elektronisches Fahrtenbuch? Gefahr für den T5?

Pelz7000

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Moin, werte Gemeinde

ich beabsichtige mir ein elektronisches Fahrtenbuch zuzulegen.

Dieses hier wird an die ODB- Schnittstelle angeschlossen und ist daher genauer als ähnliche Geräte, welche auf GPS basieren.

Angeblich soll es auch ab dem kommenden Jahr so sein, das die Toleranzen für elektronische Fahrtenbucher max 1% betragen dürfen.

Da unsere T5 aber irgendwie kleine Mimosen sind, habe ich doch bedenken, dieses Teil an die OBD- Schnittstelle zu hängen, oder kann da nix passieren?:help:

Elektronisches Fahrtenbuch - Die Lösung für Firmenwagen Dienstwagen PKW KFZ

Viele Grüße
Lars
 
AW: elektronisches Fahrtenbuch? Gefahr für den T5?

Hallo,

wieso elektronische Fahrtenbuch ??

Wenn du deinen T5 gewerblich nutzt, kannst du doch einen Besteuerung nach Gewicht beantragen .......habe ich bei meinem "alten" und aktuell bei meinem neuen ohne Probleme gemacht.

Steuer = 172€
Wenn das Fahrzeug Gewichtsbesteuert ist, entfällt auch die 1% Regelung ......weil wer will schon einen LKW zur Privatnutzung.
Diesen TIP habe ich vom Steuerberater ............dazu gibt es einige Gerichtsurteile.

Ein "elektronisches" Fahrtenbuch über OBD und GPS sind derzeit weder gefordert noch zu empfehlen, insbesondere aus Datenschutzgründen ......davor warnen selbst unsere Bundesdatenschutzbeauftragten.

Oder möchtest du schriftlich haben, wo du dich Abends nach Feierabend steuerlich relevant herum treibst ?????=)=)
Fehlt nur noch das man uns einen Sender in den Hintern schiebt und es wird noch registriert in welches Haus und Stockwerk zu läufst.

Ich mache in dieser Hinsicht nur das nötigste .........hatte bereits eine Prüfung .......da wird dann etwas diskutiert, am Ende Stand eine Beschwerde wegen "saudummen Bemerkungen" bei seinem Vorgesetzen im Raum und die ganze Sache war dann nicht mehr so wichtig, eher wurde es dann als "Empfehlung" für zukünftige Unterlagen dahin gestellt.

Ja .......das hatte jetzt nix mit deinem OBD zu tun.

An OBD etwas anschließen, sollte kein Problem sein .......schließlich hängt VW da ja auch lauter Sachen dran ,die evtl. nicht funktionieren oder Ärger machen.
Wenn das Gerät so angeboten wird, darf es auch keine Fehler verursachen.

Hoffentlich habe ich jetzt hier nicht wieder eine 1% Privatnutzungs- und Gewichtsbesteuerungs-Debatte los getreten :uuups::uuups: .....aber ich stehe dem Thema des "Überwachungsstaates" relativ militant gegenüber.
Ich bin ein sehr sehr sehr sehr friedfertiger, genügsamer Mensch .........aber da springe ich dann doch schon mal aus dem Höschen.

Gruß
Claus
 
AW: elektronisches Fahrtenbuch? Gefahr für den T5?

Hallo,

Wenn das Fahrzeug Gewichtsbesteuert ist, entfällt auch die 1% Regelung ......weil wer will schon einen LKW zur Privatnutzung.
quote]

Das möchte ich zart anzweifeln, es wäre zwar schön, ist aber m.E. eine "Kann-Bestimmung" = kann sein, dass der Beamte das anerkennt, kann aber auch sein, dass nicht. Es ist m.E. vielmehr so, dass bei der Bearbeitung im FA bei einem gewichtsbesteuerten Fahrzeug fast immer davon ausgegangen wird, dass es eben ein Nfz. ist und meist wird eben nicht mehr nachgefasst und gut iss. Meist. Nicht immer.

Mittlerweile ist alles viel schärfer, es obliegt z.B. dem zust. Beamten nach dem Schein des "ersten Eindrucks" bei einer Außenprüfung zu urteilen, sieht der einen leckeren MV ohne optisch vorliegende Gewerbenutzung, kann er trotzt Gewichtsbesteuerung auf Privatnutzung beschließen.

Man liest hier und da auch schon von Fällen, in denen Bauarbeiter, die regelm. mit geschlossenen Vitos der Firma nach hause gefahren sind, nachträgl. zur Kasse gebeten wurden.

Gut: wenn man seinen MV wirklich mit enstpr. Equipment, Schubladen etc. ausstattet wird wohl auch der Beamte ein Einsehen haben.

Aber den Automatismus Gewichtsbesteuerung = Entfall 1%-Regel halte ich für nicht ungefährlich.

Dies ist nur meine Meinung und hat keinen Anspruch auf jur. Bestand.
 
AW: elektronisches Fahrtenbuch? Gefahr für den T5?

Moin, Claus

ich habe eben mit meinem FA telefoniert, die verlangen doch glatt, das ich die Aufnahmen der Sicherheitsgurte zuschweißen lasse. Ach, und eine zumindest angedeutete Trennwand wollen die sehen, sowie eine Austragung der 9 Sitzplätze.

Nun ja, bevor ich so ein Büchlein mir tatsächlcih zulege, frach ich meinen STB, ob das wirklich Sinn macht.

Im übrigen Teile ich deine Meinung zum Thema "Überwachungsstaat"

Viele Grüße
Lars
 
AW: elektronisches Fahrtenbuch? Gefahr für den T5?

Hallo Lars,

ein MV hat hinten keine Gurte =)=)=) ...... ich habe hinten, sowie an einer Schiebetür,
im Schienensystem ein Regal montiert ,sowie einen Sitz ......alles legal und abgenommen.
Eine Trennwand ist nicht vorgeschrieben.
Auch ist diese Regelung für 9 Sitzer möglich, wenn z.B. für Personen Transport vorgesehen .......eben gewerblich.
Ich war mit meinem T5 extra beim FA ......mein Atlantis entspricht den Vorgaben.

Im Prinzip ist das ganze Steuer gedöns für uns Gewerbetreibende eigentlich egal, weil ob ich jetzt 172€ oder 400€ bezahle ....ich ziehe es am Schluß eh von meinem kläglichen Einkommen ab ....praktisch ziehe ich es von der Steuer ab, nur aus einem anderen Topf, aber von den gleichen Banditen:).

Auch gibt es bereits ein FG Urteil, was die 1% Besteuerung für Nutzfahrzeuge billigt, aber auch mehrere Urteile, wo das untersagt wurde.
Im Grunde möchte man nur eins .....unsere Kohle.
Lassen wir das Thema.

Jetzt reg ich mich schon wieder über diese Fritzen auf ....wo sind meine Pillen .........lassen wir das:evil::evil::evil:

Also, wieder zum Thema ..........Fahrtenbuch über OBD und GPS ??

Ich würde das rein aus Gründen der lückenlosen Überwachung ablehnen .......vorher wandere ich aus ?(

Gruß
Claus
 
AW: elektronisches Fahrtenbuch? Gefahr für den T5?

Danke Claus,

sollten nicht irgendwelchen steuerlichen Vorteile eine Rolle spielen, verwerfe ich den Gedanken wieder.

Das FA ist auch Kunde bei mir .....

obwohl..neulich haben die echt nen Joke gebracht, anläßlich einer Feier haben die mich doch ernsthaft gefragt, ob die meine leckeren Speisen ohne Rechnung haben könnten, weil es dann ja sicher günstiger werden würde.....

Mal abgesehen davon, das derartiges eh nicht mache, entglitten mir spontan die Gesichtszüge


So, nun reg dich dich nicht zusehr auf, nicht das ich noch ein schlechtes Gewissen bekomme

Viele Grüße
Lars
 
AW: elektronisches Fahrtenbuch? Gefahr für den T5?

Hallo Lars,

Im Prinzip ist das ganze Steuer gedöns für uns Gewerbetreibende eigentlich egal, weil ob ich jetzt 172€ oder 400€ bezahle ....ich ziehe es am Schluß eh von meinem kläglichen Einkommen ab ....praktisch ziehe ich es von der Steuer ab, nur aus einem anderen Topf, aber von den gleichen Banditen:).

Auch gibt es bereits ein FG Urteil, was die 1% Besteuerung für Nutzfahrzeuge billigt, aber auch mehrere Urteile, wo das untersagt wurde.
Im Grunde möchte man nur eins .....unsere Kohle.
Lassen wir das Thema.

Jetzt reg ich mich schon wieder über diese Fritzen auf ....wo sind meine Pillen .........lassen wir das:evil::evil::evil:

Also, wieder zum Thema ..........Fahrtenbuch über OBD und GPS ??

Ich würde das rein aus Gründen der lückenlosen Überwachung ablehnen .......vorher wandere ich aus ?(

Gruß
Claus

was soll man dem noch hinzufügen:dito:, gruß jakob08
 
AW: elektronisches Fahrtenbuch? Gefahr für den T5?

@ Wassermann

Moin,

die ODB- Lösung würde mit rund 1000,- Eurodollar + Märchensteuer zu Buche schlagen.
Die andere auschlielich GPsS gestützte Lösung kost rund 400,- + Märchen.

Auch die Lösung der LKW- Zulassung ist eine Sache für sich. Versicherung würde etwas teurer werden, Ersparniss pro Jahr 100,- Euro wenn man die geringere KFZ- Steuer abzieht.

Soll sich mein STB nen Kopp machen, dafür wird er ja bezahlt :-)

Viele Grüße
Lars
 
AW: elektronisches Fahrtenbuch? Gefahr für den T5?

Soll sich mein STB nen Kopp machen, dafür wird er ja bezahlt :-)

Hallo Lars,
:eek: das ist aber eine Stange Geld, um den Eigenanteil (ca. 350 € / Monat) nicht versteuern zu müssen. Die kleine Lösung geht ja noch, die kannst du in die laufenden Kosten buchen, die große Lösung schreibst du über eine Ewigkeit ab.

Wo wir gerade beim Thema Steuerberater sind: Pkw und Kombis sind über sechs Jahre, Lkw über neun Jahre abzuschreiben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Nutzungsdauer jeweils um ein Jahr zu verkürzen, wenn ein Fahrzeug ganzjährig im Lade- oder Kurzstreckenverkehr eingesetzt wird.

Wenn du also einen auf LKW machst, wird aus meiner Sicht der vermeintliche Vorteil bei der wegfallenden Steuerlast (Eigenanteil) durch die veränderten Rahmenbedingungen bei der Abschreibung aufgezehrt. Der Spielraum sinkt, was die Gestaltung beim Vor- und Rücktragen von Gewinn oder Verlust betrifft. Möglicherweise muss dein Berater sogar rückwirkend einige Steuererklärungen oder Bilanzen korrigieren - das macht der wahrscheinlich nicht umsonst. Das Finanzamt wird sich auch seinen Teil dabei denken und :uuups: steht der nächste Prüfungstermin im Raum.

Das ist aus meiner Sicht ein Eiertanz, den kein Mensch braucht. Wenn man so was macht, dann wohl besser bei der Erstzulassung....

Dennoch interessant: Offenbar ist die Technik jetzt soweit und erste funktionierende Systeme für die automatische Fahrtkostenabrechnung sind verfügbar. Ab jetzt werden diese Systeme billiger. Vermutlich kostet sowas in einem Jahr schon die Hälfte.

Insoweit ist dein Thema höchst interessant!
 
AW: elektronisches Fahrtenbuch? Gefahr für den T5?

jau, Betriebsprüfung steht eh ins haus.

Dennoch wirklich was rum wird nicht kommen.

Diese Systeme gibts schon länger, Probleme gibt es wohl mit den ausschließlich GPS gestützen geräten, da die Entfernungaabweichung bei ca. 5% liegt.
Ob die billiger werden, wage ich mal zu bezweifeln, das Kartenmaterial ist wohl der größte Posten in der Rechnung.

Die Abschreibunggeschichten ändern sich im übrigen ab 1.1.08
 
AW: elektronisches Fahrtenbuch? Gefahr für den T5?

Die Abschreibunggeschichten ändern sich im übrigen ab 1.1.08

Und in welche Richtung?

PS: Der der gerade erst eine prüfung hatte. :D:D
 
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