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Bin auch nach 13Jahren noch super zufrieden mit dem Aufstelldach auf dem T4.die Fa. Zillka
Weil genau das rechtlich im Zweifelsfall nicht geht. "Ich finde Firma XY scheixxe und rate jedem, einen großen Bogen um den Laden zu machen" ist eine erlaubte Meinungsäußerung, "Firma XY hat beim Einbau des Daches den Kleber vergessen und dadurch einen Schaden von 10.000 Euro verursacht." kann eine unwahre Tatsachenbehauptung sein, für die auch der Forenbetreiber kostenpflichtig abgemahnt werden kann.Warum äußerst du nicht einfach deine konstruktive Kritik?
es sei denn, du kannst beweisen, dass diese Behauptung wahr ist.Firma XY hat beim Einbau des Daches den Kleber vergessen und dadurch einen Schaden von 10.000 Euro verursacht." kann eine unwahre Tatsachenbehauptung sein,