Dunkelblauer T5 Multivan in Dresden gestohlen

AW: Dunkelblauer T5 Multivan in Dresden gestohlen

Ich habe gestern einen 3 seitigen Brief mit von mir herausgesuchten Vergleichsangeboten und Forderung der Mwst. an meine Versicherung geschickt. Bin ja mal gespannt ob sich was tut. Im letzten Satz habe ich dann noch hoeflich mit meinem Anwalt gedroht, wenn wir keine Einigung erzielen. Die Bank hat mir gestern auch schon die zuviel bezahlten Zinsen gutgeschrieben - so langsam fuellt sich mein Konto wieder etwas :)
 
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Hallo Limp,

da Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, d.h. die Umsatzsteuer nach dem Kauf nicht vom Finanzamt erstattet bekommen hast, steht Dir natürlich die dem Wiederbeschaffungswert entsprechende MwSt. zu.

Ich habe fast 8 Monate gebraucht, um von der Versicherung noch ca. 1000,- zu bekommen. Schneller geht es mit Rechtsschutz und Anwalt.

Oder Du schreibst einfach unter Deinem Brief; cc RA sowieso

Dann wirst Du ernst genommen. Viel Erfolg.
 
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Mein 3 seitiges Schreiben hat leider nix bewirkt. Habe lediglich 300EUR mehr wegen der nicht beachteten AHK bekommen, macht einen Widerbeschaffungswert von 21600EUR. Selbst dafür bekomme ich bei mobile kein vergleichbares Fahrzeug. Tja und bezüglich der Mehrwertsteuer sind die der Meinung, dass die T5 überwiegend regelbesteuert sind - und nun?? :confused:
 
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... was Neues in Deinem Fall? Bei mir läuft morgen/heute die 4-Wochen-Frist ab, mal gespannt ...
 
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... was Neues in Deinem Fall? Bei mir läuft morgen/heute die 4-Wochen-Frist ab, mal gespannt ...

Hab letzte Woche mal wieder mit denen telefoniert und die wirklich freundliche Dame gebeten, mir ein Angebot eines MV mit allen meinen Extras zum Preis von 21.600EUR zu schicken - bin mal gespannt. Mittlerweile bekomme ich ja wöchentlich Post von der Versicherung. Bei der Mwst. könnte man wohl eine Ausnahme machen, wenn ich von Privat kaufen sollte, wo ja keine Mwst. ausgewiesen wird. Dann würde sie mir auch den Betrag überweisen. Einer Arbeitkollegin wurde ein Octavia geklaut, da meinte der Anwalt, bezüglich der Vorabüberweisung der Mwst. ohne Ersatzbeschaffung hat man keine Chance, da dies in der Police eindeutig steht. Wenn diverse Gutachter der Meinung sind, das der T5 MV überwiegend regelbesteuert angeboten wird, haben wir einfach die A-Karte gezogen. Werde mich von meinem alten Audi noch durch den Winter bringen lassen und noch bisl sparen. Vielleicht steigen im Frühjahr dann viele nen T5.2 um. Hoffe jedenfalls, daß Du mehr Glück hast als ich.

Grüße Pascal
 
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... mein T5 wurde absolut fair reguliert und am Ende stand die Erwähnung, [...] ermittelt sich der Wiederbeschaffungswert des oben genannten Fahrzeugs, das überwiegend differenzbesteuert gemüß §25a UstG angeboten wird, (einschließlich durchschnittlich 2,4% Mwst.-Anteil)
 
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@Parafox
Sehr komisch, wir sind bei der gleichen Versicherung, meiner wird regelbesteuert und Deiner differenzbesteuert angenommen :confused: Dann hängt das vermutlich mit dem Alter zusammen, meiner war 2006 und Deiner 2004? - wenn ich mich nicht irre. Freu mich jedenfalls für Dich, daß bei Dir alles reibungslos geklappt hat ;)
 
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Hallo,
ich würde mich auf keinen Fall von der Versicherung mit der einbehaltenen Mwst. abspeisen lassen. Wenn du dir ein Ersatzfahrzeug anschaffst, dabei ist es vollkommen egal ob beim Händler oder Privat, muß die Versicherung den vom Sachverständigen festgestellten Wiederbeschaffungswert ersetzten. Egal ob Mwst. ausgewiesen ist oder nicht.

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir soowie allen zukünftig geschädigten ein paar Tipps geben.
Für die Versicherung sämtliche Inspektionsprotokolle und
Reparaturrechnungen zusammenstellen, sowie falls vorhanden Fotos von dem Bus beifügen, damit sich der Gutachter ein Bild von dem Zustand des Wagens machen kann.
Dann, den Fahrzeugmarkt bei Autoscout 24 oder Mobile.de nach vergleichbaren Fahrzeugen beobachten.
Der Wiederbeschaffungswert richtet sich nämlich nach Akten-, sowie Marktlage. Daher ist es wichtig zu wissen zu welchem Preis vergleichbare Fahrzeuge gehandelt werden. In meinem Fall konnte ich dadurch dem Gutachter der Versicherung nachweisen, dass vergleichbare Fahrzeuge ca.1000€ höher gehandelt wurden als er berücksichtigt hat. Nach knapp vier Wochen hatten wir dann das Gutachten über den Wiederbeschaffungswert in der Hand.

Die Versicherung wird aber garantiert unter Berufung auf §13, (5) die Mwst. vom (Brutto-) Wiederbeschaffungswert einbehalten, da diese nach deren Auffassung nur erstattet werden kann, wenn sie für die Schadensbeseitigung tatsächlich aufgewandt wird.
Im Klartext heißt das, wenn du ein gebrauchtes Ersatzfahrzeug anschaffst (auch beim Händler), hast du in der Regel keine Rechnung mit ausgewiesener Mwst., und Versicherung ersetzt nur den Netto-Wiederbeschaffungswert.
Davon würde ich mich aber nicht einschüchtern lassen. Meine Versicherung hat das auch versucht, hat dann aber nachdem ich hartnäckig geblieben bin den vom Sachverständigen festgestellten (Brutto-) Wiederbeschaffungswert erstattet.
Anders sieht es allerdings aus, wenn kein Ersatzfahrzeug angeschafft werden soll, und fiktiv abgerechnet wird.

Die Rechtssprechung ist in diesem Fall eindeutig, und die Versicgherung hätte vor Gericht keine Chance mit deren Auffassung gehabt. Daher haben die auch bei mir eingelenkt.

(BGH, Urteil vom 01.03.2005 (Akz. VI ZR 91/04))

Bei dieser Ersatzbeschaffung handelt es sich um einen tatsächlich aufgewendeten Betrag für eine im Rahmen des vom Gutachter bestimmten (Brutto-) Wiederbeschaffungswert. Eine Kürzung des genannten (Brutto-) Wiederbeschaffungswert um eine „fiktive Mehrwertsteuer“ von 19% im Rahmen der konkreten Schadensabrechnung widerspricht der originären Funktion des Schadensersatzes, der in der Wiederherstellung des früheren Zustandes liegt, und würde den Geschädigten schlechter stellen, als er vor dem Schaden gestanden hat.

Gruß

Michael
 
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Danke für Deine ausführliche Darlegung. Ist es eigentlich irgendwo festgelegt, dass sich der Wiederbeschaffungswertin an Deinem PLZ-Bereich orientieren muss - sprich, ich darf ein konkretes Angebot für einen vergleichbaren T5 in Berlin verlangen? Die kosten hier derzeit ein ganzes Stück mehr als in Süddeutschland ... Und ich kann auch nicht zum Probefahren bei jedem Bus mal eben 600 Kilometer fahren (vorallem habe ich ja kein Auto mehr ...)
 
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Ist es eigentlich irgendwo festgelegt, dass sich der Wiederbeschaffungswertin an Deinem PLZ-Bereich orientieren muss
Hi,
festgelegt ist es nirgendwo, aber gängige Praxis.
- sprich, ich darf ein konkretes Angebot für einen vergleichbaren T5 in Berlin verlangen?
Der Radius der Zumutbarkeit steigt mit dem Preis. Bei einem MV in der angegebenen Preisklasse würde ich einen Umkreis von 80 - 100 km noch als angemessen betrachten.

Das Handling ist natürlich von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.
 
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... das ist dahingehend interessant, da der "nächste" Mutlivan mit vergleichbarer Ausstattungsdaten doch noch ne Ecke drüber liegt. Aber mal schauen ... Bin erstmal froh, dass nur 2,4% einbehalten werden.
 
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Also, ich bin ca. 600km bis nach Süddeutschland. Es hat sich aber auch gelohnt.
 
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... das ist prinzipiell ja auch richtig - die Frage ist nur, ob sich die Versicherung auf ein günstiges Angebote "in der Ferne" berufen kann, oder ob die Wertermittlung eben auf Basis regionaler Händlerpreise basieren muss. Das kann ja u.U. auch nochmal ein paar Euronen ausmachen.
 
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Hallo alle,
sehr interessanter Thread das, gerade auch im Hinblick auf das schäbige Verhalten der Versicherungen in den letzten Jahren. Weder beim schuldlos empfangenen Parkrempler noch beim radelnden Opa, der stürzte, weil ihm die Fahrertür einer Falschparkerin vor der Nase geöffnet wurde, kamen wir ohne langwierige Korrespondenz bzw. Anwalt aus. Die Kostenvermeidung der teuer bezahlten Versicherungen hat doch System mittlerweile und stinkt zum Himmel.

Kurze Frage am Rande an die Versicherungsfachleute:
Wonach richtet sich eigentlich die Versicherungsleistung im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens wenn gar kein sinnvoller "Wiederbeschaffungswert" ermittelt werden kann? Weil z.B. gar kein vergleichbares Fahrzeug am Markt erhältlich ist uns somit eine Wiederbeschaffung und schadlose Einsetzung in den Stand vor Schadensereignis gar nicht möglich ist?

Fällt das unter "allgemeines Lebensrisiko" und der Geschädigte hätte die Ar....karte gezogen?

Täte mich echt interessieren. Denn wenn mir mein genialer, nagelneuer V6-Trapo abhanden käme: Wo bekäme ich einen Neuen her? Wie würde ich für entgangenen Lustgewinn in den nächsten 5-6 Jahren entschädigt? Und was müßte ich künftig täglich fahren?

Klingt spaßig, ist aber durchaus ernst gemeint. Angeregt durch diesen Thread habe ich mal nach V6-Transportern gesucht im Netz. 0 Treffer.;(

Vielleicht hat da ja wer Fakten oder Infos. Danke schon mal.

Grüße
Bernhard
 
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Hallo Bernhard,

die Fragen habe ich mir auch schon gestellt. Vielleicht sollten wir als Abschreckung für Diebe den Spritverbrauch hinten drauf schreiben...
V6 Emblem ist bei mir nicht dran, muss ja nicht so auffallen.
Gruß
Helge
 
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Hallo Bernhard,
V6 Emblem ist bei mir nicht dran, muss ja nicht so auffallen.
Gruß
Helge

Bei mir natürlich auch nicht, Helge.
Das wäre ja protzig und keineswegs mehr zeitgemäß (zumal ich in der "grünen" Branche tätig bin und täglich mehr CO2-saugende Pflanzen transportiere als CO2 emmitiere...). Da wollen wir doch keine verständnislosen Kunden verärgern, gelle...:)

Aber trotzdem: Wie kann denn ein Wiederbeschaffungswert für unsere Fun-Transporter ermittelt werden?

Grüße
Bernhard
 
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...
Täte mich echt interessieren. Denn wenn mir mein genialer, nagelneuer V6-Trapo abhanden käme:
X(;(
Wo bekäme ich einen Neuen her?
Hi,
da wendest dich am besten vertrauensvoll an deinen :D

Wie würde ich für entgangenen Lustgewinn in den nächsten 5-6 Jahren entschädigt?
Überhaupt nicht ;), du kaufst einen Neuen 8)
In den ersten 24 Monaten gibt es die volle Neuwertentschädigung =)

Und was müßte ich künftig täglich fahren?
siehe oben =)
 
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Hi Keki,

da ist Dir wohl entgangen, dass es den einzig wahren Benziner nicht mehr neu zu bestellen gibt. Oder hättest Du Verbindungen zum Werk und die würden noch einen bauen?

Gruß
Helge
 
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Hi Keki,

da ist Dir wohl entgangen, dass es den einzig wahren Benziner nicht mehr neu zu bestellen gibt. Oder hättest Du Verbindungen zum Werk und die würden noch einen bauen?

Gruß
Helge
Sorry, ist mir als Dieselfan echt entgangen. Somit fällt mir zum entgangenen Fahrspass leider auch nichts mehr ein ;(
 
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