Entschädigung für veränderte Werte

@falk204 ,
Erstmal vielen Dank für deine Hilfe! Ich habe mir die Unterlagen per Mail kommen lassen .
Bei meinem Dicken ist der Mehrverbrauch 0,8 l/100 km -bei 4.000 km pro Monat kommt da was zusammen.

Aus deinem Schreiben werde ich nicht ganz schlau ,Welche km - Leistung haben Sie denn zu Grunde gelegt?
Den Betrag haben Sie von 09.05.18-09.05.19 erstattet und zwar für 11768 km die du ja nur bis zum 17.12.18 gefahren bist !

Wenn ich das richtig verstanden habe , haben Sie dich um einige Euronen beschi....n!

Um das Optimum zu erhalten gehe ich dann am 28.05 genau 1Jahr nachEZ ,zum Freundlichen zwecks km -Bestätigung ,erhalten werde ich die Kohle erst am Ende 2019 bzw.Anfang 2020, da VWN erst den Durchschnittlichen Dieselpreis vom ADAC abwartet.

Bei mir sind es bei 0,8 l Mehrverbrauch und 48.000 km und Berücksichtigung von 1,28 € Dieselpreis 491,52€ Zzgl.Steuererstattung- da lohnt sich schon ein Antrag.

VG Bebu
Nein, ist alles so korrekt...

Der 9.5.18 ist Tag der Erstzulassung bei mir. Von daher die Mehrkostenerstattung Steuer immer für 1 Jahr also bis 9.5.19.

Den Kilometerstand muss du dir ja vom :) bestätigen lassen. Ich hatte Mitte Dezember 18 mit die 11768km bestätigen lassen. Theoretisch könnte man den Mehrverbrauch auch öfters beantragen im Jahr? Keine Ahnung... ich werde es aber nur 1x im Jahr machen, um den (Verwaltungs-)Aufwand möglichst gering zu halten. Insofern auch beide Anträge auch immer zusammen...

Ich werde beides zusammen immer der Einfachheit halber kümpftig immer im Dezember einreichen. Da nächste Mal aber mit ca. 30.000km Gesamtstand (abzüglich deee 11768 wäre dies ca. 18.000 Jahresfahrleistung), dann ist es wieder korrekt, da es dann alle gefahrenen Kilometer ab dem 17.12.18 bis zur „neuen Bestätigung“ betrifft.

Bei meiner Motorvariante wird lt. Formblatt mit 0,5l/100km Mehrverbrauch gerechnet. Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass der ADAC-Jahresmittel-Dieselpreis auch immer erst am Ende des Jahres ermittelt wird...

Ich stimme dir aber zu den Rechenweg hätten die ruhig hinschreiben können, aber die paar Zahlen bekomme ich auch noch selbst zusammen :)
11768km / 100 x 0,5l/100km x 1,28€/l = 75,32€
 
@Kalli , ganz schwieriges Thema: mein Auslieferstop-Fahrzeug habe ich mir im Prinzip nur dadurch „geleistet“, wegen der damaligen Umweltprämie von 10.000€ für Verschrottung meines alten Diesel-Euro4-Caddy.

Grundsätzlich hatte VW damals nicht auf eine Abnahme des Autos von mir bestanden. Ich hätte vom Vertrag zurücktreten können und den Wagen auf dem Hof des Händlers stehen lassen können. Dummerweise war der Caddy (im letzten Jahr keinerlei Geld mehr investiert, da Ersatz absehbar) mittlerweile bereits verschrottet, wäre aber auch so nur noch bedingt einsatzbereit gewesen...

Ich denke es wäre bei Rücktritt vom Vertrag schwierig mit der Erstattung der Umweltprämie geworden. Insofern ist das nun vorgesehene Verfahren für mich ok. Es geht ja um „Schadensersatz“, also Erstattung „tatsächlicher Mehrkosten“ durch die technische Änderung ... nicht aber um eine Gewinn oder Profitmaximierung meinerseits...

Abgesehen davon, hat VW auch davon etwas, wenn ich das nun die nächsten 12-15 Jahre mache... die haben ja im wesentlichen den Verwaltungsaufwand
 
Es geht ja um „Schadensersatz“, also Erstattung „tatsächlicher Mehrkosten“ durch die technische Änderung ...
Richtig.
Wobei du effektiv keinen Mehrverbrauch hast, nur die Steuer ist echt höher.
 
Im Prinzip müssten sie die Fahrzeuge zurück nehmen, da sie nicht den zugesicherten Eigenschaften entsprechen.
Oder als Deckelung der "Unannehmlichkeiten" eine 30% ige Rabattierung vorschlagen.
In den USA gab es Entschädigungen in Wert des Neupreises.
Deutschland ist aber nicht USA, zum Glück.
Und VW hatte jedem freigestellt das Fahrzeug so zu nehmen wie es ist, oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Aber erst das Fahrzeug nehmen und dann sagen, entspricht nicht den zugesicherten Eigenschaften, ist nicht. Aus meiner Sicht völlig verständlich.
 
...

Bei meiner Motorvariante wird lt. Formblatt mit 0,5l/100km Mehrverbrauch gerechnet. Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass der ADAC-Jahresmittel-Dieselpreis auch immer erst am Ende des Jahres ermittelt wird...

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Ich überlege gerade, ob es da sinnvoll ist im Mai den Antrag zu stellen. Das wird von der Rechnung her dann irgendwie noch anders gehen müssen. Der ADAC gibt auch Durchschnittspreise für einzelne Monate an.
Abwarten, Tee trinken und überraschen lassen. Gerade bei einer hohen Fahrleistung finde ich das schon sinnvoll. Zumal der Aufwand gering ist.
 
Wobei du effektiv keinen Mehrverbrauch hast...
Ja und Nein ...

das Auto hat im vorliegenden Fall wohl keinen tatsächlichen Mehrverbrauch, da VW bei der Ermittlung des damaligen NEFZ-Verbrauchs einen (Rechen-)Fehler gemacht hatte und dieser nur „formal“ bzw. „Rechnerisch“ korregiert wurde... Es verbraucht vorher wie nachher gleich viel...

Allerdings ist es auch so, dass bei einer Erhöhung des NEFZ-Normverbrauchs um beispielsweise 10% dieser Mehrverbrauch sich auch in der Realität einstellt ... das sagt sogar der VDA (zudem auch VW gehört) ... insofern ist das „Werbeversprechen“ durch die zu niedrige alte (falsch ermittelte) NEFZ-Verbrauchsangabe nicht erfüllt und man hat da gegenüber diesem Werbeversprechen auch einen tatsächlichen Mehrverbrauch ... die Ursache für die fehlerhafte Ermittlung des Normverbrauchs liegt ja bei VWN, insofern ist die Erstattung auch angemessen

Kurzum, die gefundene Schadensersatzlösung ist für mich vollkommen Ok und ich kann damit leben...
 
Ich überlege gerade, ob es da sinnvoll ist im Mai den Antrag zu stellen. Das wird von der Rechnung her dann irgendwie noch anders gehen müssen. Der ADAC gibt auch Durchschnittspreise für einzelne Monate an.
Abwarten, Tee trinken und überraschen lassen. Gerade bei einer hohen Fahrleistung finde ich das schon sinnvoll. Zumal der Aufwand gering ist.
Deswegen finde ich es auch schade, dass in der Gutschrift nicht der Rechenweg aufgelistet wird. Bei Jahresübergreifenden Kilometerständen bzw. Fahrleistungen müsste ja der jeweilige Anteil für ein Kalenderjahr interpoliert werden und mit dem jeweiligen durchschnittlich Kraftstoffpreis multipliziert werden. Natürlich könnte man dies auch noch monatsweise machen, aber der Rechenaufwand wird ja immer höher und ohne Rechenwegoffenlegung immer schwerer Nachvollziehbar...

Ich will VW mal nicht mit komplizierten Rechenwegen überfordern, ist ja scheinbar problematisch dort ;)
 
Bezugnehmend auf den Post von

Muss ich das jedes Jahr neu beantragen. Werde ich das auch beantragen können, wenn ich unterschrieben habe, dass sich die Werte noch ändern können wegen WLTP?
Wie geht ihr da vor?

wollte ich noch eimal in die Runde fragen, ob hierzu bereits Erfahrungen existieren?
Bei der Bestellung unseres Fahrzeuges Ende August 2018 gab es noch keine Informationen bgzl. der Werte nach WLTP. Uns waren folgende Werte nach NEFZ bekannt:

Verbrauch kombiniert 7,2 l
CO2 kombiniert 188 g/km

nachträglich wurden die Werte auf

Verbrauch kombiniert 8,2 l
CO2 kombiniert 214 g/km

im Konfigurator angepasst.

Nun sind inzwischen die Werte nach WLTP bekannt und das diese nicht geringer werden, war mir klar aber nun liegen wir bei unfassbaren

Verbrauch kombiniert 9,6 l
CO2 kombiniert 251 g/km

Die zuvor angesprochene Unterschrift musste ich auch leisten. Kann jemand eine Auskunft geben, ob die Entschädigungszahlung auch in solch einem Fall stattgegeben wird? Fühle mich gelinde gesagt verschaukelt.
 
Fühle mich gelinde gesagt verschaukelt.
Wieso? Weil du ein Auto bestellt hast, bei dem Verbrauchsangaben nach einem Prüfmodus angegeben waren, von dem bekannt war, das er nichts mit der Realität zu tun hat? Und du nun realistischere Werte präsentiert bekommst, die im realen Leben eventuell sogar erreichbar sind?
 
Das die Verbrauswerte Märchenwerte sind sollte hinlänglich bekannt sein, darum geht es mir weniger.
Nein, mir geht es hauptsächlich um die CO2-Werte und die damit verbundene Kfz-Steuer. Das sind bei 251 g/km ~ 500€.
 
Das hat nicht VW zu verantworten, sondern der Gesetzgeber.
 
Danke für eure Beiträge aber meiner Frage sind sie nicht wirklich dienlich. Ich möchte auch eigentlich keine erneute Grundsatzdiskussion lostreten.
Ich würde mich über sachdienliche Hinweise freuen.

@Hugenduebel
Das ist leider nur die halbe Wahrheit. Die deutsche Automobilindustrie und ihre Lobby waren maßgebend an der Gesetzgebung beteiligt und die Fristen der WLTP-Umstellung allen bereits Jahre vorher bekannt. VW hat hier einfach gepennt. Wie andere sehe ich es aber nur begrenzt ein für Fehler anderer finanziell zur Rechenschaft gezogen zu werden. Alles unabhängig von dem Fahrzeug, das finde ich klasse, sonst hätte ich es nicht geordert.
 
Die deutsche Automobilindustrie hat kein Interesse an hoher KFZ-Steuer.
 
Natürlich könnte man dies auch noch monatsweise machen, aber der Rechenaufwand wird ja immer höher und ohne Rechenwegoffenlegung immer schwerer Nachvollziehbar...

Ich will VW mal nicht mit komplizierten Rechenwegen überfordern, ist ja scheinbar problematisch dort ;)

Nun, eigentlich müssten alle Betroffenen das Prozedere wirklich monatlich durchziehen (mache ich natürlich auch nicht), dass der für VW damit verbundene Verwaltungsaufwand ins schier unermessliche steigt. Anständig und kundenorientiert (ein Fremdwort in Wolfsburg) wäre es gewesen, auf Basis einer angenommenen Fahrleistung von 250.000 km pauschal zu entschädigen. Das Risiko von im Laufe der Zeit steigenden Dieselpreisen hätte ich dafür gerne in Kauf genommen.
 
Anständig und kundenorientiert (ein Fremdwort in Wolfsburg) wäre es gewesen, auf Basis einer angenommenen Fahrleistung von 250.000 km pauschal zu entschädigen.
Das wird VW nicht machen. Die Erstattung der Mehrkosten bei den Auslieferstopfahrzeugen 2017/2018 erfolgt ja nur für der Erstbesitzer/Neuwagenkäufer. VW argumentiert, dass sich ein Zweitbesitzer ja vor dem Kauf informieren kann... damit spekuliert VW ganz klar darauf, dass ein Teil ihrer Neuwagenkäufer die Fahrzeuge nach beispielsweise 3 Jahren verkaufen... also sparen sie im Endeffekt.
 
Das wird VW nicht machen.

Korrekt - sie machen es auch nicht. Weil Kundenorientierung ein Fremdwort ist und auch ihre kriminellen Machenschaften im Dieselskandal nicht zu einem Überdenken dieser Position beigetragen haben. Schön, dass der BGH heute eine ordentliche Salve Störfeuer abgeschossen hat :-)
 
Von sich aus machen sie das natürlich nicht. Aber man kann sie dazu "zwingen", indem man auf eine Minderung (notfalls mit Anwalt) beharrt...
 
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