Anmeldung ohne Fahrzeugschein?

petercoel

Jung-Mitglied
Hallo,

ich hab eine Frage.

Wenn ich einen EU-Neuwagen bestelle, dann bezahle ich doch bei der Übergabe. Richtig? Jetzt habe ich mit einem Händler gesprochen der meinte, dass ich erst den Fahrzeugschein bekomme, wenn ich den Wagen auch bezahlt habe.
Aber wie fahre ich mit dem Auto dann nach Hause? Kann ich auch mit dem Kaufvertrag den Wagen Zulassen? Oder wie macht man das in einem solchen Fall? Überweisen wollte ich das Geld eigentlich nicht bevor ich den Wagen habe.

Danke schon mal für eine Antwort. Vielleicht gab es das Thema schon mal? Habe leider nichts gefunden.

Bis denne.
 
AW: Anmeldung ohne Fahrzeugschein?

Hallo,

Vielleicht hilft eine Bankbürgschaft. Dann sind doch eigentlich beide auf der sicheren Seite... Kostet zwar ein paar Euro, aber du könntest wenn du ...wolltest....;)
 
AW: Anmeldung ohne Fahrzeugschein?

... Überweisen wollte ich das Geld eigentlich nicht bevor ich den Wagen habe...
warum denn nicht?

auch im schlimmsten fall ist das geld ja nicht weg - es hat halt nur jemand anders ...





scherz beiseite: über so was sollte man keine witze machen NIEMALS vorkasse, auch keine anzahlungen. besteht dein händler darauf ist er unseriös!

EINE einfache lösung wäre z.b. überführungskennzeichen zu holen - kostet nicht die welt.
 
AW: Anmeldung ohne Fahrzeugschein?

Moin,

einen Schein bekommst du schon mal garnicht mehr. Weder beim Händler, noch auf der Zulassungsstelle.
Vom Händler bekommst du die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher KFZ-Brief) und auf der Zulassungsstelle bekommst du dann Teil 1 (früher KFZ-Schein).
Und ohne Teil 2 kannst du nicht zulassen.
Und das ein Händler Dir, ohne Dich zu kennen, überhaupt irgend etwas mitgibt, grenzt ja schon an ein Wunder.
Wenn du nicht vorab überweisen möchtest, dann mußt du wohl Bargeld oder aber einen bankbestätigten (gedeckten) Scheck mitnehmen.
Wenn er Dir den Wagen ohne Bezahlung und ohne Teil 2 überlässt, geht die Überfahrt nur mit einem Kurzzeitkennzeichen.

Gruß Tom
 
AW: Anmeldung ohne Fahrzeugschein?

dass ich erst den Fahrzeugschein bekomme, wenn ich den Wagen auch bezahlt habe.

Hallo, da würde ich mir schleunigst einen Händler ohne langen Bart suchen.

Fahrzeugbrief und -Schein gibt es schon seit vielen Jahren bei Neufahrzeugen und Ummeldungen nicht mehr, das Zeug heißt jetzt Zulassungsbescheinigung I II und COC-Dokument.

Und im Gegensatz zum früheren Fahrzeugbrief stellt die Zulassungsbescheinigung keinen Eigentumsnachweis mehr dar.

Such mal nach "Reimport", da findest Du genügend Info über seriöse Händler/Vermittler.

Gern mehr per PN


Tante Edith: Mann, was seid Ihr schnell, ist Matula so langweilig?
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Anmeldung ohne Fahrzeugschein?

Danke für Eure Antworten.

Ja, richtig. Zulassungsbescheinigung. Das meinte ich auch.
Wenn die Zulassungsbescheinigung kein Eigentumsnachweis ist, warum sollte er mir diese dann nicht zusenden wollen? Das verstehe ich nicht.

Achso, wo finde ich erläutert, das die Zulassungsbescheinigung kein Eigentumsnachweis ist? Habt ihr da einen Link parat.

Bis dann.
 
AW: Anmeldung ohne Fahrzeugschein?

Danke für Eure Antworten.

Ja, richtig. Zulassungsbescheinigung. Das meinte ich auch.
Wenn die Zulassungsbescheinigung kein Eigentumsnachweis ist, warum sollte er mir diese dann nicht zusenden wollen? Das verstehe ich nicht.

Achso, wo finde ich erläutert, das die Zulassungsbescheinigung kein Eigentumsnachweis ist? Habt ihr da einen Link parat.

Bis dann.

Es gibt hier im Board genug Berichte über Vermittler die Seriös und verlässlich sind. Niemals vorab bezahlen, selbst eine Anzahlung ist unüblich und da würde ich mich auch niemals nicht bequatschen lassen. Falls der Händler den widerstand bemerkt und dann nochmals am Preis dreht sollten Dir alle Alarmglocken angehen. Bei allen Händlern mit denen ich Kontakt hatte wären mir die Unterlagen rechtzeitig zugesandt worden falls ich das Fahrzeug selbst zulassen wollte und die Zahlung sollte immer bei/bis Abholung erfolgen. Nur Bares ist wahres!

Chris
 
AW: Anmeldung ohne Fahrzeugschein?

Nein nein,

ich will und wollte nicht vorab überweisen.

Wie versichere ich denn aber dann meinen Wagen. Die Versicherung will doch sicher ein Kennzeichen haben.

Kann man denn nicht in einem anderen Landkreis einen Wagen für den eigenen Landkreis anmelden? ist doch alles Computer heute.


Bis dann.
 
AW: Anmeldung ohne Fahrzeugschein?

Moin,

du MUßT Dir ein Kurzzeitkennzeichen holen. Damit darfst du, glaube ich, 3 Tage fahren.
Und in den 3 Tagen ist der Bulli auch versichert.

Nimm doch einfach nen bankgedeckten Scheck mit und das Kurzzeitkennzeichen und alles wird gut.
Den Bulli kannst du dann auch direkt zu Hause anmelden.
Viele Versicherungen verrechnen dann auch die Versicherungskosten des Kurzzeitkz. mit der normalen Prämie.

Gruß Tom
 
AW: Anmeldung ohne Fahrzeugschein?

Servus,

nachdem ich den ganzen Spaß mit einem Reimport ja auch erst vor kurzem durchhabe, hier noch ein paar Klarstellungen:

- Wenn du direkt im Ausland kaufst, bekommst du nur die ausländischen Papiere und die CoC Bescheinigung (wichtig!). Mit der CoC-Bescheinigung und den ausländischen Papieren kannst du das Fahrzeug dann hier zulassen.
- Wichtig! Manche Zulassungsstellen wollen einen Reimport vor der Zulassung sehen bzw. von einer amtlich anerkannten Prüforganisation (Dekra, TÜV) eine Bestätigung haben, dass die Angaben der ausländischen Papiere (Fahrgestellnummer) passen. Dieses Recht haben Sie eigentlich immer, machen i.d.R. aber kaum davon Gebrauch.
- Also auf jeden Fall vorher abklären, wie das deine Zulassungsstelle siehst, sonst machst du hier Stress, der nix bringt.
- Zulassen an anderer Stelle geht nicht, da deine Zulassungsbescheinigungen eindeutige Nummern und die Dienstsiegel deines Zulassungsbezirkes bekommen. Da nützt die ganze EDV (noch) nichts.
- Deshalb ist es am wenigsten Stress das hier schon angeführte Kurzzeitkennzeichen zu nutzen. Dieses gilt bis zu 5 (!) Tage, kann aber auch für einen kürzeren Zeitraum ausgestellt werden.
- Dieses Kurzzeitkennzeichen bekommst du überall in D mit einem entsprechenden Versicherungsnachweis (kann theoretisch mit deiner späteren Versicherung gar nichts zu tun haben), dieser Nachweis ist aber nicht ganz billig.
- Deshalb mit deinem Versicherungsvertreter sprechen, dann rechnen die großen Versicherungen die Zeit (also bis zu 5 Tage) auf deinen späteren Vertrag an.
- Um ein Angebot für deine finale Versicherung und die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für das Kurzzeitkennzeichen zu bekommen, brauchst du kein Kennzeichen.
Ach so, für die normale eVB brauchst du auch kein Kennzeichen (kannst du ja auch gar nicht 100% wissen), deine Versicherung stellt dir diese eVB für die Zulassung auf Basis deiner Angaben aus, wobei streng genommen nur der Fahrzeugtyp (PKW, WoMo, LKW) wichtig ist. Es gibt aber auch Versicherungen die stellen die eine universelle eVB aus, wenn dies nicht ganz klar ist (z.B. beim Cali).
- Wichtig! Das Kurzzeitkennzeichen bzw. die zugehörige eVB beinhaltet normalerweise nur eine Haftpflichtversicherung. Wenn du deine Kiste also eigenverschuldet auf der Überführung in den Graben setzt, hast du Pech gehabt. Deshalb unbedingt schriftlich (!) vom Makler bestätigen lassen, dass die eVB auch die VK mit einschließt.
- Jetzt ist noch wichtig, wo du dein Fahrzeug mit den Kurzzeitkennzeichen abholen willst. Die Rechtslage ist hier nämlich ziemlich eindeutig, aber doof. Du darfst nach den Buchstaben des Gesetzes das Kurzzeitkennzeichen (aber auch kein "normales" Kennzeichen) im Ausland auf ein Fahrzeug machen, da dies eine illegale sog. "Fernzulassung" darstellt!
- Das ganze ist dann übrigens ein Straftatbestand und keine Ordnungswiedrigkeit.
- Ach ja, wenn du mit dem Kurzzeitkennzeichen einmal in D warst bzw. es in D anschraubst, darfst du in viele Nachbarländer fahren, da es diese im Rahmen eines Abkommens akzeptieren (kein offizieller Rechtsanspruch). Doof, oder?
- Streng genommen brauchst du also vom ausländischen Händler Überführungskennzeichen bis zur Grenze, dann dort die Kurzzeitkennzeichen drauf und ab nach Hause. Für den restlichen Kram hast du dann 4 weitere Tage bis dein Kurzzeitkennzeichen abläuft.
- Aber Achtung Falle! Offiziell ist das Kurzzeitkennzeichen nur für Probe- und Überführungsfahrten. Wenn dich die Rennleitung aufhält, solltest du das wissen, um nicht bei der Fahrt zur Arbeit mit dem Kurzzeitkennzeichen Ärger zu bekommen.

Alternative sind natürlich Vermittler, die das Auto bereits nach D geholt haben und dir ggf. auch die Papiere vorab (evtl. gegen eine kleine Anzahlung) zusenden.

Viele Grüße

trantüte
 
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