Befahren von nicht abgesperrten, unbefestigten Wegen

Da bin ich leicht anderer Meinung .
Mal, genauer gesagt, vereinzelt ist ok. Allerdings habe ich noch sehr eindrücklich den Unterschied zwischen vereinzelt und massenhaft vor Auge. Wir waren 2005 und 2015 auf Island - was für ein Unterschied. Nur 10 Jahre später ist aus vereinzelt ein Massenevent geworden mit entsprechender Auswirkung auf die Natur.
Das Problem kenne ich auch von manchen Campern. Die bedauern, dass so viele Wohnmobile unterwes sind. "Früher war das alles besser." Aber dass sie selbst mit dem Wohnmobil unterwegs und somit Teil des Zustandes sind, den sie beklagen, will nicht in ihren Kopf rein.
Wenn man solche Zustände in Island so bedauerlich findest, wäre doch die logische Konsequenz, dass du dort nicht hinfährst. - Einer weniger, der zur Masse beiträgt.
 
Das ist das Problem dieser scheinbaren Ungenauigkeit... da werden Äpfel & Birnen verglichen. Du suchst Unterschiede, wo es keine gibt, weil die Grundvoraussetzungen andere sind.

Campen ist nicht Parken eines Kfz mit Übernachtung der Insassen.... das habe ich auch klargestellt: Campen mit oder ohne Kfz ...
Ich glaube, wir reden im Moment ein wenig aneinander vorbei. Mir ging es in erster Linie um den Aufwand, den @steini-vati beschrieben hat. Für eine einfache Übernachtung unterwegs geht das auch einfacher. Den Tipp wollte ich aus langjähriger Erfahrung geben - nicht mehr und nicht weniger. Dass ich nicht überall tagelang stehen und Tisch und Markise rausholen kann, ist wohl selbstverständlich.
 
Was ist eigentlich so schlimm daran, sich mit einem kleinen Tisch und Stühlen vors Auto zusetzen ?
Markise muss natürlich nicht sein.
Mich würde so ein Anblick auf Feld oder Wiese jetzt nicht stören, solange sich die "Camper" ruhig und fair verhalten. Hab ich ja auch schon gemacht, aber immer mit dem komischen Gefühl jederzeit blöd angequatscht oder sogar von einem Wichtigtuer vertrieben zu werden.
 
Was ist eigentlich so schlimm daran, sich mit einem kleinen Tisch und Stühlen vors Auto zusetzen ?
Markise muss natürlich nicht sein.
Mich würde so ein Anblick auf Feld oder Wiese jetzt nicht stören, solange sich die "Camper" ruhig und fair verhalten. Hab ich ja auch schon gemacht, aber immer mit dem komischen Gefühl jederzeit blöd angequatscht oder sogar von einem Wichtigtuer vertrieben zu werden.
Das ist das Problem. Es gibt einen Unterscheid, was "schlimm" und was erlaubt ist. Wenn du Konfrontationen vermeiden willst, machst du was erlaubt ist.
Ansonsten:
NO RISK NO FUN!;)
 
Was ist eigentlich so schlimm daran, sich mit einem kleinen Tisch und Stühlen vors Auto zusetzen ?
Markise muss natürlich nicht sein.
Mich würde so ein Anblick auf Feld oder Wiese jetzt nicht stören, solange sich die "Camper" ruhig und fair verhalten. Hab ich ja auch schon gemacht, aber immer mit dem komischen Gefühl jederzeit blöd angequatscht oder sogar von einem Wichtigtuer vertrieben zu werden.
Das machen wir ab und zu nach einer Wanderung, aber ohne Feldwege zu blockieren oder landwirtschaftliche Nutzflächen in Mitleidenschaft zu ziehen, und selbstverständlich ohne irgendwelche Hinterlassenschaften.
Einmal fuhr einer daher und erkundigte sich nach unserem Tun. Er war satt, wollte nichts essen, aber ein Gläschen Prosecco nahm er gerne und fuhr weiter in den Wald. Als wir am Zusammenpacken waren kam er zurück und überreichte uns eine frisch gefangene Forelle :D.
 
Das machen wir ab und zu nach einer Wanderung, aber ohne Feldwege zu blockieren oder landwirtschaftliche Nutzflächen in Mitleidenschaft zu ziehen, und selbstverständlich ohne irgendwelche Hinterlassenschaften.
Einmal fuhr einer daher und erkundigte sich nach unserem Tun. Er war satt, wollte nichts essen, aber ein Gläschen Prosecco nahm er gerne und fuhr weiter in den Wald. Als wir am Zusammenpacken waren kam er zurück und überreichte uns eine frisch gefangene Forelle :D.
So sollte es eigentlich sein:
Leben und leben lassen.
Abre leider gibt es auch Mitmenschen, die den Text einer Bestimmung sehr genau kennen, aber nicht verstanden haben, was der Sinn des Ganzen ist.
 
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Irgendwie reden hier viele von rumbolzen, volle Möhre irgendwas scharren lassen, irgendwelche Bodenbeläge zu verhunzen u.s.w. Und genau das ist das Problem ! Warum soll jemanden der sich zivilisiert verhält, nicht mal einen (nicht abgesperrten) Feldweg bis zu einem schönen ruhigen Platz fahren und dort eine schöne Zeit verbringen. Ohne Spuren zu hinterlassen wieder verschwinden und gut ist. Leider wird aber der erste Hilfsscheriff (kann auch ein Wanderer sein), der zufällig vorbei kommt mit großer Wahrscheinlichkeit das Maul aufreisen. Aber so ist es wohl bei uns - könnte ja Auswandern wenn ich Lust dazu hätte.
Deshalb lautet das Motto für jeden der das machen möchte halt einfach:
Ich denke es gibt schlimmere Verfehlungen auf dieser Welt:D
 
Wenn man solche Zustände in Island so bedauerlich findest, wäre doch die logische Konsequenz, dass du dort nicht hinfährst. - Einer weniger, der zur Masse beiträgt.
Genau mein Fazit nach der Erfahrung 2015. Momentan ist Island leider ein no go, so leid es mir tut.
 
Warum soll jemanden der sich zivilisiert verhält, nicht mal einen (nicht abgesperrten) Feldweg bis zu einem schönen ruhigen Platz fahren und dort eine schöne Zeit verbringen. Ohne Spuren zu hinterlassen wieder verschwinden und gut ist.
Leider muss heute jeder coole Platz auf Instagram seinen Followern unter die Nase gerieben werden , so dass im nächsten Jahr die halbe Welt an Deinem Platz steht.
 
Leider muss heute jeder coole Platz auf Instagram seinen Followern unter die Nase gerieben werden , so dass im nächsten Jahr die halbe Welt an Deinem Platz steht.

Ja, leider. Ich bin da zwiegespalten: einerseits würde ich andere gern an (m)einem Lieblingsplatz teilhaben lassen, andrerseits weiß ich aus Erfahrung: es könnte dann voll werden. :confused:

Alex
 
Leider muss heute jeder coole Platz auf Instagram seinen Followern unter die Nase gerieben werden , so dass im nächsten Jahr die halbe Welt an Deinem Platz steht.
Was geht jetzt ???
Wer spricht den davon, das ich Bilder und am besten noch die genauen Koordinaten ins Netz stellen möchte ? Davon abgesehen habe ich nocht nicht mal WhatsApp. Ich denke mal du meinst das allgemein und hast mich deshalb nur zitiert - oder ?
 
In Niedersachsen gilt nach :

Niedersächsisches Gesetz
über den Wald und die Landschaftsordnung
(NWaldLG)
Vom 21. März 2002
Nds. GVBl. 2002, 112

§ 25
Fahren
(1) 1 Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich
öffentlichen Wegen gestattet. 2 Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit
Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten
Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege,
Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§ 37).
(2) 1 Außerhalb von Fahrwegen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen
Fuhrwerken oder Schlitten nicht gestattet. 2 Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von
zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. 3 Das Fahren mit
den in Satz 1 genannten Fahrzeugen auf Fahrwegen wird durch dieses Gesetz nicht geregelt.
 
In Niedersachsen gilt nach :

Niedersächsisches Gesetz
über den Wald und die Landschaftsordnung
(NWaldLG)
Vom 21. März 2002
Nds. GVBl. 2002, 112

§ 25
Fahren
(1) 1 Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich
öffentlichen Wegen gestattet. 2 Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit
Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten
Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege,
Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§ 37).
(2) 1 Außerhalb von Fahrwegen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen
Fuhrwerken oder Schlitten nicht gestattet. 2 Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von
zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. 3 Das Fahren mit
den in Satz 1 genannten Fahrzeugen auf Fahrwegen wird durch dieses Gesetz nicht geregelt.
Fürchterliches Juristendeutsch - und liest sich nicht so gut für E-Bikes :D.
 
Abre leider gibt es auch Mitmenschen, die den Text einer Bestimmung sehr genau kennen, aber nicht verstanden haben, was der Sinn des Ganzen ist.
Moin,
oder umgekehrt: Aber leider gibt es auch Mitmenschen, die den Text einer Bestimmung nicht genau kennen, aber glauben verstanden zu haben, was der Sinn des Ganzen ist
-> siehe die reinen Begriffsbestimmungen
Wobei ich auch finde: Leben & Leben lassen... aber ich zunächst versuche, meinen ökologischen Fußabdruck so klein wie möglich zu halten.

Leider muss heute jeder coole Platz auf Instagram seinen Followern unter die Nase gerieben werden
Das ist ein Riesenproblem, daß einfach alles innerhalb kurzer Zeit weltweit breitgetreten werden kann...
 
§ 3 (Fn 14)
Betretungsverbote
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

(1) Verboten ist das

a) Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpen und Pflanzgärten,

b) Betreten ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichneter Waldflächen,

c) Betreten von Waldflächen, während auf ihnen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird,

d) Betreten von jagdlichen Ansitzeinrichtungen, forstwirtschaftlichen, imkerlichen und teichwirtschaftlichen Einrichtungen im Walde und

e) Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald,

soweit hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt. Verboten ist ferner das Reiten im Wald, soweit es nicht nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) neu gefasst worden ist, gestattet ist oder hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt, der Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.


Also wäre das Thema Wald damit erledigt. Zumindest in NRW. Egal ob Schild oder nicht.
Das habe ich mir aber auch schon so gedacht.
 
§ 3 (Fn 14)
Betretungsverbote
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

(1) Verboten ist das

a) Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpen und Pflanzgärten,

b) Betreten ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichneter Waldflächen,

c) Betreten von Waldflächen, während auf ihnen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird,

d) Betreten von jagdlichen Ansitzeinrichtungen, forstwirtschaftlichen, imkerlichen und teichwirtschaftlichen Einrichtungen im Walde und

e) Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald,

soweit hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt. Verboten ist ferner das Reiten im Wald, soweit es nicht nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) neu gefasst worden ist, gestattet ist oder hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt, der Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.


Also wäre das Thema Wald damit erledigt. Zumindest in NRW. Egal ob Schild oder nicht.
Das habe ich mir aber auch schon so gedacht.

Mahlzeit,

oha! Dass lassen wir hier im Sauerland aber mal schön in der Schublade - sonst komme ich ja gar nicht mehr vor die Tür.. :eek::D:D

Viele Grüße
Jan
 
Gerade entdeckt, passt ja auch irgendwie gut zum Thema und deckt sich auch mit meiner Vorstellung.
 
Was ist eigentlich so schlimm daran, sich mit einem kleinen Tisch und Stühlen vors Auto zusetzen ?
Markise muss natürlich nicht sein.
Mich würde so ein Anblick auf Feld oder Wiese jetzt nicht stören, solange sich die "Camper" ruhig und fair verhalten.
Da gibt es den einschlägigen Kreisen den Begriff "Klappstuhl geeignet". Viele einsame Plätzchen verführen dazu, selbigen rauszustellen.
Wir hatten so einen wunderschönen leicht erreichbaren Übernachtungsplatz in F an einem See. Der verkam nach und nach zu einem wilden CP. Mit der Folge, dass die Zufahrt zu diesem Platz bald gesperrt wurde.
Auch wenn man die verbreiteten Wanderparkplätze in F oder die gut ausgestatteten Picknickplätze in E zu Campingplätze umfunktioniert, werden diese bald zur Übernachtung gesperrt sein.
 
Fürchterliches Juristendeutsch - und liest sich nicht so gut für E-Bikes :D.
Zumindest lese ich es so, das ohne verbotsschild die Wege befahren werden dürfen !! Ich rede von den Wegen, nicht von der Schonung o.Ä. ;-)
 
Ich möchte noch was zum Thema „Herausforderungen“ beitragen:

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Welches Schild versteckt sich hier im Gebüsch?
Ja, das ist Legal befahrbar ( Ich sag aber nicht wo).
Nein, die durchaus vorhandene Steigung sieht man auf dem Foto nicht wirklich.

Bei der Fichte kommt dann übrigens eine Kehre und dann nach weiteren geschätzt 100 Metern wieder dieses Schild in andersrum :D

Und ich bin das auch noch nie gefahren, ich komm da ein paar mal im Jahr zu Fuß vorbei.

Gruß
 
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