Defektes ZMS (Zweimassenschwungrad) Gutachter Kostenvoranschlag

Sektglas

Jung-Mitglied
Ort
Schweiz
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
10.10.2008
Motor
TDI® 128 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Highline
Radio / Navi
RNS-2 CD+Sound
Umbauten / Tuning
ABT Komplett
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HMC11 / BPC Motor
Guten Tag ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Bei mir handelt es sich um ein defektes ZMS welches bei mir im Leerlauf ein starkes ruckeln im Fahrzeug verursacht.
Meiner Meinung nach muss das Autohaus welches mir den T5 2.5 TDI Multivan BJ 08 verkauft hat, diesen Schaden über die Sachmängelhaftung kostenfrei reparieren.

Leider ist das Autohaus anderer Meinung und ich habe mich an meinem Rechtsanwalt gewandt. Meine Rechtsschutzversicherung hat mir ein vorläufiges Kostendach von 1500€ angegeben.
Daraus muss Rechtsanwalt und Gutachter bezahlt werden.

Ich bin nun auf der Suche nach einem Gutachter der sich mit diesem bekannten Problem bereits auskennt und mir ein Kostenvoranschlag anbieten kann.
Damit ich um eine Kostendacherhöhung bitten kann falls es teurer wird.

Aus diversen Foren weiß ich, dass es bereits Gerichtsurteile wegen dem defekten ZMS von VW und Audi gibt.

Bisher bin ich noch nicht an das Gerichtsurteil des Landgerichts Wiesbaden Az. 9 O 113/06 gelangt.

Daraus müsste man doch den Gutachter von damals herausfinden können.
 
Hallo,

......willkommen hier im Board =)

Was soll denn der Gutachter da fest stellen ???
Wenn das ZMS defekt ist - das kann man leider erst sehen, wenn man das Getriebe ausgebaut hat - dann muss man dir das reparieren.
Eine Garantieversicherung übernimmt diesen Schaden - die Kupplung selbst jedoch nicht.

ZMS kostet für dein Modell ca. 800€ - die Reparatur dauert ca. 5 Stunden.

Ruckeln im Stand könnte allerdings auch noch andere Ursachen haben - wie viel KM hat der T5 drauf ??

Entsprechende Infos findest du hier über die Funktion suche - aktuell heute:
http://www.t5-board.de/threads/unrunder-lauf-des-motors-in-der-kaltstartphase.85316/


Gruß
Claus
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Fahrzeug hat etwa 140.000 KM auf der Uhr. Gekauft habe ich es mit 130.000 KM

Als ich das Fahrzeug gekauft habe ist es mir nicht aufgefallen. Als mich mein Beifahrer mal darauf Hinwies, dass das Fahrzeug im stillstand ziemlich stark "Wackel" bin ich zu einem Bekannten gefahren der früher für VW arbeitete. Er machte eine Probefahrt und hat die OBD Daten ausgelesen. Er hat sich irgendwelche Daten von den Zylindern angeschaut und Meinte zu mir dass sehr wahrscheinlich das ZMS defekt ist.

Darauf hin habe ich mich bei meinem Händler gemeldet. Ich habe das Fahrzeug bisher stehen lassen um weiteren Schaden zu verhindern.

Da ich den Schaden nach 6 Monaten gemeldet habe beruft sich das Autohaus darauf, dass ich in der Nachweispflicht bin das dieser schaden bereits beim Verkauf des Fahrzeugs vorhanden war.

Der Gutachter müsste also feststellen können ob das ZMS schon beim Kauf defekt gewesen ist. Es scheint sich ja aber um ein Konstruktionsfehler zu handeln. Das heißt, dass sich dieses Teil immer wieder zerlegen wird.
 
Die ZMS gehen schon häufiger mal kaputt.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, wie man nachweisen will, dass es bereits beim Kauf kaputt war. Ein Konstruktionsfehler liegt da nicht vor.

Gruß, Marcus
 
Im ersten Punkt gebe ich dir Recht. Die Zeit seit dem Kauf ist auch einfach zu lang.

Bezüglich des "Konstruktionsfehlers" kann einem aber über die vergangenen Jahre schon mal sauer aufstoßen, dass die ZMS, seit dem sie auf dem Markt sind, bzw. verbaut werden, die Repkosten beim Erneuern der Kupplung mit einer gewissen Regelmäßigkeit in die Höhe schnellen lassen. Wenn sie nicht vorher schon durch Defekte und deren Auswirkungen (Vibrationen etc.) auf -und ausfallen, so wird spätestens bei einer Kupplungs-Reparatur im Rahmen der Prüfmaßnahmen festgestellt, dass das ZMS ausserhalb der Toleranzen liegt, bzw. defekt ist. Diesen Trödel gab es mit den alten Schwungscheiben natürlich nicht ansatzweise. War ja auch nichts drann, was kaputt gehen konnte. Es sei denn, man hat die Mitnehmerscheiben bis auf die Nieten runter gequält und der Schwungscheibe damit den Tod gebracht. Bei nicht so schlimmen Fällen hatte man im Nutzfahrzeugbereich noch die Möglichkeit, die Scheiben zu bearbeiten. Geht ja mit den ZMS auch nicht mehr. Daher auch der Spruch: "Was lange hält, bringt uns kein Geld" :D - könnte von VW sein.

Abgesehen vom Sinn der ZMS, der ja schon einleuchtet, denke ich, dass die ZMS konstruktive Krücken sind, oder die Hersteller (Z.B LUK) in puncto Standfestigkeit/Qualität noch nacharbeiten müssen.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Das die häufiger mal kaputt gehen stimmt schon - ist halt die Frage wo man die Grenze zum Konstruktionsfehler zieht.

Die ZMS machen bei praktisch allen Herstellern hier und da mal Probleme.

Gruß, Marcus
 
Geb dir vollkommen Recht. Das ist kein typisches VW Problem.
 
Hallo,

interessant wären doch die Eckdaten:

wann bei welchem Kilometerstand gekaut?
Datum und Kilometerstand beim Ausfall (nach 6 Monaten)?

Gruß
Siegbert
 
Siehe weiter oben.

Das Fahrzeug habe ich im April 2013 mit etwa 130.000 km gekauft und den Schaden im November 2013 bei etwa 140.000 km gemeldet.

Seither zieht sich der Streit mit dem Autohaus.
 
Naja, ich denke, du hast schlechte Karten, leider.
Ob ein Gutachter was dazu sagen kann, WANN (falls es das ist) das ZMS kaputt gegangen ist (unabhängig davon, dass ich nicht glaube, dass sich das seriös feststellen lässt, aber es gibt eben auch Gutachter, die meinen, alles zu können und lehnen sich entsprechend aus dem Fenster - der Richter, der von Technik keine Ahnung hat, hat keine andere Wahl, als dem zu glauben - hat was von Glücksspiel) ist das Eine.

Das Andere ist die Frage, ob ein solcher Defekt dann auch ein Mangel ist. (Ohne Mangel keine Gewährleistung; allenfalls von Garantie gedeckt, falls die Garantiebedingungen das hergeben). Wenn der gute Gutachter feststellt, dass das Problem ZMS bei 140 Tkm öfter und auch bei anderen Marken vorkommt (was ein Zeichen dafür ist, das es technisch "nicht besser" zu erwarten ist), wird der Richter einen Mangel verneinen, denn ein Mangel insoweit liegt nur dann vor, wenn man objektiv erwarten kann, dass ein solcher Defekt üblicherweise nicht auftritt. Das ist dann der oft zitierte "Stand der Technik". Dass das ZMS bei 140 Tkm kaputt gehen kann, dürfte nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht so weit außerhalb des Unüblichen liegen. (Ob das gut und schön ist, ist dabei eine andere Frage) Das hat dann auch nichts mit einem Konstruktionsfehler zu tun.

Mit Urteilen zu vermeintlich gleichen Sachverhalten muss man daher auch vorsichtig sein. Es ist ein Unterschied, ob der Defekt bei 40 Tkm oder bei 140 Tkm oder bei 240 Tkm Laufleistung auftritt. Was bei 40 Tkm ein Mangel ist (nämlich wenn ein bestimmter Defekt bei einer solchen Laufleistung völlig unüblich ist, s.o.), muss nicht auch bei 140 Tkm noch einer sein. (Nichts ist für die Ewigkeit) Auch hier kommt es letztlich ein ganzes Stück weit auf die Einschätzung des Gutachters an.

Dein RA kann das Urteil beim LG Wiesbaden anfordern.

Was soll eigentlich das "Kostendach" der RSV sein??? Entweder es ist ein versicherter Sachverhalt oder nicht...
 
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