Erstattung DSG

zimple

Jung-Mitglied
Ort
Dresden
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
06/2018
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Trendline
Hallo,
in einer anderen Rubrik bin ich aufmerksam geworden auf eine evtl. Erstattung des Differenzbetrages zwischen DSG- und Schaltgetriebe und habe mich deshalb in die Spur gemacht. Natürlich möchte ich, bisher als stiller Leser, jetzt auch etwas zum Thema beitragen!

Laut VW Hotline:

alle DSG Bestellungen bei 110 KW Diesel Motoren welche zwischen dem 20.12 und 31.12.2017 im System bei VW eingegangen sind erhalten den Differenzbetrag zwischen Schalt- und DSG-Getriebe zurück! ca. 2000€
Dies soll über den VW Händler beantragt werden.

Mit diesen Informationen bin ich nun zu meinen Händler und habe ihn darüber informiert!
Angeblich hatte er mir das DSG nicht berechnet, da es in diesem Zeitraum kostenfrei gebucht werden konnte! (Auf seinem Bildschirm ersichtlich) Somit könnte ich davon nicht profitieren!
Nach erfolgter Diskussion und da ich nie ein Schaltgetriebe haben wollte und er mir die Information des Kostenfreien DSG Getriebes vorenthalten hat, haben wir uns auf einen Nachlass von 1.000€ und einen gebrauchten Satz Winterreifen geeinigt!

Alle anderen hätten einen Anspruch auf den Nachlass!

VG Zimple
 
Interessant, das könnte ja vielleicht den einen oder anderen hier auch betreffen. Aber wahrscheinlich wird das dann wieder ein Kampf mit den Freundlichen, die natürlich von nichts wissen oder nicht richtig informiert wurden.
 
Er kann immer sagen das er es im Rabatt berücksichtigt hat . Keiner hat Anspruch drauf ! Aber finde ich echt klasse von deinem freundlichen dir so noch entgegen zu kommen


Nur die frontler zur Zeit
 
Das ist das Problem, das die Händler sich herausreden können...
Bei mir handelte es sich um einen MV mit Frontantrieb!
Bei 4 Motion glaube ich nicht, dass es die Erstattung gibt. Grund hierfür ist, dass es den 4 Motion noch als 110 KW SG zu konfigurieren gibt!
 
Bei mir ähnliches Thema. Ich hatte mich auch nach der Erstattung der DSG-Mehrkosten erkundigt. Die Hotline von VW hatte mir erläutert, dass es diese Kulanzregelung nur für Auftragseingänge zwischen 20.12 und 31.12 gilt... auf jeden Fall müsse man sich aber an den Händler wenden...

Ich habe etwas früher bestellt. Bestellt habe 10.12, AB ist vom 15.12. Dennoch hab ich beim Händler nachgefragt. Er meinte diese Kulanzregelung (Umstellung SG auf DSG) bei anderen Kunden ist eine Maßnahme zur Schadensminderung, da deren Fahrzeug in der bestellten Konfiguration mit SG nicht mehr lieferbar ist. Ich habe hingegen DSG bestellt, was so auch weiterhin lieferbar ist. Von daher auch kein Schaden bzw Schadensersatz bei mir.

Gleichbehandlung der Kunden ist scheinbar nicht von relevant. Auch ein finanzieller „Schaden“ der sich bei einem Wiederverkauf einstellt, ist scheinbar auch egal. Immerhin ist das DSG ja nun keine Besonderheit mehr - alle gebauten Fahrzeuge im Zeitraum haben es ja. Somit werde ich bei einem Wiederverkauf kein höheren Preis gegenüber einem Schalter erzielen können (also auch keine Teil-Refinanzierung der DSG-Mehrkosten) ... im Gegenteil vielleicht sind die wenigen Schalter-Modelle (kurz vorher gebaut) gefragter

Sei es drum ... ich freue mich auf das neue Wägelchen, welches ich mir ohne die Umweltpräme nie als Neuwagen geleistet hätte
 
kein höheren Preis gegenüber einem Schalter erzielen können

... ähm, es gibt dann ja auch keine Schalter aus dem Bauzeitraum ... ?

Mit "viel" km könnte das DSG ohnehin den Preis eher drücken wegen möglichem Risiko ...

Aber ich bewundere die Kreativität mit welcher potentielle "Schadens" - Szenarien entwickelt werden ...

Grüße,
Jochen
 
Aber ich bewundere die Kreativität mit welcher potentielle "Schadens" - Szenarien entwickelt werden ...
Wenn man etwas möchte, muss man seinen Standpunkt manchmal auch kreativ vertreten .. wobei es auch nicht so ganz abwägig ist (schreibst ja selbst von hoher KM-Leistung, die ja in dem Fall den Preis drückt)

Aber klar, ich weis schon um meine rechtlichen Chancen da etwas zu erreichen ... tendieren sicher gegen null... es sei denn die andere Seite springt drauf an, was aber hier nicht der Fall ist

Somit ... DSG bestellt ... werde ich auch bezahlen (hätte ich ja ohnehin gemacht, wenn der Lieferstop bei den Handschaltern nicht gekommen wäre)
 
Servus.
Die Kulanzregelung mit dem Datum für Auftragseingänge zwischen 20.12 und 31.12 was hier durch VWN genannt wird, scheint es wirklich zu geben, da ca. am 20.12. der Konfigurator geändert wurde, 6-G nicht mehr möglich, aber in den Bestellsystemen der Händler war Schalter wohl noch möglich... Also nur wenn der Händler das wusste, hat er Käufern empfohlen, obwohl sie DSG wollten, lieber den 6-Gang zu konfigurieren, denn wurde automatisch kostenneutral im System upgegradet (blödes Wort).
Im Nachhinein werden jetzt alle Besteller in diesem Zeitraum doch Fairerweise gleich gestellt (aber bestimmt auch nur, wenn der Kunde das weiß... VWN wird mal wieder nicht freiwiillig zum Kunden kommen.
Und es haben ja viele am letzten Drücker wg. der Prämie bestellt.

Anders werden wohl die Fälle behandelt, die nicht auftrund des Konfigurators Nachteile hatte.
Für DSG-Besteller im Zeitraum ca. Ende Okt. bis 19.12. wird es wohl leider keine Erstattung der DSG-Kosten geben. Das war diese angesprochene interne Schadensregulierung, doch den Kunden bei Stange zu halten, obwohl er eigentl. Schalter bestellt hat.

Grüße
 
Hallo
Bin neu hier ich habe mir am 29.12.17 ein Trendline 150 Ps DSG mit der Umweltprämie bestellt was hat das zu sagen?
 
Hallo
Bin neu hier ich habe mir am 29.12.17 ein Trendline 150 Ps DSG mit der Umweltprämie bestellt was hat das zu sagen?

offensichtlich, dass du den Preis für das DSG von VWN kulanterweise zurück bekommst
 
seltsam das man DSG bestellt und dann das Geld dafür zurück will ...
Warum liest du dann hier mit und kommentierst? Ich will kein Geld zurück, aber ich werde versuchen, das Geld zu bekommen, weil ich das Geld gut gebrauchen kann. Wer das Geld nicht möchte, der braucht weiter nichts zu unternehmen. Einfach warten, bis geliefert wird und das bezahlen, was auf der Rechnung steht.
 
Für alle Cali Beach Besteller könnte noch interessant sein, dass ich am 04.09.2017 einen 150KW Diesel SG bestellt habe und gestern (24.01.2018) auf DSG upgradet wurde. Wie ist es mit Erstattung des Differenzbetrages bei Lieferfristen wie bei mir? Hätten diese (DSG Besteller) nicht auch, wenn noch nicht ausgeliefert, eine Reduktion zugute?
 
Für alle Cali Beach Besteller könnte noch interessant sein, dass ich am 04.09.2017 einen 150KW Diesel SG bestellt habe und gestern (24.01.2018) auf DSG upgradet wurde. Wie ist es mit Erstattung des Differenzbetrages bei Lieferfristen wie bei mir? Hätten diese (DSG Besteller) nicht auch, wenn noch nicht ausgeliefert, eine Reduktion zugute?

Hallo, wie ich oben schon geschrieben habe, nein! Hier ist ja VW nichts anzulasten (außer dass keine SG mehr da sind...). Erst im Zeitraum 20.-31.12. gab es dann das Konfigurator- und Bestellsoftware-Malheur, dass hier seitens VW nicht einheitlich vorgegangen wurde. Manchen wurde der DSG Aufpreis berchnet in der Konfi, anderen nicht.

Aber interessant bzgl. deiner Bestellung, konnte man im September noch den 150 KW mit Schaltgetriebe bestellen? Oder meinst du 150 PS?
Dachte der Schalter ist bei den 150 kW schon seit Frühjahr/ Sommer raus?
 
ich verstehe immer noch nicht, warum es überhaupt ein DSG Upgrade gibt.

Allen, die einen Schalter vor diesem Dezember Termin bestellt haben, muß VWN auch einen Schalter liefern.
(und hierfür eine Lösung zum Einhalten der Zulassungswerte bieten).

Also wozu?

Man könnte denken, das Schaltgetriebe hat überhaupt nichts mit dem COP Problem zu tun.
 
Aber interessant bzgl. deiner Bestellung, konnte man im September noch den 150 KW mit Schaltgetriebe bestellen? Oder meinst du 150 PS?
Dachte der Schalter ist bei den 150 kW schon seit Frühjahr/ Sommer raus?[/QUOTE]


Nein habe ein 150 KW (204 PS) bestellt. Ist sowohl im Konfigurator wie auch beim :) problemlos möglich gewesen. Bei VW Schweiz.
 
ich verstehe immer noch nicht, warum es überhaupt ein DSG Upgrade gibt.

Allen, die einen Schalter vor diesem Dezember Termin bestellt haben, muß VWN auch einen Schalter liefern.
(und hierfür eine Lösung zum Einhalten der Zulassungswerte bieten).

Also wozu?

Man könnte denken, das Schaltgetriebe hat überhaupt nichts mit dem COP Problem zu tun.
Die Frage hilft uns hier nicht weiter. Antworten dazu findest du im Forum Auslieferungsstopp.
 
Alles gut, weiterhin herzlich willkommen, sage ich mal im Namen aller hier.:)
 
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