Beim Kauf von unserem T5 (Erstzulassung 09/03 7000 km; Neupreis 50 TEUR) mussten wir feststellen, dass wir an einen unkompetenten Verkäufer geraten sind. Die Liste ist lang und würde den Rahmen sprengen (man könnte daraus schon einen Roman schreiben).
Nach mehrmaligen Nachfragen sollte unser Auto eine Standheizung mit einem Zuheizer haben. Bei der Bedienung dieser ist uns aufgefallen, dass hier etwas nicht stimmt. Wir wandten uns per E-Mail an das VW. Mit Hilfe der von uns angegebenen Fahrgestellnummer hat man uns eine Liste der Sonderausstattungen gesendet.
UND Siehe da; das Auto hat nur eine Wasserzusatzheizung.
Da wir viel im Auto übernachten, war das auch ein entscheidendes Kriterium, sich für dieses Auto zu entscheiden.
Wir baten um ein Gespräch mit dem Niederlassungsleiter, um ihn von diesem Vorfall zu unterrichten. Dieser war sprachlos von den ganzen Vorfällen und hat sich gewundert, dass wir uns dennoch für seine VW-Niederlassung entschieden haben.
Ehrlich gesagt, war es der unschlagbare Preis von dem Auto.
Der Niederlassungsleiter meinte, man kann keine Standheizung nachrüsten und hat uns einen Entschädigung von 400,00 Eur angeboten. Dies scheint uns zu wenig:
Standheizung mit Zuheizer inkl. Mwst: 1722,60 Eur
Minus Wasserzusatzeizung inkl. Mwst: 800,40 Eur
ergibt 922,20 Eur
Selbst wenn ich prozentual den Neupreis zum Gebrauchtwagen-Preis herunterrechne, komme ich auf einen anderen Preis. Außerdem kann ich das Auto nicht so nutzen, wie ich es mir vorgestellt habe.
Wir haben auch VW angefragt, welche Entschädigung wir verlangen können. Daraufhin sollten wir Name, Anschrift und die Daten des VW Autohauses angeben.
- Wie denkt Ihr darüber?
- Sollten wir VW die Daten angeben?
- Oder soll ich den Vorgang an einen Anwalt übergeben?
Vielen Dank für Eure Mühe,
Rüdiger
Nach mehrmaligen Nachfragen sollte unser Auto eine Standheizung mit einem Zuheizer haben. Bei der Bedienung dieser ist uns aufgefallen, dass hier etwas nicht stimmt. Wir wandten uns per E-Mail an das VW. Mit Hilfe der von uns angegebenen Fahrgestellnummer hat man uns eine Liste der Sonderausstattungen gesendet.
UND Siehe da; das Auto hat nur eine Wasserzusatzheizung.
Da wir viel im Auto übernachten, war das auch ein entscheidendes Kriterium, sich für dieses Auto zu entscheiden.
Wir baten um ein Gespräch mit dem Niederlassungsleiter, um ihn von diesem Vorfall zu unterrichten. Dieser war sprachlos von den ganzen Vorfällen und hat sich gewundert, dass wir uns dennoch für seine VW-Niederlassung entschieden haben.
Ehrlich gesagt, war es der unschlagbare Preis von dem Auto.
Der Niederlassungsleiter meinte, man kann keine Standheizung nachrüsten und hat uns einen Entschädigung von 400,00 Eur angeboten. Dies scheint uns zu wenig:
Standheizung mit Zuheizer inkl. Mwst: 1722,60 Eur
Minus Wasserzusatzeizung inkl. Mwst: 800,40 Eur
ergibt 922,20 Eur
Selbst wenn ich prozentual den Neupreis zum Gebrauchtwagen-Preis herunterrechne, komme ich auf einen anderen Preis. Außerdem kann ich das Auto nicht so nutzen, wie ich es mir vorgestellt habe.
Wir haben auch VW angefragt, welche Entschädigung wir verlangen können. Daraufhin sollten wir Name, Anschrift und die Daten des VW Autohauses angeben.
- Wie denkt Ihr darüber?
- Sollten wir VW die Daten angeben?
- Oder soll ich den Vorgang an einen Anwalt übergeben?
Vielen Dank für Eure Mühe,
Rüdiger