Dunkelblauer T5 Multivan in Dresden gestohlen

AW: Dunkelblauer T5 Multivan in Dresden gestohlen

naja, wenn der Rest des Artikels so sauber recherchiert wurde, wie allein die Fabrikatsbezeichnung " VW Caravelle Multivan 2.5 TDI" ...
daran ist VWN aber nicht ganz unschuldig, da beide Typen mit derselben Schluesselnr. gefuehrt werden; auch beim KBA ist das 'ein Fahrzeug' - iat aber auch nachvollziehbar, dass die zusammengefasst werden, oder? :)
 
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....
Nix für ungut, aber so macht VWN nur Werbung ohne Kosten (mal abgesehen vom Testwagen für den Schreiber), denn es zählt nicht WOMIT man auffällt, sondern nur DAS über einen gesprochen wird. Und allein das Postig zeigt, daß es das passiert ...

Nix für ungut 8)
Henry
Nachtrag:

Hi,
das Bild zeigt das bereits das neue Modell... eben dieses wurde in 2008 am meisten geklaut :cool:
 
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der erste schritt ist das abdecken der fahrgestellnummer in der frontscheibe.
mir fällt immer wieder auf, das größten teils fz im orginal zustand gestohlen werden,
so bald die autos umgebaut worden, sind sie für die großen schieberbanden nicht mehr
so interesant.
 
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der erste schritt ist das abdecken der fahrgestellnummer in der frontscheibe.
mir fällt immer wieder auf, das größten teils fz im orginal zustand gestohlen werden,
so bald die autos umgebaut worden, sind sie für die großen schieberbanden nicht mehr
so interesant.
Hallo,

klingt fast logisch - weil nicht "rumgefummelt" wurde, aber andersherum machen 20"er Reifen doch auf dem Ramschmarkt der Geklauten doch sicher auch was her, oder? Muß ich mir jetzt als zus. Diebstahlschutz noch Spoiler ankleben? Hmm...

Interessante Diskussionsgrunlage allemal. DAZU würde ich gern die Statistiken wissen - egal jetzt mit den Namen und Schlüsselnummern.

Viele Grüße,
Henry
 
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Hallo,

klingt fast logisch - weil nicht "rumgefummelt" wurde, aber andersherum machen 20"er Reifen doch auf dem Ramschmarkt der Geklauten doch sicher auch was her, oder? Muß ich mir jetzt als zus. Diebstahlschutz noch Spoiler ankleben? Hmm...

Interessante Diskussionsgrunlage allemal. DAZU würde ich gern die Statistiken wissen - egal jetzt mit den Namen und Schlüsselnummern.

Viele Grüße,
Henry

auf der fahrt ist der getunnte aber leichter wieder zuerkennen,
was ein höheres risiko darstellt. (ob es so ist wissen nur die typen selber,
aber die wahrheit wird sicherlich irgend wo dazwichen liegen)
 
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ist zweischneidig zu sehen - sicher ist ein neon-oranger tiiiefer breiiiter V6 mit lautem BummBumm und Seitenschwellern, Rammbuegel und Dachspoiler 'ne Menge (mehr) wert als ein werksmaessiger United 128 kW in weiss - aber letzterer ist deutlich unauffaelliger 'oeffentlich' zu fahren als der getunte, den man nur verdeckit und somit risikoreicher transportieren kann.
 
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So, nach insgesamt 6 Wochen hab ich nun endlich das Schreiben der Versicherung bekommen, als ich den Brief geoeffnet hatte, ist mir das Gesicht eingeschlafen - Ueberweisung an mich 6500EUR!!! :confused: Mein Kaufpreis waren 22000EUR (12000 angezahlt + 9200 finanziert und 800 fuer mein altes Auto bekommen) nun bleiben mir von den 12000EUR nur 6500EUR - die ham doch ne Macke!
Jetzt brauch ich mal Eure Meinungen. Die Versicherung hat den Zeitwert auf 21300EUR beziffert, was schon verdammt weing ist ( T5 MV Trendline, EZ. 03/2006, 1.9Tdi, 99Tkm, AHK, RNS2 Navi, Standheizung mit Fernbedienung, GRA, Privacy Verglasung) bei mobile.de geht da nix unter 24.500EUR. Die naechste Frechheit ist, das die Bank von den 21300EUR schon mal 11300 (finanziert wurden 9200) bekommt :mad: Wuerden mir also eigentlich noch 10000EUR bleiben - denkste. Die Mehrwertsteuer (3500EUR) bekommme ich erst, wenn ich mir ein neues Auto kaufe :evil:. Hab gleich meine Versicherung angerufen und gefragt, wie ich mir denn jetzt fuer das bischen ein neues Auto kaufen soll? Antwort: "...Ihre Bank wird Ihnen da sicher gerne behilflich sein..." Hallo geht's noch?!! Habt Ihr ne Idee wie ich jetzt weiter vorgehen soll :help: - Anwalt, oder erstmal Brief an die Versicherung, das der Zeitwert viel zu gering ist?
Ich versteh die Welt nicht mehr ;(
 
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ich würde kein Schreiben an diese Strolche machen, die Summe wäre es mir Wert zum
Anwalt zu gehen.
der arne
 
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hi,
Lösung für dein Problem hab ich leider keine, nur vielleicht ein Tipp:

möglicherweise kann dir der BdV (Bund der Versicherten) weiterhelfen, ein Verbraucherschutzverein spezialisiert auf Versicherungen. Man muß jedoch Mitglied sein (40,-pa./Familie).
oder hier BaFin Verbraucherbeschwerden

Ich habe mein Versicherungskram seit Jahren über diesen BdV, und bin mit Beratung, Abwicklung und Prämien mehr als zufrieden. Gleichzeitig werden z.B. die Leistungen bei Gruppenversicherungen im Sinne der Versicherten optimiert. Grund: Da der Verein NICHT provisionsorientiert sondern weitestgehend beitragsfinanziert arbeitet, bin ich mir sicher hier höchstmöglichen Verbraucherschutz zu erhalten. Einen Versicherungsfall hatte ich allerdings noch nicht, die Hilfestellung und/oder Regulierung dabei kann ich also nicht beurteilen.

Sorry musste bissel Werbung für den BdV machen, da ich von deren Arbeit absolut überzeugt bin!
povisionsorientierte Versicherungsvertreter und abwiegelnte Versicherungen sind mir pers. ein Dorn im Auge...
 
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Hallo,
So, nach insgesamt 6 Wochen hab ich nun endlich das Schreiben der Versicherung bekommen, als ich den Brief geoeffnet hatte, ist mir das Gesicht eingeschlafen - Ueberweisung an mich 6500EUR!!! :confused: Mein Kaufpreis waren 22000EUR (12000 angezahlt + 9200 finanziert und 800 fuer mein altes Auto bekommen) nun bleiben mir von den 12000EUR nur 6500EUR - die ham doch ne Macke!
Jetzt brauch ich mal Eure Meinungen. Die Versicherung hat den Zeitwert auf 21300EUR beziffert, was schon verdammt weing ist ( T5 MV Trendline, EZ. 03/2006, 1.9Tdi, 99Tkm, AHK, RNS2 Navi, Standheizung mit Fernbedienung, GRA, Privacy Verglasung) bei mobile.de geht da nix unter 24.500EUR. Die naechste Frechheit ist, das die Bank von den 21300EUR schon mal 11300 (finanziert wurden 9200) bekommt :mad: Wuerden mir also eigentlich noch 10000EUR bleiben - denkste. Die Mehrwertsteuer (3500EUR) bekommme ich erst, wenn ich mir ein neues Auto kaufe :evil:. Hab gleich meine Versicherung angerufen und gefragt, wie ich mir denn jetzt fuer das bischen ein neues Auto kaufen soll? Antwort: "...Ihre Bank wird Ihnen da sicher gerne behilflich sein..." Hallo geht's noch?!! Habt Ihr ne Idee wie ich jetzt weiter vorgehen soll :help: - Anwalt, oder erstmal Brief an die Versicherung, das der Zeitwert viel zu gering ist?
Ich versteh die Welt nicht mehr ;(
ob die Mehrwertsteuer eingehalten darf, regelt Dein Versicherungstarif. Daher frage dazu Deinen Makler... oder laß Dir von der Versicherung den Teil des AGB-Buches benennen, wo das steht. Andernfalls müssen die das auch erstatten. Daß die Bank erst kassiert, liegt (vorsicht off-topic) am Kapitalismus. Da kannst Du nix gegen machen.

Wegen der insg. nicht akzeptablen Erstattungssumme (beachte bitte, daß die Versicherung Deine Finanzierungskosten herausrechnen muß, weil das Deine Sache ist, wenn Du Zinsen für einen Kauf zahlst) würde ich auch eine Quermeinung bspw. von einem Anwalt, ADAC oder Verbraucherzentrale einholen.

Insg. sehr ärgerlich, aber ich würde nicht gleich alle Emotionen verwenden - jenachdem, wie Deine Gegenseite "drauf" ist, kann das Dir auch eine Kulante Regelung erschweren/verhindern. Prüfe oder lasse daher alle Fakten püfen und *verhandel* mit denen. Und: die Versicherung muß Dir unklarheiten aus dem Vertrag erläutern und kann nicht einfach schreiben "steht in den Versicherungsbedingungen". Die sind Grundlage, klar, aber Du hast Anspruch auf direkte Erläuterung.

Ansonsten ist es für die Community hier natürlich wertvoll, daß man sehen kann, wie es laufen könnte. Die Moral: Finanzierung, Versicherung ... alles sehr wackelig wenn es so dicke kommt. Man braucht dann eben doch sehr gute Partner.

Bis später,
Henry
 
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Die naechste Frechheit ist, das die Bank von den 21300EUR schon mal 11300 (finanziert wurden 9200) bekommt

Hallo zusammen,

wenn die bank einen höheren Betrag bei der Versicherung abgefordert hat als die eigentlich finanzierte summe, dann hat man sich wahrscheinlich "nett" bedient und eine sogenannte vorfälligkeitsentschädigung geltend gemacht.

Da du ja wieder ein auto kaufen willst solltest Du erst mal mit der Bank sprechen. die vorfälligkeitsentschädigung fällt ja nur an, wenn du einen Kredit vorzeitig kündigst, da die dann Ihren entgangenen Zinsgewinn draufrechnen.

Du solltest denen klarmachen, daß du den Kredit weiterführen willst ( also keinen neuen Kreditvertrag für neues Auto mit neuen Kosten abschließen willst) und die Versicherungssumme mehr oder weniger nur als Sicherheit solange kein neues Fahrzeug gekauft ist dient

Ist natürlich etwas Entgegenkommen bei der Bank notwendig.

Gerd
 
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...Mein Kaufpreis waren 22000EUR...
...Die Versicherung hat den Zeitwert auf 21300EUR beziffert, was schon verdammt weing ist....
... oder erstmal Brief an die Versicherung, das der Zeitwert viel zu gering ist?
...
Hi,
bei einem Kaufpreis in Höhe von 22.000.- ein Zeitwert von 21.300.- €, das liegt ja nun nicht übermässig weit auseinander.
Ich empfehle dir das Gespräch mit deiner Agentur vor Ort. Imho ist der Zeitwert nicht der korrekte Wert. Es müsste der Wiederbeschaffungswert sein. Ausgenommen es würde sich um einen der Billigversicherer mit abgemagertem Versicherungsschutz handeln.
Beim Wiederbeschaffungswert müsste dir der Versicherer mindestens 1-3 Fahrzeuge in vergleichbarem Alter und mit vergleichbarer Ausstattung in zumutbarer Entfernung nachweisen, die zu diesem Preis ausgeschrieben sind. Startline gehört definitiv nicht dazu!

Mit der MwSt. sehe ich ohne Ersatzbeschaffung wenig Chancen.

Die von der Bank geltend gemachte Vorfälligkeitsentschädigung ist nie Gegenstand der Versicherung insoweit ist der Tip von @rheinländer der Richtige.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Hi,
bei einem Kaufpreis in Höhe von 22.000.- ein Zeitwert von 21.300.- €, das liegt ja nun nicht übermässig weit auseinander.
Ich empfehle dir das Gespräch mit deiner Agentur vor Ort. Imho ist der Zeitwert nicht der korrekte Wert. Es müsste der Wiederbeschaffungswert sein. Ausgenommen es würde sich um einen der Billigversicherer mit abgemagertem Versicherungsschutz handeln.
Beim Wiederbeschaffungswert müsste dir der Versicherer mindestens 1-3 Fahrzeuge in vergleichbarem Alter und mit vergleichbarer Ausstattung in zumutbarer Entfernung nachweisen, die zu diesem Preis ausgeschrieben sind.
.

Die haben mir nen Ausdruck von Mobile.de mit MVs um die 22.000EUR angehangen. Nur waren das fast alles Startline Modelle und die zwei Trendlines hatten weniger Sonderaustattung als Meiner. Wie gesagt, wenn ich alle Extras eingebe, bekomme ich den billigsten für 24.700EUR.
Ich sehe schon, das wird mich alles noch viel Mühe kosten :( Nach dem ganzen Hickhack bin ich schon manchmal am Überlegen, ob ich mir nochmal nen MV hole ;(
 
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Die haben mir nen Ausdruck von Mobile.de mit MVs um die 22.000EUR angehangen. Nur waren das fast alles Startline Modelle und die zwei Trendlines hatten weniger Sonderaustattung als Meiner. Wie gesagt, wenn ich alle Extras eingebe, bekomme ich den billigsten für 24.700EUR.
Ich sehe schon, das wird mich alles noch viel Mühe kosten :( Nach dem ganzen Hickhack bin ich schon manchmal am Überlegen, ob ich mir nochmal nen MV hole ;(

Mach Du denen einen Ausdruck von MVs mit etwa deiner Ausstattng. Und dann hilft nur noch das Gespräch und notfalls ein Rechtsanwalt.
 
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Hi

...
Mit der MwSt. sehe ich ohne Ersatzbeschaffung wenig Chancen.
...

Kann mir das mal bitte einer von den Experten erklären? Alles andere (Zeitwert <-> Wiederbeschaffungswert, Vorfälligkeitsentschädigung usw.) verstehe ich ja noch aber aufgrund welcher Rechtslage ist sowas gerechtfertigt? Die Versicherung versichert mir doch ein Fahrzeug, welches bereits bezahlt ist und demzufolge habe ich doch die MwSt dafür schon bezahlt? Ob ich mir jetzt tatsächlich wieder ein neues Auto kaufe sollte der Versicherung für die regulierung des aktuellen Falles egal sein. Die ist doch für das neue Fahrzeug überhaupt nicht zuständig. Gab es da schon Fälle, wo vor Gericht bestätigt wurde, daß so eine Klausel in den Vertragsbedingungen überhaupt zulässig ist?

Gruß
Mario

P.S.: Dabei fällt mir noch was anderes ein: Die Versicherungen sind in meinem Augen der Hauptverursacher dafür, daß überhaupt noch so viele Autos geklaut werden. Die haben selber ein System aufgebaut über das echte Schrotthaufen mit Papieren zu Unsummen verkauft werden (Stichwort Restwert). Sowas kann sich für den Käufer nur dann lohnen, wenn er damit ein geklautes Auto wieder rechtmäßig machen kann. Meiner Schwester haben die vor ca. 3 Jahren einen damal auch ca. 3 Jahre alten Sharan geklaut. Davon ist ca. 3 Wochen später die vollständig ausgeschlachtete Rohkarosse gefunden worden. Da war wirklich nichts mehr dran - keine Scheiben, keine Achsen, keine Bleche, keine Türen, kein Tank, kein Motor/Getriebe... eben wirklich nur noch ein Stück Metall. Das Ding ist über diesen Resteverwertungspool zu einer Preis von über 5000EUR verkauft worden (incl. Papieren für das Auto natürlich). Damit hat die Versicherung an der Stelle zwar 5000EUR gespart aber ein paar Tage später sicher gleich nochmal einen kompletten geklauten Sharan draufgelegt. Denn selbst in einem Land ohne Lohnkosten kann das keiner mehr zu einem Preis neu aufbauen, der auch nur halbweg auf/unter dem Niveau eines gleichwertigen gebrauchten liegt.
 
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...Die Versicherung versichert mir doch ein Fahrzeug, welches bereits bezahlt ist und demzufolge habe ich doch die MwSt dafür schon bezahlt?
Nein, der Versicherer versichert die Naturalrestitution, auf deutsch die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeugs bzw. den Ersatz des Gestohlenen.

Ob ich mir jetzt tatsächlich wieder ein neues Auto kaufe sollte der Versicherung für die regulierung des aktuellen Falles egal sein.
Nein, s.o.

Die ist doch für das neue Fahrzeug überhaupt nicht zuständig.
Doch, s.o.

Gab es da schon Fälle, wo vor Gericht bestätigt wurde, daß so eine Klausel in den Vertragsbedingungen überhaupt zulässig ist?
Ja, gibt es. Das letzte mir bekannte Urteil (OLG Celle, Az: 8 W 19/08 vom 28.03.2008 ) bestätigt die Zulässigkeit dieser Klausel.
Das Gericht stützte sich dabei im Wesentlichen auf § 249, Absatz 2 BGB
 
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Die Versicherung versichert mir doch ein Fahrzeug, welches bereits bezahlt ist und demzufolge habe ich doch die MwSt dafür schon bezahlt? Ob ich mir jetzt tatsächlich wieder ein neues Auto kaufe sollte der Versicherung für die regulierung des aktuellen Falles egal sein.

Hallo Mario,

was die Versicherung bezahlt sind die Aufwendungen, die zur Reparatur oder Wiederbeschaffung eines verunfallten oder gestohlenen Fahrzeugs notwendig sind.

Grundsätzlich ist ide Versicherung damit im recht, daß sie wenn du auf Gutachtenbasis mit der Versicherung abrechnest, nur den Nettobetrag erstattet. Eine Steuer, die du nicht gezahlt hast, wird halt nicht erstattet.

Strittig ist wohl in der Rechtsprechung, ob die Versicherung berechtigt ist bei einem Fahrzeug, welches altersbedingt auf dem freien Markt vorwiegend nur noch mit einem oder mehreren privaten Vorbesitzern angeboten wird - und daher ohne ausweisbare 19% Mwst. gerechtfertigt ist, die vollen 19% abzuziehen. Denn selbst wenn Du diese Fahrzeuge beim händler kaufst, dann sind die nur "differenzbesteuert".

Vielleicht solltest du diesbezüglich ein wenig googeln oder einen Anwalt kontaktieren. Um die Mwst. erstattet zu bekommen, mußt Du nicht unbedingt wieder einen T5 Multi kaufen - es muß halt nur eine Ersatzbeschaffung für das entwendete Fahrzeug sein.

Gruß Gerd
 
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Hallo,
schau dir mal dies an:
http://www.t5-board.de/board/t5-new...zur-regulierung-eines-fahrzeugdiebstahls.html

Dein Fahrzeug sollte der Differenzbesteuerung unterliegen, das macht im Endeffekt einen Steuersatz von etwa 2 %. Die Versicherung sollte das mal erklären, wieso ein gebrauchter Multivan mit 19 % gehandelt wird. Oder hast Du 19 % bezahlt, oder geschäftlicht netto??
 
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Dein Fahrzeug sollte der Differenzbesteuerung unterliegen, das macht im Endeffekt einen Steuersatz von etwa 2 %. Die Versicherung sollte das mal erklären, wieso ein gebrauchter Multivan mit 19 % gehandelt wird. Oder hast Du 19 % bezahlt, oder geschäftlicht netto??

In meinem Kaufvertrag ist die Mehrwertsteuer nicht einzeln ausgewiesen - sollte sie?

Hab nun die letzten Tage noch mal mit der Versicherung und der Bank gesprochen.
Die Versicherung ermittelt den Wiederbeschaffungswert durch eine Anfrage an DAT Schwacke - da sie meine AHK nicht berücksichtigt haben, wollen sie eine neue Wertermittlung durchführen, dürfte aber nicht viel ausmachen. Mit der Mwst. läßt sich nix machen. Bekomme die aber nur vollständig wieder, wenn ich mir ein Auto mit gleichen Wert kaufe - frage mich ernsthaft wer so einen Unsinn genehmigt hat :mad:

Die Bank hat nun alles inkl. Zinsen für die komplette Laufzeit von der Versicherung bekommen, worüber ich ja zunächst völlig entsetzt war. Ein Telefonat brachte etwas Erleichterung. Die verrechnen das intern. Also bezahle ich für 6 Monate die Zinsen (6 Monatssperre der Finanzierung) und kündige noch die RSV Versicherung. Damit sollten dann nochmal knapp über 1000EUR überwiesen werden.
Die Wertsachen im Auto habe ich nun auch durch die Hausrat ersetzt bekommen - nur Elektrogeräte sind nicht mit versichert.
Mal schaun, vielleicht komme ich am Ende doch noch auf ca. +/- Null.

Passt gut auf Eure MVs auf, schont die Nerven ;)
 
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In meinem Kaufvertrag ist die Mehrwertsteuer nicht einzeln ausgewiesen - sollte sie?

Nein, weil du eben ein gebrauchtes Fahrzeug erworben hast, das lediglich der Differenzbesteuerung unterliegt. Der Händler weist dann die MWSt i.d.R überhaupt nicht aus.

Meine Rechtsauffassung: Die Versicherung kann dir nur die Differenzsteuer abziehen. Hier haben sicht etwa 2% eingebürgert.

Dat-Schwacke: Bei hochwertigen Multivan/Californias kannst du die Schwacke-Ermittlung knicken, weil die tatsächlichen Gebrauchtwagenpreis viel höher sind. Ich würde von der Versicherung ein konkretes Wiederbeschaffungsangebot eines vergleichbaren Fahrzeuges vorlegen lassen. Oder gleich selbst entsprechende Mobile-Angebote raussuchen und vorlegen. Ich denke, notfalls ist das Geld für einen Anwalt gut angelegt.

Gruß
Alban
 
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