Hallo Yachtie,
hallo TXler,
es muss dringend richtig gestellt werden:
Seit der AHK-Aufrüstung bei Venta ist bei mir zwar neu das Anhängerwicht mit 3450kg und das GesZugGew mit 6900kg eingetragen, jedoch ist dafür ein langer Passus verschwunden, der die 100km/h Zulassung betraf, und zwar explizit der ganze Bandwurm *TECH.ZUL.GES-MASSE D.ZUGKOMBI.:5300KG*BEI WERKSSEITIG MONT. AHK: ESP M.SPEZ.FAHRDYNAM.STABY.SYST.F.ANH.BETR.F.TEMP.100 KM/H GEM.3.AEND.VO.Z.9.AUSN.VO.Z.STVO*
Hier ist die 100er-Zulassung
nicht verloren gegangen.
Es fehlt nur die Funktion des Anhänger-ESP.
Für eine 100er-Zulassung ist im Zugfahrzeug nur ein ABS notwendig.
Ein
Anhänger muss von einem Gutachter für Tempo geprüft sein, es sei denn es ist vom Anhängerhersteller bereits in der Zulassungsbescheinigung II eingetragen.
Die Bestimmungen für den Anhänger bzgl. Stoßdämpfer, ASK oder andere Systeme zur, ich nenn es mal Schlingerdämpfung, sind in der von mir weiter oben verlinkten Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nachzulesen.
Außerdem ist mit dem Suchbegriff
100er-Zulassung bei TÜV, Dekra usw. Einiges zu finden.
Ich hab jetzt ein bisschen im Internet rumgesucht, und nebst anderen Bedingungen scheint dieser im Fzg-Schein eingetragene
Passus AUCH nötig zu sein, wenn man eine Hänger mit 100km/h Zulassung ziehen möchte.
Nein Yachtie, dieser Passus ist nicht nötig, es sei denn der Anhänger hat keine Schlingerdämpfung (SD).
Ohne diesen Eintrag oder andere Schlingerdämpfung ist nur der geringere Faktor des Anhängers für 100 kmh zugelassen.
Beispiel:
Das Zugfahrzeug hat
kein Ah-ESP, dann darf mit 100 kmh ein Lastenanhänger ohne SD das 1,1-fache des Leergewichts des Zugfahrzeugs als zul. Ges.G. haben.
Z.B.: Leer Zugf.= 2000 kg, dann Anh.
zul.Ges.G. 2200 kg
Bei Wohnwagen in der Kombi aber ist der Faktor nur 0,8.
Die höheren Werte sind dann nur mit SD oder eingetragenem Anh-ESP möglich.
Lastenanhänger Faktor 1,2
Wohnwagen Faktor 1,0
Gespanne 100kmh-Zulassung
100 km/h wären bei mir immerhin bis zu einem zulässigen Hängergewicht von 3200kg möglich....
Mit SD müsste dein Zugwagen dann, wie gerade beschrieben, ein Leergewicht von ca. 2665 Kg haben!
Bei einem Wohnwagen wären das dann schon 3200 kg Leergewicht des Zugfahrzeugs.
Die 100km/h darf man eh nur fahren wenn der Anhänger nicht mehr wiegt, wie max. 1,2 x eingetragenes Leergewicht des Zugfahrzeugs, wären bei mir 2375x1,2=2850kg
Das wäre soweit richtig, wenn die 2850 kg das
zul.Ges.Gewicht eines Lastenanhängers sind.
Für Wohnwagen wären das dann 2375 kg
zul.Ges.Gewicht.
Ich hab also Venta geschrieben, mit einem wunderschönen netten Brief, mich für ihre tolle Arbeit bedankt etc und gebeten, mir doch bei dem kleinen Problem zu helfen, da irrtümlich der 100km/h Passus gestrichen wurde.
Da die Kupplung getauscht wurde, ist das nicht mehr werkseitig verbaut (mechanisch).
Dein Gutachter hätte in seinem Gutachten formulieren können, dass das Anh.-ESP weiterhin aktiv ist.
Ich sehe bloss nicht ein, warum ich , bloss weil ich nun 3450kg gesamt ziehen darf, mit einem guten sagen wir mal 1500kg Motorrad Anhänger nicht mehr 100 fahren soll?
Wie oben erwähnt ist das weiterhin zulässig.
Wenn der TÜV-ler kommt und sagt, VW EPS nur bis 2500 kg oder 2100kg sag ich nur "ja danke gerne - bite eintragen!"
Einfach mit dem Wiegeschein des leeren Bullis und der Ausstattungsliste (Anhänger-ESP) zu einer Prüfstelle, TÜV, DEKRA, GTÜ etc, da wird sich schon einer finden, der Tempo 100 einträgt.
Und noch einmal:
Im Zugfahrzeug wird normalerweise keine 100er-Zulassung eingetragen.
Dies ist nur sinnvoll bei einem werkseitig verbauten ESP welches bei Anhängerbetrieb automatisch aktiv ist.
Wobei dabei nicht automatisch jeder ungeprüfte Anhänger für 100 kmh zugelassen ist.
Ich hoffe hiermit etwas zur Erleuchtung beigetragen zu haben.
Gruß
Peter