Atzepupatze
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Bautechniker
- Mein Auto
- T5 California
- Erstzulassung
- 19.04.2006
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- bloß nicht
- Getriebe
- Autom.
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Extras
- xenon, PDC, Alcantara, verst. Stabis, 18" Dakar, alarmanlage,
AW: Bundestag beschließt eigenständigen Steuertarif für Wohnmobile
Jetzt war ich nun dran und wie erwartet alles falsch.
PKW statt Wohnmobil, Ohne Partikelfilter statt mit. Zahlungsaufforderung 416 Euro
trotz das in den Papieren alles wichige schon drin steht. Was soll man denn nur noch machen? Es ist doch alles Sonnenklar.
Am Telefon sagte man die Bescheide gehen automatisch raus und das System sagt PKW. Patikelfilter muß nachgewiesen werden, geht nicht aus den Zahlen hervor. Voriges Jahr Wohnmobil und nun Dieses PKW???? komisch.
Da ich mein Cali im Winter abmelde würde die Prozzedur der falschen Berechnung immer wieder passieren.
Bin heute vorgefahren und nach Besichtigung gilt Wohnmobil bis zur nächsten Anmeldung. Die Damen sagen sie können nicht dafür und die Beweispflicht hat der Fahrzeughalter und bei jeder Wiederanmeldung gibt es ein neues Aktenzeichen und somit einen neuen Fall. Fachkenntnisse waren auch keine vorhanden.
Was heißt denn nun wirklich das B ? Im Finanzamt konnte es mir niemand sagen. Alle die einen Partikelfilter serienmäßig haben müßten Nachweise vom Hersteller erbringen, ob dieser auch die geforderten Richtwerte einhält und ob er verbaut ist. Na dann viel Spass, wenn das so stimmt.
PKW statt Wohnmobil, Ohne Partikelfilter statt mit. Zahlungsaufforderung 416 Euro
trotz das in den Papieren alles wichige schon drin steht. Was soll man denn nur noch machen? Es ist doch alles Sonnenklar.
Am Telefon sagte man die Bescheide gehen automatisch raus und das System sagt PKW. Patikelfilter muß nachgewiesen werden, geht nicht aus den Zahlen hervor. Voriges Jahr Wohnmobil und nun Dieses PKW???? komisch.
Da ich mein Cali im Winter abmelde würde die Prozzedur der falschen Berechnung immer wieder passieren.
Bin heute vorgefahren und nach Besichtigung gilt Wohnmobil bis zur nächsten Anmeldung. Die Damen sagen sie können nicht dafür und die Beweispflicht hat der Fahrzeughalter und bei jeder Wiederanmeldung gibt es ein neues Aktenzeichen und somit einen neuen Fall. Fachkenntnisse waren auch keine vorhanden.
Was heißt denn nun wirklich das B ? Im Finanzamt konnte es mir niemand sagen. Alle die einen Partikelfilter serienmäßig haben müßten Nachweise vom Hersteller erbringen, ob dieser auch die geforderten Richtwerte einhält und ob er verbaut ist. Na dann viel Spass, wenn das so stimmt.