

Gruß
Claus
 
Hi

klingt echt schei....

Ich würde:
"Melden und auf Update hoffen."

m;
 
Abschalten oder aufregen ???

Trotz der durchaus sinnvollen Vorteile von ACC würd ich es abschalten. Irgendwann brezelt dir einer hinten drauf und dann geht der Ärger richtig los.
Ich mag aber die Vorstellung, das mir das Auto in die Bremse greifen kann, ohnehin nicht, in sofern ist meine Meinung da vorgefärbt.
 
Hallo,

.....es ist insbesondere deswegen sehr bedenklich, weil es nicht die normale teilweise schon hartnäckige Reduzierung der Geschwindigkeit ist, sondern ein Eingriff mit rotem Warnsymbol in der MFA - da wird also richtig gebramst nicht nur die Bremse angetippt.

Meine anfangs positive Meinung vom dem "Helferlein" ist etwas erschüttert.
Im Prinzip kennt man so einen Vorgang, wenn jemand abbiegen möchte, aber ohne Blinkzeichen einfach mal stehen bleibt.

Ist jetzt etwas eigensinnig - aber wenn mir jemand hinten drauf brezelt, ist das im Sinne der STVO sein eigenes Problem, weil man muss jederzeit so fahren, das man hinter dem voraus fahrenden Fahrzeug stehen bleibt.
Es gibt aber ja Leute die unter Umständen falsch reagieren und das Lenkrad verziehen und dann ggf. in den Gegenverkehr geraten.

Aber ich mag es nicht, wenn mir das Fahrzeug solche Manöver selber einleitet.
Wenn es funktioniert ist es eine schöne Sache, aber solche Fehlinterpretationen von Fahrsituationen dürften nicht vorkommen.

Evtl. können ja noch andere dazu etwas berichten die das System benutzen - ist es ein Einzelschicksal oder ein Fehler von ACC ??

Gruß
Claus
 
Abschalten oder aufregen ???
Aufregen schadet dem Blutdruck, von daher abschalten.
Ich benutze einen Tempomat fakultativ nur auf ausländischen Autobahnen mit striktem Tempolimit. Auf der Landstraße würde ich ihn wegen der vielen Störfaktoren nicht einsetzen, zumal die VWN-Elektronik auch nicht gerade die aktuellste Hard- und Software zu nutzen scheint.
 
Bei mir gibt es Notbremsungen bei Staubwolken und Insekten !
1. Anderes Auto fährt ca. 100m aus einer staubigen Straße und ich komme zu der Staubwolke, bin 40m entfernt und es gibt eine Vollbremsung, Auto ist schon weit weg.
2. Mitten auf den Bundestraße Volbremsung (Anhänger 900 Kg hinten dran), ohne Grund (Insekten) keine Auto weit und breit.
 
Ist jetzt etwas eigensinnig - aber wenn mir jemand hinten drauf brezelt, ist das im Sinne der STVO sein eigenes Problem, weil man muss jederzeit so fahren, das man hinter dem voraus fahrenden Fahrzeug stehen bleibt.

Das stimmt leider nur bedingt.
Grundloses bremsen ist eine gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr § 315b StGB
Da bist du mindestens zum Teil mit dran.
Wobei sich die Fälle, die ich online finden konnte, alle auf bremsen des Fahrers beziehen.
Aber willst du der erste sein der das vor Gericht für ein ACC durchfechten muss?
 
Das stimmt leider nur bedingt.
Grundloses bremsen ist eine gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr § 315b StGB
Da bist du mindestens zum Teil mit dran.
Wobei sich die Fälle, die ich online finden konnte, alle auf bremsen des Fahrers beziehen.
Aber willst du der erste sein der das vor Gericht für ein ACC durchfechten muss?
So kenne ich das auch. Also das Bekommen einer Teilschuld beim grundlosen Bremsen.

Ob ACC oder Fahrerbremsung dürfte in dem Fall keine Rolle spielen, da es sich beim ACC nicht um ein vollständig autonomes System handelt (für die es aktuell auch noch gar keine Rechtsgrundlage gibt. Wie das mal geregelt wird, ist ohnehin sehr spannend).
Der Fahrer haftet vollumfänglich für das "dumme" System. Wenn du mit Tempomat einem hinten drauf knallst, ist auch nicht das System / DAS Auto ( ;) ) oder der Hersteller Mode.
 
Denke die Radareinheit ist nicht korrekt kalibriert.
Die können keine Scheinwerfer einstellen, aber sowas??

gruss
 
Hallo

Das hört sich ja sehr bedenklich an. Ich stelle mir folgende Situation auf einer BAB vor:
Man fährt rechts und will einen LKW überholen.Links ist Verkehr und es eröffnet sich eine Lücke zum rausziehen. Blinker links aufs Gas und während des rausziehen kommt der LKW in den Bereich des ACC.
Was passiert?
Vollbremsung auf der linken Spur?
 
Hallo,
... wenn man Gas gibt, dann wird ACC übersteuert, es wird also nicht automatisch gebremst.

Generell arbeitet das System nur "autonom", wenn es keine anderen Signale von Fahrer bekommt.

Bremsen schaltet ACC ab, bis es wieder bewusst aktiviert wird, Gasgeben übersteuert die GRA Funktion, solange der Fuß auf dem Gas bleibt, danach wird die eingestellte Geschwindigkeit wieder aufgenommen.
(Kupplung schaltet ACC auch aus(?) ich fahre DSG)


Zu beachten ist dabei aber, das die Umfeldbeobachtung "FrontAssist" auch noch im Notfall einen Bremseingriff (zum Aufwecken) starten kann...
 
Blinker setzen heisst für das ACC es darf beschleunigen, ansonsten wie der Vorredner schon schrieb.

Gruss
 
Ist jetzt etwas eigensinnig - aber wenn mir jemand hinten drauf brezelt, ist das im Sinne der STVO sein eigenes Problem, weil man muss jederzeit so fahren, das man hinter dem voraus fahrenden Fahrzeug stehen bleibt.

Stimmt grundsätzlich, jedoch darf man als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund nicht stark bremsen. § 4 StVO.
Das wird dann bestimmt ein interessantes Gerichtsverfahren...

Grundloses bremsen ist eine gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr § 315b StGB

Da liegst du falsch! Der § 315 b StGB zielt auf eine Tathhandlung von Außen ab, d.h. z.B. wenn jemand ein Hindernis bereitet.
Es bliebe da erstmal nur ein Verstoß gegen § 4 StVO.

Sie bremsten als Vorausfahrender stark ohne zwingenden Grund, so dass es zum Unfall kam. Tatbestandsnummer 104119, 30 € Verwarnungsgeld.

Gruß
Sven
 
Und dann kommen wir zur Versicherungsfrage, fahrlässig oder nicht? Grob Fahrlässig??
 
:danke:

Zur Versicherungsfrage:
Ich kann doch gar nicht nachweisen,das mein KFZ ohne mein Zutun eine Notbremsung auslöst,oder ist das dann irgenwo abgelegt?
 
Da liegst du falsch!

Nö, leider nicht.
Hab ich schon geschafft.
Hab auf einer Landstrasse gebremst weil mir der Hintermann mit Lichthupe und Blinker auf den Sack ging und ich ihn Fragen wollte ob alles gut ist.
Der ist mir denn hinten drauf gefahren.
Hat mich 1000 Euro an den Staatsanwalt für Einstellung des Verfahrens sowie 800 Euro für den RA gekostet.
Und meine Versicherung hat den Schaden des Auffahrenden übernommen.
Ich muss das nicht nochmal haben und wünsche es dem Dentmen auch nicht.
 
Hallo

Da hat wohl einer die Versicherung gelinkt und sich alles schön bezahlen lassen.Vielleicht schon mehrfach. Deswegen fährt bei mir jetzt vorne und hinten eine Kamera mit
 
Na ja theoretisch, auch wenn die Hersteller sagen tun sie nicht, werden Daten für den Diagnosefall gespeichert.
Da sie aber nun sagen sie TUN DAS NICHT wird es schwer sein sie zu überzeugen den sch... auszulesen und dem Staatsanwalt vorzulegen.

Kommt oft genug vor das Hersteller aus den Diagnosedaten ableiten ob sie einen Garantiefall übernehmen oder nicht.
Nur sagt es keiner laut ;-)
 
Nö, leider nicht.
Hab ich schon geschafft.
Hab auf einer Landstrasse gebremst weil mir der Hintermann mit Lichthupe und Blinker auf den Sack ging und ich ihn Fragen wollte ob alles gut ist.
Der ist mir denn hinten drauf gefahren.

Da du dort vorsätzlich gehandelt hast, stimmt das. Doof gelaufen....
Müsste dann aber ehr in Richtug Nötigung im Straßenverkehr gegangen sein...

Die StVO kennt nur die Fahrlässigkeit. Daher meine Info bzgl § 4 StVO.
 
Müsste dann aber ehr in Richtug Nötigung im Straßenverkehr gegangen sein...
Der Vorwurf war gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr weil ich einen Unfall durch bremsen verursacht habe.
Ich bin offensichtlich kein Jurist :-) aber alleine sich damit auseinander setzen zu müssen weil das ACC blödsinn macht würde ich mir sparen.
Auch wenn du aus der Nummer mit ACC besser raus kommst als ich.

Wobei ich ja auch nur hätte sagen müssen ich hätte wegen eines Tieres am Strassenrand gebremst, dann wäre ich aus der Nummer raus gewesen...

Also wenn das ACC zuschlägt immer sagen du hast wegen eines Tieres gebremst ;-)
 
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