Kindersitz auf Einzelsitz gegen die Fahrtrichtung

AW: Kindersitz auf Einzelsitz gegen die Fahrtrichtung

bedeutet dann aber im Endeffekt, dass es mit dem Römersitz nicht sein soll, weil VW das in seiner Betreibsanleitung ausschliesst und damit Römer es auch nicht freigibt.
Also liegt der schwarze Peter (ich darf das sagen) bei VW
 
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ja so sehe ich das auch bondi. leider habe ich von vw noch keine antwort bekommen.

viele grüße

mareike
 
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Hallo!

Bei Römer-Sitzen ist einiges mehr zugelassen, als bei anderen Kindersitzherstellern.
So darf man ab dem Römer King TS Plus die Sitze sogar auf dem Beifahrersitz mit Airbag verwenden, wobei der Beifahrersitz in diesem Falle so weit wie möglich nach hinten verschoben werden muß. Soweit ich weiß, ist Römer der einzige Hersteller, der das zuläßt.
Bei Babyschalen - z.B. Römer Baby Safe - handelt es sich um sogenannte Reboard-Sitze, die nur auf Sitzen angebracht werden dürfen, die in Fahrtrichtung zeigen, diese Sitze sind für Kleinkinder die sichersten Sitze überhaupt, die so lange wie möglich verwendet werden sollten. Die Füße des Kindes dürfen hierbei auch über die Kante der Babyschale hinauswachsen, nur der Kopf darf die Schale nicht überragen. Wenn der Kopf anfängt den Rand der Schale zu überschreiten (dabei ist nicht der gesamte Kopf, sondern schon die Schädelplatte gemeint) darf man die Schale nicht mehr verwenden und sollte auf die nächste Größe Kindersitz übergehen, wobei hierbei auch wieder das Gewicht und Alter des Kindes beachtet werden muß. Z.B. darf der nächste Sitz nicht unter 9 kg Kindergewicht verwendet werden usw.. Fachhändler können hierbei sehr hilfreich sein ;).
Wir persönlich verwenden nur Sitze von Römer, was jetzt keine Schleichwerbung sein soll, sondern einfach unsere persönliche Überzeugung ist.

Daß wir unsere Kindersitze nicht gegen die Fahrtrichtung verwenden dürfen ist mir neu, und wenn es so ist, dann kann es nur an den Vorgaben der Firma VW liegen. Ich werde mich diesbezüglich bei meinem letzten Arbeitgeber (ein Babyausstatter) kundig machen und auf jeden Fall noch Bericht hierzu erstatten. Desweiteren werde ich den Römer-Vertreter hierzu befragen.

Grüße, Martin
 
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Also: Kinder und insbesondere Babys und kleinkinder haben ein im Verhältnis zum Rumpf sehr schweren Kopf, der im Fall eines Aufpralles ungehindert nach vorne schleudern würde, da die Halswirbelsäule den auftretenden Kräften nichts entgegenzusetzen hat. Deswegen werden die Babyschalen immer entgegen der Fahrtrichtung montiert und gelten als die sicherste Beförderungsmöglichkeit für die Kleinen.
Wie schon erwähnt ist das Beispiel der Vollbremsung sehr lehrreich: das Kleinkind in der Babyschale sinkt in die Polster und fühlt sich wohl. Das fünfjährige Kind im Kindersitz auf dem entgegen der Fahrtrichtung gedrehten Einzelsitz sinkt in die Polster und fühlt sich wohl. Die achtjährige Schwester sitzt im Kindersitz in Fahrtrichtung auf der Rückbank und nickt sehr deutlich mit dem Schädel und fühlt sich bedeutend unwohl.
Trotz der Bedienungsanleitung montieren wir die Kindersitze wenn möglich entgegen der Fahrtrichtung und freuen uns über die drehbaren Einzelsitze im MV.
 
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wie sieht es nun mit den integrierten kindersitzen aus? steht da etwas besonderes in der bedienungsanleitung drin? müsste ja eigentlich der hinweis drinstehen, dass dann der sitz nur in fahrtrichtung stehen darf .... grübel grübel
 
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Hallo, wegen den integrierten Kindersitzen habe ich auf der ersten Seite etwas geschrieben. Ist abhängig von der Gruppe...

Gruss

peter
 
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Hallo Peter,

nicht das wir uns missverstehen, ich meine die (je nach Ausstattung) im Sitz, also von VW projektierten, integrierten Kindersitze ... keine nachgerüsteten, egal ob von MaxiCosi, Britax, Storchenmühle usw. ... wo man die entsprechende Gruppe durch heraus- oder zusammenklappen herstellt, der Sitz aber komplett durch VW entwickelt wurde ... da du die Cosi verwendest, dürftest du diese Sitze nicht haben ... meine Frage ging jetzt speziell an die Besitzer solcher fahrzeuge ob in der Bedienungsanleitung explizit hingewiesen wird
 
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hallo,

habe ich schon verstanden. vielleicht habe es etwas missverstaendlich geschrieben.
aber laut bedienungsanleitung gilt fuer die integrierten Kindersitze:

Gruppe I und II Kinder s o l l e n gegen die Fahrtrichtung sitzen

Gruppe III Kinder m u e s s e n mit der Fahrtrichtung sitzen.

Gruss

Peter
 
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Hallo Peter,

dann ist ja leider alles gut ... ist aber völlig banane diese regelung ... anstatt sich mit dem rücken im sitz abstützen zu dürfen, müssen sie in den gurten hängen
 
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Also bezüglich der integrierten Sitze ist im Startline-Prospekt auf S.6 ein rückwärts gerichteter zu sehen ;) würde ich jetzt jedenfalls so mal meinen

 
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Kann schon sein, weil ja für Gruppe I und II empfohlen aber für Gruppe III nicht zulässig.
Aber mein ursprüngliche Frage ging auch in Richtung von nicht integrierten Kidnersitzen. Aber die dürfen nach VW wohl grundsätzlich nicht auf Sitzen, die gegen die Fahrtrichtung gedreht sind, montiert werden - falls ich die Bedienungsanleitung richtig gelesen udn verstanden habe.
 
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So noch mal eine Überlegung: Bei einem Frontalcrash werden die Kindersitze - bei gegen die Fahrtrichtung montierten Sitzen - erstmal ins Polster gedrückt. Das erscheint ja erstmal sicherer zu sein. Aber dann kommt ja die umgekehrte, schwächere Rückwärtsbewegung. Und vielleicht reicht hier das Gewicht des Kindes/Kindersitzes nicht aus, dass der Sicherhietsgurt des Autos anspricht und daher der Kindersitz nicht gehalten wird.
 
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also nochmal - die erste Antwort ist irgendwo verschwunden. Schlimmstenfalls müsst Ihr den Roman zweimal lesen. Aber die Fragen sollten beantwortet sein.

Theoretisch ist es richtig, dass Rückwärtssitzen beim Frontalunfall Vorteile hat. Abstützen von Rücken und Kopf an der Rückenlehne und der Kopfstütze. Daher dürfen Baby's auch nur rückwärtsgerichtet mitgenommen werden. Vorteile hat es aber nur, wenn der Sitz richtig eingestellt ist. D.h. z.B. Rückenlehne nahezu senkrecht !! - und Kopfstütze richtig eingestellt. Dass dies in der Praxis kaum einer macht, zeigen die vielen Nackenverletzungen beim Heckaufprall.

Universale
, vorwärtsgerichtete (Nachrüst) kindersitze müssen während der Zulassung nur den Frontalcrash überstehen. Es weiß also niemand, ob die Sitze auch funktionieren, wenn sie auf einem gedrehten Fahrzeugsitz montiert sind.
Z.B. hält die Schale eines Gruppe I Sitzes mit Hosenträgergurt wirklich das Gewicht des Kindes aus und zerbricht nicht. Oder hält das Gurtsystem das Kind soweit unten, dass der Kopf nicht über die Lehne hinausrutscht und dann der Nacken verletzt wird...

Da die Fahrzeghersteller, wenn sie es nicht verbieten, auch im Rahmen der Produkthaftung verantwortlich sind, ist ein Verbot s. VW durchaus zu verstehen. Die integrierten Kindersitze im T5 sind nicht universal sondern fahrzeugspezifisch zugelassen. D.h., hier wurde auch der gedrehte Sitz im Crashtest geprüft und funktioniert!!

Generell gilt - die Bedienungsanleitung im Fahrzeug hat Vorrang. Wenn diese den Einbau verbietet, dann Finger weg davon, egal was die Anleitung des Kindersitzes erlaubt. Dies gilt für den Einbau rückwärtsgerichtet genauso wie für den Airbag.

Falls immer noch Fragen sind - nur los

Gruß TEXK
 
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Universale, vorwärtsgerichtete (Nachrüst) kindersitze müssen während der Zulassung nur den Frontalcrash überstehen. Es weiß also niemand, ob die Sitze auch funktionieren, wenn sie auf einem gedrehten Fahrzeugsitz montiert sind.
Z.B. hält die Schale eines Gruppe I Sitzes mit Hosenträgergurt wirklich das Gewicht des Kindes aus und zerbricht nicht. Oder hält das Gurtsystem das Kind soweit unten, dass der Kopf nicht über die Lehne hinausrutscht und dann der Nacken verletzt wird...

diese prämisse hatte ich noch nicht mit bedacht ... ist aber logisch


... im Crashtest geprüft und funktioniert!!

gibt es eigentlich über einen crashtest des T5 im netz oder in papierform irgendwelche veröffentlichten daten oder fakten?
 
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ich habe eine antwort von concord erhalten:

Sehr geehrte Frau XXX,

Concord-Kindersitze der Gruppe I und höher sind in der Regel nur zum vorwärtsgerichteten Einbau zugelassen.

Beim Einbau auf einem Drehsitz des T 4 Multivan muß dies vom TÜV begutachtet und entsprechend in den Fahrzeugschein eingetragen werden.

Freundliche Grüße

Concord GmbH

hatte nach t5 gefragt, aber ob nun oder t4 oder t5 ist ja auch egal.
 
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Jetzt wird es aber abenteuerlich :eek:

Laut StVZO "müssen Kinder bis 12 Jahre oder 150 cm Körpergröße in einem amtlich genehmigten Kindersitz im Auto befördert werden"
Der amtlich anerkannte Sachverständige von TÜV (West) bzw. DEKRA (Ost) darf zwar für das Auto (nahezu) alles aus seinem Sachverstand heraus in Einzelabnahme absegnen, aber an einer Kindersitzgenehmigung kann er - hier auch im doppelten Sinne - nicht drehen.

Amtlich genehmigt heißt nämlich ECE 44 - und die Genehmigung liegt beim Kindersitz- bzw. Fahrzeughersteller und kann NICHT von einem Sachverständigen vor Ort einfach geändert werden, so dass der Sitz dann auch auf einem gedrehten Fahrzeugsitz benutzt werden darf.

@nordi - kannst Du mir sagen, wer bei Concord Dir die Auskunft gegeben hat, oder war dass Schreiben anonym ?

Gruß TEXK
 
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so, hier die ausführliche antwort von vw:

Sehr geehrte Frau XXX,

vielen Dank fuer Ihre Anfrage.

“Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, duerfen
in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, fuer die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur
mitgenommen werden, wenn Rueckhalteeinrichtungen fuer Kinder benutzt
werden, die amtlich genehmigt und fuer das Kind geeignet sind. Dies gilt nicht in
Kraftomnibussen mit einer zulaessigen Gesamtmassen von mehr als 3,5 t.“
Auszug aus § 21a, Abs. 1a der Strassenverkehrsordnung (StVO)
Das bedeutet: Das Kind muss also entweder 12 Jahre alt sein oder 150 cm
gross. Ist eines dieser beiden Kriterien erreicht, muss kein Kindersitz mehr
benutzt werden. Im Einzelfall ist es jedoch unbedingt zu empfehlen, wenn aeltere
Kinder noch eine Sitzerhoehung benutzen, wenn nur dadurch ein
ordnungsgemaesser Gurtverlauf erreicht werden kann.
Kinder unter 12 Jahren oder 150 cm Koerpergroesse muessen immer einen
Kindersitz oder ein geeignetes, fuer Kinder zugelassenes, Rueckhaltesystem
benutzen. Hierbei ist es unerheblich, ob das Kind auf dem Ruecksitz oder dem
Beifahrersitz befoerdert wird. Genauere Angaben enthaelt die
Bedienungsanleitung Ihres Kindersitzes.
Fuer alle Fahrten ist ein Kindersitz erforderlich. Dazu gehoeren
selbstverstaendlich auch Fahrgemeinschaften. Ausnahmen sind nur moeglich,
wenn ein sog. "Notfallgedanke" im Hintergrund steht.
Beispiel: Ein verletztes Kind muesste zum Arzt gefahren werden und ein
Kindersitz steht nicht zur Verfuegung.
Es duerfen keine Kinder auf dem Schoss einen Mitfahrers oder zwischen dem
Mitfahrer und dessen Sicherheitsgurt mitgefuehrt werden.
Bei Schwangeren ist der Sicherheitsgurt so zu fuehren, dass der Beckengurt
entlang der Beckenknochen unterhalb des Foetus und der Schultergurt oberhalb
des Foetus liegt.

Alle im Handel erhaeltlichen Kindersitze sind nach der Europaeischen Pruefnorm ECE
R - 44 getestet und zugelassen. Die derzeit aktuelle Pruefversion ist die ECE R – 44 / 03.
Anhand des Etikettes (siehe Bild) oder der Pruefplakette, das jedes
Kinderrueckhaltesystem hat, kann man erkennen, ob der Kindersitz ueber die aktuelle
Pruefnorm verfuegt. Auf dieser findet sich immer ein "E" im Kreis, gefolgt von einer
Zahl. Unter dem Kreis steht eine Zahlenkombination. Die ersten beiden Ziffern sind
entscheidend. Ziffer "03" steht fuer ECE R – 44 / 03 oder "02" fuer ECE R – 44 / 02."
Muster eines Etikettes am Kindersitz
Universal = Aussage nach welcher Kategorie der Kindersitz
zugelassen ist
9 - 18 kg = zugelassen fuer dieses Koerpergewicht
E = Europaeisches Pruefzeichen
1 = Kennzahl des Landes, in welchem der Sitz zugelassen wurde
(z.B.:1 fuer Deutschland, 2 fuer Frankreich, 3 fuer Italien, 4 fuer
Niederlande)
03 = Nummer der Zulassung. Die beiden ersten Ziffern zeigen, nach
welcher Version der ECE R 44 der Kindersitz zugelassen ist (in
diesem Fall ECE R 44 / 03.)

Kindersitze sind nach Gewichtsgruppen eingeteilt. Ebenfalls spielt die
Koerpergroesse eine Rolle.
Das Alter des Kindes dagegen ist fuer den Kaufentscheid unerheblich.
Gruppe 0 = von Geburt bis 10 kg
Gruppe 0+ = von Geburt bis 13 kg
Gruppe 1 = von 9 -18 kg
Gruppe 2 = von 15 - 25 kg
Gruppe 3 = von 22 - 36 kg

Das Gewicht Ihres Kindes muss immer mit den auf dem Sitz vermerkten
Gewichtsangaben uebereinstimmen.
Ausnahme: Sitzerhoehungen der Gruppe III duerfen auch von schwereren
Kindern benutzt werden, wenn dadurch eine bessere Fuehrung des Autogurtes
erreicht werden kann.
Babys sollte man moeglichst lange entgegen der Fahrtrichtung transportieren.
Volkswagen empfiehlt Kindersitze auf den Ruecksitzen zu transportieren. Erst
wenn alle hinteren Sitzplaetze besetzt sind, duerfen Kindersitze zur Not auch auf
dem Beifahrersitz befestigt werden. Bei aktiviertem Beifahrerairbag darf niemals
ein Kindersitz entgegen der Fahrtrichtung montiert werden. Der Airbag muss
mittels Schluesselschalter abgeschaltet werden! In aelteren Fahrzeugen laesst er
sich jedoch nur durch die Werkstatt abschalten. Muss ein Kindersitz auf dem
Beifahrersitz befestigt werden, sollte er in die hinterste Position gebracht werden.
Der Kindersitz muss aufrecht sein (keine Liegeposition).
Bei Sitzplaetzen, die nur mit einem Beckengurt ausgeruestet sind darf
keinesfalls eine Sitzerhoehung benutzt werden! Sie darf nur zusammen mit
dem 3-Pkt Gurt verwendet werden. Fuer Beckengurte gibt es im Handel spezielle
Sitzsysteme, die fuer Kinder bis 25 kg Koerpergewicht geeignet sind.
Entscheiden Sie sich fuer eine Sitzerhoehung, bei der die Fahrzeuggurte gefuehrt
werden koennen. Ganz einfache und preiswerte Sitzkissen bieten diese
Moeglichkeit meist nicht und koennen leicht unter dem Kind wegrutschen. Eine
Sitzerhoehung soll verhindern, dass der Autogurt sehr unguenstig und gefaehrlich
ueber den Hals und den Bauchbereich laeuft.
Diese Aufstellung von Kindersitzen, die auch mit Beckengurt befestigt werden
koennen, darf nicht an Kunden weitergegeben werden, zeigt aber, dass
Kindersitze erhaeltlich sind, bei denen die Befestigung mit Beckengurt moeglich
ist.
Kindersitze, die mit Beckengurt befestigt werden koennen (Stand 11/2002):
Klasse 0 Storchenmuehle Space mit Basisfix
Klasse I BOBSY G1 (Fa.Votex)
Concord Fixmax / Maxus (darf auch auf entgegen der FR
gerichteten Sitzen befestigt werden, wenn Einzelzulassung vom
TUeV)
Maxi Cosi Priori (Modelljahr 2002)
Roemer Prince (darf auch auf entgegen der
FR gerichteten Sitzen befestigt werden, wenn dieser Platz ein
Mittelplatz ist)
Roemer King quickfix (darf auch auf entgegen der
FR gerichteten Sitzen befestigt werden)
Storchenmuehle Saturn (darf auch auf entgegen der FR
gerichteten Sitzen befestigt werden)
Storchenmuehle Air Seat in Verbindung mit Safebag und
Fussstuetze (darf auch auf entgegen der FR gerichteten Sitzen
befestigt werden,)
Storchenmuehle Diplomat Protector (darf auch auf
entgegen der FR gerichteten Sitzen befestigt werden)
Klasse II BOBSY G2 (Fa. Votex)
Roemer Vario (darf auch auf entgegen der FR
gerichteten Sitzen befestigt werden)
Storchenmuehle Air Seat in Verbindung mit Safebag und
Fussstuetze (darf auch auf entgegen der FR gerichteten Sitzen
befestigt werden,)
Klasse III duerfen nur mit 3-Punkt-Gurt befestigt werden
Information ueber die Eignung von Sitzplaetzen fuer
Kinderrueckhalteeinrichtungen im
T4 Multivan
Variante
Multivan I
Sitzplatz
geeignet fuer:
Bedingung
Beifahrersitzplatz
- universelle
Kinderrueckhaltesysteme fuer alle
Altersgruppen
Bei rueckwaerts gerichteten
Kinderrueckhaltesystemen Airbag
abschalten!
- Sitzlaengsverstellu
ng nach hinten

2. Reihe
Einzelsitzplaetze
entgegen der
Fahrtrichtung

mit statischem
Beckengurt
- spezielle
Kinderrueckhaltesysteme, die auch
oder ausschliesslich fuer die
Befestigung mit Beckengurt
geeignet sind


mit Automatik-
Beckengurt und
Kindersicherung
- spezielle
Kinderrueckhaltesysteme, die auch
oder ausschliesslich fuer die
Befestigung mit Beckengurt
geeignet sind


mit Automatik-
Beckengurt ohne
Kindersicherung
- fuer Kinderrueckhaltesysteme
ungeeignet


3. Reihe
Aussensitzplaetz
e
- universelle
Kinderrueckhaltesysteme fuer alle
Altersgruppen


3. Reihe
Mittelsitzplatz
- spezielle
Kinderrueckhaltesysteme, die auch
oder ausschliesslich fuer die
Befestigung mit Beckengurt
geeignet sind





Variante
Multivan II
Sitzplatz
geeignet fuer:
Bedingung
Beifahrersitzplatz
- universelle
Kinderrueckhaltesysteme fuer alle
Altersgruppen
Bei rueckwaerts gerichteten
Kinderrueckhaltesystemen Airbag
abschalten!
- Sitzlaengsverstellu
ng nach hinten

2. Reihe
Einzelsitzplaetze
- universelle
Kinderrueckhaltesysteme fuer alle
Altersgruppen
- Isofix - Kinderrueckhaltesysteme
fuer alle Altersgruppen


3. Reihe
Aussensitzplaetz
e
- universelle
Kinderrueckhaltesysteme fuer alle
Altersgruppen


3. Reihe
Mittelsitzplatz
- spezielle
Kinderrueckhaltesysteme, die auch
oder ausschliesslich fuer die
Befestigung mit Beckengurt
geeignet sind


Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen.

Fuer weitere Fragen und Wuensche stehen wir gern wieder zu Ihrer Verfuegung.
 
AW: Kindersitz auf Einzelsitz gegen die Fahrtrichtung

Wow, nicht schlecht!!!

Nur die aktuelle Version der ECE R44 ist nicht mehr die 03 sondern die 04, erkennbar an der gleichen Stelle wie 03 ;)
Und mit der Bemerkung, dass Sitzerhöhungen auch benutzt werden dürfen, wenn die Kinder schwerer als 36 kg sind, steht man auf seeeehr dünnem Eis.

Gruß TEXK
 
AW: Kindersitz auf Einzelsitz gegen die Fahrtrichtung

Kindesitze namens "Lord", "King", "VIP"?

Sollte das wirklich zielgruppengerichtete Werbung sein, sehe ich da schon reichlich zukünftige Kundschaft für die Super Nanny.
Solange die Kindersitze noch nicht "Der Führer" heißen, besteht Hoffnung, oder? :D

Was das Anschnallen betrifft, so halte ich zwei Gründe für die erstmal seltsam anmutende Vorschrift für möglich:
  1. - Es gibt entsprechende Gesetzestexte, und die werden da einfach "durchgereicht", egal ob sinnvoll oder nicht, oder
  2. - Konstruktionsbedingt macht es nur so Sinn. Etwa würde im schlimmsten Fall das Kleinkind irgendwie aus dem Sitz rutschen oder dergleichen.
Mir ist noch in Erinnerung, daß offenbar Kleinkinder, die mit normalen Gurten angeschnallt werden, bei einem starken Aufprall unter den Sitzgurten durchrutschen können.
Ich nehme an, die Gurt- Haltesysteme bei Kindersitzen sind schwerpunktmäßig auf eine "Einwirkungsrichtung" hin optimiert. Is´ne Theorie.

Babysitze sind nach meinem Dafürhalten anders konstruiert, da aufgrund der kaum realisierbaren "Anschnallbarkeit" eines ständig sich in Bewegung befindlichen "Wurms" mit vergleichsweise kurzen Armen und Beinen, die Schale im Falle eines Aufpralles "das ganze Baby" auffangen soll, während normale Gurte ja praktisch an den "Knickpunkten" des Körpers ansetzen, und sich auf eine eben andere Körpergeometrie beziehen.

P.S.: Das mit dem Taxi und Kindersitzen war ja angesprochen.
Manche würden sich wundern, wie viele Eltern es für völlig normal halten, daß das Baby / das Kleinkind überhaupt nicht angeschnallt wird.

Eine sehr einprägsame Erinnerung war hier das von mir ganz offensichtlich entgegen jeglicher Gewohnheit ordungsgemäß (und sinnvoll) in einem Kindersitz neben seinen Eltern
angeschnallte Kleinkind, das infolge dessen einen fast halbstündigen Schreikrampf zeitigte.

War eine schöne Fahrt. :rolleyes:;)
 
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