harley-de
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Wilder Südwesten
- Mein Auto
- T6 California - Ocean
- Erstzulassung
- 7.2018
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- California-Ocean
- Radio / Navi
- Radio Composition MEDIA touch
Das ist ja schon mal was. Darüber hinaus sollten die sich mal den Anzeigenerstatter und den Tathergang anschauen.
Darauf habe ich sie aufmerksam gemacht - das würden die Staatsanwälte (D und ESP) untereinander ausmachen und die jeweilige Polizei beauftragen und wie die span. Polizei arbeitet, kann man sich vorstellen
Ich hab das hier im Netz gefunden:
Wie läuft die Zulassung eines EU-Importwagens ab?
Wie bereits erwähnt, wurde das Verfahren der Zulassung von Importfahrzeugen aus dem europäischen Ausland durch die Einführung der COC-Papiere stark vereinfacht. Seitdem sind weitaus weniger Formulare auszufüllen, was nicht nur den Halter, sondern auch die Behörden entlastet.
Möchten Sie die Zulassung eines EU-Neuwagens veranlassen, verlangen die meisten Ämter die Vorlage der folgenden Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Rechnung oder Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
- eVB-Nummer (elektronische Bestätigung über den Versicherungsschutz)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere)
Das COC-Papier im Auto mitzuführen sollten Sie besser unterlassen. Es ist an einem sicheren Ort aufzubewahren.
Bei juristischen Personen bzw. Firmen ist außerdem ein Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung für die Zulassung vonnöten. Haben Sie selbst keine Zeit, um den Behördengang vorzunehmen, können Sie dies auch von einer anderen Person erledigen lassen. Häufig bieten Händler dies als zusätzlichen Service an, sodass Sie mit dem neuen Auto sofort die ersten Runden drehen können.
In einem solchen Fall müssen Sie derjenigen Person, die in Ihrem Auftrag die Zulassungsstelle aufsucht, eine Vollmacht ausstellen und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebestätigung mitgeben. Auch der Bevollmächtigte ist dazu verpflichtet, sich bei der Behörde auszuweisen.
Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Gebrauchtwagen aus dem europäischen Ausland, so sind, neben den COC-Papieren und den anderen bereits genannten Dokumenten, noch weitere Unterlagen vorzulegen. Hierzu gehören die originalen ausländischen Fahrzeugpapiere und – sollte das Auto noch zugelassen sein – die bisherigen Kennzeichen. Des Weiteren ist der Untersuchungsbericht der Hauptuntersuchung (HU) einzureichen.
Ich bin echt gespannt, ob das alles bei der Zulassung vorgelegt wurde und ob da bereits gefälschte Ausweis (z.B.) vorgelegt wurde.