Das ist der Hammer, die Begründung ist.
"dass die Mehrzahl der Bürgen sich bei der Abgabe ihrer Kostenübernahmeerklärung über deren Tragweite nicht bewusst gewesen sei"
Bitte dann auch die weiteren Informationen angeben. Der obige Satz alleine, aus dem Zusammenhang gerissen, ist schon einigermaßen irreführend.
Zitat aus dem Artikel:
Die Bürgen waren davon ausgegangen, nur so lange aufkommen zu müssen, bis die Asylverfahren positiv beschieden sind.
Da wir wohl nicht wissen, was den Bürgen vorher gesagt wurde, halte ich es für absolut i.O. auch nur für das zu zahlen, wofür man vermeintlich gebürgt hat.
Und wenn das wie oben mitgeteilt wurde, ist das das gute Recht eines Bürgen, andere Zahlungen nicht zu leisten.
Wundersam ist eigentlich nur, dass das doch in D in irgendeinem Vertragswerk, das der Bürge unterschreibt beschrieben sein müsste. Wenn dem so wäre, dass die o.a. Passage (oder ähnliches) nicht drin steht, dann hat der Bürge aus meiner Sicht Pech gehabt, da er schon wissen sollte, was er da unterschreibt.
Wenn die Passage allerdings drin steht, warum sollte dann jemand zahlen sollen, wenn diese Bedingung nicht mehr gegeben ist?
Also einfach mal die Kirche im Dorf lassen, bevor hier die Keule rausgeholt wird und über die Bürgen generell hergezogen wird!