Entschädigung für veränderte Werte

Ich verstehe das schon, aber nur bis zu einem gewissen Punkt. Wenn ich zu faul bin zum Händler zu fahren um meine 3,90€ geltend zu machen, dann rege ich mich auf. Und mir diese riesigen Aufwand auch noch bezahlen lassen will.... peinlich.
Wenn man die Marke wechseln, kann man ja auch ein Zeichen setzten. Aber jetzt kommen wieder alle aus den Löchern um die letzte Kröte rauszuziehen. Eben noch 10tk für seine alte Karre bekommen um sich einen Trendline zu kaufen, aber in Erwartung einen Highline zu bekommen. Und jetzt noch mal weinen weil ich eine Bestätigung brauche von der Werkstatt.
Ich bin mit meinem noch zufrieden.

Wenn ich schlechte Erfahrungen mit eine Festplatte von Firma Xy habe, dann kaufe ich keine mehr. Fertig.
 
Lieber Schoko01,

ich persönlich habe weder 10k Euro von VW bekommen, habe mir auch keinen Trendline in Erwartung eines Highline bestellt. Aber die Prämie oder das Modell spielen eigentlich auch gar keine Rolle.
Ich habe im September 2017 für über 50t Euro einen G6 bestellt und meinen Teil des Kaufvertrags eingehalten. Das Auto wurde dann im März 2018 unter Vorbehalt, nach über 2 monatiger Verzögerung, abgenommen. Und was habe ich bisher von VW erhalten? So gut wie nichts, sehen wir mal ab von einem Jahr Garantieverlängerung für die Verzögerung. Alles andre ist bisher Hinhaltetaktik. Sie hatten nun lang genug Zeit an Entschädigungslösungen zu arbeiten, die den Kunden verlässlich schwarz auf weiß präsentiert werden können. Und nicht dieses Wischiwaschi mit E-Mailadresse, ungewisser Laufzeit, etc.
Mir reichts auf alle Fälle mittlerweile gewaltig. Schritt 1 ist erledigt, soll heißen an den Händler ging über einen Anwalt die Aufforderung zur Nachbesserung. Frist fruchtlos abgelaufen und wieder nur Geschwafel welches wieder auf Hinhaltetaktik hinausläuft. Schritt 2 wird nun eine Minderungsforderung sein.
Ich wäre diesen Schritt sicher nicht gegangen, hätte sich VW und der Händler anders verhalten. Bessere Kommunikation und kundenorientierte Lösungsvorschläge sind VW völlig fremd. Alles wurde abgeschmettert, der Händler verweist an VWN Hannover, Hannover verweist auf den Vertragspartner, sprich den Händler. Jeder versucht sich geschickt rauszuwinden.
Schade, dass ich mich nun 9 Monate nach Bestellung immer noch damit rumärgern muss. Einige sagen, genießt das Ding und schei… auf die paar Euro. Aber es geht hier nicht nur um die "paar" Euro, sondern u.a. auch darum sich nicht absolut an der Nase herumführen zu lassen. Leider sind die Absatzzahlen für den VW-Konzern noch zu gut und die Strafzahlungen anscheinend noch zu gering, denn anscheinend hat man es nicht nötig den deutschen Kunden zufrieden zu stellen.
 
Aber es geht hier nicht nur um die "paar" Euro, sondern u.a. auch darum sich nicht absolut an der Nase herumführen zu lassen.

Volle Zustimmung!!! Mir geht es genauso. VW scheint aus dem Dieselbetrug überhaupt nichts gelernt zu haben und hält auch weiterhin die (Neu-)Kunden in D/Europa einfach nur hin.

Ich habe jetzt letztmalig über die VW-N-E-Mailadresse eine verbindliche Auskunft bezüglich der Ausgleichsdauer und die Zahlung des Steuermehraufwands für 2018/19 angemahnt. Wenn hier bis zum 30.06.2018 nichts passiert, werde ich auch einen Anwalt einschalten (müssen).

Daneben sollte durch die neuverabschiedete Musterfeststellungsklagemöglichkeit hoffentlich auch noch ein "gemeinschaftlicher" Klageweg über einen Verbraucherverband statt den ganzen ominösen Anwaltskanzleien für alle Interessierten offen stehen...
 
Ich verstehe das schon, aber nur bis zu einem gewissen Punkt. Wenn ich zu faul bin zum Händler zu fahren um meine 3,90€ geltend zu machen, dann rege ich mich auf. Und mir diese riesigen Aufwand auch noch bezahlen lassen will.... peinlich.
Wenn man die Marke wechseln, kann man ja auch ein Zeichen setzten. Aber jetzt kommen wieder alle aus den Löchern um die letzte Kröte rauszuziehen. Eben noch 10tk für seine alte Karre bekommen um sich einen Trendline zu kaufen, aber in Erwartung einen Highline zu bekommen. Und jetzt noch mal weinen weil ich eine Bestätigung brauche von der Werkstatt.
Ich bin mit meinem noch zufrieden.

Wenn ich schlechte Erfahrungen mit eine Festplatte von Firma Xy habe, dann kaufe ich keine mehr. Fertig.

Ich glaube der Thread heißt weder "Seid ihr mit eurem Tx noch zufrieden?" (dafür gibt es sogar zig andere Threads) noch "Ich reg mich über Leute auf, die sich um Schadensersatz kümmern".

Ich hab in dem Zeitraum z B einen California gekauft, da gab es keinen Diesel-Rabatt drauf.

Und mal ontopic: ich habe an die Email-Adresse geschrieben und die Antwort, dass Calis mit Küche (WoMo) genauso unter die Kategorie "PKW" im Sinne von VW fallen. Also Verbrauchsdifferenz kann man sich dann darüber erstatten lassen wenn gewünscht.
 
Ich habe mit dem Verfahren der Mehrkostenerstattung für Steuer sowie (Norm-)Mehrverbrauch gar kein Problem. Mich stört nur, dass VWN sich bisher zu keiner schriftlichen Verpflichtung hinreißen lässt, diese Erstattung unbefristet für den Erstbesitzer zu leisten. Generell wurde mir die Verfahrensweise bisher nicht offiziell mitgeteilt. Alles was ich dazu weis, stammt aus diesem Forum hier ... und das ist echt traurig für einen Weltkonzern, der sich obendrein in einer Abgasskandalaufarbeitungsphase befindet und Besserung gelobt hat :(
 
Alles was ich dazu weis, stammt aus diesem Forum hier ... und das ist echt traurig für einen Weltkonzern, der sich obendrein in einer Abgasskandalaufarbeitungsphase befindet und Besserung gelobt hat :(

Ich denke es macht keinen Sinn daran zu glauben, dass VW wirklich die Vorgänge rund um den Abgasskandal transparent aufarbeiten will. Die wissen intern sehr gut was gelaufen ist und versuchen jetzt möglichst mit den geringsten Schäden aus der Sache rauszukommen. Die anderen Autobauer sind da nicht anders.
 
VW hat sich NULL Kundenorient verhalten, da gebe ich euch 100% Recht!
 
Hey zusammen!
Also ich habe das Formular für die KFZ-Steuer mal an die Emailadresse info-2018@volkswagen.de geschickt aber noch keine Rückmeldung bekommen!
Wie genau habt ihr das gemacht?
 
Genau auch dort hin geschickt, hatte innerhalb von 5 Tagen Antwort.
 
Antwort ist schön, aber wer hat schon Geld bekommen???
 
Antwort ist schön, aber wer hat schon Geld bekommen???

Ich noch nicht! Hängt laut Mailantwort von VW N - zumindest bei mir - im VW N Controlling zur Freigabe! Nächster Buchungslauf noch offen... Geld gibt`s für uns bestimmt erst ab 07/2018, da das aktuelle VW Quartalsergebnis ja schon mit der 1 Mrd. Strafe/Bußgeld belastet ist ;-)

Zusätzlich habe ich bezüglich der Erstattungsdauer jetzt die folgende inakzeptable Aussage von der besagten Mailadresse erhalten:
"Die Übernahme der Mehrkosten für 10 Jahre für den Ersthalter wurde seitens VW Nutzfahrzeuge festgelegt, da dieses der durchschnittlichen Haltedauer eines Multivans bzw. Californias durch den Erstbesitzer/Ersthalter entspricht. Wir als beauftragte Stelle sind hier lediglich mit der Umsetzung dieser Vorgabe befasst. Sollten hier Veränderungen hinsichtlich der Fristen eintreten, werden wir Sie bei Ihrem Folgeantrag darauf aufmerksam machen."

1. Wenn es ein klassisches Flottenfahrzeug (Passat, A6 etc.) wäre, würden sie uns nur drei Jahre anbieten, oder was? Irgendein Durchschnittswert interessiert mich als Privatkunde, der den Cali langfristig fahren will, hier mal überhaupt nicht...
2. Aufgrund der Vorkommnisse im letzten halben Jahr (keine aktive Kundenkommunikation/akzeptable Ausgleichsangebote; Negativpresse rund um den T6 mit TDI) + der tatsächlich schlechteren Werte im Vergleich zum Zeitpunkt der Bestellung sehe ich auch beim Wiederverkauf einen künftigen Schaden, den VW N in irgendeiner Form kompensieren muss...

Ich werde es jetzt ein letztes Mal direkt bei VW N mit einem Einschreiben versuchen. Wenn dies nicht fruchtet, werde ich einen Anwalt einschalten und auch gerne eine Musterfeststellungsklage mitunterstützen...
 
"Die Übernahme der Mehrkosten für 10 Jahre für den Ersthalter wurde seitens VW Nutzfahrzeuge festgelegt, da dieses der durchschnittlichen Haltedauer eines Multivans bzw. Californias durch den Erstbesitzer/Ersthalter entspricht. Wir als beauftragte Stelle sind hier lediglich mit der Umsetzung dieser Vorgabe befasst. Sollten hier Veränderungen hinsichtlich der Fristen eintreten, werden wir Sie bei Ihrem Folgeantrag darauf aufmerksam machen."
Die sind ja lustig ... 10 Jahre Durchschnittsdauer für den Ersthalter könnte vielleicht hinhauen ... einige, stoßen es bereits nach 3 Jahren wieder ab (beispielsweise Leasingfahrzeuge) und drücken damit erheblich die Dauer... es gibt da aber Kunden, die ihr Fahrzeug deutlich länger halten, sonst würden ja auch nicht 10 Jahre im Durchschnitt herauskommen.
 
Kann jetzt doch schon 22€ Zahlungseingang am heutigen Tag melden ;-)
Wow. Das gibt ne Sonderfahrt für die ganze Familie. Mit viel Glück, jeder noch eine Eiskugel.
Aber nur wenn Papa vor Freude nicht so arg aufs Gaspedal tritt.:);)
 
einen künftigen Schaden, den VW N in irgendeiner Form kompensieren muss...

VW muss hier nichts, außer das Fahrzeug zurücknehmen wenn sie den Vertrag nicht erfüllen (nicht gem. der vereinbarten Spezifikation liefern) und nicht nachbessern können ... so die Rechtslage in Deutschland.
 
VW muss hier nichts, außer das Fahrzeug zurücknehmen wenn sie den Vertrag nicht erfüllen (nicht gem. der vereinbarten Spezifikation liefern) und nicht nachbessern können ... so die Rechtslage in Deutschland.

Ich halte deine Aussage für falsch. Wir reden hier über die reale Welt und nicht irgendwelche Rechtstheorie. Und da kann man jemanden sehr wohl zu einer Minderung zwingen. Real heißt: kein Unternehmen dieser Welt wird ein anerkannt mangelhaftes Fahrzeug zurück nehmen wenn die dadurch entstehenden Kosten bei weitem eine Begleichung des Mangels durch eine jährliche Ausgleichszahlung übersteigen.

Desweiteren ist das Zivilrecht voll von Fällen, wo der Kaufpreis wegen eines Mangels gemindert wird. Du glaubst doch wohl nicht, dass jeder mangelhafte Gegenstand zurück genommen oder nachgebessert wird?
"Minderung ist die Herabsetzung des Kaufpreises auf den Betrag, um den der Mangel den Wert des Kaufgegenstandes mindert."

Siehe auch Link:
Mängelgewährleistung - Mindern – aber richtig - Beschaffung aktuell
 
OK. Um der Sachmängelrüge wegen falschen Angaben entgegen zu wirken hat VWN ja eine Lösung parat, eben die Erstattung der entstehenden Mehrkosten.

Frage ich mich ob die Erstattung nur die Käufer bekommen, die den Mangel mündlich anmelden, oder ob der Händler bei der Übergabe des Fahrzeuges auf den Kunden mit dem "Problem und der Lösung" von alleine zugeht.
 
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