Dauerfahrlicht - Skandinavienschaltung bei T5 Erstzulassung 3/2010

tcp8

Jung-Mitglied
Ort
Berne
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
03/2010
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
hk7
Hallo,
Hätte gerne ein Dauerfahrlicht wie bei meinem alten Volvo, ohne auf Parkleuchte etc. verzichten zu müssen, also Zündung an-Licht an, beim Anlassen Licht aus bis der Motor läuft und wenn ich dann die Zündung wieder ausstelle soll natürlich auch da s Licht wieder ausgehen ohne ein tüt tüt Signalton. Wie mach ich das, bzw. kann ich dies bei VAG so programieren lassen?
Besten Dank voraus tcp8
 
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Nabend,

der Wunsch nach Dauerfahrlicht, woher kommt der ?

Laut wikipedia, wenn ich das nur kurz überfliege, steht dort

Tagfahrlicht erlaubt
 
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Hallo,
ich war vorher Volvo-Fahrer und finde das sehr praktisch und bin es seit 22 Jahren gewöhnt, dass das Licht immer automatisch angeht, wenn ich das Auto starte.
Gruß tcp8
 
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Hallo zusammen,

mal wieder eine meiner provokativen Fragen, Tageslicht mit guten Sichtverhältnissen unterstellt:

Der Fahrer hinter mir erkennt mich auch ohne eingeschaltete Rückleuchten.
Muß er aber eigentlich überhaupt nicht, weil er ja genau wie ich die Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet.

Sinnvoll wäre(n) manchmal die Nebelschlußleuchte(n), aber verboten unter 50 m.

Den Fahrer vor mir interessiert es nicht die Bohne, ob nichts oder ich hinter ihm herfahre.

Die einzig sinnvolle Situtation, auch bei ausreichendem Tageslicht die Beleuchtung einzuschalten, sind schlechte Sichtverhältnisse auf bewaldeten Landstraßen.

In solchen Situationen schalte ich dann verbotenerweise die Nebelscheinwerfer und damit auch die Schlußleuchten an.

Wenn ich mich nicht täusche, gehört Osram immer noch zur Siemens AG.
Also, schaltet alle Glühlampen im und am Auto ein, kauft fleißig deren Leuchtprodukte, das mehrt meine Dividende und den Akienkurs.

P.S. Philips geht auch, habe ich auch im Depot.

Bleibt übrig ein entgegenkommender Überholversucher auf der Landstraße.

Den weise ich dann zur Abwendung einer drohenden Gefahr mit der Lichthupe ganz legal auf das Vorhandensein einer solchen hin.

Man belehre mich bitte.
 
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Man belehre mich bitte.

Denke nicht, das dies nötig ist.

Es ist gefordert, und man hat sich dran zu halten.
Strafen in Skandinavien sind zudem mit unseren nicht zu vergleichen,
also Kopf ausschalten und machen, was gefordert ist. Es wird nicht
von uns erwartet, das wir selbstständig denken, dazu haben wir unsere
Stimmen abgegeben, das es andere für uns tun.



@tcp8

Ob dies VW programmieren kann, weiß ich nicht, aber es steht doch geschrieben,
das nicht einzig Abblendlicht gefordert ist. Zudem muß es ja auch Werkslösungen
geben, die dieses Land versorgen können, entweder sagen die sich, wir haben
Tagfahrlicht, und das reicht.
Ein reines Umprogrammierung bei einem einfachen Kastenwagen kann ich mir
nicht vorstellen, wenn dann vielleicht, wo bereits eine Automatiklichtfunktion
vorhanden ist.
Ansonsten sollte es möglich sein, den einfachen Lichtschalter zu "überbrücken"
in seiner Funktion, Licht an. Ein Relais, welches aktiv wird, wenn der Motor läuft.
Die Deaktivierung bei Motoranlassen ist ja bereits vorhanden, Entlastungsrelais
im System für ein paar Komponenten, Lüfterung zB ...

Drum nochmal die Frage, ist wirklich Abblendlicht gewünscht, oder reicht nicht
das Tagfahrlicht, denn ohne Licht fährt man mit einem T5.2 nicht mehr, außer
ich schalte auf "halber" Stellung, dann ist nur Standlicht an ?(
Und das Tagfahrlicht bei mir ist schon sehr hell, und nicht nur so ne LED-Funzel.
 
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