Anhängelast auf 3500 kg erhöhen

Das zeigt doch wieder mal, dass alles nur auf den Prüfer ankommt und man eigentlich nix hat an was man sich halten kann
Zumal es keine technisch nachvollziehbaren Gründe gibt, die Stützlast im moderaten Rahmen und unter Einhaltung der max. Achslast nicht zu erhöhen.

Wobei es mit 1750 kg HA-Last ganz schnell knapp werden kann.
 
Zumal es keine technisch nachvollziehbaren Gründe gibt, die Stützlast im moderaten Rahmen und unter Einhaltung der max. Achslast nicht zu erhöhen.

Wobei es mit 1750 kg HA-Last ganz schnell knapp werden kann.

Deshalb ist mir das nicht so wichtig.
bei 100kg Stützlast gibt mir das ca 132kg auf die Hinterachse, bei 140 kg wären es schon ca 180kg.
 
Wenn man wirklich die 3500kg im Fahrzeug ausnutzt, muss man wohl etwas aufpassen, aber ich benötige die hohe Zuladung (bis jetzt) nicht. Ich käme mit den 100kg Stützlast nicht zurecht, wie sich erst später herausstellte.
 
kannst du mehr dazu sagen?

Ich weiss ja dass grundsätzlich mehr besser ist, aber wieso ist das bei dir so kritisch?

ich hab eine Wechselplatte verbaut, aus verschiedenen Gründen, und bin jetzt schon froh, weil ich mir nicht ständig das Schienbein an der AHK stosse ;)
Venta hat mir von Anfang an gesagt, bei Wechselplatte können sie nur 100kg Stützlast eintragen (obwohl die Platte 120kg könnte) wird wohl wieder so eine Gutachten-Papier-irgendwas Einschränkung sein.
 
Ich habe eine zeitlang den Kupplungskopf komplett abgeschraubt, weil ich die Kupplung wirklich nur selten benötige und ich beim Einparken wirklich manchmal über die paar cm froh war, die steht schon einiges ab. Anfangs hat mich das gestört, bin aber jetzt froh weil ich die Heckklappe öffnen kann ohne an Stützrad oder Handbremse zu stossen. Jetzt habe ich sie schon länger nicht mehr abgebaut.

Es handelt sich um einen 4er Pferdeanhänger den ich hier und da mal ziehen muss. Der wiegt leer 1500kg die Pferde zwischen 440-500kg. Leider kann man die Pferde nicht beliebig sortieren, das eine steht lieber neben dem anderen, ein anderes geht schlecht zuletzt rein usw., dann sind vorne noch die 4 Sättel...man hat nicht immer die Möglichkeit das Gewicht so zu verteilen (und die Stützlast zu verringern) wie man es gerne hätte. Je nach Pferdekombination ist alles gewichtsmäßig voll ausgereizt.
 
ah ok Danke.
Die 140kg sind also nicht der Stabilität geschuldet, sondern den Beladungs"zwängen"...
 
Mal ein kleines Update.

Ich hab also Venta geschrieben, mit einem wunderschönen netten Brief, mich für ihre tolle Arbeit bedankt etc und gebeten, mir doch bei dem kleinen Problem zu helfen, da irrtümlich der 100km/h Passus gestrichen wurde.

Auf Anfrage habe ich dann noch einen Scan vom Aktuellen Fzg Schein geschickt.

Beantwortet wird meine Anfrage übrigens von der Person, die mir zugesichert hatte, der Innenausbau und die Möbelzeile von Reimo sei gar kein Problem, weil sie ja nur aussen sprich unter dem Boden arbeiten würden.

Seine Kollegen waren darüber nicht sehr erfreut, da er meine diesbezügliche email mit Foto des Innenausbaus (!) nicht weitergeleitet hatte und sie deshalb damit gerechnet hatten, schnellen, ungehinderten Zugriff zu AH-Elektrik in der D-Säule Zugang zu finden.
Statt dessen mussten sie zu Zweit und über die Mittagspause Teile der Möbelzeile ausbauen, was sie sehr professionel gemacht haben, ich habe gar keine Spuren davon gesehen, da wurde nichts kaputtgemacht.


Dieselbe Person bearbeitet nun mein Anliegen, und nicht allzu erstaunlich also seine Antwort:

"Guten Tag Herr Meyer,

so, dann bringen wir etwas Licht ins Dunkel:

Ihr Freund hatte Glück, die Zulassungsstelle hat das lediglich übersehen mit der 100 km/h Regelung. Da sich die Gewichte verändert haben greift die 80 km/h Regelung ganz normal. Um die 100 km/h wieder zu erlangen benötigen Sie eine Spurstabilisierungskupplung die nachgerüstet werden kann. Diese bieten wir jedoch nicht mit an.

So hat es uns der TÜV-Prüfer erklärt."


Meine Antwort darauf, (und danke @Carstix für den Link) :

"Guten Tag Herr XXXX

Die Erklärung, welche Ihnen der TÜV - Prüfer gegeben hat, ist zwar richtig, aber nicht vollständig.
Er bezieht sich damit lediglich auf Satz 1 Nr 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa der StVOAusnV9, in der die 100km/h Regelung genau definiert wird.

Mein Anliegen entspricht aber der im Anschluss auf Satz 1 Nr 4 genannten Bedingung DES ZUGFAHRZEUGS:
"

Im Falle des Satzes 1 Nr. 1 Buchstabe d ist die Erhöhung der Faktoren auch zulässig, wenn das Zugfahrzeug mit einem speziellen fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb ausgestattet ist und eine Bestätigung des Herstellers für die in Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb genannten Bedingungen vorliegt und dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
"
Die Anforderungen für das obgenannte "Spezielle fahrdynamische Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb", die das ZUGFAHRZEUG aufweisen muss, sind wie erwähnt in Satz 1 Nr 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb definiert wie folgt:


bb)
mit einem anderen Bauteil oder einer selbstständigen technischen Einheit ausgestattet ist, wodurch der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h im Vergleich zur Nichtausstattung verbessert wird; nachgewiesen werden muss dies mit einem Teilegutachten nach Anlage XIX zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder einer Betriebserlaubnis nach § 20 oder § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder einem Nachtrag dazu;

Mein Zugfahrzeug ist, wie man aus den vorherigen Papieren und der Ausrüstungsliste des Herstellers ersehen kann, mit einen "Speziellen fahrdynamischen System für den Anhängerbetrieb" ausgerüstet, für das eine Bestätigung des Herstellers gemäss Satz 1 Nr 1 d) bb) entweder als Teilegutachten oder ABE gem §20 oder §21 oder §22 vorliegen muss, DEN DIES WAR BISHER EINGETRAGEN.

Bloss ist es nun unglücklicherweise nicht mehr eingetragen, wie es im letzten Absatz des ersten Satzes der StVOAusnV9 gefordert wird.

Wie aus der StVOAusnV9 ganz klar hervorgeht, braucht es für die 100km/h Regelung:

ENTWEDER , wie von Ihrem Gesprächspartner erwähnt, eine mechanische Stabilisierungsvorichtung am Anhänger gemäss Satz 1 Nr 1 d) aa)
ODER , von Ihrem Gespächspartner NICHT erwähnt, ein "Bauteil oder technische Einheit des Anhängers gemäss Satz 1 Nr 1 d) bb)
ODER , ebenfalls von Ihrem Gespächspartner NICHT erwähnt, ein "spezielles fahrdynamisches System für den Anhängerbetrieb" mit Bestätigung des Herstellers gemäss 1.1.d) bb) welches wie im letzten Absatz der StVOAusnV9 Satz 1 gefordert in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeugs eingetragen ist.

Und genau darum geht es hier.
Um diese Eintragung, welche bisher vorhanden war, und die mir nach wie vor zusteht, da die Bedingungen hierfür nach wie vor gegeben sind.

Ich bitte Sie, aufgrund dieser klaren Regelung gemäss beiliegenden StVOAusnV9 nochmals nachzufassen.
Sie können sich den Gesetzestext selbst heraussuchen oder den unten eingefügten Link benutzen.
Den ursprünglichen Fahrzeugschein sollten Sie schon in den Unterlagen haben, ich füge Ihn der Einfachheit halber nochmals an.


Mit besten Grüssen

Christian Meyer*

Mal sehen was folgt.
 
Die spannende Frage ist jetzt, ob das System ab Werk noch den Bedingungen entspricht, wenn die Anhängelast erhöht wird. VW wird das nicht bestätigen, daher wird das schwierig werden.

Gruß, Marcus
 
es ist ein Versuch wert. An der Elektronik hat sich nichts geändert.

ich halte die Antwort für einen billigen Abwimmel-Versuch, zumal ich mit der betreffenden Person wie gesagt schon die Erfahrung gemacht habe, dass gar nichts abgeklärt oder auch nur weitergeleitet wurde.
 
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Hm...dann könnte man also sagen bis 2500kg (die ja Serienmässig sind) 100km/h und darüber 80km/h, so hat es mir ProCar erklärt, hätte ihm der TÜV Prüfer erklärt. Ich dachte das hätte nur gesagt weil ich nicht so begeistert war, dass er mir das mit den 80km/h nicht vorher gesagt hat, aber da könnte ja was wahres dran sein.

Aber die Bedingungen der 100km/h Zulassung sagen auch, wenn Antischlingersystem, dann Leergewicht x 1,2 = die Anhängelast mit der noch mit 100km/h gefahren werden darf, wenn ich das so richtig verstanden habe, ich meine irgendwie steht da auch was in der Zulassung des Anhängers. Wären bei mir 2271 x 1,2 = 2725kg diese Formel war mir so gar nicht im Gedächtnis und ich glaube manch anderen auch nicht, die so schön mit 100km/h daher fahren nur weil der Anhänger das darf.
 
Hm...dann könnte man also sagen bis 2500kg (die ja Serienmässig sind) 100km/h und darüber 80km/h, so hat es mir ProCar erklärt, hätte ihm der TÜV Prüfer erklärt. Ich dachte das hätte nur gesagt weil ich nicht so begeistert war, dass er mir das mit den 80km/h nicht vorher gesagt hat, aber da könnte ja was wahres dran sein.

Das würde auf jeden Fall Sinn machen.

Die Argumentation, dass das Anhänger ESP von VW nicht für mehr als 2,5t zertifiziert wurde ist generell nicht von der Hand zu weisen. Ich glaube zwar nicht, dass das was ausmacht aber VW wird es aus unterschiedlichen Gründen sicher nicht freigeben. Fahrdynamisch könnte 1t mehr durchaus einen Unterschied machen.

Gruß, Marcus
 
Fahrdynamisch könnte 1t mehr durchaus einen Unterschied machen.
Oh, ja, aber die mit Tempo 100 ziehbaren Hänger generieren sich ja aus dem Leergewicht von Yachties Bulli, werden also nie eine Tonne mehr als 2500 kg schwer sein, sondern deutlich leichter. So what.

Außerdem unterstelle ich, dass er mit so schwerer Anhängelast gar nicht 100 km/h fahren will, sondern mit leichterem Anhängsel.

So zumindest halte ich es.
 
Damit würde ich mich auch zufrieden geben, unabhängig von der 1.2 Faktor Regel.

Ich sehe bloss nicht ein, warum ich , bloss weil ich nun 3450kg gesamt ziehen darf, mit einem guten sagen wir mal 1500kg Motorrad Anhänger nicht mehr 100 fahren soll?

Wenn der TÜV-ler kommt und sagt, VW EPS nur bis 2500 kg oder 2100kg sag ich nur "ja danke gerne - bite eintragen!"
 
Oh, ja, aber die mit Tempo 100 ziehbaren Hänger generieren sich ja aus dem Leergewicht von Yachties Bulli, werden also nie eine Tonne mehr als 2500 kg schwer sein, sondern deutlich leichter. So what.

Außerdem unterstelle ich, dass er mit so schwerer Anhängelast gar nicht 100 km/h fahren will, sondern mit leichterem Anhängsel.

So zumindest halte ich es.
genau erfasst. ich will leichte Hänger schneller ziehen können, nicht Schwergewichte, bis dass der Schwanz mit dem Hund wedelt.
 
Wenn der TÜV-ler kommt und sagt, VW EPS nur bis 2500 kg oder 2100kg sag ich nur "ja danke gerne - bite eintragen!"
Genau das wollte ich noch schreiben. Und wenn Du auf diese Art und Weise in Rheine nicht erfolgreich bist:

Einfach mit dem Wiegeschein des leeren Bullis und der Ausstattungsliste (Anhänger-ESP) zu einer Prüfstelle, TÜV, DEKRA, GTÜ etc, da wird sich schon einer finden, der Tempo 100 einträgt.

Auch wenn der gerade Weg einfacher wäre, manchmal kommt man ebenfalls mit ein paar Kurven über die Ziellinie.

P.S.: Neben diesem ganzen Abgasscheißdreck sind genau diese Nickligkeiten mit ein Grund, weshalb ich überhaupt keine Lust verspüre, den vorhandenen T5.2 derzeit gegen ein zeitgemäßes Modell auszutauschen.
 
Oh, ja, aber die mit Tempo 100 ziehbaren Hänger generieren sich ja aus dem Leergewicht von Yachties Bulli, werden also nie eine Tonne mehr als 2500 kg schwer sein, sondern deutlich leichter. So what.

Außerdem unterstelle ich, dass er mit so schwerer Anhängelast gar nicht 100 km/h fahren will, sondern mit leichterem Anhängsel.

So zumindest halte ich es.

Aber genau das meinte ich doch - durch die andere Kupplung gibt es keinen Grund, leichtere Hänger nicht mit 100km/h zu ziehen. Wenn man die erhöhte Anhängelast ausnutzt halt nur noch mit 80.

Gruß, Marcus
 
Aber genau das meinte ich doch - durch die andere Kupplung gibt es keinen Grund, leichtere Hänger nicht mit 100km/h zu ziehen. Wenn man die erhöhte Anhängelast ausnutzt halt nur noch mit 80.

Gruß, Marcus
Zwei Dumme, ein Gedanke :D.
 
Hallo Yachtie,
hallo TXler,

es muss dringend richtig gestellt werden:

Seit der AHK-Aufrüstung bei Venta ist bei mir zwar neu das Anhängerwicht mit 3450kg und das GesZugGew mit 6900kg eingetragen, jedoch ist dafür ein langer Passus verschwunden, der die 100km/h Zulassung betraf, und zwar explizit der ganze Bandwurm *TECH.ZUL.GES-MASSE D.ZUGKOMBI.:5300KG*BEI WERKSSEITIG MONT. AHK: ESP M.SPEZ.FAHRDYNAM.STABY.SYST.F.ANH.BETR.F.TEMP.100 KM/H GEM.3.AEND.VO.Z.9.AUSN.VO.Z.STVO*

Hier ist die 100er-Zulassung nicht verloren gegangen.
Es fehlt nur die Funktion des Anhänger-ESP.

Für eine 100er-Zulassung ist im Zugfahrzeug nur ein ABS notwendig.
Ein Anhänger muss von einem Gutachter für Tempo geprüft sein, es sei denn es ist vom Anhängerhersteller bereits in der Zulassungsbescheinigung II eingetragen.
Die Bestimmungen für den Anhänger bzgl. Stoßdämpfer, ASK oder andere Systeme zur, ich nenn es mal Schlingerdämpfung, sind in der von mir weiter oben verlinkten Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nachzulesen.

Außerdem ist mit dem Suchbegriff 100er-Zulassung bei TÜV, Dekra usw. Einiges zu finden.

Ich hab jetzt ein bisschen im Internet rumgesucht, und nebst anderen Bedingungen scheint dieser im Fzg-Schein eingetragene
Passus AUCH nötig zu sein, wenn man eine Hänger mit 100km/h Zulassung ziehen möchte.

Nein Yachtie, dieser Passus ist nicht nötig, es sei denn der Anhänger hat keine Schlingerdämpfung (SD).
Ohne diesen Eintrag oder andere Schlingerdämpfung ist nur der geringere Faktor des Anhängers für 100 kmh zugelassen.

Beispiel:
Das Zugfahrzeug hat kein Ah-ESP, dann darf mit 100 kmh ein Lastenanhänger ohne SD das 1,1-fache des Leergewichts des Zugfahrzeugs als zul. Ges.G. haben.
Z.B.: Leer Zugf.= 2000 kg, dann Anh. zul.Ges.G. 2200 kg

Bei Wohnwagen in der Kombi aber ist der Faktor nur 0,8.

Die höheren Werte sind dann nur mit SD oder eingetragenem Anh-ESP möglich.

Lastenanhänger Faktor 1,2
Wohnwagen Faktor 1,0

Gespanne 100kmh-Zulassung

100 km/h wären bei mir immerhin bis zu einem zulässigen Hängergewicht von 3200kg möglich....

Mit SD müsste dein Zugwagen dann, wie gerade beschrieben, ein Leergewicht von ca. 2665 Kg haben!
Bei einem Wohnwagen wären das dann schon 3200 kg Leergewicht des Zugfahrzeugs.

Die 100km/h darf man eh nur fahren wenn der Anhänger nicht mehr wiegt, wie max. 1,2 x eingetragenes Leergewicht des Zugfahrzeugs, wären bei mir 2375x1,2=2850kg

Das wäre soweit richtig, wenn die 2850 kg das zul.Ges.Gewicht eines Lastenanhängers sind.
Für Wohnwagen wären das dann 2375 kg zul.Ges.Gewicht.

Ich hab also Venta geschrieben, mit einem wunderschönen netten Brief, mich für ihre tolle Arbeit bedankt etc und gebeten, mir doch bei dem kleinen Problem zu helfen, da irrtümlich der 100km/h Passus gestrichen wurde.

Da die Kupplung getauscht wurde, ist das nicht mehr werkseitig verbaut (mechanisch).
Dein Gutachter hätte in seinem Gutachten formulieren können, dass das Anh.-ESP weiterhin aktiv ist.

Ich sehe bloss nicht ein, warum ich , bloss weil ich nun 3450kg gesamt ziehen darf, mit einem guten sagen wir mal 1500kg Motorrad Anhänger nicht mehr 100 fahren soll?

Wie oben erwähnt ist das weiterhin zulässig.

Wenn der TÜV-ler kommt und sagt, VW EPS nur bis 2500 kg oder 2100kg sag ich nur "ja danke gerne - bite eintragen!"

Einfach mit dem Wiegeschein des leeren Bullis und der Ausstattungsliste (Anhänger-ESP) zu einer Prüfstelle, TÜV, DEKRA, GTÜ etc, da wird sich schon einer finden, der Tempo 100 einträgt.

Und noch einmal:
Im Zugfahrzeug wird normalerweise keine 100er-Zulassung eingetragen.
Dies ist nur sinnvoll bei einem werkseitig verbauten ESP welches bei Anhängerbetrieb automatisch aktiv ist.

Wobei dabei nicht automatisch jeder ungeprüfte Anhänger für 100 kmh zugelassen ist.

Ich hoffe hiermit etwas zur Erleuchtung beigetragen zu haben.

Gruß

Peter
 
hallo @Alpcrasher

Danke für die schöne Zusammenfassung!
Wir haben ja einzelne Teile davon schon hier hin und her geworfen, aber noch nicht alles am Stück.

Ich hatte ja weiter oben, in meinem zitierten Brief an Venta, das schon kurz zusammengefasst:
Wie aus der StVOAusnV9 ganz klar hervorgeht, braucht es für die 100km/h Regelung:

ENTWEDER , wie von Ihrem Gesprächspartner erwähnt, eine mechanische Stabilisierungsvorichtung am Anhänger gemäss Satz 1 Nr 1 d) aa)
ODER , von Ihrem Gespächspartner NICHT erwähnt, ein "Bauteil oder technische Einheit des Anhängers gemäss Satz 1 Nr 1 d) bb)
ODER , ebenfalls von Ihrem Gespächspartner NICHT erwähnt, ein "spezielles fahrdynamisches System für den Anhängerbetrieb" mit Bestätigung des Herstellers gemäss 1.1.d) bb) welches wie im letzten Absatz der StVOAusnV9 Satz 1 gefordert in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeugs eingetragen ist.

....

Nein Yachtie, dieser Passus ist nicht nötig, es sei denn der Anhänger hat keine Schlingerdämpfung (SD).
Ohne diesen Eintrag oder andere Schlingerdämpfung ist nur der geringere Faktor des Anhängers für 100 kmh zugelassen.

Genau darum geht es ja!

Mit SD müsste dein Zugwagen dann, wie gerade beschrieben, ein Leergewicht von ca. 2665 Kg haben!
Hat er. Laut Reimo 2600 (so eingetragen), auf der Waage in der Dechetterie (Müllhalde) 2700kg ohne Fahrer, mit 2 Gasflaschen.
Werde Ihn demnächst nochmals wägen lassen, mit Luftfahrwerk und AHK (die hat schon ca 25kg mit Traverse) wird es auch ohne Gasflaschen 2700kg sein.


Bei einem Wohnwagen wären das dann schon 3200 kg Leergewicht des Zugfahrzeugs.
Es geht um ein Boot.
Und darum, wenn man bei einem Überholmanöver kurzfristig 90+ drauf hat, nicht gleich gebüsst zu werden.

Da die Kupplung getauscht wurde, ist das nicht mehr werkseitig verbaut (mechanisch).
Dein Gutachter hätte in seinem Gutachten formulieren können, dass das Anh.-ESP weiterhin aktiv ist.
Genau das will ich ja von ihm.

Im Zugfahrzeug wird normalerweise keine 100er-Zulassung eingetragen.
Dies ist nur sinnvoll bei einem werkseitig verbauten ESP welches bei Anhängerbetrieb automatisch aktiv ist.
Doch, war sie, und gerade deshalb.

Wobei dabei nicht automatisch jeder ungeprüfte Anhänger für 100 kmh zugelassen ist.
Ich brauche gelegentlich einen Hänger für meine Mopeds, inkl Gespann. die gibts mit 100er Zulassung, auch ohne SD, FALLS im Zugfahrzeug wie von dir beschrieben Anhänger ESP aktiv UND Eingetragen ist.

Ich hoffe hiermit etwas zur Erleuchtung beigetragen zu haben.

Hast du- schöne Zusammenfassung, Danke!
 
Genau das wollte ich noch schreiben. Und wenn Du auf diese Art und Weise in Rheine nicht erfolgreich bist:

Einfach mit dem Wiegeschein des leeren Bullis und der Ausstattungsliste (Anhänger-ESP) zu einer Prüfstelle, TÜV, DEKRA, GTÜ etc, da wird sich schon einer finden, der Tempo 100 einträgt.
....

Wenn ich bis nächste Woche keine Hilfe von Venta habe, werde ich genau das tun!
 
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