rogi100
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Hamburg
- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- 06/17
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA plus
Moin Leute,
seit knapp über einer Woche fahren wir unseren neuen T6 MV. Bei der Konfiguration haben wir aber einen Fehler gemacht, der auch auf die Kappe des Händlers geht. Dieser hat uns eigentlich in allen Belangen sehr gut beraten und wir sind mit ihm sehr zufrieden. Aber als es um die original Kühlbox von VW ging, hat er uns falsch beraten. Wir haben sehr spontan über die Kühlbox nachgedacht, da wir ohnehin die zweite Batterie ordern wollten. Deshalb haben wir das teure Paket "Zweitbatterie mit Kühlbox" genommen. Damit meine Ich, dass wir das Kreuz kurz vor Abschluss der Konfiguration beim Händler gemacht haben.
Bei der Bestellung konnte mir der Händler kaum Infos zur Kühlbox geben, da er sie selbst nicht weiter nutzt und keine Infos zu finden waren. Dann kam einer seiner Kollegen um die Ecke und meinte, die Box sei sehr gut und kühlt in den Minusbereich, wie viele andere Boxen auf dem Preisniveau ebenso. Blauäugig wie wir waren, haben wir ihm vertraut. Erst später habe ich mich über die Box informiert, nachdem die Kaufbestätigung bereits eintrudelte und der Bus kurz vor der Auslieferung stand. Da wurde ich erstmals skeptisch.
Nun haben wir die Box getestet und Infos im Boardhandbuch gefunden, die der Händler eigentlich kennen MUSS: Kühlt bis 20°C unter Umgebungstemperatur und hat nur einen 12V Anschluss. Angeschlossen das Teil und nen Tag getestet resultierte in absolute Enttäuschung. Was verkauft VW da für einen Scheiß zu solch einem Wucherpreis?! (Rethorische Frage, weil wir die Antwort ja alle kennen) Das Teil ist nicht mal 100€ wert.
Irgendwie sind wir natürlich selbst schuld. Aber nun zur eigentlichen Frage: Kann ich die Kühlbox zurückgeben und das Geld zurück verlangen, auch wenn sie im Gesamtpaket unsere Konfiguration dabei ist? Und das ganze eben auch im Zuge der Finanzierung? Denn theoretisch ist es ja ein Teil des Busses, der finanziert wird. Kann man das Geld zurück verlangen, wegen falscher Beratung? Diese erfolgte leider nur mündlich, wir haben also nix handfestes.
Das Problem ist ja, dass man dieses Teil vermutlich schwer wieder los wird, es sei denn man verkauft sie zu einem Preis, für den man ähnliche Geräte auf dem Markt bekommt. Und die liegen schon bei 50€.
Ich hoffe, mir kann jemand Rat geben? Über ein paar Meinungen wäre ich jedenfalls sehr dankbar. Denn der Frust ist schon groß.
Gruß
Rogi
seit knapp über einer Woche fahren wir unseren neuen T6 MV. Bei der Konfiguration haben wir aber einen Fehler gemacht, der auch auf die Kappe des Händlers geht. Dieser hat uns eigentlich in allen Belangen sehr gut beraten und wir sind mit ihm sehr zufrieden. Aber als es um die original Kühlbox von VW ging, hat er uns falsch beraten. Wir haben sehr spontan über die Kühlbox nachgedacht, da wir ohnehin die zweite Batterie ordern wollten. Deshalb haben wir das teure Paket "Zweitbatterie mit Kühlbox" genommen. Damit meine Ich, dass wir das Kreuz kurz vor Abschluss der Konfiguration beim Händler gemacht haben.
Bei der Bestellung konnte mir der Händler kaum Infos zur Kühlbox geben, da er sie selbst nicht weiter nutzt und keine Infos zu finden waren. Dann kam einer seiner Kollegen um die Ecke und meinte, die Box sei sehr gut und kühlt in den Minusbereich, wie viele andere Boxen auf dem Preisniveau ebenso. Blauäugig wie wir waren, haben wir ihm vertraut. Erst später habe ich mich über die Box informiert, nachdem die Kaufbestätigung bereits eintrudelte und der Bus kurz vor der Auslieferung stand. Da wurde ich erstmals skeptisch.
Nun haben wir die Box getestet und Infos im Boardhandbuch gefunden, die der Händler eigentlich kennen MUSS: Kühlt bis 20°C unter Umgebungstemperatur und hat nur einen 12V Anschluss. Angeschlossen das Teil und nen Tag getestet resultierte in absolute Enttäuschung. Was verkauft VW da für einen Scheiß zu solch einem Wucherpreis?! (Rethorische Frage, weil wir die Antwort ja alle kennen) Das Teil ist nicht mal 100€ wert.
Irgendwie sind wir natürlich selbst schuld. Aber nun zur eigentlichen Frage: Kann ich die Kühlbox zurückgeben und das Geld zurück verlangen, auch wenn sie im Gesamtpaket unsere Konfiguration dabei ist? Und das ganze eben auch im Zuge der Finanzierung? Denn theoretisch ist es ja ein Teil des Busses, der finanziert wird. Kann man das Geld zurück verlangen, wegen falscher Beratung? Diese erfolgte leider nur mündlich, wir haben also nix handfestes.
Das Problem ist ja, dass man dieses Teil vermutlich schwer wieder los wird, es sei denn man verkauft sie zu einem Preis, für den man ähnliche Geräte auf dem Markt bekommt. Und die liegen schon bei 50€.
Ich hoffe, mir kann jemand Rat geben? Über ein paar Meinungen wäre ich jedenfalls sehr dankbar. Denn der Frust ist schon groß.
Gruß
Rogi
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