Ein paar Werte zum Thema Reifengrößen

4x4-Multi

Aktiv-Mitglied
Ort
aus der Stuttgarter Gegend
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
8/2017
Motor
TDI® 150 KW EU6 CXEB
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
PanAmericana
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
Sperrdifferenzial h., abnehmb. AHK, Klimahimmel, Airbags hinten, ...
Umbauten / Tuning
GS-Luftfahrwerk "OmniRoad", 235/65R17 Nokian-AT auf 8x17 ET35, 3,3 t., Cate Heckträger 200kg, Terranger UFS und Island-Kit, Lazer LEDs, ...
Hi,
der T6 hat ja viiiiel Platz in den Kotflügeln und schreit geradezu nach größeren Rädern. Da in den Felgen-Gutachten / -ABEs alles auf die Seriengrößen abgestimmt ist, habe ich mir ein kleines Excelsheet gebastelt mit Alternativgrößen, die teilweise eine Tachoangleichung benötigen, aber innerhalb der 8% Umfangsveränderung zur Serie bleiben.

Mir hilft es bei der Auswahl, vielleicht dem einen oder anderen von euch auch .. ;)
 

Anhänge

  • reifengrößen.pdf
    454,4 KB · Aufrufe: 173
Habe das Blatt noch etwas aufgeräumt und erweitert.
Bitte beachtet, dass dieses nur Berechnungen sind und keine TÜV- oder sonstigen behördlichen Werte. Aber es kann vielleicht trotzdem helfen, Reifen außerhalb der ABE-Größen eingetragen zu bekommen. ;)
 

Anhänge

  • reifengrößen.pdf
    363,1 KB · Aufrufe: 115
Moin

Das ganze ohne Höherlegung?
Die Bodenfreiheit ist in mm oder inch?

Eine COC Spalte mit der EU Zulassung wäre auch ganz übersichtlich.
Auch die Reifenart, ist etwas unübersichtlich (Hersteller) WR, GJR, SR, AT etc.

Trotzdem eine schöne Arbeit.

Gruss und allzeit gute Fahrt
 
Hi, mein T6 ist höher gelegt (siehe 2. letzte Zeile im pdf) mit einer Voll-Luftfederung.
Die Spalten Bodenfreiheit gibt die Änderung zur Serie in mm an, andere Höhenangaben sind aufgrund der unterschiedlichen Fahrwerkshöhen (bei mir zB an der VA -50mm / +60mm zur Serienhöhe mit Schlechtwegefahrwerk) für nicht relevant bzw Einstellungsabhängig.
Das Blatt ist keine Doktorarbeit und erhebt keinesfalls Anspruch auf Allwissen, nur ein kleines Tool zur Reifengrößenwahl.

Ich werde nun versuchen, den Tacho so zu justieren (zu lassen, habe kein VCDS), dass er mit den 235/65R17 bei real 98/99 km/h ca. 100 anzeigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
der T6 hat ja viiiiel Platz in den Kotflügeln und schreit geradezu nach größeren Rädern. Da in den Felgen-Gutachten / -ABEs alles auf die Seriengrößen abgestimmt ist, habe ich mir ein kleines Excelsheet gebastelt mit Alternativgrößen, die teilweise eine Tachoangleichung benötigen, aber innerhalb der 8% Umfangsveränderung zur Serie bleiben.

Mir hilft es bei der Auswahl, vielleicht dem einen oder anderen von euch auch .. ;)




Hei,

d.h. alle die aufgeführten Reifen/Felgen Kombinationen sind ohne Eintragung möglich?

Gruß
HT
 
Was geht denn ohne Eintragung? Beispielsweise auf 7J Felge 16 oder 17 Zoll?
 
Was geht denn ohne Eintragung? Beispielsweise auf 7J Felge 16 oder 17 Zoll?


Frag doch einen Sachverständigen (HU-Prüfer) bei (d)einer Prüfstation.
Die haben die COC Listen vor liegen.

Im übrigen wurde das Thema Standardreifen hier schon öfter mal diskutiert.
 
Hi,
der T6 hat ja viiiiel Platz in den Kotflügeln und schreit geradezu nach größeren Rädern. Da in den Felgen-Gutachten / -ABEs alles auf die Seriengrößen abgestimmt ist, habe ich mir ein kleines Excelsheet gebastelt mit Alternativgrößen, die teilweise eine Tachoangleichung benötigen, aber innerhalb der 8% Umfangsveränderung zur Serie bleiben.

Mir hilft es bei der Auswahl, vielleicht dem einen oder anderen von euch auch .. ;)

@Herdentrieb

T5 T6 Reifengrößen Liste.jpg
 
Das eigentliche Problem am CoC ist, das sie Fahrzeugspezifisch ist...


Klar doch, eine COC vom 7J0 paast nicht für einen 30 Tonner.
Wenn aber in der 7 (x) Gruppe eine Werksfreigabe vorhanden ist gilt diese sowohl auch für die anderen Serienmodelle.
7HM, 7HC, 7HCA, 7HMA, 7HK, 7HKXO
Denn einige Reifengrößen waren noch nicht abgenommen bei früheren Modellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn aber in der 7 (x) Gruppe eine Werksfreigabe da ist gilt diese auch für die anderen Serienmodelle.
7HM, 7HC, 7HCA, 7HMA, 7HK, 7HKXO
Nein, eben leider nicht. Das CoC gilt nur für exakt das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde, da ist schließlich die FIN mit drauf...
 
Nein, eben leider nicht. Das CoC gilt nur für exakt das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde, da ist schließlich die FIN mit drauf...

Ist ja gut! :) :) :)

Und dieser SERIENTYP wird dann nur 1x als Fzg gebaut und zugelassen beim Bundeskraftfahramt.
 
Ist ja gut! :) :) :)

Und dieser SERIENTYP wird dann nur 1x als Fzg gebaut und zugelassen beim Bundeskraftfahramt.
Zu deinem besseren Verständnis:

Eine CoC ist nur für das Fahrzeug gültig, für das sie ausgestellt wurde.

Dort stehen z.B. auch die von dem aufgeführten Fahrzeug ausgestoßenen Abgase.
Wenn also ein Auto als besonders abgasarm ausgeliefert wird, sind teilweise nur maximale schmale Reifengrößen zugelassen.
Bei Umrüstung auf breitere Reifen kann sich dann das Abgasverhalten verändern und das Fahrzeug entspricht nicht mehr der Zulassung.

Wenn jetzt, wie hier, nach eintragungsfreien Umbereifungen gefragt wird muss immer auf die CoC für das spezielle Fahrzeug verwiesen werden.

Was nun in den unterschiedlichen CoC steht ist in diesem Forum schon ausführlich diskutiert worden.
Einfach mal suchen.

Gruß

Peter
 
Bei Reifengrößen, die sich im COC-Bereich befinden, gibt es in der Regel ja auch Felgen mit ABE für bestimmte Reifengrößen, unabhängig des individuellen COCs. Also notfalls die gewünschte Reifengröße als Komplettrad mit ABE kaufen.

Doch darum ging es bei der obigen Tabelle nicht, da mit allen COC-Größen keine nennenswerte Änderung der Bodenfreiheit/Abrollumfangs erzielbar ist, sondern nur eine der Reifenbreite und Flankenhöhe.

Aber wenn ich zB einen 235/65 R17 AT-Reifen eingetragen habe, sollte sich ein geneigter TÜV-Prüfer überzeugen lassen, einen 18" Amarok-Reifen mit 255/55R18 auch einzutragen, Freigängigkeit vorausgesetzt. Oder 20" mit Reifenflankenhöhen, die den Namen noch verdienen ... usw.. Und man sieht, welche der kleinen Reifendimensionen wg der Tachovoreilung gestrichen werden müssen bzw eben nicht.

Aber nochmal zur Klarstellung: Das ist keine ABE, kein TÜV-Zertifikat, kein Freifahrschein für Umbereifungen sondern nur eine kleine Hilfe, um Fehlkäufe zu verhindern und beim TÜV ggfs, etwas zahlenmäßiges zu zeigen, um dessen Eigeninitative anzuregen - mehr nicht.
 
Zu deinem besseren Verständnis:

Eine CoC ist nur für das Fahrzeug gültig, für das sie ausgestellt wurde.

Dort stehen z.B. auch die von dem aufgeführten Fahrzeug ausgestoßenen Abgase.
Wenn also ein Auto als besonders abgasarm ausgeliefert wird, sind teilweise nur maximale schmale Reifengrößen zugelassen.
Bei Umrüstung auf breitere Reifen kann sich dann das Abgasverhalten verändern und das Fahrzeug entspricht nicht mehr der Zulassung.

Wenn jetzt, wie hier, nach eintragungsfreien Umbereifungen gefragt wird muss immer auf die CoC für das spezielle Fahrzeug verwiesen werden.

Was nun in den unterschiedlichen CoC steht ist in diesem Forum schon ausführlich diskutiert worden.
Einfach mal suchen.

Gruß

Peter


Schrieb ich nicht TYP!

Hersteller von Fahrzeugen, die Inhaber einer Fahrzeug-Typgenehmigung sind, legen gem. Artikel 18 der Richtlinie 2007/46/EG jedem entsprechend dem genehmigten Typ hergestellten vollständigen oder unvollständigen Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (engl. COC) nach einem der Muster des Anhangs IX der Richtlinie bei.

PS: VW müsste nach deiner Auffassung für ein jedes Fahrzeug eine Einzelabnahme machen und klar steht da eine VIN dabei könnte ja dann auch für einen BMW sein.
Woher will der Hersteller bei einer Rückrufaktion wissen welche FZG betroffen sind?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu deinem besseren Verständnis:

Eine CoC ist nur für das Fahrzeug gültig, für das sie ausgestellt wurde.

Wenn jetzt, wie hier, nach eintragungsfreien Umbereifungen gefragt wird muss immer auf die CoC für das spezielle Fahrzeug verwiesen werden.

Gruß

Peter

Hallo,

also ich habe jetzt einmal in meinem CoC nachgesehen: es ist nur eine Reifen/Felgenkombination dort angegeben: 205/66 R16 und Traglast.

D. h. also, ich kann eintragungsfrei auch nur diese Kombination legitim fahren?
Und bei Rädern mit ABE müssten die dann trotzdem noch vom TÜV eingetragen werden?
Eigentlich doch nicht: es heisst ja Allgemeine Betriebserlaubnis!

Gruß
HT
 
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