Gibt es auch zufriedene T5 132Kw Fahrer?

Gestern hat ein Kunde einen durch VWN gepflegten gekauft!
Hatte ihm trotzdem abgeraten da bei 110tkm und dann ohne Garantie ( wurde im Auftrag Privat verkauft) da bestimmt schon was im Argen ist.
Von Bayern bis hierhin hatte er wohl schon 3liter Öl gebraucht...
Erst jetzt nach 4 Wochen kommt er zu mir um das Auto zu prüfen :(
Fakt ist das das Agr das alte noch ist und schon wieder 2 Liter Öl fehlen.
Motor ist defekt! Gibts Kulanz?
Na in den ersten 2 Wochen hätte man ja noch... egal... hab’s ja gesagt...
Kulanz habe ich für den Kunden beantragt, jedoch denke ich das das nichts wird.

Also meine Erfahrung ist, das die die unbedingt einen haben wollen, sich ihn schön reden und nicht der Tatsache ins Auge sehen.
Nur mit At-Motor UND dem neuen/geänderten AGR könnte man einen Kaufen.
 
Gestern hat ein Kunde einen durch VWN gepflegten gekauft!
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Motor ist defekt! Gibts Kulanz?
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IMHO gab es bei der Laufleistung bislang immer irgendeine Kulanz, wenn das Wartungsheft lückenlos ist. Wann war den EZ?
 
Wer sich so ein Fahrzeug in vollem Wissen um das Ausmaß der Probleme kauft und dann so etwas erlebt, sollte sich eigentlich nicht beschweren.

Auf der anderen Seite wird wohl auch viel Schindluder beim Verkauf getrieben, indem z.B. manche Leute ihren Bus trotz bekanntem Ölverbrauch (>0,5l/1000km) verkaufen und das aber verschweigen. So etwas ist auch nicht akzeptabel. Die heutige Masche der Autohändler, alles mit irgendwelchen Risiken zur Abwendung der Gewährleistungspflicht einfach als "Verkauf im Kundenauftrag" zu deklarieren, ist m.E. sowieso höchst fragwürdig. Dem Kunden wird der Vorteil eines seriösen, geprüften Verkaufes vorgetäuscht, der es aber oft nicht ist - oft ganz im Gegenteil: Der Häbdler kann auch geprüft haben und genau deshalb den Privatverkauf anregen. Das schadet der Branche immens, indem selbst namhafte Autohäuser sich auf das Niveau von Fähnchenhändlern begeben. Aber das muss jeder selber wissen... Ich würde so nie kaufen, dann lieber gleich privat.

Ein seriöser Händler sollte sich doch so ein Hochrisiko-Fahrzeug gar nicht erst auf den Hof stellen, wenn er nicht wenigstens die Historie geprüft hätte und vom Verkäufer eine schriftliche Bestätigung über den Ölverbrauch bekommen hätte. Oder offen den Ölverbrauch dran schreiben und den Motor als defekt angeben.

Kulanz kann man versuchen, aber in diesem Fall vermutlich eher vergessen.
Denn der besagte enorm hohe Ölverbrauch ist zweifellos nicht von gestern auf heute aufgetaucht, es hat garantiert schon jemand vorher versucht, den Motor auf Kulanz ersetzt zu bekommen. Was dann möglicherweise auch in der Historie vermerkt ist und somit beweisbar. In dem Fall kann sich der Käufer u.U. beim Verkäufer schadlos halten, denn das riecht doch schwer nach arglistiger Täuschung.
Falls der Kaufvertrag vom Autohändler, (d.h. nicht vom eigentlichen Besitzer) unterschrieben worden ist, also im Auftrag, kann u.U. sogar der Händler in der Gewährleistungspflicht sein, hierzu gab es m.W. schon Urteile.
Und falls der Vorbesitzer Gewerbetreibender war, kann ohnehin auch für ihn die Gewährleistungspflicht gelten.
Immer vorausgesetzt, der Kunde ist kein Gewerbetreibender.
 
Das Thema war doch eigentlich wer mit seinem BiTDI zufrieden ist....

Keiner weiß wieviel Prozent aller Fahrzeuge das Problem überhaupt haben...
Keiner weiß wieviel Prozent der Bürger es überhaupt wissen.....
Was ist mit all den anderen Fahrzeugen mit überspringenden Steuerketten führender Marken etc.....
Für den Nichtwissenden wird es normal sein wenn das Fahrzeug 0,5 bis 1,00 Liter verbraucht....

Ich bin mit meinem BiTDI zufrieden und die alltäglichen Macken (ich meine damit nicht den Motor) hat jedes Fahrzeug jeder Marke... (ausser mein Toyota Aygo 10 Jahre/100000km, Reparaturkosten 57 Euro für eine neue Batterie)
 
Bin bislang zufrieden. Neu gekauft im März 2015, bislang 73'000 km.
Das Geld für den AT ist zurückgelegt. Alternativ wird die Kiste dann als defekt verkauft.
 
@Christian1621
Wenn ich nicht alles selber machen würde hätte ich keinen T5! Auch wenn ich es mir leisten könnte. Ich habe da halt andere Vorstellungen.

Ich mache komplett alles selber und trotzdem ist mir der Unterhalt des T5 einfach deutlich zu teuer, da die Ersatzteile leider kaufen muss und alleine diese Kosten sind als Familienvater mit kleinen Kindern einfach nicht drin.
Wertverlust, Versicherung und Verbrauch sind da natürlich weitere Faktoren.

Trotzdem war die Zeit mit dem T5.2 Biturbo einfach schön und wenn ich nicht rechnen müßte, könnte ich mir keinen besseren Bus vorstellen. Nur mein nächster wäre ein Highline mit elektrischen Türen und Xenon
 
...( wurde im Auftrag Privat verkauft)

Wenn der Wagen beim Händler stand,
wenn die Probefahrt mit Kennzeichen des Händlers gemacht wurde,
wenn der Vertrag im Haus des Händlers unterschrieben wurde,
dann sollte das sollte das Umgebungsgesetz greifen und damit muss der Handler trotz des Vermerks " Im Kundenauftrag "
6 Monate Gewährleistung geben.
 
dann sollte das Umgebungsgesetz greifen und damit muss der Handler trotz des Vermerks " Im Kundenauftrag "
6 Monate Gewährleistung geben.
Was ergeben sich denn daraus für Möglichkeiten? Er muß ihn ggf. zurücknehmen, klar. Aber angenommen man möchte das Auto nicht zurückgeben, kann man den Händler quasi zwingen den Ölverbrauch abzustellen? Falls ja, wie er das macht ist vermutlich ihm überlassen, z.B. billig ATM verbauen oder ausbuchsen lassen, oder, oder, oder...aber niemals kann man die Reparatur nach VW TPI verlangen, korrekt?
 
Das muss man sicherlich besprechen, wenn der Händler 4T€ an kosten hätte, könnte er sich ja auch an den 6T€ beteiligen, dann kommen nur noch 2T€ auf den neuen Besitzer.
 
Was ergeben sich denn daraus für Möglichkeiten? Er muß ihn ggf. zurücknehmen, klar. Aber angenommen man möchte das Auto nicht zurückgeben, kann man den Händler quasi zwingen den Ölverbrauch abzustellen? Falls ja, wie er das macht ist vermutlich ihm überlassen, z.B. billig ATM verbauen oder ausbuchsen lassen, oder, oder, oder...aber niemals kann man die Reparatur nach VW TPI verlangen, korrekt?

Man kann verlangen, dass das Auto einen funktioinsfähigen Motor bekommt. Natürlich auch gebraucht und ohne neuen DPF, Zahnriemen, Rippenriemen.

Häufig wird er aber das Auto zurück nehmen, da es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Wiederbeschaffung minus Rest ist weniger als die Reparaturkosten.
 
Häufig wird er aber das Auto zurück nehmen, da es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
Genau das ist die Frage wenn man einen BiTDI "taktisch" kaufen möchte. Wenn er es gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen möchte statt zu reparieren, man es aber nicht hergeben, sondern lieber behalten und reparieren möchte. Muß er sich dann beteiligen? Oder isser raus, weil er es ja zurücknehmen würde?
 
Genau das ist die Frage wenn man einen BiTDI "taktisch" kaufen möchte. Wenn er es gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen möchte statt zu reparieren, man es aber nicht hergeben, sondern lieber behalten und reparieren möchte. Muß er sich dann beteiligen? Oder isser raus, weil er es ja zurücknehmen würde?

Kompliziert.

Nach dem Gewährleistungsrecht hat der Kunde zunächst das Wahlrecht, ob repariert wird oder rückabgewickelt.

Ist eine von beiden Möglichkeiten aber unmöglich oder nicht zumutbar, entfällt das. Bei den Summen die hier im Vergleich zum Kaufpreis im Raum stehen, ist eine Unzumutbarkeit auf jeden Fall alles andere als abwegig.

Gruß, Marcus
 
Sehe ich genauso wie Marcus.

Wenn eine Reparatur nicht zumutbar und wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, muss er nicht reparieren, sondern er nimmt das Fahrzeug zurück.

Ist ja bei anderen "Geräten" genau das gleich, egal ob neu oder gebraucht.
 
Kompliziert.

Nach dem Gewährleistungsrecht hat der Kunde zunächst das Wahlrecht, ob repariert wird oder rückabgewickelt.

Ist eine von beiden Möglichkeiten aber unmöglich oder nicht zumutbar, entfällt das. Bei den Summen die hier im Vergleich zum Kaufpreis im Raum stehen, ist eine Unzumutbarkeit auf jeden Fall alles andere als abwegig.

Gruß, Marcus
Nein. Der Käufer hat das Recht, die Art der sog. Nacherfüllung zu wählen, also ob er eine REPARATUR oder eine NACHLIEFERUNG akzeptiert (anderes Fahrzeug, wird bei Neuwaren oft gemacht). Die Rückabwicklung kommt erst dann zum tragen, wenn die Nacherfüllung nicht möglich ist.
 
Wenn der Wagen beim Händler stand,
wenn die Probefahrt mit Kennzeichen des Händlers gemacht wurde,
wenn der Vertrag im Haus des Händlers unterschrieben wurde,
dann sollte das sollte das Umgebungsgesetz greifen und damit muss der Handler trotz des Vermerks " Im Kundenauftrag "
6 Monate Gewährleistung geben.
Die Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland 12 Monate, nicht 6 Monate. Lediglich ist es so, dass der Käufer 6 Monate lang ohne die Beweispflicht ist, dass der Mangel beim Kauf schon bestand. Das verwandelt die Gewährleistung in den ersten 6 Monaten weitgehend in so etwas wie Garantie. Für einen Mangel, dessen Existenz beim Kaufzeitpunkt beweisbar ist, was z.B. mit einer Ölverbrauchsmessung in der Historie problemlos möglich wäre, sind die zweiten 6 Monate weiterhin auch interessant.
 
Genau das ist die Frage wenn man einen BiTDI "taktisch" kaufen möchte. Wenn er es gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen möchte statt zu reparieren, man es aber nicht hergeben, sondern lieber behalten und reparieren möchte. Muß er sich dann beteiligen? Oder isser raus, weil er es ja zurücknehmen würde?
Mit Bezug auf das Wahlrecht des Kunden zwischen Reparatur und Nachlieferung (Rückabwicklung ist hier kein Thema) hat die Rechtsprechung mitunter einen Mehrpreis von 15% des Kaufpreises oder z.T. mehr gegenüber der anderen Wahloption als für dem Händler zumutbar erklärt (Reparatur ggü. Umtausch gegen Neuware). Ob das im Gebrauchtbereich auch anwendbar ist, wäre zu prüfen, dann könnte eine ATM-Beteiligung in Höhe von 4500€ bei einem 30000€-Wagen durchaus in Betracht kommen.
 
Nein. Der Käufer hat das Recht, die Art der sog. Nacherfüllung zu wählen, also ob er eine REPARATUR oder eine NACHLIEFERUNG akzeptiert (anderes Fahrzeug, wird bei Neuwaren oft gemacht). Die Rückabwicklung kommt erst dann zum tragen, wenn die Nacherfüllung nicht möglich ist.

§439 BGB:
Schließlich räumt § 439 Abs. 4 S. 1 BGB dem Verkäufer das Recht ein, die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

Darauf wird sich der Händler im Zweifel berufen. Bei einem Auto für z.B. 20.000 EUR ist eine 10.000 EUR Reparatur sicherlich unverhältnismäßig.

Genau das meinte ich oben.

Ob es sinnvoll ist, so etwas im Zweifel vor Gericht über mehrere Instanzen mit einem 5 stelligen Streitwert durchzufechten muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich halte die Aussichten das zu gewinnen für extrem gering.

Gruß, Marcus
 
Wenn der Wagen beim Händler stand,
wenn die Probefahrt mit Kennzeichen des Händlers gemacht wurde,
wenn der Vertrag im Haus des Händlers unterschrieben wurde,
dann sollte das sollte das Umgebungsgesetz greifen und damit muss der Handler trotz des Vermerks " Im Kundenauftrag "
6 Monate Gewährleistung geben.
Stand dort, wurde aber von der Privatperson verkauft...
 
§439 BGB:


Darauf wird sich der Händler im Zweifel berufen. Bei einem Auto für z.B. 20.000 EUR ist eine 10.000 EUR Reparatur sicherlich unverhältnismäßig.

Genau das meinte ich oben.

Ob es sinnvoll ist, so etwas im Zweifel vor Gericht über mehrere Instanzen mit einem 5 stelligen Streitwert durchzufechten muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich halte die Aussichten das zu gewinnen für extrem gering.

Gruß, Marcus
Vor der Rückabwicklung steht aber zunächst noch die zweite Form der Nacherfüllung, d.h. wenn der Händler wegen Unverhältnismäßigkeit nicht reparieren will bzw. der Kunde das nicht will, und der Händler einen zweiten Bus in der Preisklasse auf dem Hof hat, wird er den wohl rausrücken müssen.
Allerdings muss weder die Nachlieferung vorteilhaft sein, noch muss die Reparatur zwingend mit einem neuen Motor erfolgen. Wenn er einen gebrauchten rein schraubt, gilt das ja auch.

Insofern halte ich den gesamten Ansatz, der hier von Manchen offenbar verfolgt wird, über den bewussten Kauf eines toten Pferdes ein Glanzlicht abzocken zu wollen, für etwas, was i.d.R. von vorn herein zum Scheitern verurteilt ist.
 
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