Keine Abnahme de Aguti Drehkonsole trotz Prüfbericht?

Ich bekomme die Konsole in Köln einfach nicht eingetragen.
Aussage vom TÜV: "19 2 Einzelabnahme ist nicht möglich da es sich um ein seriengefertigtes Bauteil handelt und kein Einzelstück ist"
habe bei Unterschiedlichen TÜV stellen gefragt. Und die vom GTÜ machen hier alle noch keine Einzelabnahmen.

JEmand aus der Region eine Idee?
 
Aguti hat mir für diesen Fall (Gutachten für den T5 statt T6) extra eine Herstellerbescheinigung von VW gegeben, in der steht, dass die Struktur der T5 Karosserie mit der des T6 übereinstimmt.

Nachtrag: sorry, das war Sportscraft.......aber die Bescheinigung bezieht sich ja auf die Karosseriestruktur, von daher egal.
 
JEmand aus der Region eine Idee?
Frag doch mal direkt bei Aguti nach, die sind grundsätzlich sehr hilfsbereit und können vielleicht eine Lösung liefern. Ich könnte dir eine TÜV im Großraum Hamburg nennen, aber das hilft dir nicht weiter....
 
Aguti Antwortet leider nur das es kein Problem sei und das immer so geht.
TÜV in Köln sagt "nein geht auf keinen Fall"
:( was ein Theater...
 

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Änderungsabnahme

Ich denke du brauchst keine "Einzelabnahme" nach § 19.2 sondern eine "Änderungsabnahme" nach § 19.3 StVZO:

"Wenn Sie jedoch Prüfzeugnisse für alle angebauten Teile besitzen, ist lediglich eine Änderungsabnahme notwendig – auch bekannt als Anbaubegutachtung. Diese ist gemäß § 19 (3/4) StVZO zwingend vorgeschrieben."

Vielleicht noch mal die Hotline kontaktieren 0800 8838 8838
 
Aguti Antwortet leider nur das es kein Problem sei und das immer so geht.
TÜV in Köln sagt "nein geht auf keinen Fall"
:( was ein Theater...
Habe von Aguti die gleiche Antwort erhalten und ich hatte die gleichen Probleme. Also du bist nicht der erste.

Ich kann dir gerne per PN die Nummer von dem Sachverständigen schicken, der für mich die Eintragung "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§ 19 Abs. 2 StVZO)" gemacht hat, geben. War ein sehr netter und er hatte sich da richtig reingehängt. Vielleicht kann er dir sagen, wo im Gutachten die erforderten Prüfungen stehen und auf was du achten musst.
 
das wäre super. kannst du mir die Infos von dem Prüfer vielleicht schicken? war nicht in Köln oder?
 
Musste letztes Jahr im Sommer den Transporter vorführen. Dabei hat der Experte nichts zu den Drehkonsolen gesagt oder sie nicht beachtet. Heute Nachmittag war ich auf der Prüfstelle für die techn. Änderung des Fahrzeuges (Transporter -> Wohnmobil). Der Prüfer hat mich wieder nach Hause geschickt und meinte ich müsse beim Hersteller ein Gutachten einholen und der Prüfstelle zeigen wegen den beiden Aguti-Drehkonsolen... Wie ich hier lesen kann ist das so eine Sache mit den Drehkonsolen. Beim letzten Bus vor einem Jahr mit denselben Drehkonsolen war das alles kein Problem und jetzt gehts das Theater los mit dem Paragraphenreiter... X(

Im Prüfungsbescheid (Schweizer Motorfahrzeugkontrollstelle) steht "...nicht gem. TG / TS / Datenblatt (Gutachten ABE oder APS)" Gibts da jemanden der aus der Schweiz dieselben Probleme hatte?
 
Hallo,
hat jemand Updates bzgl. Eintragung der Aguti Konsole? Selbst die Eintragung nach §21 klappt laut TÜV bei mir nicht, da die von Aguti gelieferten Prüfzeunisse nur ECE R014 abdecken und angeblich ECE R017 zusätzlich nötig ist um den Einbau überhaupt abgenommen zu bekommen. Ich bin im Raum Erlangen-Nürnberg und wäre auch für einen Hinweis zu einem geeigneteren Prüfer dankbar. Da die Konsolen im Rahmen der HU abgenommen werden sollten weigert sich der TÜV natürlich mit diesen selbige zu erteilen.
 
Musste letztes Jahr im Sommer den Transporter vorführen. Dabei hat der Experte nichts zu den Drehkonsolen gesagt oder sie nicht beachtet. Heute Nachmittag war ich auf der Prüfstelle für die techn. Änderung des Fahrzeuges (Transporter -> Wohnmobil). Der Prüfer hat mich wieder nach Hause geschickt und meinte ich müsse beim Hersteller ein Gutachten einholen und der Prüfstelle zeigen wegen den beiden Aguti-Drehkonsolen... Wie ich hier lesen kann ist das so eine Sache mit den Drehkonsolen. Beim letzten Bus vor einem Jahr mit denselben Drehkonsolen war das alles kein Problem und jetzt gehts das Theater los mit dem Paragraphenreiter... X(

Im Prüfungsbescheid (Schweizer Motorfahrzeugkontrollstelle) steht "...nicht gem. TG / TS / Datenblatt (Gutachten ABE oder APS)" Gibts da jemanden der aus der Schweiz dieselben Probleme hatte?

Update: nach dem Vorzeigen des rund 25-seitigen Prüfberichtes (GTÜ Nr. R014-15008.00) wurden die Drehkonsolen eingetragen (Schweizer Prüfstelle).
 
Update: Nachdem mir Aguti den Prüfbericht gemäß ECE R017 bereitgestellt hat war die Abnahme problemlos möglich. Bei Bedarf bitte PN. Berichtnummer: GTÜ R017-20010.00
 
Update: Nachdem mir Aguti den Prüfbericht gemäß ECE R017 bereitgestellt hat war die Abnahme problemlos möglich. Bei Bedarf bitte PN. Berichtnummer: GTÜ R017-20010.00

Bei mir war es genau das Gleiche. "Camping Wagner" hatte mir einen Prüfbericht zur Verfügung gestellt, welcher sich auf nur auf Gurtverankerungen bezog. Auch weitere Prüfberichte/Teilegutachten aus dem Internet (- es gibt zu dem Produkt eine Hand voll unterschiedlichen Inhaltes und unterschiedlicher Länge -) waren nicht zielführend.
Aguti hat auf Nachfrage zunächst auf Camping Wagner verwiesen und mir auf erneute Nachfrage dann den von dir erwähnten Bericht zur Verfügung gestellt. Mit diesem ist laut meinem TÜV eine Eintragung der Drehkonsole nach §19 Abs. 3 StVZO möglich.
 
Ich verstehe nicht, wieso hier dauernd auf dem TÜV rumgehackt wird, nur weil er eine unzutreffende und damit im rechtlichen Sinn fehlende ABE beanstandet. Was hat es denn zu sagen, wenn er oder ein anderer TÜV dasselbe ggf. früher einmal nicht beanstandet hat, z.B. weil er entweder gar nicht drauf geachtet hat, oder weil er die fehlende Zuordnung in den Papieren übersehen hat?

Wenn die Polizei einen Raser blitzt, beschwert sich doch auch kein normal denkender Mensch, dass er beim letzten Mal nicht geblitzt wurde...

Eine ABE für einen T4 bestätigt die Sicherheit eines Produktes bei der Verwendung im T4 und sie gilt somit für einen T4. Sie gilt nicht für einen T1, nicht für einen T6 und auch nicht für einen Fiat 500 oder Nachbars Dackel. Wenn die ABE auch für etwas anderes gelten soll, dann muss der Gutachter es auch prüfen und rein schreiben. Niemand will für etwas haften, was er nicht auch geprüft hat. Und damit es geprüft wird, muss jemand erst einmal den Gutachter beauftragen.

Daß ein Gutachten über einen Gurthalter für einen Gurthalter gilt und der TÜV es nicht für eine Konsole anerkennen darf, muss wohl nicht erklärt werden.

Der Konsolenhersteller weiß sicher haargenau, was zu tun ist, jedenfalls wenn er nicht ganz ahnungslos ist. Wenn er trotzdem kein Gutachten für jeden in Frage kommenden Fahrzeugtyp machen lässt, will er wahrscheinlich Kosten sparen oder das Gutachten ist nocb in Arbeit, während er den Verkauf schon mal anlaufen lässt, um mehr Geld zu verdienen.

Wenn der Händler das Teil mit dem falschen oder gar fehlenden Gutachten verkauft, dann ist letztlich auch der Händler derjenige, der das in Ordnung zu bringen hat. Er ist der Vertragspartner des Käufers und wenn er verspricht, dass das Produkt für ein Modell zugelassen ist, dann muss er für diese vertragsgemäß zugesagte Eigenschaft auch haften, nötigenfalls muss er nachbessern oder das Teil zurücknehmen, oder einen Preisnachlass geben usw.

Falls allerdings der Händler beim Verkauf dabei sagt, dass die ABE NICHT für das gewünschte Fahrzeug gilt, dann sollte man als Kunde halt die Finger davon lassen. Oder man akzeptiert, dass evtl. viel Rennerei nötig ist, die der Händler dann nicht übernehmen will. Es kann dann aber auch passieren, dass am Ende nichts dabei heraus kommt.

Ich bin kein TÜV-Mitarbeiter, aber trotzdem: Der TÜV kann für alles das gar nichts. Sich darüber zu beschweren, wenn er im Sinne der Sicherheit völlig korrekt arbeitet, ist albern. Bitte haltet euch doch mit der Schelte an die, die es verdient haben.
 
Hallo zusammen
Ich bin neu hier aber ich möchte auch mal was zu Aguti sagen. In meinem T5 sind 2 Recarositze drin, Beifahrer mit Drehkonsole von Aguti.
Ich hatte die Idee den Fahrersitz auch auf ne Drehkonsole zu setzen. Von Aguti bekam ich die Info, dass Aguti und Recaro nicht erlaubt ist nur Originalsitz von VW. Mein Beifahrersitz mit Aguti-dreh ist aber vom TÜV eingetragen?? Versteht das jemand ?
 
Hallo zusammen
Ich bin neu hier aber ich möchte auch mal was zu Aguti sagen. In meinem T5 sind 2 Recarositze drin, Beifahrer mit Drehkonsole von Aguti.
Ich hatte die Idee den Fahrersitz auch auf ne Drehkonsole zu setzen. Von Aguti bekam ich die Info, dass Aguti und Recaro nicht erlaubt ist nur Originalsitz von VW. Mein Beifahrersitz mit Aguti-dreh ist aber vom TÜV eingetragen?? Versteht das jemand ?
Ist da tatsächlich Recaro mit Aguti-Dreh eingetragen, oder hat der Tüv nur ganz allgemein etwas wie Drehsitz rein geschrieben?

Ich würde einfach mal den Tüv fragen, vielleicht kann der ja auch sagen, welche Dokumente/Freigaben zu der Eintragung geführt haben.
 
Ich lad mal hoch
 

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Dann sollte zumindest DIESER Tüv doch in der Lage sein, die weitere Eintragung vorzunehmen oder alternativ zumindest zu erklären, welche Dokumente dazu vorlagen.
Ich würde allerdings davor warnen anzunehmen, dass andere Tüvs sich daran gebunden fühlen müssten, außer es gäbe eine ABE für exakt diese Kombination.
Also vor dem Umbau immer erst mal den gewünschten Tüv fragen.
 
@kilifidi

Endlich mal jemand mit meiner Wunschkombi...Recaro und Aguti.
Darf ich fragen, ob es halbwegs gut funktioniert den Beifahrersitz auch bei geschlossener Türe zu drehen?
Meine liebe Frau ist leider Schwerbehindert und ich muss versuchen die bestmögliche Lösung für meine Frau zu finden.
Mir gefällt an Aguti dass ich diese wohl auch um 180° gedreht arretieren kann. Ich möchte meine Frau durch die Schiebetüre vom Rollstuhl aus einsteigen lassen, auf den gedrehten Sitz setzen und DANN drehen. Meine Frau ist klein und zierlich...mit "hochgeklappten" Beinen könnte das hoffentlich möglich sein?

Würde mich extrem freuen von Dir zu hören...

Lieber Gruss
D-rek
 
Hallo

Wir haben es ausprobiert. Es geht bei geschlossener Tür wenn man die Rückenlehne leicht nach vorn stellt (man kann aber immer noch bequem sitzen). Die Beine muss man beim Drehen etwas anheben um über die Handbremse zu kommen aber sonst kein Problem.
Wenn du ein Video möchtest kann ich über whatsapp oder Signal schicken !!

Gruß martin
 
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