Durchfahrtshöhe Parkhäuser

hier stand ein Klugscheiß-Kommentar von mir, der aber falsch war.
........

Den hab ich leider nicht gesehen:)

Ich schrieb extra deswegen auch:

in der Regel gilt die StVO.

Sollte die StVO gelten, ist dieses auch meist in den Parkbestimmungen vermerkt und bei vielen Parkhäusern an einer Info-Tafel vor der Einfahrt ausgewiesen.
 
Meine Caravelle LR mit dem SCA199 hat aW das Schwerlastfahrwerk. Im Fahrzeugschein steht eine Höhe von 2,09m seit Einbau des SCA.
Bei der Abholung haben wir nachgemessen und das Lasermessgerät zeigte eine Höhe von nur 1,99m !!!

Mit dieser Erkenntnis habe ich meine heimische Tiefgarage mit einem Zollstock vermessen. Laut Einfahrtsschild ist die Höhe auf 2m begrenzt. Nachgemessen habe ich an der niedrigsten Stelle unter dem Einfahrtstor ca. 2,10m. Anschließend noch eine praktische Einfahrt unter Aufsicht von draußen und alles passte. Auf Grund des Rampenwinkels bei der Einfahrt (Front taucht ab, Heck kommt hoch), ist es an der niedrigsten Stelle unter dem offenen Tor mit 2-3cm Luft wirklich eng. Ich sehe es positiv: Habe noch 2cm für eine Höherlegung8)
 
Moin, wenn 2,00 Meter dran stehen dann müssen 2 Meter auch rein gehen. So ein Parkhaus ist ja kein Rechtsfreier Raum...
Ich war in Düsseldorf im Parkhaus und hatte keinerlei Probleme beim 2 Meter Schild

Gruß Ulli
 

Anhänge

  • 20180316_150010[1].jpg
    20180316_150010[1].jpg
    106,1 KB · Aufrufe: 165
Sollte die StVO gelten, ist dieses auch meist in den Parkbestimmungen vermerkt
das ist im Prinzip der Punkt, auf den ich hinaus wollte. Kein Parkhausbetreiber kann für sich festlegen, ob die StVO gilt oder nicht. Das ist ein Gesetz und da steht drin wann und wo es gilt. Das ist privatrechtlich nicht änderbar. Daher sind die ganzen Schilder dazu ziemlicher Humbug. Könnte man genauso gut an jede AB Auffahrt hin stellen.
 
das ist im Prinzip der Punkt, auf den ich hinaus wollte. Kein Parkhausbetreiber kann für sich festlegen, ob die StVO gilt oder nicht. Das ist ein Gesetz und da steht drin wann und wo es gilt. Das ist privatrechtlich nicht änderbar. Daher sind die ganzen Schilder dazu ziemlicher Humbug. Könnte man genauso gut an jede AB Auffahrt hin stellen.
Nun, auf privatem Grund kann der Parkhausbetreiber sehr wohl im Sinne des Hausrechts die Straßenverkehrsordnung als verbindlich erklären. Warum denn nicht?

Was Du meinst, ist dass der Gesetzgeber das eben nicht kann, auf privatem Grund, der ihm nicht gehört.
 
Nun im Parkhaus gilt die StVO aber nicht, daher kann man meiner Meinung auch die Definition des Schildes in der StVO nicht auf das Parkhaus beziehen.
Aber was bedeutet das Schild dann ?
„Vorsicht vor schwarzen Ecken oben und unten alle 2m ??“
 
das ist im Prinzip der Punkt, auf den ich hinaus wollte. Kein Parkhausbetreiber kann für sich festlegen, ob die StVO gilt oder nicht. Das ist ein Gesetz und da steht drin wann und wo es gilt. Das ist privatrechtlich nicht änderbar. Daher sind die ganzen Schilder dazu ziemlicher Humbug. Könnte man genauso gut an jede AB Auffahrt hin stellen.
Richtig, die StVO gilt ausnahmslos auch in Parkhäusern. Geregelt ist dies in der VwV-StVO Paragaph 1
Zu § 1 Grundregeln
1
I.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr.

2
II.
Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.

3
III.
Landesrecht über den Straßenverkehr ist unzulässig (vgl. Artikel 72 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 74 Nr. 22 des Grundgesetzes). Für örtliche Verkehrsregeln bleibt nur im Rahmen der StVO Raum.
Es ist also völlig egal, ob vor dem Parkhaus steht, dass hier die StVO gilt ... es ist öffentlich und daher stets die StVO anzuwenden.
Dem Parkhausbetreiber steht es frei, sein Parkhaus für die Allgemeinheit zu sperren. In dem Fall wäre die StVO nicht mehr anzuwenden, aber will er das?
Nun, auf privatem Grund kann der Parkhausbetreiber sehr wohl im Sinne des Hausrechts die Straßenverkehrsordnung als verbindlich erklären. Warum denn nicht?

Was Du meinst, ist dass der Gesetzgeber das eben nicht kann, auf privatem Grund, der ihm nicht gehört.
Siehe oben
Aber was bedeutet das Schild dann ?
„Vorsicht vor schwarzen Ecken oben und unten alle 2m ??“
Ich lese das so, dass mit dem Schild „2m“ die Einfahrt von Fahrzeugen höher als 2m verboten ist.
Grundsätzlich muss der Betreiber ein Befahren bis zu der angegeben Höhe gefahrlos ermöglichen. Bei Hindernissen, die weiter hineinragen, muss diese Gefahrenquelle deutlich gekennzeichnet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, auf privatem Grund kann der Parkhausbetreiber sehr wohl im Sinne des Hausrechts die Straßenverkehrsordnung als verbindlich erklären. Warum denn nicht?

Was Du meinst, ist dass der Gesetzgeber das eben nicht kann, auf privatem Grund, der ihm nicht gehört.
nein, ich meinte schon das, was ich geschrieben hab. In vielen Gesetzen ist zuerst mal geregelt, wann/wo/für wen sie überhaupt gültig sind. Das ist auch in der StVO so. Und diese Gültigkeit, die privaten Raum definitiv ausschließt, kann niemand für sich einfach erweitern. Da kannst Du so viele Schilder hinstellen und Sätze in die AGBs schreiben wie Du willst, die StVO gilt da nicht.

Was Du meinst ist, dass man Vertraglich regeln kann, dass man sich so verhalten solle, als wenn die StVO auch hier gelten würde. Evtl. müsste man die StVO dann aber als Vertragsbestandteil beilegen, damit dies wirtlich wirksam wird.
Aber was bedeutet das Schild dann ?
„Vorsicht vor schwarzen Ecken oben und unten alle 2m ??“
wie schon gesagt. Meiner Meinung nach bedeutet das "Fahrzeuge bis max. 2 m passen hier überall gefahrlos durch."
 
In einem Parkhaus muss die angegebene maximale Durchfahrtshöhe an jeder Stelle gültig sein. Liegt die Höhe eines Fahrzeugs darunter und wird trotzdem das Wagendach beschädigt, haftet der Parkhausbetreiber für den Schaden. Das entschied das Landgericht Madgeburg (Az.: 2 S 72/13)
 
Ich lasse per Knopfdruck 1,5 Bar aus die Reifen damit ich mit leichten Platten Reifen in das Parkhaus rein und raus komme.

Danach schmeiss ich den Luftdruckkessel an und pump Luft in die Reifen während der Fahrt.

Wenn 2m Durchfahrtshöhe steht sind es bei den Parkhäusern die ich kenne 30-50cm Luft zwischen Dach und Decke.
 
Bei ‚nem Caddy (Dein Profil...) ja auch kein Wunder....

Schlaubi, ich fahre ja nicht das ganze Jahr Caddy. Der Caddy ist quasi mein Winterauto.

Ich gönne mir jedes Jahr den Luxus einen Multivan für 6 Monate zu leasen, kannst ja mein Profil ab April wieder einsehen, dann steht Multivan Edition drin.

20180808_181210.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, ein weiterer Aspekt zum Thema Parkhaus: Ausland!

Beispiel: Amsterdam, Parkgarage “Willemslaan”: die ist laut Schild für max. 2,10m geeignet. Wir also rein mit unserem 199cm hohen Spacecamper.

Erste Überraschung: ganz schön schmale Zufahrt! Ganz schön steil nach unten! Ich bin geradeso reingekommen und habe mir eine Karte gezogen.

Zweite Überraschung: innen drin sind die Decken ca. 2,40m hoch - prima! Alles hell, sehr neu und sehr sauber - bloß halt auch sehr eng. Eher eine “Smart - Garage”. Wie hiess der Typ im Zwergenland nochmal? Gulliver? Ok, also Einparken in 20 Zügen in eine der quietsch- engen Parktaschen. Dabei extra eine Tasche zwischen Betonwand und einer Säule gewählt, was mehr Platz für den Nächstparkenden zum Türen öffnen läßt.

Dritte Überraschung: Beim Rausfahren hängt genau da, wo die erste Auffahrtrampe beginnt, ein komischer Blechkasten mit ca. 40x40cm Kantenlänge mitten von der Decke. Meine Frau hat das Beifahrerfenster runtergefahren und sich in den Rahmen gesetzt, um über das Dach peilen zu können: da blieb ca. 1cm (ein Zentimeter!) Platz für uns. Vonwegen 2,10m!

Vierte Überraschung: die Ausfahrt ist noch enger, als die Einfahrt! Dazu muss man noch wissen: das ganze ist zwecks Diestahlerschwernis wie eine Schleuse gebaut: zwei Stahlgittertore, die nie gleichzeitig öffnen. (Auch zu Fuss kommt man nur mit gültigem Ticket durch solche Schleusentüren ins Gebäude - vorbei an zwei (!) Uniformierten.)
Das erste Ausfahrt- Tor ist noch enger, als die Einfahrt. Sehr clever! Na gut, klapp’ ich halt die Spiegel ein. Geht doch. In der Schleuse stehend führt man die bezahlte Karte ein. Es schließt das erste Tor hinter einem, erst dann öffnet das nochmals deutlich schmalere, zweite Tor.
Und nun? Spiegel sind ja schon angeklappt. Schmaler wird der Bus nicht. Zurück is nich. Na dann: gaaaanz vorsichtig die sau- steile und enge Rampe hoch durch das zweite Tor gequetscht. Das Tor hat zum Glück Gummilippen an den Innenkanten, die an beiden weggedrehten Spiegeln ihre Spuren hinterließen. Wäre der Bus nur 2cm breiter, wir würden heute noch dort festhängen :evil:.

Aber sonst: Amsterdam ist eine tolle Stadt und das Parkhaus hinterließ ein Gefühl von “hier wird mein Bus weder aufgebrochen, noch gestohlen”.

Gruss,
Hans
P.S.: der Tag hat ca. 40€ Parkgebühren gekostet...
 
Bei den ganzen Parkhäusern, denkt dran dass bei montiertem Radträger kein Haltearm nach oben absteht ... :rolleyes:
 
Bei den ganzen Parkhäusern, denkt dran dass bei montiertem Radträger kein Haltearm nach oben absteht ... :rolleyes:
Hört sich so an als ob Du den dazugehörigen Erlebnisbericht verschweigst...Geschichten bleiben besser in Erinnerung als Mahnungen, also bitte, wir sind neugierig.
Cheers, Michael - der regelmäßig in eine 1.8m TG fährt. Die hab ich aber vorher mit Zollstock abgelaufen.
 

Nunja, nach dem Parken hatte ich festgestellt dass der Halter über die Dachkante 'rausstand. Ging noch gut, wäre ich weiter rechts oder links gefahren, hätte er einer der von der Decke hängenden Kameras ins' Auge geschaut ...
Ich habe selten den Träger dran, aber wenn, achte ich dass die Arme alle sauber nah unten geklappt sind.
 
Der Caddy mit etwas über 1,80 hatte in meinem letzten Parkhaus bei 1,95 Einfahrtshöhe auch kaum noch Platz, wenn ich die schräge vorwärts runter zum nächsten parkdeck gefahren bin war zwischen Oberkante vom Heck und der Decke nicht mehr viel Luft
 
Das ist (nech meinen Infos) falsch.

Das Schild "StVO 256" mit Beschriftung 2m heisst nur, dass nichts über 2m EINFAHREN DARF.

Was mit Fahrzeugen unter 2m passiert, liegt in der Verantwortung des Fahrers. Zumal wir uns im Parkhaus auf privatem Grund bewegen, und nicht auf öffentlichen Straßen.
Wenn also irgendwo ein Rohr auf 1,90 raussteht und ich das in mein Dach einarbeite, bin ich selbst Schuld.
Es ist sicherlich nicht als GARANTIE zu sehen, dass mit einem Fahrzeug unter 2m alles möglich ist.

Es gibt Urteile so und so ...
Ich möchte mich nicht darauf verlassen, an einen Richter in meinem Ansinnen zu gelangen, wenn ich den Parkhausbetreiber durch mehrere Instanzen jagen muss.

Grüße
m;


Ich habe 2005 in Nürnberg in einem Hotelparkhaus rückwärts eingeparkt. Dabei habe ich eine an der Decke montierte Sprinkleranlage abgerissen, wo durch die Anlage selber auf mehrere Meter Länge zerstört wurde, Wasser austrat und mehrere andere parkende Fahrzeuge durch die herabfallende Leitung beschädigt wurde.... Von meiner Heckklappe und meinem Dach mal ganz abgesehen...

Erst in zweiter Instanz habe ich Recht bekommen, sodass der Parkhausbetreiber den Schaden voll zahlen musste.

Aussage vor Gericht war, dass ein Parkhaus, an dessen Einfahrt ein Schild mit 2 m Durchfahrtshöhe steht, sicherstellen muss, dass ein Fahrzeug mit 2 m Höhe jeden befahrbaren Bereich des Parkhauses auch befahren kann, ohne dass es aufgrund der Höhe beschädigt wird. Das bedeutet ein Bus mit 2 m tatsächlicher Höhe darf weder auf den Rampen, noch in den Parklücken an der Dachhaut beschädigt werden. Antennen usw. waren an dieser Stelle explizit ausgenommen. Der Fahrer sei sogar haftbar, wenn er durch die zu hohe Antenne einen Sekundär- oder Primärschaden verursacht habe.



Gruß, Ralf
 
Zurück
Oben