Benötige Hilfe T6 Caravelle LR mit Twin Monotube und B14 - TÜV Eintragung -fehlgeschlagen-

I>__sperare__<I

Jung-Mitglied
Ort
~~Markgräflerland~~
Mein Auto
T6 Caravelle
Erstzulassung
03/16
Motor
TDI® 150 KW EU6 CXEB
DPF
ab Werk
Getriebe
Autom.
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline-LR
Umbauten / Tuning
§...top secret...§
Hi Zusammen,

ich habe die Twin Mono(20 Zoll)mit Pirelli(275/35-102) in silber und das B14(Schwerlast 7.1. 1680 kg - 8.1. 1600) einbauen lassen(VW). TÜV hats geprüft und bei der Eintragung zu Hause ist im dann aufgefallen das meine Betriebserlaubnis nicht im Gutachten für die Felgen aufgeführt ist.



e1*2001/116*0220*41 <-- es würde nur bis 35 gelistet sein laut Gutachen


und somit würde er es auch nicht als Einzelabnahme eintragen wenn das nicht aufgeführt ist. Zusätzlich wurde der Lenkanschlagsbegrenzer von Seikel verbaut, das Radhaus im Kunstoffradkasten nachbearbeitet so das die Freigängigkeit gegeben ist.







Bin ich im falschen Film oder ist der TÜV Prüfer nur ein Volldodo?



Ich habe mich ja extra für diese Kombi entschieden beim T6, weil ich keinen Stress haben wollte und nun das........... ich kot....eeeeeeeeee.
 
Zuletzt bearbeitet:
e1*2001/116*0220*41 <-- es würde nur bis 35 gelistet sein laut Gutachen
Konjunktiv ??

Kennst du das Gutachten nicht ?

In meinem Gutachten (VW "SIMA" als Winterfelgen) steht z.B. gar keine hintere Stelle. Und damit sind die umgangssprachlich für den T5 zugelassenen Felgen auch für meinen T6 OK.

upload_2018-4-11_12-12-11.png
 
Klar kenne ich das Gutachten, habe es mir mehrmals durchgelesen und entsprechend mit meinem FZG verglichen bzw. geschaut, welche Rad/Reifen usw. da passt.

Das folgende Bild hier heißt doch nach meinem Stand, dass ich das auf meinem Fahrzeug fahren darf:

IMG_2763.JPG


da steht ja klar AB e1*2001/116*0220*
und unter Auflagen steht auch ab e1*2001/116*0220*36



und ich vermute bzw. dass der TÜV Prüfer diese Seite überlesen hat und zu meinem Nachtteil die nächste Seite abgeprüft hat, diese gilt aber nur für eine Kombi Felge 20" / Reifen mit der Größe 265/35/R20 99
IMG_2768.JPG
und auf dieser Seite stehen so ominöse Sachen wo genau aufgelistet ist welches Fzg hier diese Kombi fahren darf - aber das ist ja für mich unwichtig.




Achso, ich betreue nebenbei noch 2 Hunde und ein 10 Monate altes Baby...... wegen konjunktiv und so xDD
 
Ich sehe das Gutachten so, dass alles, was Du vorhast, erlaubt ist.
Konntest Du mit dem Prüfer sprechen ? Hat er erklärt, warum er es nicht eintragen will ?

Auflagen und ABE-Bereiche für 265er Reifen sind ja uninteressant, wenn man 275er fahren will und die in einer anderen Tabelle behandelt werden.

Hast DU die Chance, zu einem anderen Prüfer (anderer Ort) zu fahren ?


Die Frage nach dem Konjuktiv: Es klang für mich so, als hättest DU weder Gutachten noch eine Erklärung vom Prüfer. Dann dann wäre meine Frage nach dem Gutachten gekommen. Aber das ist ja nun sehr deutlich klar geworden.


Grüße
m;
 
Der Prüfer hat geschrieben(habe ich heute Morgen mitgeteilt bekommen), das meine EG (FzgSchein "K") nicht aufgeführt ist bzw. die Freigabe nur bis e1*2001/116*0220*35 erteilt worden ist aber meine Nummer mit e1*2001/116*0220*41 nicht aufgeführt ist und somit kann er es nicht eintragen [Das wäre aber nur wie bei Bild 2 der Fall - bzw. da hätte sich der Prüfer verlesen]

WEIL ich fahre ja kein 265/35 R20 99 sondern 275/35 R20 102 wie laut Gutachten gefordert und somit gelten diese Auflagen siehe Bild 1 und diese sind alle erfüllt.


Ich gehe später nochmal zu VW und spreche mit meinem Ansprechpartner, der übrigens sehr nett ist und erkläre ihm mal meinen Verdacht........mit dem verlesen.....
Wenn nicht gehe ich woanderst hin...... den der VW Mitarbeiter hat es auch nicht verstanden
 
Ich würde so etwas immer aus einer Hand kaufen dann muß man sich um TÜV&Co. keine Gedanken machen. Der, der es bestellt, baut es ein und kümmert sich anschließend um die Eintragung. Fertig.
 
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Kann es sein, dass der TÜV SÜD ein Gutachten des TÜV Austria nicht so toll findet?
 
Tüv Süd vs. Tüv Austria ist völlig wurscht. Jede zweite Felge ist TÜV Austria. Der Gutste hat nur die falsche Seite gelesen, wahrscheinlich bis *35 T5.2, ab *36 T6.
Hast Du die Kringel erst im Nachhinein gemacht oder hat er es aus irgendeinem Grund nicht beachtet?
Würde ihm das nochmal vorlegen, wenn er sonst keinerlei Bedenken geäußert hat war das mit Sicherheit nur ein kleines Missgeschick seinerseits.
 
Was steht im Gutachen des B14 Fahrwerks nicht da der Ausschluss liegt.
Oder hat er es nur auf die Reifen und Felgen bezogen?

Grüße Stefan
 
Da steht doch:
Ab e1*2001/116*0220*36

Würde nen anderen Prüfer aufsuchen!
 
@Daniel1983
Man kann doch erstmal nachfragen, schließlich hat er wahrscheinlich auch schon Gebühren bezahlt.
 
Moin, ich könnte wetten, das wenn man dem TÜVer auf seinen Fehler aufmerksam macht und er dort aus der Nummer nicht mehr rauskommt, das dann nicht alle Auflagen zu seiner vollsten Zufriedenheit erfüllt wurden und er die Felgen trotzdem nicht eintragen kann...aber vielleicht irre ich mich ja auch :D
 
komische Prüfer die ein Auto prüfen und die Eintragung zu Hause machen, meiner hat sein Laptop und Drucker immer bei:confused:8)
 
Ja anderen Prüfer suchen, der es peilt.
Mein Kollege hatte heute einen Kunden am Telefon, der einen Eibach Federnsatz für BMW 5er Touring mit dem richtigen Gutachten nicht eingetragen bekommen hat, weil der Prüfer meinte, daß auf einer Seite des Gutachtens in der linken Spalte die Limousine und auf der rechten Seite der Touring aufgeführt wäre, aber auf der nächsten Seite (andere Tabelle der Erklärung der verschiedenen VA Federbezeichnungen je Achslastbereich ) die VA Feder die er für seine Achslast benötigt links in der Spalte drinsteht und er das so verstehen würde, daß diese dann nur für die Limousine gelten würde ! Natürlich völliger Quatsch , da es zwei verschiedene Tabellen sind und natürlich nicht nur ein Achslastbereich der VA Feder nur für Limo oder Touring zugeordnet sind. Was auch völlig unlogisch wäre. Lange Rede kurzer Sinn, der Prüfer konnte tatsächlich keine Gutachten seines Kollegen (der das Gutachten korrekt erstellt hat) lesen, oder dem ist langweilig und er will Leute ärgern. In so einem Fall darauf hinweisen, daß er sich mit dem Prüfingenieur der das Gutachten erstellt hat und unten im Gutachten genannt ist, am besten mal in Verbindung setzt und sich erklären lässt, wie man Gutachten liest. Oder einfach zu einem Prüfer gehen der es schnallt.
 
Danke für die zahlreichen Tipps bzw Hinweise und Ratschläge.

Ich war am Mittwoch gegen 16 Uhr nochmal bei VW, mein Ansprechpartner ist aber leider die restliche Woche außer Haus. Ich also zum (nächstgelegenen) Tüv nach Müllheim gefahren, der gute Herr dort war wohl mit meinem Anliegen etwas überfordert bzw. wollte sich die Unterlagen nicht anschauen bzw. keine Aussage diesbezüglich treffen. Mein Tüvler, der zuständig ist bzw. die Eintragung ablehnte war aus dem Standort Freiburg, was ich bis zum Feierabend nicht mehr geschafft hätte.
Meine Frau hat gestern gesagt, scheiss auf den Bulli, bau im Garten eine Holzkiste für die Gartenstühle/Tisch Unterlagen, wäre wichtiger :uuups:
Später mail ich mal noch dem VW Mitarbeiter ob er dem Tüvler nochmal fragen kann, bezüglich verlesen und so.



Ich berichte weiter(Gebühren bzw. Rechnung ist nicht bezahlt bzw. nicht vorhanden)
 
„Holzkiste ist wichtiger als Bulli“.... und dann wundern sich die Mädels... :rolleyes:
 
Da ich der Annahme bin, die Sache nächste Woche mit VW bzw. TÜV zu klären, würde mir ein Fahrzeugsschein mit der Eintragung Twin Monotube 275/35 102 20 Zoll + B14 + Fahrzeug T 6 (also ab e1*2001/116*0220*36) bestimmt helfen. Am liebsten mit der Endnummer *41 (so wie ich auch: T6 Caravelle LR 150 Kw Frontantrieb, Anhängerkupplung).

Ob hier im Forum, oder Halterdaten geschwärzt oder via PN, egal --> Hauptsache ich hab was zum du* du* du* sagen :help:



Wäre klasse wenn mir da jemand helfen könnte, Gruss Christian
 
Hast Du doch bereits mit dem Gutachten. Mehr braucht es wirklich nicht.
 
Tüv Süd vs. Tüv Austria ist völlig wurscht. Jede zweite Felge ist TÜV Austria. Der Gutste hat nur die falsche Seite gelesen, wahrscheinlich bis *35 T5.2, ab *36 T6.
Hast Du die Kringel erst im Nachhinein gemacht oder hat er es aus irgendeinem Grund nicht beachtet?
Würde ihm das nochmal vorlegen, wenn er sonst keinerlei Bedenken geäußert hat war das mit Sicherheit nur ein kleines Missgeschick seinerseits.

und ob ich die kringel gemacht habe, die werkstatt oder der gutachter...... ich weiß es echt nicht mehr 100 pro wobei gerade befällt mich so eine Eingebung das ich das gemacht habe- beim einer Überprüfung ob alles auch so passt, weiter habe ich im Gutachten gelb gemarkt 2 % spurverbreiterung und kombi B14 -
 
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