Bei Versicherern gibt es die HSN/TSN 0603/ARI nicht

rob321

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Hallo zusammen,
habe mir einen T5 Kastenwagen erworben (bzw. schon mal ne Anzahlung geleistet) und versuche seit Stunden eine Teilkasko Versicherung dafür zu finden.
Nur: die HSN/TSN 0603/ARI gibt es bei den Versicherern nicht. Ich habe die Nummer bestimmt schon 10 mal geprüft, die steht so im Fahrzeugschein.
Kann mir irgendjemand weiterhelfen? Woran kann das liegen? Was kann ich jetzt tun?! Ich muss das eigentlich morgen/übermorgen über die Bühne bringen...

Vielen Dank für eure Hilfe schon mal im Vorraus :)
 
Wo suchst Du denn?

Ist das evtl. kein PKW sondern LKW?
 
Ich suche bei den "normalen" KFZ Versicherungstools wie check24.de oder auch bei den Versicherungen direkt.

Im Fahrzeugbrief steht
Typ: 7J0
Fahrzeugklasse: N1
"Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg"
Art des Aufbaus: BB
"Lastkraftwagen mit Kastenaufbau wo der Laderaum und der F
ahrgastraum von derselben Karosserie umschlossen ist und
der Fahrgastraum nicht oder nur durch eine Trennwand
vom Laderaum (unabhängig von der Forderung nach einer
Trennwand) getrennt ist." ...

==> Scheint tatsächlich ein LKW zu sein.
Kann ich den durch herausnehmen der Ladetrennwand (ist verschraubt) einfach als PKW anmelden? Dann muss ich sicherlich zum TÜV?
Wenn das nicht geht: Heißt das, dass der Trapo für ewig nur als LKW angemeldet werden kann (auch wenn ich die Ladetrennwand mal rausnehmen will)?
Was hat eine Zulassung als LKW außer Steuer/Versicherung für Vor/Nachteile?
Und wo finde ich nun eine Versicherung? Die ganzen normalen KFZ-Versicherungen bieten LKW Versicherungen nicht an, hat da jemand Tipps/Erfahrungen?

Sorry, bin absoluter Newbie :D ....
 
LKW fällt mit Anhänger unter das Sonntags-(Wochenend-)Fahrverbot wenn ich da richtig informiert bin
 
LKW fällt mit Anhänger unter das Sonntags-(Wochenend-)Fahrverbot wenn ich da richtig informiert bin
Wohl nur bei gewerblichen Fahrten. Private Transporte sind zulässig.

Beim Ausbau der Trennwand müsste ein Umschlüsseln von N1 (LKW) zu M1 (PKW) möglich sein. Dazu musst Du sie ausbauen, zum TÜV (oder in einigen BL zur DEKRA) fahren, um den Ausbau abnehmen zu lassen und dann anmelden. Würde ich mir aber gut überlegen. Die Steuer wird je nach Bj und Motor erheblich höher (ggf. von 172 Euro auf 436 Euro). Warum also ? Nur weil die Versicherer zu dumm sind? Erkundige Dich erst einmal nach der höhe der Versicherungsprämie beim N1.
 
Jo ist ganz normal als LKW zugelassen. Ich stand am Anfang vor dem selben Problem wie du.
Auch bezüglich der Trennwand musste ich mich dann informieren und muss gestehen, selbst jetzt bin ich leider nicht viel schlauer. Ich war bereits beim TÜV und habe auch mit Ihm darüber gesprochen, sein Vorschlag war in meinem Fall folgender: Die Trennwand kann entfernt werden, wenn ich allerdings während der Umbauphase meines "LKWs" zum Wohnmobil sicherstelle, dass aus dem Laderaum nichts nach vorne unter die Pedale rollen kann. Das heißt zum Beispiel die Montage eines einfachen Holzbretts zwischen dem Laderaum und dem Fahrgastraum.
Sobald mein Umbau dann fertig ist, fahre ich wieder zum TÜV und lasse mir die Wohnmobilzulassung geben, damit kann ich dann auch ganz offiziell die Rückwand aus meinem Fahrzeugschein entfernen lassen.
 
Hi,

eine Versicherungseinstufung auf Basis der Hersteller bzw. Typschlüsselnummern (HSN/TSN) gibt es für LKW's nicht. Die Schadenstatistiken werden vom GDV (Versichererverband) nur für PKW's auf Basis dieser Schlüsselnummern erhoben. Für LKW auf Basis des zul. GG und unterteilt nach Werk- und Güterverkehr.
Die Einstufung eines LKW's bzw. deine Versicherung wird mit vermutlich den Begriff Lieferwagen für Fahrzeuge bis 3,5to nutzen, erfolgt auf Basis der Motorleistung und des Fahrzeugwertes.

Achte auch darauf das die Schadenfreiheitsklassen (=Prozenttabellen) i.d.R. weniger Stufen und eine relativ starke Hochstufung im Schadenfall haben. Wenn deine Vorversicherung in PKW war, musst du fragen ob du die Prozente auch für den Lieferwagen bzw. LKW nutzen kannst. (Sollte in deinem Fall noch gehen, da du für beide Risiken den gleichen Führerschein brauchst. Wenn der LKW über 3,5 to zul. GG ist eine Rabattübertragung von einem PKW i.d.R. nicht möglich und du fängst mit etwa 125% an = da schwereres Risiko)

Nach meiner Erinnerung sind die Preisunterschiede zwischen den Versicherern für LKW bis 3,5 to erheblich. Einige Versicherer wollen das Risiko privater LKW nur ungern, da hier häufig dann doch eine gewerbliche Nutzung stattfindet, es als Wohnmobil genutzt wird, oder irgendein anderer Schmu getrieben wird, was was eine andere Risikobewertung zur Folge hat. Daher haben manche fast schon Abwehr-PrämienX(. Gib eine knappe Begründung wieso du privat einen LKW nutzt, z.B. Motorrad transportieren, dann werden die entspannter ;), für was du ihn später nutzt ist ja egal, solange du nicht privat sagst und es ist gewerblich, da sind die emfindlich. :D:D:D

Mein Tip: Sprich mit jemandem der Ahnung hat und vergleiche Angebote! Ruf bei deiner bisherigen Versicherung an, lass dich im Zweifel vom Callcenter in die Fachabteilung verbinden und dann bekommst du auch ein Angebot. Ein Versicherer der auch gewerbliche Risiken versichert (also nicht nur PKW's kennt) ist vermutlich unkomplizierter, R+V, HDI, Zürich, SV, Ergo... fallen mir spontan ein...

Ich hoffe das ich es noch alles Richtig zusammen bekommen habe, habe mal Versicherungskaufmann gelernt, arbeite aber schon länger nicht mehr in der Branche :D

VG

Dan
 
Wohl nur bei gewerblichen Fahrten. Private Transporte sind zulässig.

Wo steht das?

Ich habe das Problem neulich für einen Kunden recherchiert und nichts entsprechendes in der StVO gefunden. Man kann zwar für private Fahrten eine Ausnahme beantragen, aber generell gilt es wohl für LKW über 7,5t und für Anhänger hinter LKW
 
Wo steht das?

Ich habe das Problem neulich für einen Kunden recherchiert und nichts entsprechendes in der StVO gefunden. Man kann zwar für private Fahrten eine Ausnahme beantragen, aber generell gilt es wohl für LKW über 7,5t und für Anhänger hinter LKW
...das ist auch Kenntnisstand.

Für Ausnahmen eher nach den Schlagworten >Werkstattwagen< und >Sportveranstaltungen< suchen.

Ich habe früher hin und wieder meinen Kasten für derlei Zwecke verliehen, da waren das nicht Straßen taugliche Auto auf dem Anhänger und meine Werkstatteinrichtung Grund genug am Sonntag fahren zu dürfen.
 
Wo steht das?

Ich habe das Problem neulich für einen Kunden recherchiert und nichts entsprechendes in der StVO gefunden. Man kann zwar für private Fahrten eine Ausnahme beantragen, aber generell gilt es wohl für LKW über 7,5t und für Anhänger hinter LKW

Da hast Du wohl Recht. Man muss eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Wird aber in der Regel wohl erteilt. Ist dann aber schon mit Aufwand verbunden.
 
Dann habe ich es ihm ja richtig erzählt. War gerade am zweifeln :-)
 
Danke für eure Hilfe!
Da ich Zeitdruck habe, hab ich mir jetzt einfach ne LKW-Versicherung für 3 Monate geholt,
dann kann ich erstmal in Urlaub fahren und mich danach in Ruhe mit dem Thema beschäftigen.
Alles bisschen suboptimal (mit Trennwand, sicherlich nicht die günstigste Versicherung etc.), aber nun gut.
Überlege schon, ob ich die Trennwand fürn Urlaub nich einfach rausmache...
 
Zumindest den oberen Teil würde ich rausmachen. Du kannst aber auch gleich alles entfernen, denn ein LKW braucht nicht zwingend eine Trennwand. Wenn du später sowieso umbauen willst, dann raus damit. Die Halter im unteren + unteren seitlichen Bereich sind verschweißt, aber die können ja für den Urlaub noch drin bleiben.
 
Hallo,
eine Umschreibung von LKW zum Pkw ist nicht mehr so einfach wenn die Fahrgeräusche in der Zulassungsbescheinigung stehen, das ist glaube ich ab 2010 der Fall.
VW hat da dummerweise beim LKW eine Phonzahl drin die für PKW Zulassung 2 Phon zu hoch ist...
Auf Wohnmobil geht eher.
Nochwas zu Sonntagsfahrverbot: wenn du nicht jeden Sonntag mit irgendwelchen Beamten auf der Bahn diskutieren und verhandeln willst ob du nun privat oder zu Sportzwecken
oder sonstwas unterwegs bist, dann lass es mit dem LKW u. Hängerfahren am Sonntag...

Gruß greg
 
Moin zusammen,
das Thema LKW- Zul/ Versicherung ist nach meiner Erfahrung ganz einfach:
Mein erster LKW (Renault Kangoo) vor 3 Jahren
- Im online-tool meiner PKW-versicherung (c...direkt) den Angebotsversuch gemacht.--> ging nicht.
- Hotline der Versicherung angerufen, habe den Effekt geschildert und was von jahrelangem Kunden erzählt
--> siehe da es gab ein Angebot, das auch noch recht bezahlbar war.
2. LKW T5 Transporter 2010:
- das gleiche Spielchen, gleiches Ergebnis
- dieses Mal die bekannte H..24 aus Coburg online zum Vergleich versucht: Viel günstigeres Ergebnis schon online ! Erscheint mir sogar günstiger als mit WoMo Zulassung
Nun läuft der LkW bei der Versicherung in Coburg. Bis zur Umschreibung auf WoMo wird's taugen.
Übrigens: Die ganzen Sonntagsfahrverbote .. haben mich mit dem Kangoo nie gekümmert. Bisher bin ich noch nicht angehalten worden.
Es ist viel Unwissen zu diesem Thema unterwegs: Es gibt sogar Leute die behaupten mit einer LKW-Zulassung dürfe man nur max. 80km/h fahren.

Gute Fahrt allen
 
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