AW: Anmeldung ohne Fahrzeugschein?
Servus,
nachdem ich den ganzen Spaß mit einem Reimport ja auch erst vor kurzem durchhabe, hier noch ein paar Klarstellungen:
- Wenn du direkt im Ausland kaufst, bekommst du nur die ausländischen Papiere und die CoC Bescheinigung (wichtig!). Mit der CoC-Bescheinigung und den ausländischen Papieren kannst du das Fahrzeug dann hier zulassen.
- Wichtig! Manche Zulassungsstellen wollen einen Reimport vor der Zulassung sehen bzw. von einer amtlich anerkannten Prüforganisation (Dekra, TÜV) eine Bestätigung haben, dass die Angaben der ausländischen Papiere (Fahrgestellnummer) passen. Dieses Recht haben Sie eigentlich immer, machen i.d.R. aber kaum davon Gebrauch.
- Also auf jeden Fall vorher abklären, wie das deine Zulassungsstelle siehst, sonst machst du hier Stress, der nix bringt.
- Zulassen an anderer Stelle geht nicht, da deine Zulassungsbescheinigungen eindeutige Nummern und die Dienstsiegel deines Zulassungsbezirkes bekommen. Da nützt die ganze EDV (noch) nichts.
- Deshalb ist es am wenigsten Stress das hier schon angeführte Kurzzeitkennzeichen zu nutzen. Dieses gilt bis zu 5 (!) Tage, kann aber auch für einen kürzeren Zeitraum ausgestellt werden.
- Dieses Kurzzeitkennzeichen bekommst du überall in D mit einem entsprechenden Versicherungsnachweis (kann theoretisch mit deiner späteren Versicherung gar nichts zu tun haben), dieser Nachweis ist aber nicht ganz billig.
- Deshalb mit deinem Versicherungsvertreter sprechen, dann rechnen die großen Versicherungen die Zeit (also bis zu 5 Tage) auf deinen späteren Vertrag an.
- Um ein Angebot für deine finale Versicherung und die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für das Kurzzeitkennzeichen zu bekommen, brauchst du kein Kennzeichen.
Ach so, für die normale eVB brauchst du auch kein Kennzeichen (kannst du ja auch gar nicht 100% wissen), deine Versicherung stellt dir diese eVB für die Zulassung auf Basis deiner Angaben aus, wobei streng genommen nur der Fahrzeugtyp (PKW, WoMo, LKW) wichtig ist. Es gibt aber auch Versicherungen die stellen die eine universelle eVB aus, wenn dies nicht ganz klar ist (z.B. beim Cali).
- Wichtig! Das Kurzzeitkennzeichen bzw. die zugehörige eVB beinhaltet normalerweise nur eine Haftpflichtversicherung. Wenn du deine Kiste also eigenverschuldet auf der Überführung in den Graben setzt, hast du Pech gehabt. Deshalb unbedingt schriftlich (!) vom Makler bestätigen lassen, dass die eVB auch die VK mit einschließt.
- Jetzt ist noch wichtig, wo du dein Fahrzeug mit den Kurzzeitkennzeichen abholen willst. Die Rechtslage ist hier nämlich ziemlich eindeutig, aber doof. Du darfst nach den Buchstaben des Gesetzes das Kurzzeitkennzeichen (aber auch kein "normales" Kennzeichen) im Ausland auf ein Fahrzeug machen, da dies eine illegale sog. "Fernzulassung" darstellt!
- Das ganze ist dann übrigens ein Straftatbestand und keine Ordnungswiedrigkeit.
- Ach ja, wenn du mit dem Kurzzeitkennzeichen einmal in D warst bzw. es in D anschraubst, darfst du in viele Nachbarländer fahren, da es diese im Rahmen eines Abkommens akzeptieren (kein offizieller Rechtsanspruch). Doof, oder?
- Streng genommen brauchst du also vom ausländischen Händler Überführungskennzeichen bis zur Grenze, dann dort die Kurzzeitkennzeichen drauf und ab nach Hause. Für den restlichen Kram hast du dann 4 weitere Tage bis dein Kurzzeitkennzeichen abläuft.
- Aber Achtung Falle! Offiziell ist das Kurzzeitkennzeichen nur für Probe- und Überführungsfahrten. Wenn dich die Rennleitung aufhält, solltest du das wissen, um nicht bei der Fahrt zur Arbeit mit dem Kurzzeitkennzeichen Ärger zu bekommen.
Alternative sind natürlich Vermittler, die das Auto bereits nach D geholt haben und dir ggf. auch die Papiere vorab (evtl. gegen eine kleine Anzahlung) zusenden.
Viele Grüße
trantüte