Frage zum PKW Verkauf mit Kaufvertrag (Aschluss v. der Sachmängelhaftung)

T5-fly

Aktiv-Mitglied
Ort
Sinzheim
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
11/2010
Motor
TDI® 132 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Highline
Radio / Navi
RNS 510+Sound+DVE
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Hallo Zusammen,

ich habe vor kurzem per ADAC Kaufvertrag meinen VW Golf VI 2009 mit 60tkm verkauft. Den PKW hatte ich selbst erst vor einem 3/4 Jahr gebraucht gekauft und er musste leider unseren neuen Cali weichen. Der PKW hatte keinen Unfall und auch sonst konnte ich in der Zeit keine Probleme feststellen. Alle Kundendienste wurden vom Vorbesitzer sachgemäß durchgeführt und den letzten wollte ich mir durch den Verkauf umgehen.... Ich habe allerdings den Käufer darauf hingewiesen.

Jetzt 4 Wochen später bekomme ich Post vom Anwalt des Käufers. Angeblich wäre der Kundendienst fällig gewesen und ein Motorschaden die Folge. Eine Werkstatt hätte festgestellt, dass der Golf Einspritzprobleme hätte und der Motor deshalb getauscht werden muss (5.000 EUR Ksoten). Der Mandant hätte dass nach 1tkm festgestellt und bezieht sich auf den Kaufvertrag (Sachmängel haftung und möchte dass ich das Fahrzeug zurückkaufe)!!

:confused::confused::confused:

Im Vertrag habe ich folgendes stehen...
>>> Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der Ver*letzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.<<


Ich bin mir selbst keiner Schuld bewusst und habe auch keine falsche Angaben gemacht (zudem hat er den Golf auch Probe gefahren).
Welche Chancen habe ich hier oder hatte jemand von euch schon mal ein ähnliches Problem.
Ich bin gerade etwas geschockt und weiss nicht wie das jetzt weitergeht. Werde mir wohl auch einen Anwalt nehmen müssen :confused:

Vielen Dank für eure Anworten und Ratschläge.

Gruß
 
Da wird dir ein Gang zum Anwalt besser helfen wie 20 Ratschläge im Forum befürchte ich. Wenn ein Käufer so vorgeht ist ja die Absicht klar. Sowas würde ich nicht selbst versuchen zu regeln.
 
AW: Frage zum PKW Verkauf mit Kaufvertrag (Aschluss v. der Sachmängelhaftung)

Da möchte Dich einer einschüchtern und über den Tisch ziehen. Dafür besteht überhaupt kein Anlass und ich würde da bis zum Gerichtstermin garnicht reagieren. Der ADAC-Vertrag ist da fair zu beiden Seiten und bürdet einem Privatverkäufer natürlich keine Sachmängelhaftung auf.
 
AW: Frage zum PKW Verkauf mit Kaufvertrag (Aschluss v. der Sachmängelhaftung)

Das vermute ich auch. Dennoch habe ich keine Ahnung ob mir da etwas angehängt werden kann.
Ich habe keine Ahnung ob seine Werkstatt behauptet, der Schaden sei schon früher erkennbar gewesen??
Dann muss ich für den Schaden ja aufkommen, andererseits weiss ich nicht wie er den Golf die1tkm behandelt hat.
Bin da ziemlich unerfahren was die Rechtslage an geht und habe mein Fahrzeug ja nicht bis ins letzte Detail überprüft.
 
AW: Frage zum PKW Verkauf mit Kaufvertrag (Aschluss v. der Sachmängelhaftung)

Hallo

...klingt nicht gut! Wie meine Vorredner schon gesagt haben, geh selber zum Anwalt!
Normal wäre bei sowas eigentlich erstmal das Gespräch zwischen Käufer und Verkäufer, nicht aber direkt Post vom Anwalt.
Klingt nach nem abgekarteten Spiel.

Eigener Anwalt und denen selber die Hölle heiß machen ;)

VG
Andreas
 
AW: Frage zum PKW Verkauf mit Kaufvertrag (Aschluss v. der Sachmängelhaftung)

Hallo,

......es wäre mir neu, das man wegen Einspritzproblemen einen Motor tauschen muss.

Doof ist das hier tatsächlich eher ein Anwalt hilft.
Wenn es um den Verkauf eines Fahrzeuges geht, mache ich es immer genau umgekehrt, da wird alles gemacht, was den Verkauf fördert und unter Umständen den Wert des Fahrzeuges erhöht.
Das mache ich mit jedem meiner T5 die verkauft werden.

Ich habe mal einen A6 3,0 TDI verkauft - da wurde tatsächlich unmittelbar nach dem Verkauf - also noch auf der Heimfahrt des Käufers fest gestellt das irgend ein Problem mit der Nockenwelle vorlag - ein bekanntes Problem bei diesem Motor - die Kosten für die Reparatur habe ich damals übernommen (1000€) weil das definitiv auch meine Audi Werkstatt hätte merken müssen und ich so die Reparatur sowieso veranlasst hätte.

Aber leider gibt es überall auf der Welt "Drecksäcke" so das hier erst mal nur der Anwalt hilft.

Gruß
Claus


Gruß
Claus
 
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