Werter Uwe, es ist keine EU Aussage, sondern ein Urteil !
Die Verordnung, mit der die Europäische Kommission die Emissionsgrenzwerte für Stickoxide für die Prüfungen neuer leichter Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge angehoben hat, hat teilweise keinen Bestand. Das Gericht der Europäischen Union erklärte sie auf die Klagen der Städte Paris, Brüssel und Madrid teilweise für nichtig. Die Kommission sei nicht befugt gewesen, die Euro-6-Emissionsgrenzwerte für die neuen Prüfungen im praktischen Fahrbetrieb abzuändern, so das Urteil vom 13.12.2018
Die EU Kommission hat laut einem Urteil des EU-Gerichts bei der Einführung neuer Autoabgastests die Grenzwerte der Euro-6-Norm zu Unrecht gelockert.
Die Städte dürfen die Grenzwerte nun anfechten und im Zweifel auch Fahrverbote für neue Diesel Autos verhängen, die offiziell zugelassen wurden. Die Richter geben der Kommission zwölf Monate Zeit, um die Grenzwerte abzusenken. Die Frist beginnt in zwei Monaten, also jetzt im Febr. 19 – falls die Kommission nicht Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegt, was bisher m.W. nicht geschehen ist.
Hintergrund des Streits ist, dass die EU-Kommission bei der Einführung des neuen Abgastestes RDE
, der die Emissionen auf der Straße statt im Labor misst, die Grenzwerte nachträglich erhöht hatte. Statt der im Euro-6-Regelwerk vorgeschriebenen 80 Milligramm Stickstoffdioxid je Kilometer dürfen die Dieselautos für eine Übergangszeit 168 Milligramm und danach 120 Milligramm ausstoßen. Begründet hatte die Kommission das mit Messungenauigkeiten.
Mit seinem Urteil erklärte das EU-Gericht nun, dass die Städte gegen die erhöhten Grenzwerte der EU-Kommission klagen dürfen. Die Kommission hatte das bestritten. Das Gericht stellte fest, dass die Kommission den Euro-6-Grenzwert im RDE-Test gar nicht hätte aufweichen dürfen. Es begründet das damit, dass der Grenzwert von 80 Milligramm laut Verordnung "im praktischen Fahrbetrieb und damit bei den RDE-Prüfungen eingehalten werden" müsse. Das sei eine "wesentliche Bestimmung", die die Kommission nicht abändern könne.
Wenn du mir nun sagen könntest, welches Diesel Fahrzeug aus der T6 Flotte die 80 Milligramm unterschreitet wäre ich dir dankbar. ( und zwar im praktischen Fahrbetrieb )
Das Urteil des EuG öffnet doch Tür und Tor für das Verbot von Dieselfahrzeugen der neueren Generation und zwar flächendeckend.
Nun hat die zuständige Kommission der EU entschieden - dieses Mal hoffentlich rechtsgültig -, dass Deutschland die Grenzwerte anheben dürfe.
Das entschärft natürlich die Vorgaben der EuG und lässt hoffen, dass der T6 zukünftig von keinen Fahrverboten betroffen sein wird.
Hinzu kommt auch noch die Tatsache, dass die von Fahrverboten betroffenen Städte weitere Maßnahmen planen, um die Luft sauber zu halten.
Es ist davon auszugehen, dass es wohl die meisten Städte schaffen werden unter dem Grenzwert von 50 Mikrogramm zu bleiben, der nun in Deutschland Gültigkeit hat.
Ich als Euro 6 Fahrer sehe mittlerweile der Diskussion um die Dieselproblematik gelassen entgegen und das solltest du auch tun.