Gutachten für 225/70R16 auf 6,5J Stahlfelge

Rückmeldung: Besuch bei der Dekra und Anruf bei 3 verschiedenen Tüv Stationen ergibt, es wohl hoffnungslos "mal" eben eine Eintragung zu erreichen. Ohne Gutachten wird sich nichts bewegen. Ein Gutachten für die Felgen in verbindung mit der Reifengröße liegt beim Tüv nicht vor.

Frag doch diese Prüfer mal nach der KBA Zulassung 44544. Diese enthält unter anderem das Kronprinzrad VO616024 6,50Jx16 H2 5x120x65 ET 52
Dieses hat eine zulässige Radlast von 930 kg bei 2230 mm Abrollumfang. Es gibt sogar ein Gutachten für Widder/Transporter/Rockton für 225/75 R16 Reifen. Ausgestellt vom Tüv Nord!
Findet man alles hier.
Die Felgen kosten allerdings unverschämte 38€ das Stück :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja das geht nur mit Termin. Dieser kostet dann 35 Euro je angefangene 15 Min und der nächste wäre in 2 Wochen.

Die Klotz sehen echt gut aus aber was nutzt mir eine Felge vom Amarok wenn die keine zulassung für den Bus hat? Es gibt vom Amarok auch 16 Zoll 7J Felgen die den 225er tragen aber da wurde auch abgewunken. Ohne Gutachten keine zulassung.
Einzelabnahmen werden sehr teuer und sind nicht sicher. ich kann ja keine 4 Felgen und Reifen kaufen und dann nicht eingetragen kriegen.

Die Kronprinzenfelgen sehen aus wie die VW felgen die ich entsorgt habe weil sie so "scheisse" aussehen. :-D Sorry

Ich schau mal ob ich 7J 17 Zoll ET55 VW Stahlfelgen auftue und das sollten sie Reifen ja draufpassen. Damit kann ich warscheinlich leben.
Nun muss ich mal schauen ob jemand davon ein Gutachten hat damit der Herr vom Tüv nicht unnötig mein Geld verbrennt.
 
Ich bezweifle, dass 225/70 R16 auf die 7J 17 passen:D

Was du mit den Amarokfelgen sollst? Zu einer Prüfanstalt fahren, die in deinem Bundesland für Einzelabnahmen akkreditiert ist, und dort einen fähigen Prüfer suchen. Der kann anhand der Felgenzulassung schauen, ob die Tragfähigkeit ausreicht. Und am Fahrzeug kann er schauen, ob die Freigängigkeit, Abdeckung etc. eingehalten sind. Darüber kann er ein Gutachten verfassen. Das ist dann eine Einzelabnahme, die üblicherweise unter 100€ kostet.
 
Natürlich passen keine 16er auf 17 Zoll Felgen. Da kommen dann 17Zoll drauf. Ich ging davon aus das dies klar ist aber sicher...war ne Steilvorlage.

Ansonsten muss ich warscheinlich passen weil allein die Aussage, suchst du dir einen fähigen Prüfer genau dadran scheitern wird.
Woran erkenne ich den bevor es zu spät ist. Gehe ich zum Tüv und frage nach dem fähigsten ?
Das ist jetzt sarkastisch gemeint. Sorry aber bei unserem Tüv habe ich noch keinen gefunden der mich nicht in den Wahnsinn treibt. Alleine durch die Zulassung meines Wohnmobils vor einem halben Jahr habe ich da meine erfahrung gemacht.
Ich kann auch nicht bei jedem Tüv ne halbe stunden für 60 Euro buchen um rauszufinden welcher Tüv meinem Anliegen überhaupt gehör schenkt und mich nicht auch mit Floskeln abspeist.
 
Rückmeldung: Tüv Nord.

Es gibt KEINE möglichkeit den 225 70 R16 einzutragen. Egal ob auf Stahlfelge oder Alu. Nicht die Tragfähigkeit ist das Problem (wie von der Dekra bemängelt) sonder das Abgasverhalten bei einem Rad welchen einen 7,41 % größeren Abrollumfang hat. Bis 3 % sagt er nix, von 3 bis 5 % hängt es davon ab ob es schon eintragungen gibt und ab 5 % macht er es nicht mehr. Lösung wäre Einzelabnahme mit Abgastest für 1200 Euro am Tag bei irgendeiner Behörde die ich vergessen habe.
Ich hatte mir sogar eine Freigabe von BF Goodrich zu der Felge besorgt. Aber wie gesagt die Tragfähigkeit wurde vom Prüfer nicht angezweifelt.

Es gibt auch keine einzige Eintragung im Bereich Tüv Nord für den BF Goodrich Reifen auf meinen Fahrzeugtyp mit der Serienfelge.
Er hat die Suche sehr allgemein gehalten nur 0603 ARO und den 225/70R16 eingegeben. Nicht eine einzige Suche war erfolgreich.
Da es aber kein Gutachten gibt muss diese EIntragung beim Tüv gemacht werden also kann es keine geben. Die Leute die das also haben, wenn sie denn das gleiche Fahrzeug haben (und das ist warscheinlich genau der Punkt) müssen ohne Eintragung damit herumfahren oder haben einen Prüfer gefunden der die Eintragung macht ohne diese zu protokollieren und sich damit sehr strafbar macht.

Das Gutachten von Seikel welche den 70er auf der 16er Serienfelge freigibt hat einige einschränkungen die bei meinem Fahrzeug das ganze auf den 215/65 r16 beschränken also würde es selbst nicht mit Seikel gehen. Toll wenn man mit dem Argument kommt und er nur 1 minute braucht um mir den Passus zu zeigen wo es ausgeschlossen wird.

Meine Frage ob eine 17er Stahlfelge mit dem 65er Reifen funktionieren würde konnte er aus dem Stehgreif nicht beantworten und wird mich deswegewn anrufen sobald er informationen hat. Wieder gilt...mein Fahrzeug gibt es nicht mit 17er 7J Felge somit eben auch keine Gutachten dafür.

Er fragte mich ob der ganze Aufwand den ich betreibe es Wert ist und ob eine 215/65/R16 Allterrain seinen Zweck nicht auch erfüllt?

Am Ende geht es um 1,5cm mehr Höhe durch den Reifen.

Ich denke ich habe den Punkt erreicht an dem ich aufgeben werde. Hier in Norddeutschland wird das wohl nicht gehen.
 
Rückmeldung: Tüv Nord.
Es gibt KEINE möglichkeit den 225 70 R16 einzutragen. Egal ob auf Stahlfelge oder Alu. Nicht die Tragfähigkeit ist das Problem (wie von der Dekra bemängelt) sonder das Abgasverhalten bei einem Rad welchen einen 7,41 % größeren Abrollumfang hat. Bis 3 % sagt er nix, von 3 bis 5 % hängt es davon ab ob es schon eintragungen gibt und ab 5 % macht er es nicht mehr.

Frag doch bitte mal nach, was die Rechtsgrundlage für diese Aussage ist. Diese muss ganz neu sein. Bisher galt nämlich, dass bei der Typenprüfung alle Varianten abgedeckt sind, deren Gesamtübersetzungsverhälnis um nicht mehr als 8% vom geprüften Fahrzeug abweicht. Du könntest dem Prüfer auch mal einen neuen Taschenrechner spendieren. 225/70 R16 ist nur 5,2% größer als der Serienreifen.

Falls du es noch nicht gemacht hast: Lass dich mal mit dem technischen Leiter vom Tüv Nord verbinden, und erläuter ihm dein Anliegen und deine Erfahrung mit den Prüfern vor Ort.
Beim Tüv Süd hat mir das bei meiner Womo-Ummeldung geholfen, nachdem ein Prüfer eine Spüle sehen wollte. Auf mein Gespräch mit dem zuständigen Mann hat dieser eine Mail an alle Prüfer versendet und klargestellt, dass nur die Mindestanforderungen gemäß StVZO, Anlage XXIX, Nr. 5.1, zu erfüllen sind. Als der nächste Prüfer wieder von der Spüle anfing, bat ich ihn, mal seine neusten Mails durchzulesen. Danach ging es mit der Ummeldung dann ganz problemlos. :D
 
225/70 16 sind 7 % größer als meine serienmäßigen 205/65 16. So sagt es auch der Rechner im Intenet.

Das mit den 8% habe ich schon gehört aber ohne eine sicheren Beweis das dies auch so ist würde ich mich da nicht mehr hinwagen.
Denn mit Argumenten wie...damit fahren doch viele rum und hier ich habe Gutachten von gleichen Kombis dabei und das muss doch reichen....kam ich nciht weit. Er hat alles Lügen gestraft.....
In seiner Datenbank gab es keine Eintragung der Reifen auf der Serienfelge und meinem Fahrzeugtyp im ganzen Bereich Tüv Nord.
Wie soll ich da noch Argumentieren ?
Die Rechtsgrundage war irgendein Gesetz worauf er sich berief aber das ich nciht behalten habe.

Ich bräuchte also Stichhaltige Beweise dafür das sein Aussage falsch ist. Ansonsten ist das Sinnfrei.

Beim gleichen Tüv habe ich bei meiner Womo ummeldung ein ähnliches Problem. Er hat gemeint das mein Tisch angeschraubt bzw fest verbaut sein müßte. Ich habe ihm den Zettel gezeigt den ich sogar von seinem Kollegen in die Hand gedrückt bekommen habe und wo klar drinsteht das ein Tisch vorhanden sein muss. Von fest montiert steht da nichts. Das war dem Prüfer egal, seine aussage war klar. Er entscheidet wie das auszusehen habe und kein anderer.
Mein Besuch beim ADAC mit dem willen dagegen mit rechtsmittelb vorzugehen wurde mit dem Argumet abgeschmertter das es im ermessen des Prüfers lege und egal was ich mache damit kein Glück hätte. Somit bin ich nach Rendsburg gefahren und der Prüfer dort hat das sofort eingetragen.
 
225/70 16 sind 7 % größer als meine serienmäßigen 205/65 16. So sagt es auch der Rechner im Intenet.

Wie schon geschrieben hatte: Bezugsgröße ist nicht die Reifengröße, die aktuell auf dem Fahrzeug montiert ist, sondern die Reifengröße, mit der die Typengenehmigung erlangt wurde. Soweit mir bekannt ist das in der Regel 215/65 R16.

Das mit den 8% habe ich schon gehört aber ohne eine sicheren Beweis das dies auch so ist würde ich mich da nicht mehr hinwagen.
Denn mit Argumenten wie...damit fahren doch viele rum und hier ich habe Gutachten von gleichen Kombis dabei und das muss doch reichen....kam ich nciht weit. Er hat alles Lügen gestraft.....
In seiner Datenbank gab es keine Eintragung der Reifen auf der Serienfelge und meinem Fahrzeugtyp im ganzen Bereich Tüv Nord.
Wie soll ich da noch Argumentieren ?
Die Rechtsgrundage war irgendein Gesetz worauf er sich berief aber das ich nciht behalten habe.

Ich bräuchte also Stichhaltige Beweise dafür das sein Aussage falsch ist. Ansonsten ist das Sinnfrei.

Das mit den 8% hast du vermutlich gelesen, als du das letzte mal die EG-Richtlinie 692/2008 durchstöbert hast. Da findet sich das nämlich in Anhang I unter 3.1.2.3.

Beim gleichen Tüv habe ich bei meiner Womo ummeldung ein ähnliches Problem. Er hat gemeint das mein Tisch angeschraubt bzw fest verbaut sein müßte. Ich habe ihm den Zettel gezeigt den ich sogar von seinem Kollegen in die Hand gedrückt bekommen habe und wo klar drinsteht das ein Tisch vorhanden sein muss. Von fest montiert steht da nichts. Das war dem Prüfer egal, seine aussage war klar. Er entscheidet wie das auszusehen habe und kein anderer.
Mein Besuch beim ADAC mit dem willen dagegen mit rechtsmittelb vorzugehen wurde mit dem Argumet abgeschmertter das es im ermessen des Prüfers lege und egal was ich mache damit kein Glück hätte. Somit bin ich nach Rendsburg gefahren und der Prüfer dort hat das sofort eingetragen.

Ein Prüfer sollte eigentlich die StVZO mitsamt Anlagen kennen und verstehen können. In Anlage XXIX steht unter 5.1:
"Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a) Tisch und Sitzgelegenheiten,
b) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
c) Kochgelegenheit und
d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann."
Frag deinen Prüfer doch mal, warum er der Meinung sei, eigenmächtig Gesetze zu erlassen. Ein Crash-Kurs in Staatsbürgerkunde würde ihm wohl mal gut tun.

Nochmal mein Tipp: Sprech mit dem zuständigen Menschen beim Tüv Nord und bitte ihn, dafür zu sorgen, dass seine Prüfer sich an die geltenden Vorschriften halten und nicht selber welche erlassen.
 
@ Alohatyp:
bist du mit deiner Reifen/Felgen-Geschichte schon weitergekommen...?
 
Hallo,
Beim T5.1 sind ab Werk 235/60-16 bzw. 235/55-17 freigegeben. Somit ist die Differenz kleiner 5%. Hatte die Reifen schon drauf aber auf Grund der gesamt Höhe von 2,02 m wieder zurückgegeben. Die Eintragung wäre auf Nachfrage beim TÜV vor Ort ohne Probleme möglich gewesen

Gruss
Eurolinet172
 
grüss euch
habe gestern den nokian rotiiva at 225/70r16 107t xl (87,45) auf orig.6,5j/16 stahlfelge eingetragen bekommen!
die tachoüberprüfung auf dem prüfstand vom bosch dienst (57,72) ist positiv verlaufen so dass keine tachoangleichung nötig war!
die überprüfung des freilauf und der felge/reifen kombi deim tüv (90,und n paar zerquetschte) verlief ebenfalls zu meinen gunsten…
bedanke mich und allzeit gute fahrt!
ole
 
Moin,
nein....ich muss warten bis 2019. Dann klärt ein Kollege bei einem Bekannten der Dekra (oder GTÜ?) ob er das eintragen wird dann wird er mir helfen meinen Bus auf das Schlechtewege Fahrwerk plus Distanzscheiben zu setzen. Die 70er Reifen kommen dann auf die 16er Felgen und ich hoffe das es dann geht. Ansonsten werde ich 225/65/16 ATs draufmachen.
 
grüss euch
habe gestern den nokian rotiiva at 225/70r16 107t xl (87,45) auf orig.6,5j/16 stahlfelge eingetragen bekommen!
die tachoüberprüfung auf dem prüfstand vom bosch dienst (57,72) ist positiv verlaufen so dass keine tachoangleichung nötig war!
die überprüfung des freilauf und der felge/reifen kombi deim tüv (90,und n paar zerquetschte) verlief ebenfalls zu meinen gunsten…
bedanke mich und allzeit gute fahrt!
ole
Hallo Ole, hast Du ein 3,2t-Fahrwerk?

Tom
 
Ich dachte, es gibt nur 3,0 oder3,2t?
 
Aha, danke.Ich hab original 3,2t.
 
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