T5-fly
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Sinzheim
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 11/2010
- Motor
- TDI® 132 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Highline
- Radio / Navi
- RNS 510+Sound+DVE
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Hallo Zusammen,
ich habe vor kurzem per ADAC Kaufvertrag meinen VW Golf VI 2009 mit 60tkm verkauft. Den PKW hatte ich selbst erst vor einem 3/4 Jahr gebraucht gekauft und er musste leider unseren neuen Cali weichen. Der PKW hatte keinen Unfall und auch sonst konnte ich in der Zeit keine Probleme feststellen. Alle Kundendienste wurden vom Vorbesitzer sachgemäß durchgeführt und den letzten wollte ich mir durch den Verkauf umgehen.... Ich habe allerdings den Käufer darauf hingewiesen.
Jetzt 4 Wochen später bekomme ich Post vom Anwalt des Käufers. Angeblich wäre der Kundendienst fällig gewesen und ein Motorschaden die Folge. Eine Werkstatt hätte festgestellt, dass der Golf Einspritzprobleme hätte und der Motor deshalb getauscht werden muss (5.000 EUR Ksoten). Der Mandant hätte dass nach 1tkm festgestellt und bezieht sich auf den Kaufvertrag (Sachmängel haftung und möchte dass ich das Fahrzeug zurückkaufe)!!
Im Vertrag habe ich folgendes stehen...
>>> Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der Ver*letzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.<<
Ich bin mir selbst keiner Schuld bewusst und habe auch keine falsche Angaben gemacht (zudem hat er den Golf auch Probe gefahren).
Welche Chancen habe ich hier oder hatte jemand von euch schon mal ein ähnliches Problem.
Ich bin gerade etwas geschockt und weiss nicht wie das jetzt weitergeht. Werde mir wohl auch einen Anwalt nehmen müssen
Vielen Dank für eure Anworten und Ratschläge.
Gruß
ich habe vor kurzem per ADAC Kaufvertrag meinen VW Golf VI 2009 mit 60tkm verkauft. Den PKW hatte ich selbst erst vor einem 3/4 Jahr gebraucht gekauft und er musste leider unseren neuen Cali weichen. Der PKW hatte keinen Unfall und auch sonst konnte ich in der Zeit keine Probleme feststellen. Alle Kundendienste wurden vom Vorbesitzer sachgemäß durchgeführt und den letzten wollte ich mir durch den Verkauf umgehen.... Ich habe allerdings den Käufer darauf hingewiesen.
Jetzt 4 Wochen später bekomme ich Post vom Anwalt des Käufers. Angeblich wäre der Kundendienst fällig gewesen und ein Motorschaden die Folge. Eine Werkstatt hätte festgestellt, dass der Golf Einspritzprobleme hätte und der Motor deshalb getauscht werden muss (5.000 EUR Ksoten). Der Mandant hätte dass nach 1tkm festgestellt und bezieht sich auf den Kaufvertrag (Sachmängel haftung und möchte dass ich das Fahrzeug zurückkaufe)!!
Im Vertrag habe ich folgendes stehen...
>>> Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der Ver*letzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.<<
Ich bin mir selbst keiner Schuld bewusst und habe auch keine falsche Angaben gemacht (zudem hat er den Golf auch Probe gefahren).
Welche Chancen habe ich hier oder hatte jemand von euch schon mal ein ähnliches Problem.
Ich bin gerade etwas geschockt und weiss nicht wie das jetzt weitergeht. Werde mir wohl auch einen Anwalt nehmen müssen
Vielen Dank für eure Anworten und Ratschläge.
Gruß