proesterchen
Jung-Mitglied
- Ort
- Quickborn
- Mein Auto
- T5 Kastenwagen
- Erstzulassung
- 03/2012
- Motor
- TDI® 103 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Radio / Navi
- Aftermarket
- Extras
- RCD 330
- Umbauten / Tuning
- Schränke, Spüle, Standheizung, Klappdach, Klappsitzbank...
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7JO
Moin zusammen,
hab vor ca. 2 Monaten einen T5.2 mit 140PS gekauft (BJ 2012 mit 47500 km beim Kauf), dieser hat vor dem Kauf noch eine große Inspektion bekommen. Nun leuchtet die Motorkontrollleuchte und das AGR-Ventil ist defekt. Der Händler redet sich nun damit raus, dass der Wagen ja vorher bei VW zur Inspektion war und da der Fehler ja noch nicht vorhanden war. Also quasi sein Nachweis, dass zum Zeitpunkt des Kaufes das Ventil noch in Ordnung war.
Kann doch so nicht sein, weil was soll denn dann bitte die Garantie?! Was für Argumente gibt es, dass er zahlen/ reparieren muss, ohne gleich nen Anwalt einzuschalten?
Danke!
hab vor ca. 2 Monaten einen T5.2 mit 140PS gekauft (BJ 2012 mit 47500 km beim Kauf), dieser hat vor dem Kauf noch eine große Inspektion bekommen. Nun leuchtet die Motorkontrollleuchte und das AGR-Ventil ist defekt. Der Händler redet sich nun damit raus, dass der Wagen ja vorher bei VW zur Inspektion war und da der Fehler ja noch nicht vorhanden war. Also quasi sein Nachweis, dass zum Zeitpunkt des Kaufes das Ventil noch in Ordnung war.
Kann doch so nicht sein, weil was soll denn dann bitte die Garantie?! Was für Argumente gibt es, dass er zahlen/ reparieren muss, ohne gleich nen Anwalt einzuschalten?
Danke!