Flottenerweiterung

Kommt drauf an...

Es gibt diese „Beiblätter“, die mitgeführt werden müssen. Darf die Gtü...

Und die „Eintragung im Brief“ bzw „Änderungen im Brief“... Darf die Gtü nicht...

So ist mein Stand und Aussage Gtü, was Bayern anbelangt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für das Alter nicht allzu viel.Da merkt man einfach, dass du deine (Gesamt-)Kilometer auf einen Fuhrpark verteilen kannst.;):)

Stimmt, für einen T4 mit 21 Jahren eine geringe Fahrleistung, das bedeutet aber nicht, daß der T4 nicht eingesetzt wird. Der T5.1 hat jetzt nach zehn Jahren 115000 km drauf und der fährt an fünf Tagen in der Woche aber meist Kurzstrecke, mehr als 100 km am Tag kommt eher selten vor, manchmal sind es nur zehn Kilometer am Tag.


Möchtest du jetzt, daß wir die Verbindung Niderlande-Luxemburg ausdiskutieren? :D:p
 
Kommt drauf an...
Es gibt diese „Beiblätter“, die mitgeführt werden müssen.
Und die „Eintragung im Brief“ bzw „Änderungen im Brief“...

Und manchmal steht das sogar in den entsprechenden Beiblättern, das es nach §19 abgenmmen werden muss. Nur dabei haben reicht dann nicht.
Beispiel: Gutachten - RIAL Leichtmetallfelgen

Beim Amarok ohne Radhausverbreiterungen steht die Auflage A01 -> Abnahme §19. kann jede Prüfstelle machen, aber muss halt gemacht werden. Die Ordnungsgemäße Abnahme ist dann im Bedarfsfall auch in den Papieren nachzutragen. Für den T5 sind die abnahmefrei, dafür gibt es eine ABE, da reicht mitführen.

Was die nicht dürfen: BMW-Felgen nur mit Traglastbescheinungung eintragen. Das ist dann ein §21 und den darf in Bayern nur der TÜV.

NAchtrag: der Link führt zum richtigen PDF, nur die Titel auf der Homepage sind falsch...
 
Zurück
Oben