Eigentlich kenne ich diesen Passus bei allen Autoteilen, genauso wie bei Elektroartikeln im Haushalt. Der Einbau muss durch fachkundiges Personal erfolgen, sonst sieht es mit der Haftung (nicht mit der Gewährleistung) schlecht aus.
Reinschreiben kannst du alles, was du willst, darfst aber halt die salvatorische Klausel nicht vergessen ;-). Wirksam ist es deshalb noch lange nicht, vor allem nicht, wenn der Verkäufer an einen Endverbraucher verkauft. Und der Laden hat ja sicher kein Schild dran "nur für gewerbliche Kunden".
Und welche Haftung will denn der Spruch überhaupt ausschließen? Gewährleistung ist auch eine davon (Originalwortlaut im Gesetz ist "Sachmängelhaftung"). Dann gibt es die Folgeschäden am selben Objekt, die in der vorgenannten Haftung mit enthalten sind. Und dann die Produkthaftung für Schäden an anderen Objekten, die auch bei Hersteller-/Dienstleister-verursachten Sicherheitsrisiken relevant ist. ...
Welche also, jede?
Im Verkauf an Verbraucher kann er davon gae nichts ausschließen. Das braucht er aber auch nicht, weil Haftung ja kein Automatismus im Sinne von zahlen müssen ist, sondern immer an Bedingungen geknüpft ist. Wenn der Käufer Fehler gemacht hat, die der Händler nicht zu vertreten hat, muss der Händler auch nicht haften. Hat der Händler es aber z.B. versäumt, den Kunden auf den "Einbau durch Fachwerkstatt hinzuweisen" und auch keine Anleitung beigelegt hat, (und ob AGB da reicht, glaube ich fast nicht), dann ist er schnell wieder drin in der Haftung.
Bei den Kontrollpflichten muss man ganz klar unterscheiden um was für einen Artikel es sich handelt. Ist es ein Artikel, der dafür Gedacht ist von einem Privatmenschen eingebaut zu werden, gebe ich dir Recht. Bei einem Autoradio oder einem Dachträger würde ich das so sehen. Handelt es sich aber um ein Ersatzteile wie einen DPF, muss man schon eine gewisse Fachkunde voraussetzen. Solche Teile kommen ja auch mit keiner Bedienungsanleitung oder Einbauanleitung.
Das muss der Käufer aber erst mal wissen. Woher soll er, wenn der Händler ihm das nicht sagt?
Selbstverständlich kann und sollte man die Funktion des eingebauten DPFs prüfen. Am ausgebauten Teil ist es nicht möglich, aber nach dem Einbau wäre eine längere Probefahrt bzw. ein erneutes Auslesen nach X km angebracht. Natürlich passiert das in der Praxis nicht und zum Glück gibt es nur ganz wenige Auto bei denen solche Folgeschäden auftreten. Bei fast allen Fahrzeugen erkennt die Motorsteuerung den defekten DPF und der Kunde kommt nochmal in die Werkstatt.
Da weißt du jetzt aber etwas anderes, als andere hier im Forum - oder ich verstehe es falsch. Ich lese hier ständig, dass der Beladungszustand eines DPF nicht gemessen wird, sondern errechnet, und dass er mit der realen Beladung gar nichts zu tun haben muss. Ich vergeiche das mal mit der Patrone beim Drucker - dass "misst" auch nichts wirklich, man kennt den Startzustand und die Zahl der Benutzungen (Tropfen) und dann wird fröhlich extrapoliert (runter bzw. beim DPF nach oben gerechnet). Das kann auch weit daneben liegen, es ist immer nur eine grobe Schätzung. Aber vor allem kann es gar nicht erst funktionieren, wenn beim DPF der Startzustand nach der Reinigung völlig unbekannt ist. Waren vielleicht 1%, 20% oder gar 70% am Ende noch drin geblieben, wer weiß das schon?
Und der Alarm des Steuergerätes kann sich in Ermangelung echter Messungen im DPF somit auch nur an den Reaktionen des DPF auf Äußeres erkannt werden, also vermutlich vor Allem an dem Gegendruck und der Druckdifferenz. Und genau diese Größen konnten ja auch im ausgebauten Zustand genauso gut gemessen werden. Nur dass beide ja leider keine Aussagekraft haben, weil der DPF auch immer noch verstopft sein kann, aber ggf. zugleich auch in Teilen durchbrochen, und kann damit den Druckwerten heile Welt vorspiegeln. Was sehe ich ggf. falsch?