Ersatzmobilität / Entschädigung - Auslieferungsstopp

Hallo, Golf Sportsvan mit SB 1000VK / 500TK......:(
 
Hallo liebe Mitbetroffenen,

habe dieses Forum auch lieben und schätzen gelernt :danke: und wollte zu der Problematik mit der Auslieferung mal meinen Senf dazu geben.

Meine Auftragsbestätigung ist vom 24.10.2017, seit dem 8. Februar ist mein MV fertig, er stand draußen auf der Halde und am Freitag, den 23. März ist Werksabholung in Hannover.
Laut meinem Freundlichen bekomme ich aus Kulanz die 1 Jahr Anschlussgarantie (kostet lt. Konfigurator 696,15 Euro).

Bei Bestellung vom VW Multivan Trendline mit 110 kw, DSG, 4Motion und diversen Extras (Listenpreis 60´) am 17.10.2017 lt. VW-Konfigurator:

Effizienzklasse: A jetzt lt. Konfigurator B

Verbrauch: 6,4l/100km jetzt 7,0l/100km (Delta 0,6l/100km, bei einer jhrl. Laufleistung von 20´ im Durchschnitt bei Dieselfahrzeugen sind das 120l Mehrverbrauch jährlich in der Theorie)

CO2-Emmission: 167g/km jetzt 183g/km (Delta 16g/km, somit auch höhere Jahressteuer, da 2,- Euro pro Gramm, also jhrl. 32,- Euro mehr Steuern)


NEFZ-Werte CO2 Verbrauch l/100km

Innerorts 207 7,9 (7,1)

Außerorts 169 6,5 (6,0)

Kombiniert 183 (167) 7,0 (6,4)


Fakt ist also, dass ich über die KFZ-Steuer und den höheren Dieselverbrauch - je nach Fahrweise und km - auf jeden Fall höhere Kosten haben werde. Über den Restwert etc. will ich gar nicht sprechen. Die Anschlussgarantie über ein Jahr ist ja nett, kompensiert den Nachteil aber nicht.

Was für Möglichkeiten habe ich – bzw. wie kann ich VW am meisten ärgern?

- Nachbesserung verlangen - technisch „unmöglich“, 2x Nachbesserungsmöglichkeit geben, dann

- Rücktritt, aber als Privatperson geringe Chance Schadensersatz beim Händler geltend zu machen (z.B. Folgekosten Mietwagen)

- Rabatt raushandeln, dann aber keine Chance mehr auf Regress

- Rückabwicklung, innerhalb von 2 Jahren (Formel: 0,6% des bezahlten Kaufpreises je gefahrene 1´km, wenn Gericht schweren Mangel anerkennt)

Laut Telefonat mit einem RA vom ADAC empfiehlt er mir - individuelle Situation! - den VW Multivan nur unter Vorbehalt abzunehmen und somit meine Rechte aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung bestmöglich zu schützen. Anhand der weiteren Entwicklung habe ich dann noch 2 Jahre Zeit und kann reagieren, wenn weitere Mängel auftreten. Der Vorbehalt ist wichtig, da ich aufgrund der umfangreichen Berichterstattung über die Dieselproblematik und VW bei der Abnahme nicht die höheren Werte beim Verbrauch und der CO2-Emmission geschluckt habe - die ja so auch im Fahrzeug-Brief stehen, den ich vorher erhalten habe.

Mich würde interessieren, ob jemand bisher Probleme hatte, das Vorbehalt bei Abnahme-Formular vom Händler unterzeichnet zu bekommen. :danke::pro: (Das Formular war etwas weiter oben im Thread.)

Alles Gute und viel Erfolg allen, die noch mit den Hufen scharren und endlich Ihren Multivan haben wollen.

Meines Erachtens wird die Zeit zeigen, ob dieses Schlamassel mit dem Auslieferungsstop der Jackpot oder die Arschkarte war... Kostet aber Nerven!!!
 
Wenn es bereits Auslieferungen gab, kann man doch anhand des FzgScheins die Werte mit den Werten die bei der Bestellung angegeben sind konkret vergleichen. Deshalb wüsste ich gerne ob das jemand bereits für einen erhaltenen MV CL 110kw SG gemacht hat. Ich fürchte das Formular wegen dem Vorbehalt wird mir bei der Abholung im Werk niemand unterschreiben - was dann? Was ist mit Schadenersatz wegen den veränderten Werten, ist da jemand bereits einen Schritt weiter?
 
Hi Thom0107,
den Fahrzeugschein erhältst Du per Post vor Auslieferung. Du musst damit ja noch zur Zulassungsstelle, um das Fahrzeug anzumelden und Dir Deine Kennzeichen zu holen.
Deswegen kann ich ja sagen, dass die Werte abweichen - zumindest bei meinem MV mit 110kw, DSG, 4Motion. Das Formular muss der Verkäufer vom Händler abzeichnen und nicht irgendein Angestellter von VW in Hannover bei der Werksabholung. Es besagt auch nur, dass der Verkäufer von Deinem Vorbehalt Kenntnis genommen hat, nicht mehr.
 
Vielen Dank Trommel88, das wusste ich so nicht! Hast Du deinen Händler unterschreiben lassen?
 
@Trommel88; lese gerade deinen Beitrag bei "Entschädigung für veränderte Werte" - Frage hat sich damit erübrigt. Vielen Dank!
 
@Thom0107 Meine Werkabholung ist am Freitag und morgen wollte ich das Formular per Einschreiben an den Händler senden. Ob was zurück kommt, weiß ich natürlich nicht, parallel werde ich es wohl noch mit Lesebestätigung per Mail senden. Eigentlich ist mein Händler ein Guter, er nimmt den Scheiß nicht persönlich. Bin gespannt und werde berichten.
 
Hallo liebe Mitbetroffenen,

habe dieses Forum auch lieben und schätzen gelernt :danke: und wollte zu der Problematik mit der Auslieferung mal meinen Senf dazu geben.

Meine Auftragsbestätigung ist vom 24.10.2017, seit dem 8. Februar ist mein MV fertig, er stand draußen auf der Halde und am Freitag, den 23. März ist Werksabholung in Hannover.
Laut meinem Freundlichen bekomme ich aus Kulanz die 1 Jahr Anschlussgarantie (kostet lt. Konfigurator 696,15 Euro).

Bei Bestellung vom VW Multivan Trendline mit 110 kw, DSG, 4Motion und diversen Extras (Listenpreis 60´) am 17.10.2017 lt. VW-Konfigurator:

Effizienzklasse: A jetzt lt. Konfigurator B

Verbrauch: 6,4l/100km jetzt 7,0l/100km (Delta 0,6l/100km, bei einer jhrl. Laufleistung von 20´ im Durchschnitt bei Dieselfahrzeugen sind das 120l Mehrverbrauch jährlich in der Theorie)

CO2-Emmission: 167g/km jetzt 183g/km (Delta 16g/km, somit auch höhere Jahressteuer, da 2,- Euro pro Gramm, also jhrl. 32,- Euro mehr Steuern)


NEFZ-Werte CO2 Verbrauch l/100km

Innerorts 207 7,9 (7,1)

Außerorts 169 6,5 (6,0)

Kombiniert 183 (167) 7,0 (6,4)


Fakt ist also, dass ich über die KFZ-Steuer und den höheren Dieselverbrauch - je nach Fahrweise und km - auf jeden Fall höhere Kosten haben werde. Über den Restwert etc. will ich gar nicht sprechen. Die Anschlussgarantie über ein Jahr ist ja nett, kompensiert den Nachteil aber nicht.

Was für Möglichkeiten habe ich – bzw. wie kann ich VW am meisten ärgern?

- Nachbesserung verlangen - technisch „unmöglich“, 2x Nachbesserungsmöglichkeit geben, dann

- Rücktritt, aber als Privatperson geringe Chance Schadensersatz beim Händler geltend zu machen (z.B. Folgekosten Mietwagen)

- Rabatt raushandeln, dann aber keine Chance mehr auf Regress

- Rückabwicklung, innerhalb von 2 Jahren (Formel: 0,6% des bezahlten Kaufpreises je gefahrene 1´km, wenn Gericht schweren Mangel anerkennt)

Laut Telefonat mit einem RA vom ADAC empfiehlt er mir - individuelle Situation! - den VW Multivan nur unter Vorbehalt abzunehmen und somit meine Rechte aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung bestmöglich zu schützen. Anhand der weiteren Entwicklung habe ich dann noch 2 Jahre Zeit und kann reagieren, wenn weitere Mängel auftreten. Der Vorbehalt ist wichtig, da ich aufgrund der umfangreichen Berichterstattung über die Dieselproblematik und VW bei der Abnahme nicht die höheren Werte beim Verbrauch und der CO2-Emmission geschluckt habe - die ja so auch im Fahrzeug-Brief stehen, den ich vorher erhalten habe.

Mich würde interessieren, ob jemand bisher Probleme hatte, das Vorbehalt bei Abnahme-Formular vom Händler unterzeichnet zu bekommen. :danke::pro: (Das Formular war etwas weiter oben im Thread.)

Alles Gute und viel Erfolg allen, die noch mit den Hufen scharren und endlich Ihren Multivan haben wollen.

Meines Erachtens wird die Zeit zeigen, ob dieses Schlamassel mit dem Auslieferungsstop der Jackpot oder die Arschkarte war... Kostet aber Nerven!!!
Du kannst kostenlos zurücktreten , das wars . Abnahme unter Vorbehalt machen die nicht . Entschädigung ist die ASG
 
@TX - Kruse Woher weißt Du, dass die Abnahme unter Vorbehalt nicht machen? Würde mich mal interessieren...
 
@TX - Kruse Woher weißt Du, dass die Abnahme unter Vorbehalt nicht machen? Würde mich mal interessieren...
Ich habe meinen Verkäufer drauf angesprochen , VWN hat die Händler angewiesen ihre Kunden zu informieren über geänderte Werte . Wer die Annahme verweigert kann zurücktreten . Dieses Schreiben von Anwälten unterschreibt doch keiner der halbwegs normal denkt .
 
Das Schreiben müssen die Händler doch gar nicht unterschreiben oder bestätigen. Der Abnahmevorbehalt ist eine einseitige Erklärung des Käufers ... eine Unterschrift dient einzig der Kenntnisnahme und dem Nachweis der Zustellung an den Händler. Man kann ihm aber den Abnahmevorbehalt auch anders übergeben, im Zweifelsfall mittels eines Dritten als Zeuge...

Allerdings, finde ich dass man vorher mit dem Händler ins Gespräch und eine Lösung dafür finden sollte.
Meiner Meinung nach ist eine Anschlussgarantie von 2-3 Jahren zusätzlich eine gute Lösung. Hätte man sonst teuer hinzukaufen müssen und könnte man nun als „Schadensersatz“ bzw Ausgleich ansehen. Und das deckt dann auch zusätzlich die von den Käufern (auch mit) vermutete bzw befürchtete höhere Beanspruchung und Defekten infolgedessen in der Abgasanlage mit ab (beispielsweise das AGR-Ventil)
 
Selbstverständlich sollte man vorher mit dem Händler sprechen. In meinem Fall ist der Verkäufer sehr bemüht und zuvorkommend. Jedoch bezieht sich das Thema Schadenersatz auf weitere Werte außer Abgaswerte. Fakt ist doch das ich einen Bus mit anderen Werten erhalte als ich ihn bestellt habe. Dies stellt einen klaren Sachmangel dar. Daran ändert auch die Garantieverlängerung nichts. Dies ist keine "freiwillige" Einlassung von VW sondern vielmehr die Minderung eines Schadenersatzanspruches.
Bislang hat sich mein Händler aber mir gegenüber noch nicht zu Garantieverlängerung o. ä. geäußert. Vlt ist er ja doch nicht so bemüht wie es scheint... Keine Ahnung...
Ehrlich gesagt, bei einem Kaufpreis von 58.000 € fühle ich mich echt schlecht...
 
Genau, ist doch praktisch, mit 3 Jahren kostenloser ASG binde ich den Kunden 5 Jahre (!) kostenlos an eine VW-Vertragswerkstatt !! Einfach genial von VW.

Und wenn ganz bald die nächste Abwrackprämie kommt, ist das Original-Ersatzteilelager an T6-Teilen wieder voll. Denn diese Prämie geht dann endlich bis Euro6b-Autos.
Galgen-Humor aus.
 
@Thom0107
Genau so sehe ich das auch. Das die einjährige Anschlußgarantie nun alle Veränderungen der Abgaswerte
Glattbügeln soll, glaubt doch kein Mensch bzw. wer es glaubt hat selber Schuld. Zudem wurde offiziell von VWN nur der erhöhte CO2 Wert eingeräumt und es gab meines Wissens auch keine Info an die Händer um ihre Kunden zu informieren.
Ich bin mit meinem Händler auch in Nachverhandlungen und die Chancen sehe ich bis jetzt gar nicht so schlecht, trotz zugesicherte einjährige Anschlßgarantie und Ersatzmobilität.
 
Habe jetzt nochmals bei meinen Händler nachgefragt: In dem vom Händler bestätigten Kaufvertrag gibt es einen unverbindlichen Liefertermin. Wird dieser voraussichtlich um mehr als 8 Wochen überschritten soll sich der Händler um ein Ersatfahrzeug aus der VWN-Flotte kümmern (kostenneutral für Kunden und Händler). Gleichzeitig ist das Abwrackfahrzeug abzugeben. Ist das Ersatzfahrzeug aus der VW-Vorführflotte des Händlers kann er intern mit 30€ pro Tag den Konzern abrechnen ( Die Händler werden natürlich bevorzugt versuchen ausn Vorführpark Ersatz zu stellen...die haben sie 6 Tage die Woche nutzlos aufn Hof....).Der Ersatzwagen ist mit der Übernahme des bestellten Fahrzeuges abzugeben. Die SB ist bei Fahrzeugen je nach Versicherugsvertag für Leihfahrzeuge individuell geregelt, so wie sie der Händler abgeschlossen hat. Er ist aber angewiesen dies sehr kulant für den Kunden zu gestalten (was immer dies auch heißt). Die Garantieverlängerung um 1 Jahr bekommen alle T6 TDI mit 110kw als Ausgleich für die erhöhten Werte. Ich glaube nicht das mein Verkäufer hier mir etwas falsches erzählt, sonst würde er mich als Fuhrparkleiter einer Firma als Kunden verlieren. Wie auch schon vorab geschrieben, die Umstellung auf DSG, die vor Dezember 2017 bestellt haben ist kostenlos. Danach VS.
 
Zu Kundenbindung von 5 Jahren:
Du musst deinen Kundendienst nur in einer zertifizierten Werkstatt machen lassen. Dies kannst du vom ersten Tag an machen. Nur bei Kulanz musst du nachweisen, das es VW bei anderen auch schon gemacht hat. Deshalb gibt es solche Foren...
 
Habe jetzt nochmals bei meinen Händler nachgefragt: In dem vom Händler bestätigten Kaufvertrag gibt es einen unverbindlichen Liefertermin. Wird dieser voraussichtlich um mehr als 8 Wochen überschritten soll sich der Händler um ein Ersatfahrzeug aus der VWN-Flotte kümmern (kostenneutral für Kunden und Händler). Gleichzeitig ist das Abwrackfahrzeug abzugeben. Ist das Ersatzfahrzeug aus der VW-Vorführflotte des Händlers kann er intern mit 30€ pro Tag den Konzern abrechnen ( Die Händler werden natürlich bevorzugt versuchen ausn Vorführpark Ersatz zu stellen...die haben sie 6 Tage die Woche nutzlos aufn Hof....).Der Ersatzwagen ist mit der Übernahme des bestellten Fahrzeuges abzugeben. Die SB ist bei Fahrzeugen je nach Versicherugsvertag für Leihfahrzeuge individuell geregelt, so wie sie der Händler abgeschlossen hat. Er ist aber angewiesen dies sehr kulant für den Kunden zu gestalten (was immer dies auch heißt). Die Garantieverlängerung um 1 Jahr bekommen alle T6 TDI mit 110kw als Ausgleich für die erhöhten Werte. Ich glaube nicht das mein Verkäufer hier mir etwas falsches erzählt, sonst würde er mich als Fuhrparkleiter einer Firma als Kunden verlieren. Wie auch schon vorab geschrieben, die Umstellung auf DSG, die vor Dezember 2017 bestellt haben ist kostenlos. Danach VS.

Ok, es wurde aber von sehr vielen hier im Forum, auch von mir anders erlebt. Ich glaube du musst dich nach einem anderen Lieferanten für den Furhpark umsehen.
Fakt ist, und wenn der :) noch so sehr auf die Drüse drückt, VWN kommt für die meisten Leistungen auf, wenn er es denn weiß und gewillt ist zu beantragen.

Thema Ersatzmob.:
Ersatzmobilität gibts für alle Betroffenen des Lieferstopps (unverbindl. LT 20.12.17 - 07.03.18?) ab dem ersten Tag nach ULT. In der Regel dauert es aber ca. ne Woche, bis es VWN über die Händlervertretung genehmigt. Hier hat glaub ich keiner berichtet, dass es nicht genehmigt wurde. Nur manche Händler haben halt von sich aus behauptet, dass erst Anspruch nach Verzug besteht. Mein Fahrzeug wurde 5 Tage nach ULT genehmigt. Und ja, als Dauermietfahrzeuge mit Großkundenrabatt bekommt man für 30 Euro schon etwas größere Kfz.

Thema ASG 1 Jahr:
Gibt es ab 3 Wochen Lieferverzug nach ULT für alle "Betroffenen". Für alle Diesel M1. Nicht nur 110kW! Das ist ein Ausgleich für den Lieferverzug, nicht für die erhöhten Werte. Das offizielle Schreiben von VW an die Händler kam lange, bevor es klar war, dass die CO2 erhöht werden. Da gibt es hier im Faden auch ein Schreiben von VWN dazu. Und CO2 ist jetzt wieder ein neues Thema.
Ja, mit alledem hat die DSG-Umstellung als Entschädigung überhaupt nix zu tun. VW konnte (aus welchen Gründen auch immer) keine SG liefern und hat freiwillig (!) DSG bereitgestellt. Wer es nicht will muss warten bis September. Ganz einfach.


Zu Kundenbindung von 5 Jahren:
Du musst deinen Kundendienst nur in einer zertifizierten Werkstatt machen lassen. Dies kannst du vom ersten Tag an machen. Nur bei Kulanz musst du nachweisen, das es VW bei anderen auch schon gemacht hat. Deshalb gibt es solche Foren...

Das ist doch klar. Viele freie Werkstattketten (z.B. Meisterhaft etc.) sind als Mehrmarkenwerkstatt zertifiziert, den Service nach VW-Richtlinien zu machen. Wg Erhalt Garantieleistungen machen sich nicht mehr so viele nen Kopf, gibt inzw. viele Gerichtsurteile dazu. Aber Kulanzleistungen nach der ASG sind halt so ne Sache... Grüße

Das ist ebenfalls
 
Ok, es wurde aber von sehr vielen hier im Forum, auch von mir anders erlebt. Ich glaube du musst dich nach einem anderen Lieferanten für den Furhpark umsehen.
Fakt ist, und wenn der :) noch so sehr auf die Drüse drückt, VWN kommt für die meisten Leistungen auf, wenn er es denn weiß und gewillt ist zu beantragen.

Thema Ersatzmob.:
Ersatzmobilität gibts für alle Betroffenen des Lieferstopps (unverbindl. LT 20.12.17 - 07.03.18?) ab dem ersten Tag nach ULT. In der Regel dauert es aber ca. ne Woche, bis es VWN über die Händlervertretung genehmigt. Hier hat glaub ich keiner berichtet, dass es nicht genehmigt wurde. Nur manche Händler haben halt von sich aus behauptet, dass erst Anspruch nach Verzug besteht. Mein Fahrzeug wurde 5 Tage nach ULT genehmigt. Und ja, als Dauermietfahrzeuge mit Großkundenrabatt bekommt man für 30 Euro schon etwas größere Kfz.

Thema ASG 1 Jahr:
Gibt es ab 3 Wochen Lieferverzug nach ULT für alle "Betroffenen". Für alle Diesel M1. Nicht nur 110kW! Das ist ein Ausgleich für den Lieferverzug, nicht für die erhöhten Werte. Das offizielle Schreiben von VW an die Händler kam lange, bevor es klar war, dass die CO2 erhöht werden. Da gibt es hier im Faden auch ein Schreiben von VWN dazu. Und CO2 ist jetzt wieder ein neues Thema.
Ja, mit alledem hat die DSG-Umstellung als Entschädigung überhaupt nix zu tun. VW konnte (aus welchen Gründen auch immer) keine SG liefern und hat freiwillig (!) DSG bereitgestellt. Wer es nicht will muss warten bis September. Ganz einfach.




Das ist doch klar. Viele freie Werkstattketten (z.B. Meisterhaft etc.) sind als Mehrmarkenwerkstatt zertifiziert, den Service nach VW-Richtlinien zu machen. Wg Erhalt Garantieleistungen machen sich nicht mehr so viele nen Kopf, gibt inzw. viele Gerichtsurteile dazu. Aber Kulanzleistungen nach der ASG sind halt so ne Sache... Grüße

Das ist ebenfalls
Also ich bekomme auch die ASG ohne Lieferverzug von 3 Wochen . E-Mobilität ist man kulant gewesen , teilweise direkt ab Liefertermin wurde er genehmigt
 
Ich habe den T6 als Privatkunde bestellt! Für die Firma laufen für den den Verzug zwei T6 von Sixt! WISO soll ich deshalb meinen Händler wechseln? Ich habe entsprechendes Fahrzeug als ESF erhalten! Is alles doch dann nur eine Händlerfrage....wie der das gestaltet!
 
Also ich bekomme auch die ASG ohne Lieferverzug von 3 Wochen . E-Mobilität ist man kulant gewesen , teilweise direkt ab Liefertermin wurde er genehmigt

In unserem Fall ( Cali Ocean Edition) wird nun doch nichts mit der angekündigten Lieferung vor Ostern. Ersatzmobilität (Neuwagen Passat Kombi) fahren wir also weiter. Die neuerliche Verzögerung und die wenigen aus Hannover angebotenen Werksabholungstermine lagen sämtlich ab Ende April. VWN schafft nur 2-3 California Übergaben/ Werktag! Es fehlt an Personal.
Unser Freundlicher ist wie bereits erwähnt ein wirklicher Freundlicher. Er rief heute an und ergänzte die "Bonusleistungen des Hauses von VWN":
- es wird eine business Abholung in Hannover erfolgen, damit wir schneller zu unserem T6 kommen, der Händler lässt den Wagen abholen und wir müssen keinen Differenzbetrag zwischen Werksabholung und Auslieferung beim Vertragshändler zahlen.
- Händler übernimmt die Zulassung ohne Mehrkosten
- 1 Jahr Garantieverlängerung
- Übernahme der KFZ-Steuer-Mehrkosten durch erhöhten CO2 Ausstoss für das gesamte Leben unseres T6 California, dazu übersandte unser netter Verkäufer ein Bestätigungs- und Entschuldigungsschreiben vom Werk. Konkrete Emissions- oder Verbrauchswerte waren dabei nicht genannt, wie auch nicht die Details der vorgenommenen technischen Änderungen und erst recht kein Dieselmehrverbrauch !

Wir sind unschlüssig - Absehbar hat sich die Wertstabilität des T6 Cali Diesel auf dem Gebrauchtmarkt mit diesem neuerlichen Skandal, der Ankündigung von Einfahrverboten, sowie der zu erwartenden weiteren Verschärfung der Emissionsgrenzwerte wohl erledigt. Da unser Cali als Neuwagen nun wirklich nicht zu den automobilen Schnäppchen zählt, sind wir unschlüssig, wie wir uns verhalten sollten. Grundsätzlich möchten wir das Auto und haben lange darauf gewartet. Andererseits gruselt es uns vor Mehrverbrauch in ungewisser Höhe, zukünftigen Nutzungseinschränkungen und last not least vor dem zu erwartenden Wertverlust.
Aknekdote am Rande, ich habe im letzten Monat unseren 4-jährigen Golf GTD mit nahezu Vollausstattung verkauft. Ende des Jahres waren gar nicht viele vergleichbare GTD angeboten - das war mal ein am Gebrauchtmarkt sehr begehrtes Auto. Jetzt, in 2018 liess sich trotz Euro 6 und bestem Pflegezustand und mit frischer Inspektion nur ein Preis in Höhe des DAT Einkaufspreises erzielen... Das waren dann mal eben 4000,- Euro Wertverlust von Dezember 2017 - Februar 2018. Als ich den GTD anbot, standen plötzlich bei vielen Vertragshändlern GTD Gebrauchtwagen auf Halde und das sehr, sehr günstig... Die Zahl der Interessenten für unser Auto war sehr überschaubar - und die meisten Händler mit Sprachfehlern: " Geb ich Dir, zahl isch bar!"
Dieses Schicksal steht auch den heutigen T6 Diesel Neuwagen irgendwann bevor - das werden Autos für den Export.
Ein politische Riesensauerei, das Ganze!
Grüsse
JÖRG
 
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