Autoklau-wer erhält den DPF Zuschuß ?

Bama

Jung-Mitglied
Ort
Design/Kaufm.
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
6.04
Motor
TDI® 128 KW
DPF
nachgerüstet
Motortuning
nein
Getriebe
Autom.
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Nichts bleibt ohne Folgen: Ablauf....

2006 Juni - Steuer im voraus fürs Jahr bezahlt
2007 März - DPF eingebaut und eintragen lassen
2007 Mai - falscher Steuerbescheid -DPF nicht berücksichtigt
2007 29.Mai - richtiger Steuerbescheid mit Freistellung fürs folgende Jahr
2007 30.Mai- Auto geklaut
2007 30.Mai- Auto sofort abgemeldet
die zuviel, nach alter Steuerberechnung, bezahlte Steuer wird ja zurück kommen.
Aber was ist mit der Zulage für den DPF den sie mir als Freistellung anrechnen wollten?

Es gibt ja keinen offiziellen Besitzer der in den Genuß evtl. kommen könnte.
Muß die Versicherung bei der Wertschätzung / Schadensregelung des MV die kompletten Kosten des Einbaus ohne Abzug der Zulage erstatten?:help:
 
AW: Autoklau-wer erhält den DPF Zuschuß ?

Moin,
die Freistellung ist wech, weil an das KFZ gebunden und das ist wech. Ob der Einbau des DPF eine Wertverbesserung im Rahmen der Kasskoregulierung darstellt ja, in welcher Höhe wird sich zeigen. Es wird aber deutlich weniger als zu bezahlt hast. Ob der Verlust der Freistellung abrechnungsfähig ist. Nöh glaube ich mal nicht.
 
AW: Autoklau-wer erhält den DPF Zuschuß ?

2007 30.Mai- Auto geklaut...
Muß die Versicherung bei der Wertschätzung / Schadensregelung des MV die kompletten Kosten des Einbaus ohne Abzug der Zulage erstatten?:help:
Hi,
mein Mitgefühl zum "Besitzerwechsel" hast Du.
Die Frage zur Erstattung des DPF beantwortet dir verbindlich deine freundliche Agentur. Grundsätzlich sind diese Kosten (zum Zeitwert) erstattungspflichtig, wobei hier Grenzen gelten zwischen 0.- € und 25.000.- €. Je nach Gesellschaft und gewähltem Tarif.
Der entgangene Steuervorteil ist versicherungstechnisch ein Vermögensschaden. Dieser ist jedoch nicht Gegenstand der Fahrzeugversicherung.
 
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